Beiträge von Ameise
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Hallo,
Du willst dringend einen Rat.
-Wie alt sind denn die 4 Kinder ? ( sonst kennt man ihren Bedarf nicht)
-Als BG ist der Regelbedarf für Partner je 374,- (jetzt bist du allein und dein Bedarf ist 416,-)
-Als BG mit Partner entfällt für dich auch der Mehrbedarf für Alleinerziehung. Jetzt bekommst du den für deine 4 Kinder.
-Als alleinerziehende Schwangere hast du ab 13. SSW einen Anspruch auf Mehrbedarf in Höhe von 70,72. Später nach Zusammenzug mit dem Partner noch 63,58.
Nach der Meldung des Zuzugs deines Freundes :
- Ihr seid dann eine BG aus 6 Personen, 2 Partner und 4 Kinder. Später noch das Baby. Dann seid ihr 7 Personen.
- Sein Einkommen und dein Einkommen werden zusammen gerechnet und um Freibeträge bereinigt. Daraus ist dann ersichtlich, ob ihr noch ergänzenden Anspruch/Bedarf auf Alg2 habt.
Die Miete erhöht sich nicht. Kindergeld und Unterhalt für dich ändern sich auch nicht.
Dein Einkommen ist jetzt 813,- Kindergeld + 650,- Unterhalt ---> 1.463,-
Dazu vom JC als Ergänzung 900,- Alg2. ---> Verfügbar 2.363,-.
Mit dem 5. Kind kommt Kindergeld als Einkommen dazu. Ab 2019 sind das 235,-
(für die 4 Kinder erhöht sich ab 2019 das Kindergeld auch um jeweils 10,-)
Ab 2019 ist dann das Einkommen 1.078,- Kindergeld + 650,- Unterhalt ---> 1.728,-
Deine Mietkosten sind 1080,- ---> Wieviel zahlt dir das JC für die Wohnkosten? Wenn 1 Person zuzieht und 1 Baby dazu, wird das Wohnen günstiger. Aber ist Platz für 7 Personen?
Für was sind jetzt die 900,- Alg2 ? Was steht denn im Berechnungsbogen des JC?
Wenn WW und Heizung über Strom geht, für was zahlst du dann noch 110,- für Gas?
Irgendwas passt da nicht zusammen.
Um die Freibeträge für deinen Freund zu ermitteln, hast du sein Brutto und sein Netto.
Ob ich dann überhaupt noch ALG2 bekomme oder ich dann komplett auf Ihn angewiesen bin und er dann auch noch zusätzlich für 4 Ki
Wenn dein Freund zu dir zieht, ist die Frage, ob IHR alle zusammen noch Alg2 zum Einkommen dazu bekommt.
Du bist nicht komplett auf ihn angewiesen, denn dein verfügbares Einkommen ist höher als seins.
Wenn er zu euch zieht, muss er im Rahmen seiner Möglichkeiten den Lebenunterhalt für alle bestreiten. Dafür reicht sein Einkommen nicht. Seinen Verpflichtungen (Inso, Unterhalt) muss er ja weiterhin nachkommen.
Und du sorgst jetzt für den Lebenunterhalt für 5 Personen. Dein Einkommen reicht auch nicht.
Der Freibetrag für sein Einkommen wird nicht so hoch sein, dass ihr ohne Alg2-Ergänzung auskommt.
Ein Firmenwagen ist kompliziert in der Anrechnung. Er nutzt ihn sicher auch privat, dann wird das JC 50% der Kosten anrechnen,
Und wer zahlt die lfd. Autokosten ? Sprit? Reparaturen? TÜV usw.
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Hinweis:
Ein Antrag auf Alg2 kann immer gestellt werden.
Aber ein Antrag kann auch abgelehnt werden.
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Daher der Weg über Hartz4 wenn dies möglich ist.
Der Weg beginnt auch hier mit der Antragstellung beim JC. Euer Sohn sollte das nun auch tun. Die Antragstellung bedeutet nicht, dass Leistungen automatisch fließen, der abgegebene Antrag ist aber der Startschuß für eine Bearbeitung/Prüfung durch das JC.
Als Familie solltet ihr euch einig sein, ob der Sohn weiterhin bei euch *kostenfrei* wohnen kann, aber Leistungen für seinen Lebensunterhalt (Regelbedarf) beantragt. Damit wäre dann auch der Krankenversicherungsbeitrag abgedeckt.
Oder ob er euch auch Miete/Nebenkosten zahlen soll.
Die Formulare für Alg2 kann man sich bereits jetzt im Netz anschauen, damit man sieht, welche Nachweise das JC von ihm verlangen wird.
Wichtige Formulare heißen: HA, EK, VM, KDU, HG
Das JC hat aufgrund des Antrages die Hilfebedürftigkeit zu prüfen. Dazu hat euer Sohn nachzuweisen, dass er seinen Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen/EK und/oder Vermögen/VM sicherstellen kann. Da er weder eine Behinderung hat noch anderweitig erwerbseingeschränkt ist, bleibt das JC die zuständige Behörde.
In aller Regel sind die Eltern auch bei Vorliegen einer Haushaltsgemeinschaft nach § 9(5) SGB II einem 29jährigen Erwerbsfähigem nicht mehr zu Unterhalt verpflichtet.
Die Finanzierung des Studiums ist kein Prüf-Kriterium für einen Hartz-4-Anspruch.
Falls das JC das elterliche Einkommen und Vermögen und Belastung prüfen will, wird dazu ein weiterer Nachweis verlangt. Einkommen allein sagt nichts aus.
Als wichtigen Nachweis für einen Hartz-4-Anspruch muss er aber exmatrikuliert sein. Mit dieser Bescheinigung weist er nach, KEIN Student mehr zu sein.
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aber wie erfolgt diese abschließende Berechnung
Du bist für 1 Monat im Leistungsbezug.
Du bist 1 Monat selbständig tätig.
Du musst nach Ende des Leistungsbezuges (also ab Oktober) dein abschließendes EKS-Formular mit entspr. Einnahme-u. Ausgabe-Nachweisen für deinen *Betrieb* vorlegen.
Für dich gilt die Regelung mit den 6 Monaten überhaupt nicht.
1 Monat Alg2 = 1 Monat Beweilligungszeitraum= 1 Monat Berechnung
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Hallo,
würde das Jobcenter versuchen mich an eine andere Arbeitsstelle mit 40 Stunden zu vermitteln bzw. mich zwingen die Stunden wieder hoch setzen zu lassen?
So sicher nicht.
Das JC könnte aber eine EGV mit dir vereinbaren, in der deine Pflicht steht, dich zu bewerben um entspr. Stellen.
Zwingen kann das JC nicht.
Wenn du allerdings ohne wichtigen Grund deine Hilfebedürftigkeit erhöhst, wird das JC durchaus reagieren.
Würde das Jobcenter dann fragen weshalb ich Minusstunden angesammelt habe
Würde das JC die Minusstunden sehen? mM sieht das JC dein Einkommen auf der Lohnabrechnung und dem Kontoauszug, immer in Euro.
Du hättest dann sog. *schwankendes Einkommen*.
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Hallo,
es wird für die Familie berechnet, also für 5 Personen. Die BG besteht aus 5 Personen
Einkommen der Familie ist jetzt:
1xLohn + 1xALG1+ 3xKindergeld+ 1xUnterhalt
erst ab Januar fällt dein ALG1 weg.
Rechne noch mal nach.
Ich komme auch auf ca 700,- (ab Januar ohne dein ALG1)
habe 150,- Unterhalt angenommen.
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Hallo,
Ich denke wir sind eine Haushaltsgemeinschaft.
Ja, das ist der Fall. Aber kein Hinderungsgrund für Hartz 4.
Ist er Hartz 4 berechtigt.?
Er sollte einen Antrag stellen.
Das JC will viele Nachweise und Unterlagen zur Prüfung seiner Hilfebedürftigkeit haben.
Liegen alle Voraussetzungen vor ( nicht nur kein Einkommen), dann wird er Leistungen erhalten.
Liegt bei eurem Sohn eine Behinderung vor? Ist er erwerbsfähig?
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Hallo,
Ich werde also morgen zu den "legalen" Zeiten wieder hingehen, weiss aber nicht wie ich mich verhalten soll.
Ich kann deinen Frust verstehen.
Du kannst Verwaltungshandeln aber nicht ändern, selten genug beschleunigen.
Du hast also Anfang August den Alg2-Antrag gestellt. Immerhin hat das JC deine Lage erkannt und schon 1Scheck ausgereicht.
Dass ein Scheck über 3 Monate kommen soll, verstehe ich leider nicht.
Das JC kann die Mietschulden übernehmen, das kann so sein.
Für Juli dürftest du keine Leistungen erhalten.
Hast du denn schon problematische Post vom Vermieter?
Seit wann hast du KV-Schulden? Du hattest doch sogar ALG1-Anspruch aus einer sv-pflichtigen Arbeit.
Mein Plan ist es mich dahin zu setzen und nicht weg zu bewegen bis da Klarheit herrscht und ich zumindest das Geld für eine Monatsmiete bekomme.
Das ist keine gute Idee. Gar nicht gut. Total kontraproduktiv.
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Hallo,
ich und mein freund wollen jetzt heiraten
Das könnt ihr tun. Dann werdet ihr vom JC als Partner eingestuft.
Die 409,- für eine Einzelperson mit oder ohne Kinder galten nur bis Ende 2017.
Seit 1.1. 2018 sind das jetzt 416,-. Dazu kommt jetzt noch ein Mehrbedarf wegen Alleinerziehung.
Wenn ihr heiratet, ist der Regelbedarf für euch für jeden noch 374,-
Und der Mehrbedarf wegen Alleinerziehung fällt dann komplett weg. Das könnten max. ca. 300,- mtl. sein.
Wenn die beiden Wohnungen jetzt komplett vom JC bezahlt werden, dann ändert sich das nicht durch eure Eheschliessung.
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Hallo,
Wie läuft das mit der Einkommensberechnung
Aus deinem Antrag wird ersichtlich, dass du nur für September Leistungen beantragst.
Deshalb ist der Bewilligungszeitraum nicht wie üblich 6 Monate, sondern grad 1 Monat.
Sobald du deine abschließende EKS vorgelegt hast, wird das JC eine Berechnung vornehmen. Daraus ergibt sich entweder Nachzahlung oder Rückforderung.
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Bei einem Telefonat mit dem Arbeitsamt wurde mir gesagt das dies als Einkommen angerechnet wird.
Auf eine telefonische Aussage vom JC kann man nicht unbedingt immer vertrauen.
Ich sehe es auch so, dass die Gebühren aus dem RB (zwar unnötigerweise) geleistet wurden und deshalb grundsätzlich nicht anzurechnen sind.
Wenn der TE den Verrechnungsscheck vorlegt, wird er dazu auch den Schriftverkehr mit der GEZ vorlegen müssen.
Deshalb meine Frage nach dem Verrechnungsscheck.
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Hallo
Ja die GEZ wurde von uns selbst trotz möglicher Befreiung (die wir nicht ausnutzten) gezahlt.
die GEZ schickt einen Verrechnungsscheck?
Habt ihr kein Konto?
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Habe aber auch in 11 Tagen wieder ein Termin beim Jobcenter
Ich habe deine EGV gelesen.
Hast du denn bisher Stellenangebote/Vermittlungsvorschläge vom JC bekommen?
Hast du schon Eigenbemühungen unternommen und kannst Bewerbungen vorweisen?
Fazit der Rechtslage gem. § 31 SGB II (das sind die *Rechtsfolgen*)
Wer zumutbare Stellenangebote ablehnt ohne wichtigen Grund und wer keine in der EGV vereinbarten Eigenbemühungen nachweist, der verletzt seine Pflichten , der erhält eine Sanktion in Höhe von 30% des maßg. Regelbedarfs für 3 Monate.
Ausnahme ist die schärfere Sanktion, falls du U25 bist.
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Hallo,
1. Die Exmatrikulationsbescheinigung muss vorliegen, sonst fasst beim JC niemand deinen Antrag an.
2. Ab dem Ex-Datum könnten dann Leistungen bewilligt werden, wenn die anderen Voraussetzungen erfüllt sind.
3. Deine Eltern müssen dir mit 29 keinen Unterhalt mehr zahlen, aber wegen deines Status *Student* ...zahlt das JC nicht.
4. Wenn deine Eltern dich bisher unterstützt haben, darf das mit 29 auch mal aufhören.
5. Was hat dein Problem jetzt mit Altersvorsorge zu tun?
6. Du hast keinen Job gefunden? Auch keinen Minijob? Keinen Sommer-Saison-Job? Woran liegts? Such bitte weiter!
7. Wieso hast du schon Auskünfte vom JC eingeholt? Aus welchem Grund?
8. Welche Leistungen würdest du denn beantragen?
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Das ist übel.
Wenn es keine besonderen Änderungen in deinen pers. Verhältnissen gab, und es NUR um Weiterbewilligung geht, fällt mir nur ein:
Morgen früh zum JC, dort mit dem aktuellen Kontoauszug nachweisen, dass du mittellos bist und nun einen Vorschuss beantragen musst.
Das wird man ablehnen. Trotzdem solltest du darauf bestehen, dass man dir einen Bescheid erstellt. Du solltest so lange im JC sitzen bleiben und warten.
Vielleicht dauert es eine Stunde.
Egal, ob Ablehnung oder Bewilligung. Aber du brauchst einen Bescheid!
Verlange die Ausstellung eines Bescheides--- morgen, bitte nicht auf irgendwann vertrösten lassen.
Man wird dich dann wahrscheinlich bitten, zu warten.
Irgendjemand wird im System suchen, was das Problem ist.
Man kann dir also entweder den Bewilligungsbescheid fertigmachen und die Leistungen überweisen---
oder man kann dir 100,- *Vorschuss* auszahlen (wenn es einen Kassenautomaten gibt).
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Hallo,
Seit Wochen geht das so das man mich immer wieder hinhält.
Ab wann soll denn die Weiterbewilligung gelten?--- Ab 1.9.?
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Hallo,
ich rate auch dazu, schnellstmöglich im JC nachzufragen. Bei uns wird es meist innerhalb 1 Woche gemacht. Wenn nicht wieder grad Personalmangel usw. herrscht.
Der Vermieter will sicher nicht endlos warten.
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Hallo,
Es ist aber schon komisch, das dort 3 Personen einen Anspruch auf 2 Räume mit 60 qm haben!
Das ist auch falsch. Wo soll das stehen?
Die gesamte Wohnfläche einer Unterkunft soll max. x qm haben. Räume werden nicht geregelt.
Wenn es um Untervermietung geht, gehören zur untervermietenden Wohnfläche AUCH anteilig die qm von Flur/Küche/Bad/Balkon.
Abgezogen wird gar nichts.
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Die Lohnabrechnung September interessiert die nicht mehr. Das haben die auch schon vorab in dem aktuellen Bescheid rein geschrieben.
WAS haben die reingeschrieben? Bitte leg die Lohnabrechnung trotzdem dem JC vor. Lege Widerspruch ein.
Deine Frau hat erst am 1.9. den Job begonnen. Niemand weiß jetzt, wann und ob und wieviel sie als Zufluss im September von ihrem neuen AG aufs Konto bekommt.
Stell dir vor, ihr Lohn kommt erst Anfang Oktober aufs Konto?
Wieviel wird sie mtl. verdienen?
Ihr seid doch erst raus aus Alg2, wenn der Lohnzufluss euren Bedarf deckt.
Wovon lebt ihr denn im Monat September?
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Bitte schön.
Bitte melde dich doch mal kurz zurück, wenn das JC reagiert hat.
uUmständen musst du weiter gehen...
Viel Glück!
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Offenbar war es für dich nicht einfach genug und/oder nicht verständlich.
Gilt diese Hilfsbedürftigkeit für die gesamte Bedarfsgemeinschaft oder nur für den Teil des Antragstellers ?
Die Hilfebedürftigkeit gilt für die gesamte BG, aber nur einer stellt für alle den Antrag . Besteht die BG nur aus 1 Person, gilt das für diese Person, die gleichzeitig alleiniger Antragsteller ist. Dem Gesetzgeber fiel kein anderer Begriff ein.
Was wäre bei einem Netto-Einkommen von 500 Euro plus Miete und Heizkosten ?
Dann hätte die gesamte BG (deine Beispielfamilie) bis zum Bedarf gem. SGB II Anspruch auf ergänzende Leistungen und würde statistisch zu *Aufstockern* gezählt.
greift dann Paragraph 2 SGBII 2.2. und der Antragsteller muss weiterhin Eigenbemühungen nach einem besser bezahlten Job nachweisen um auch für die anderen Arbeitsunfähigen in der Bedarfsgemeinschaft die Hilfsbedürftigkeit beenden zu können ?
Ja. ---> Arbeitsunfähig bedeutet *nur zeitweise krank*. Der Begriff ist falsch.
Deine letzte Frage ist schon beantwortet.
Nein, das wird nicht von Fall zu Fall entschieden. Es gibt ganz klare gesetzliche Vorgaben.
Einzig individuell in gewissem, begrenzten Umfang kann die Gestaltung der Eingliederungsvereinbarung/EGV/EinV sein.
Nochmal: Warum fragst du nicht einfach?
zB: Bin ich als Familienvater mit Kleinkindern verpflichtet, mich um die Verringerung der Hilfebedürftigkeit meiner gesamten Familie/BG zu bemühen? Zur Zeit ist die Kinderbetreuung leider nicht sichergestellt.
Kurze Antwort: JA. Biste. ---> (übrigens ein uraltes Prinzip, nennt sich altmodisch Unterhalt)
Vorbeugung einer neuen Frage: Ja, gilt im SGB II auch für Partner ohne Trauschein.
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Eine eigene Küche habe ich noch nicht. Ich gehe dazu zu meinen Eltern.
Ich hab es schon geahnt. Es ist keine abgeschlossene Wohnung. Also ist es eine Haushaltsgemeinschaft.
Wenn du nur kurze Zeit dort wohnen willst, wirst du auch keine eigene Küche haben.
Ohne Mietvertrag brauchst du die Anlage KDU nicht ausfüllen. Es gibt dann eben kein Geld fürs Wohnen vom JC.
Die Anlage HG kannst du ausfüllen, denn ihr seid eine HG.
Das Ausfüllen und Abgeben bedeutet doch nicht, dass deine Eltern dir außer der Unterkunft jetzt auch noch den Lebensunterhalt gewähren müssten. Du bist doch Ü25.
Hast du die Anlage HG mal genau angeschaut?
Was würdest du dort ausfüllen?
Was du mal irgendwo gelesen hast, kannst du vergessen. Das ist nur verwirrend.