Beiträge von masta

    Hallo Forum,

    aktuell liegt bei mir eine Mietminderung an, da der Vermieter seinen Pflichten nicht nachgekommen ist - gesammelt über 5 Monate würde ich demnächst ca 300€ von der Mietüberweisung abziehen.

    - Vermutlich muß ich das dem Jobcenter melden (oder nur im abschließenden EKS kennzeichnen?)?
    - Wie verhindere ich "Verwirrungen" bei den KdU (ist einmalig)?
    - Wie verhindere ich, daß das als "Einnahme" bewertet wird? Tatsächlich ist mir ja ein Schaden entstanden (Lärmbelästigung).

    Vielen Dank + schönes Wochenende!

    Ich habe ein paar Insider-Infos erhalten. Die Vergabe von Zuschüssen wird individuell entschieden, hat jede Stadt andere Richtlinien (zB in meiner Stadt liegt die Grenze, bis der Fallmanager allein entscheiden kann, bei 400€). Und das aktuelle Budget ist super-entscheidend, da ist gerade nicht viel da. Weiterhin ist hier eher an unmittelbare Arbeitsmittel (wie Schlagbohrer für Handwerker..) gedacht. Corporate Identity ist in meiner Stadt explizit ausgeschlossen (Zusammenhang Akquise sowieso schwer nachweisbar).

    Anschaffungen nach §16c sind mit enormem Aufwand verbunden - Businessplan, Vergleichsangebote, Liquiditätsvorschau, Einnahmen-Untergrenze, Nachweis Einnahmen-Einbußen ohne die Anschaffung. Ist auch nicht mehr reaktivierbar, da bereits pauschal abgelehnt.

    Die Chance ist, vor Abgabe EkS sich noch einmal mit Leistung zusammenzusetzen und auf diese Ausgabe hinzuweisen. Fällt wesentlich geringer aus als angekündigt, mal gucken ob es durchkommt.

    .. abschließende Klärung Ihres Anspruchs auf Leistungen .. mitzuwirken .. bisher liegen folgende Unterlagen nicht vor:
    Bitte erklären Sie ausführlich, wovon Sie in den letzten Monaten Ihren Lebensunterhalt finanziert haben. Auf Ihren Kontoauszügen sind weder Barabhebungen noch Zahlungen zur Betreitung des täglichen Lebens erkennbar.


    Ich verstehe den Hintergrund der Frage nicht so ganz - wird hier unterstellt, daß ich irgendwelche Reichtümer nicht angegeben habe oder von irgendwem unterstützt wurde? Darf das überhaupt gefragt werden?

    Aus den eingereichten Kontoauszügen geht ein Teil nicht hervor (1.5 von 3 Monaten), da zeitweise mein Konto gepfändet und somit für Ausgaben unbenutzbar war (Ausgleichzahlung ans Finanzamt ist sichtbar) und ein bißchen Bargeld im Einsatz war. Kosten für Aldi, Handy, Miete sind aber sehr wohl ab dann ersichtlich.

    Das Problem an der Kann-Leistung ist, daß sie ein hohes geschäftliches Risiko darstellt. Einerseits ist die Chance da, Investitionen zu tätigen, die man sonst nicht in dem Maße stemmen könnte. Andererseits weiß man nicht, ob man damit in eine Schulden-Falle läuft - es gibt keine Garantie, daß nicht in Höhe der Leistung rückgezahlt werden muß, falls die Ausgabe dann doch nicht als notwendig anerkannt wird. Das macht so nicht wirklich Sinn.

    Mein Geschäftsmodell möchte ich hier nicht diskutieren, das funktioniert, ich hab schon davon gelebt, bitte nicht mit der beantragten Maßnahme verwechseln (habe die Formulierung eindeutiger gestaltet).

    Mir ist der Vorgang nicht ganz klar bei § 16c "kann Zuschüsse für die Beschaffung von Sachgütern erhalten, die für die Ausübung der selbständigen Tätigkeit notwendig und angemessen sind".

    Die Sachgüter-Investition muß beim Fallmanager beantragt werden. In meinem Fall Marketing-Maßnahmen (als Sachgut anerkannt), deren Notwendigkeit habe ich formlos nachgewiesen. Ich hätte jetzt eine Art von Bewilligung erwartet als Sicherheit, daß diese Ausgabe entsprechend anerkannt wird beim Abschluß des EKS am Ende vom Bewilligungszeitraum. Sprich daß ich diesen Zuschuß tatsächlich zugestanden bekommen habe und nicht für die Rückzahlung ans Jobcenter bereit halten muß.

    Nun schieben aber Leistungsabteilung und Fallmanager die Verantwortung zum jeweils anderen - Leistung möchte es vom Fallmanager bestätigt haben, Fallmanager "kann nicht sagen, ob Leistung das anerkennt". Mein Fallmanager meinte sogar direkt, daß dies mein "unternehmerisches Risiko" sei.

    Gibt es hier keinerlei Sicherheit? Wie wird das üblicherweise gehandhabt, sprich wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, daß es berücksichtigt wird?


    PS:Details: Akquise erfolgt 95% online, es bei der Sachgüter-investition geht um ein Corporate Design für meine Firma inkl Umsetzung für alle Werbekanäle (Web, Social Media, Geschäftsbrief..). Ich hatte dafür 1800€ angesetzt, sprich 300€/m im EkS (real viel teurer, entspricht etwa meinen Einnahmen, welche die Obergrenze für Gewährung darstellen). Das war nicht so schlau, bis 1000€ kann normal bezuschußt werden (kein Darlehen, im Einzelfall bis 2500€), bis 500€ kann auf fachkundige Stellungnahme verzichtet werden. Immer her mit Ideen, wie man das "einfacher förderbar" darstellen kann.

    Bin Aufstocker im ersten Bewilligungszeitraum. Habe Mietsenkungsaufforderung bekommen:

    - jetzige Kosten von ~400€ werden längstens 6 Monate übernommen

    - angemessene Bruttokaltmiete (1 + 1 temporäres Kind) sei ~325€ (~52m2)

    - wollen Angemessenheit der Heizkosten prüfen, dafür BK-Abrechnung Vorjahr haben

    - nicht machbar (gibt keine BKA pro Wohneinheit)

    Frage (habe echt gesucht..): Heißt das, daß nach den 6 Monaten nur noch die "angemessene Bruttokaltmiete" von ~325€ bekomme (+ eine Heizpauschale), oder werden die Kosten der Unterkunft dann komplett nicht mehr übernommen?

    Widerspruchsfrist ist heute, leider spät gesehen..

    Du bist anscheinend ein selbstständiger Aufstocker. Da sollst du doch sicherlich alle 6 Monate diese EKS -Formulare abgeben.

    Wie lange wartest du auf die e-mail-Antwort schon und was erhoffst du dir davon?

    Mein Verständnis von Ausgaben/Investitionen für das eigene Unternehmen bei Aufstockern ist:

    - muß plausibel sein

    - der Fallmanager muß die Ausgabe genehmigen

    - dann wird sie im EKS entsprechend berücksichtigt (praktisch: Summe wird geschenkt)

    Ich hatte die Ausgabe-Genehmigung versucht zu erhalten, indem ich das beantrage und begründe (formlos).

    Falsch? Wo kann ich das verläßlich nachlesen (obiges hatte ich mir irgendwo angelesen)?

    Hallo,

    habe ursprünglich eigentlich ganz gute Erfahrungen mit dem Jobcenter machen können, aber Rückfragen gestalten sich schwierig bzgl Betreuer/Fallmanager und Person in Leistungsabteilung

    - keine Durchwahl

    - Abteilungs-Nummer verbindet nicht, kann lediglich Akte einsehen u nichts entscheiden

    - spontaner Besuch der Person in Leistungsabteilung nicht gern gesehen "Sie haben keinen Termin", widerwillige Auskunft

    - auf Email keine Reaktion vom Betreuer (2 Anträge auf Ausgaben für mein Unternehmen)

    Ist der Königsweg der Kommunikation das Einwurf-Einschreiben? Oder über Abteilung Termin ausmachen (hab dann keinen Nachweis).

    Mir geht es um unkomplizierte Schnelligkeit..

    Hallo Forum,

    mein erster Beitrag, bitte um Nachsicht falls ich etwas falsch mache.

    Im Rahmen meiner ALG2-Aufstockung meiner Selbständigkeit nehme ich an einer Weiterbildung durch eine vom Jobcenter bestellten Unternehmensberatung teil. In den nächsten Tagen gibt es einen Termin, in dem beiderseitig über die Fortsetzung der Maßnahme entschieden wird. Dazu soll ich eine De-minimis-Erklärung unterschrieben mitbringen (ist mir nicht zugestellt worden). Scheinbar geht es darum, zeitgleich keine anderen Maßnahmen vom Staat(?) wahrzunehmen. Kennt jemand diese Erklärung, sollte man das machen oder eher nicht?