Beiträge von Ar-Mut

    Danke.
    Verstehe ich Dich richtig? Ich muss nach Auszug des Untermieters nicht zuerst mein Schonvermögen verbrauchen, wenn ich die Miete zunächst nicht allein bestreiten kann, bevor das Amt die Gesamtmiete übernimmt? Finde ich einen Untermieter zu schlechteren Konditionen, als bisher, sodass sich mein Mietanteil erhöhen würde, würde das Amt diesen höheren Mietanteil bis zur Obergrenze auch zahlen?

    Kurz zu meiner Person: Ich bin 59 Jahre alt und arbeite in der Altenpflege halbtags - bin also Aufstockerin. Bisher - seit ca. 2 Jahren, hatte ich nie Schwierigkeiten mit dem Amt.

    Hallo an alle,

    bei Antragstellung hatte ich bereits seit 3 Jahren einen Untermieter, der locker seinen Beitrag zur Miete bestreiten konnte. Demnach fiel der Zuschuss vom Amt sogar niedriger als die Obergrenze aus. Der Untermieter zieht nun aus und für mich allein ist die Wohnung zu groß und zu teuer.

    Nun meine Fragen:

    1. Wenn ich so schnell keinen neuen Untermieter finde, muss ich für die Miete erst sämtliche Rücklagen aufbrauchen, bis das Amt die Miete übernimmt?
    2. Wenn ich nun keinen Untermieter finde, der bereit ist, soviel wie sein Vorgänger zu zahlen, erhöht das Amt dann den Mietzuschuss für mich bis zur Obergrenze oder muss ich mir eine neue Wohnung suchen, die von der Miete her dem bisher gezahlten Satz entspricht?

    Danke im Voraus für Eure Antworten