Beiträge von bretzel74

    Meinen Informationen nach hat man in den ersten 3 Lebensjahren Anspruch auf Elternzeit, bis zu 12 Monate davon können auch zwischen dem vollendeten 3. und dem 8. Lebensjahr genommen werden.

    Natürlich habe ich dann keinen weiteren Lohn- bzw. Lohnersatzanspruch (Elterngeld) mehr, daher auch meine Frage nach AlgII.

    Gegen eine weitere Arbeitsunfähigkeit spricht die länge der Erkrankung (drohende Aussteuerung). So weit möchte ich es nur ungern kommen lassen, außerdem möchte ich meinen Arbeitsplatz so lange wie möglich erhalten auch wenn ich mich derzeit nicht in der Lage sehen ihn auszufüllen.

    Zur Elternzeit selbst: Natürlich würde ich die gewonnene Zeit dazu nutzen mehr Zeit mit meinem Kind zu verbringen. Klar komme ich nur wegen meines Gesundheitszustands auf die Idee, aber es gibt ja auch keine gesetzlichen Vorgaben wie eine Elternzeit auszusehen hat. Einen Betrugsversuch oder etwas unmoralisches kann ich da nicht erkennen.

    Was mich also konkret interessiert ist ob die Inanspruchnahme von Elternzeit nach dem 3. Lebensjahr ggfs. sozialwidriges Verhalten (z.B. Sanktion wg. Vermiderung v. Einkommen o.Ä.) darstellt oder vom Jobcenter genau wie Elternzeit in den ersten 3 Lebensjahren gewertet wird.

    Daher auch meine Frage zu evtl. Maßnahmen und Vermittlungsvorschlägen, diese erhält man ja während der ersten 3 Jahre nicht.
    Kann die Unzumutbarkeit hier im Forum bestätigt werden?

    Hallo!

    Aufgrund gesundheitlicher (Burnout) und familiärer (Trennung) Probleme spiele ich mit dem Gedanken ein aufgespartes Jahr Elternzeit (mein Sohn ist 6 Jahre und wird dieses Jahr eingeschult) zu nehmen. Ich bin derzeit noch krank geschrieben und beziehe Krankengeld, befinde mich aber weiterhin in einem ungekündigten Beschäftigungsverhältnis. Aber auch nach Ende der Krankschreibung werde ich mein leben neu ordnen und erstmal etwas kürzer treten müssen um richtig und nachhaltig gesund werden zu können, außerdem möchte ich in dieser schwierigen Zeit mehr für meinen Sohn da sein.

    Habe ich auch mit einem 6 jährigen Kind in Elternzeit Anspruch auf AlgII?

    Bin ich aufgrund der Tatsache, dass mein Beschäftigungsverhältnis ungekündigt weiter besteht und ich in Elternzeit wäre, vor Schulungen, Bewerbungstrainings und Vermittlungsvorschlägen "geschützt"?

    Nach dem einen Jahr Elternzeit würde ich meinen alten Job wieder aufnehmen bzw. sollte sich herausstellen dass ich diesen aus gesundheitlichen Gründen nicht weiter ausführen kann diesen kündigen. Die Elternzeit soll mir etwas mehr Zeit verschaffen.

    Vielen Dank!