nein, ich spreche von Betreuungsunterhalt. Das ist vorrangig vor ALGII.
Das Amt wird sich zuerst an den Vater des Kindes wenden, ab sechs Wochen
vor der Geburt bis zum dritten Geburtstag des Kindes. Zuerst der Betreuungsunterhalt,
vorher KEIN ALGII. So ist das Gesetz. Selbstbehalt siehe oben 1200 Euro.