Danke.
Verstehe ich Dich richtig? Ich muss nach Auszug des Untermieters nicht zuerst mein Schonvermögen verbrauchen, wenn ich die Miete zunächst nicht allein bestreiten kann, bevor das Amt die Gesamtmiete übernimmt? Finde ich einen Untermieter zu schlechteren Konditionen, als bisher, sodass sich mein Mietanteil erhöhen würde, würde das Amt diesen höheren Mietanteil bis zur Obergrenze auch zahlen?
Kurz zu meiner Person: Ich bin 59 Jahre alt und arbeite in der Altenpflege halbtags - bin also Aufstockerin. Bisher - seit ca. 2 Jahren, hatte ich nie Schwierigkeiten mit dem Amt.