Meinen Informationen nach hat man in den ersten 3 Lebensjahren Anspruch auf Elternzeit, bis zu 12 Monate davon können auch zwischen dem vollendeten 3. und dem 8. Lebensjahr genommen werden.
Natürlich habe ich dann keinen weiteren Lohn- bzw. Lohnersatzanspruch (Elterngeld) mehr, daher auch meine Frage nach AlgII.
Gegen eine weitere Arbeitsunfähigkeit spricht die länge der Erkrankung (drohende Aussteuerung). So weit möchte ich es nur ungern kommen lassen, außerdem möchte ich meinen Arbeitsplatz so lange wie möglich erhalten auch wenn ich mich derzeit nicht in der Lage sehen ihn auszufüllen.
Zur Elternzeit selbst: Natürlich würde ich die gewonnene Zeit dazu nutzen mehr Zeit mit meinem Kind zu verbringen. Klar komme ich nur wegen meines Gesundheitszustands auf die Idee, aber es gibt ja auch keine gesetzlichen Vorgaben wie eine Elternzeit auszusehen hat. Einen Betrugsversuch oder etwas unmoralisches kann ich da nicht erkennen.
Was mich also konkret interessiert ist ob die Inanspruchnahme von Elternzeit nach dem 3. Lebensjahr ggfs. sozialwidriges Verhalten (z.B. Sanktion wg. Vermiderung v. Einkommen o.Ä.) darstellt oder vom Jobcenter genau wie Elternzeit in den ersten 3 Lebensjahren gewertet wird.
Daher auch meine Frage zu evtl. Maßnahmen und Vermittlungsvorschlägen, diese erhält man ja während der ersten 3 Jahre nicht.
Kann die Unzumutbarkeit hier im Forum bestätigt werden?