Beiträge von Ameise

    Hallo,

    ich kann keinen Grund erkennen, warum du den Gesundheitsfragebogen ausfüllen und zum ÄD schicken solltest.

    Denn nur dann könnte überhaupt die vage Möglichkeit zu sehen sein, dass du zu einer amtsärztlichen Untersuchung eingeladen wirst.

    Für 1 Monat ALG1-Anspruch ergibt ein solcher Aufwand keinen Sinn.

    Wenn du prinzipiell und grundsätzlich in der Lage bist, mind. 15 Wochenstunden bzw. mind. 3Std. tgl. erwerbstätig zu sein, dann hast du auch Anspruch.

    Und wenn die anderen Voraussetzungen für ALG1 erfüllt sind.

    ich die Miete nicht zahlen kann und verhungere

    Wir hoffen, dass es anders geht...

    Trotzdem:

    Die Miete würde weiterhin gezahlt.

    Deine Kinder würden weiterhin Kindergeld und restl. Alg2 /Sozialgeld erhalten.

    Und du würdest auf Antrag Lebensmittelgutscheine erhalten.

    Und ja, der Arzt wird dich auch weiter krankschreiben.

    Und nochmal: Niemand wird Mobbing anerkennen, wenn man erst knapp 8 Wochen dort beschäftigt ist.

    Nun warte doch bitte erstmal ab, ob der AG dir kündigt und baue dir nicht zu Hause solche Horrorszenarien.

    könnte sie mich doch zum ärztlichen Dienst mit Sanktionsandrohung schicken oder nicht?

    Halt.

    Ende August hast du den 1. Termin bei der Vermittlerin der Arbeitsagentur.

    Wenn du diesen G-Fragebogen NICHT ausfüllst und also auch NICHTS zum ÄD schickst, sondern im Termin erklärst, dass du nicht so krank bist, sondern eben im Moment----

    es kann auch ein Missverständnis bei der Dateneingabe gewesen sein.

    Halt.

    Sanktionsandrohung? Sowas gibts bei ALG 1 von der Arbeitsagentur noch nicht.

    Es gäbe uU *Sperrzeiten*--- aber das trifft bei dir nicht zu.

    Du hast doch noch gar keinen Bewilligungsbescheid.

    Und noch hat man gar keine Pflichten mit dir vereinbart, du du evtl. verletzen könntest. EGV---Eingliederungsvereinbarung würde Ende August auf der Agenda stehen...

    Wer zahlt denn jetzt für deinen Unterhalt? Hast du Bafög? Oder zahlt deine Mutter dir Unterhalt?

    OK. Wenn du als Urlauber vom Studium Anspruch auf Alg2 hast, ist das vorherige oder parallele ALG1 nicht schädlich.

    Hallo,

    Habe aus der Zeit vor dem Studium noch 1 Monat Alg 1 Restanspruch und diesen jetzt beantragt.

    Die SGB III-Regeln sagen übersetzt eindeutig: Wer nicht mind. 3 Std. tgl. erwerbstätig sein kann--- hat keinen ALG-1-Anspruch. Kulanz ist nicht vorgesehn.

    Da du aber nicht *arbeitsunfähig* geschrieben bist, solltest du das beim 1. Termin mit dem Vermittler/in auch klarstellen (nix verschweigen). Dann stehst du der Vermittlung eben zur Verfügung.

    Für einen Monat wird die Arbeitsagentur sowieso gar nicht viel mit dir anfangen. Eben irgendwann den Restmonat ALG1 auszahlen.

    Nichts zum Ärztlichen Dienst schicken!

    Grundsätzlich:

    Wenn du dann den Antrag auf Alg2 beim JC stellst, wird die gleiche Frage gestellt: Kannst du mind. 3 Std. tgl. erwerbstätig sein?

    Bitte mit JA beantworten.

    Da kannst du dann trotzdem arbeitsunfähig mit Krankenschein sein.

    Die Betonung liegt hier auf: grundsätzlich und überhaupt der Vermittlung zur Verfügung stehen.

    Wohnst du bei deiner Mutter?

    Die AfA und auch das JC wollen die Bescheinigungen vom Studium sehen.

    Aber:

    Für ein Urlaubssemester bleibst du doch immatrikuliert. hmm

    Was sagt die Studis online-Seite??

    Aber wie gesagt, das ist halt was man so liest und hört.

    Ja, so ist das wohl.

    Warum sollte jemand ins Netz schreiben, dass es unproblematisch, sachlich, höflich und korrekt zuging?

    Zumal es ein *schlechtes* Thema ist.

    Darüber habe ich auch schon oft nachgedacht.---

    Und wenn man das tatsächlich doch mal lesen kann--- kommt gleich die Meute und fällt über diesen *Einzelfall* her.

    Wie @bass386 sagt, es kommt drauf an---

    und auf dich natürlich auch.

    Danke an Grace für die konkreten Fragen zur konkreten Person.

    Danke an anonym82 für die konkreten Antworten.

    Wir halten fest:

    -Du bist erwerbsfähig mit Einschränkungen.

    -Du bist vermittelbar für 3-5 Stunden tgl. Arbeitszeit. Evtl. noch weitere Einschränkungen.

    -Du erhältst deshalb Leistungen nach SGB II.

    -Du hast einen GdB 50

    -die Verunsicherung aus dem, was du gelesen hast, ist aufgelöst. Denn dir ist (nur) eine Massnahme in der WfB angeboten worden.

    Du befindest dich weder im Eingangsverfahren noch im Berufsbildungsbereich der WfB.

    Du hast zur Zeit damit absolut gar nichts zu tun.

    Du wirst die ESF-Massnahme machen.

    Hallo,

    wenn du länger krank bist und in dem Hotel ausfällst, kündigt dir evtl. dein Arbeitgeber??

    Du bist ja bestimmt noch in der Probezeit...

    Außerdem müsste der AG dir zunächst mal eine Abmahnung schicken, bevor er kündigt.

    Musst du denn immer mit dieser Kollegin in einer Schicht arbeiten?

    Was würde passieren, wenn ich jetzt einfach ohne neue Stelle kündigen würde?

    Dann würde das JC eine Pflichtverletzung nach Absatz 1 des § 31 SGB II erkennen, dir eine Anhörung schicken--- das mit dem neuen Job und gleich Mobbingvorwurf wahrscheinlich nicht als wichtigen Grund anerkennen und dann eine Sanktion von 100% für 3 Monate verhängen.

    Du bist unter 25 Jahre--- besonders strenge Regelung.

    Nach Absatz 2 des § 31a SGB II.

    Die Sanktion vom vorigen Jahr zählt nicht mehr.

    Ja, es stimmt, Mobbing kann ein Kündigungsgrund sein. Du bist aber erst 2 Monate dort beschäftigt. Ich meine, da wird niemand gleich auf Mobbing erkennen.

    Ich empfehle dir, jetzt auch während der AU nach eine neuen Stelle zu suchen.

    Nein aber ich erhalte noch eine Eingliederungsvereinbarung.

    Ja, sicher.

    Dort wird dann vereinbart, dass du diese ESF-Massnahme machst. Das ist ja nun deine Wahl gewesen.

    Wenn du diese EGV dann unterschreibst und trotzdem die Massnahme nicht machst, DANN kann das JC dich sanktionieren.

    weil alle die in der Werkstatt Arbeiten als Voll Erwerbsgemindert eingestuft dann sind und nicht mehr Erwerbsfähig.

    Dann könntest du dort in der WfB doch gar nicht arbeiten. Sie würden dich dort gar nicht annehmen.

    Denn du bist erwerbsfähig und beim JC und bekommst auch Leistungen nach SGB II.

    Also hat man dir bei der WfB (nur) eine *Massnahme* über 27 Monate angeboten.---Das ist keine dauerhafte Arbeit als voll Erwerbsgeminderter mit SGB XII-Leistungen.

    1. Die Rentenversicherung ist die zuständige Stelle. Dort ist EM-Rente zu beantragen.

    Hat man keinen Anspruch (warum auch immer), hat die RV eben abzulehnen. Aber ohne Antrag läuft nichts.

    2. Versorgungsamt: Dort kann man einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen. Weiter nichts.

    Hat man keinen Anspruch (warum auch immer), hat das Versorgungsamt eben abzulehnen. Aber ohne Antrag läuft auch dort nichts.

    3. Wenn Mitarbeiter durch ihren Teamleiter *gedeckt* werden, wird deine Tochter keinen anderen Mitarbeiter bekommen. Ich kenne auch mehrere JC und habe dort Kontakte, aber alles, was du hier aufzählst, gehört in den Bereich Vermittlung/Fallmanagement. Nur Bescheide über Sanktionen kommen von der Leistungsabteilung. Diese 2-Teilung haben alle JC.

    4. Ich weiß jede Menge auch über Depressionen. Ich bezog das auf:

    Und ob es so schön ist, mit 26 beim Sozialamt zu hängen und Ruhe zu haben? Nur, weil man depressiv ist?

    Nicht umsonst wird immer (nur) für 6 Monate befristet. Denn auch die Ärzte scheinen überzeugt zu sein, dass es sich nicht um eine *dauerhafte und volle Erwerbsminderung* handelt--- nämlich nur dann wird das Sozialamt für deine Tochter zuständig.

    Und deshalb wird auch der Antrag von RV und V-Amt immer wieder abgelehnt. Es hat nichts mit Renten-Ansprüchen aus der RV zu tun.

    Und das Versorgungsamt ist nur zuständig für Erteilung eines *Grad der Behinderung*---zB GdB 30 oder GdB 60. Hat auch wieder nichts mit dem Wunsch zum Wechsel SGB XII/Sozialamt zu tun. Viele arbeiten mit ihrem GdB---und sind nicht voll und dauerhaft erwerbsgemeindert beim Sozialamt.

    Das ist doch alles Verwaltungshandeln (wir empfinden es als wahnsinnig machend--- das geht mir oft genug auch so.)

    Du kannst aber keinem Arzt und keiner RV vorschreiben, was sie mal langsam erkennen sollten. So läuft das nicht.

    5. Du solltest bitte keine Schreiben schreiben, dass das JC dies oder das endlich machen soll--- du sollst einen Widerspruch schreiben. Widerspruch zum Bescheid vom xx ---> sonst legt diese Dame das auch zur Seite. Sie will eure Schreiben offenbar nicht als Widerspruch erkennen.

    Deine Tochter kann wegen der Stadtwerke-Falsch-Zahlung nicht ohne Geld dasitzen. Denn sie zahlt ja neu 25+8= 33,----> für Haushaltsstrom und Kochgas.... das muss sie aus dem Regelsatz zahlen, wie jeder andere Leistungsbezieher auch.

    6. Wieviel wurde denn mit dem Schreiben vom 31.7. gekürzt? Und ab wann?

    7. Da ihr einen Rechtsanwalt habt, bringt eigentlich alles wenig Sinn, was hier jemand im Forum schreibt. Anwälte haben Mandanten und dann arbeiten sie für diese. Man sollte den Anwalt also arbeiten lassen, wie er das für angezeigt hält.

    8. Was andere in Bewertungsportalen sagen, ist das eine. Was euer Anwalt macht, ist das andere.

    Amtsmissbrauch gibts nicht mehr. Frag den Anwalt.

    zweckbezogen sind und nicht mir zugeordnet werden dürfen!

    Moment.

    Alle Leistungen, die ihr als BG jetzt weiterhin vom JC bekommt (weil die Frist zur Kostensenkung verlängert wurde), sind sowieso zweckbezogen.

    Es sind Sozialleistungen für den Lebensunterhalt und die Unterkunft---- für euch beide---für eure BG.

    Ich verstehe nicht, warum du noch immer trennst in * für meine Frau und mich* bzw. *die Kontopfändung meiner Frau* bzw. Leistungen nicht dir zuzuordnen.

    Euer dringender Handlungsbedarf in Sachen Umzug hat schon mit Erhalt der Kostensenkungsaufforderung begonnen. Das dürfte Ende Januar 2018 gewesen sein.

    Jetzt müsst ihr euch dringend auf Wohnungssuche begeben. Und ihr müsst dem JC regelmäßig nachweisen, was ihr unternommen habt.

    Das JC zahlt weiterhin die Wohnkosten. Aber auch nicht unbegrenzt.

    Das Studium unterbrechen und Alg 2 zu bekommen, wenn die Voraussetzungen stimmen, kannst du machen.

    Wenn du zeitweise stationär behandelt wirst und zeitweise *arbeitsunfähig* bescheinigt bist, wird das JC wahrscheinlich die mildeste Variante anwenden. Du wirst das dann aber auch nachweisen müssen----nicht nur den guten Vorsatz haben.

    -Eine milde EGV (Eingliederungsvereinbarung)

    -wenige Eigenbemühungesforderungen

    -wenige Vermittlungsvorschläge

    -keine bis kurze Massnahmen. Manchmal gibts 2-4 Wochen *Bewerbungscoaching* o.s.ä.

    Das JC hat für U25 nun mal die Maßgabe, diese mit besonderen/strengeren Forderungen schnell in den Arbeitsmarkt einzugliedern.

    Welche Vorurteile meinst du nun?

    Ich meine, es bringt überhaupt nichts, sich nun irgendwelche tollen Aufsätze von oder über die Ansichten der UN durchzulesen. Und wie es in Schweden oder sonstwo in der Welt geht, kann für dich hier auch nicht hilfreich sein.

    Du hast die ESF-Massnahme gewählt.

    Ist doch jetzt gut.

    Du hast bisher keine Zuweisung. Du solltest dir nur etwas nach den Flyern raussuchen.

    Wenn du die ESF-Massnahme auch nicht gewählt hättest, könnte das JC dich trotzdem nicht sanktionieren.

    Also braucht dich zunächst gar nichts interessieren, was mit einer Arbeit/Massnahme in der WFB zu tun hat.

    Die Entscheidung, ob du ins SGB XII gehörst, weil du voll und duerhaft erwerbsgemindert bist---- die trifft einzig die Rentenversicherung.

    Ich frag nochmal:

    Bis wann sollt ihr denn eure Kosten fürs Wohnen senken? bzw. wann kam diese Aufforderung?

    Ob ihr krank seid, ist vollkommen nebensächlich.

    Wenn ihr gesund wärt--- könntet ihr denn dann umziehen? Habt ihr denn überhaupt eine Wohnung gefunden? Oder eine gesucht?

    Warum gibts überhaupt Kontenpfändung? Und wieso später?

    Die Leistung vom JC wird für euch beide erbracht, denn ihr seid eine BG aus 2 Personen.

    Deshalb hatten wir eine Aufforderung zum Auszug bekommen.

    In aller Regel wird man zur Kostensenkung und nicht zum Auszug aufgefordert. So steht es immer in den Schreiben vom JC.

    Bis wann sollt ihr denn eure Kosten fürs Wohnen senken? bzw. wann kam diese Aufforderung?

    Da gibt es auch eine Regel: in der Regel längstens 6 Monate werden die tatsächlichen KDU weiter bezahlt.

    Aber wie immer--- keine Regel ohne Ausnahme--- ihr müsst ja erstmal ne Wohnung für 2 Personen finden, die angemessen *billig* ist.

    Einfach so ausziehen is nich.

    Habt ihr denn versucht, eine andere Wohnung anzumieten? Habt ihr dem JC mitgeteilt,dass ihr nix findet?

    Und ob ihr dort 30 oder 11 Jahre wohnt, ist völlig nebensächlich.

    Mehrbedarf ist ganz was anderes.

    Du meinst die Wohnkosten, also Miete, Betriebskosten, Heizkosten. Im Hartz 4 heißt das KDU/Kosten der Unterkunft und Heizung.

    Wieviel will das JC euch denn dann höchstens zahlen, wenn die Frist vorbei ist?

    So.

    Wieso bekommt der außerhalb-Sohn das Kindergeld? Von wem denn?

    Für deine Frau ist es *Einkommen* und deshalb bekommt sie 194,- weniger Alg2.

    Und der Sohn? Was kriegt der? Kein Kindergeld?

    die Bank weigert sich über den Pf-freibetrag Verfügungen zuzulassen.

    Welche Verfügungen willst du denn machen?

    Wie habt ihr denn bisher eure Miete gezahlt?

    Hallo,

    Erhöhtes ALG II, da wir aus unserem RH ausziehen müssen.

    Was bedeutet das? Warum müsst ihr ausziehen? Wieso bekommt man da *erhöhtes Alg 2*?

    P-Konto meiner Frau ist mit 1.133,80 geschützt!

    Lebt ihr denn nicht zusammen als eine BG? Eltern und 1 Kind?

    Wieso 2x Regelsatz? Wer kriegt denn das Kindergeld?

    2 x Regelsatz ist hier 748,-.

    Wer könnte denn bei euch was pfänden? Gibt es überhaupt Gläubiger, die pfänden wollen?

    Durch mich kommen wir auf 1560,51 €

    Was ist das für ein Einkommen?

    Warum gleich auf die Palme gehen??

    Ich sitze unten drunter---;)

    Und ich drücke dir die Daumen, dass es in Kürze mit dem Job was wird.

    Aber du merkst selbst, wie wichtig die richtige Fragestellung ist?

    Ich bin nicht versichert

    Da hat die AOK das auch falsch und missverständlich ausgedrückt----Du hast evtl. Beitragsschulden bei der AOK--- die haben aber viele, denen es aus den unterschiedlichsten Gründen nicht möglich ist oder war, die Monatsbeiträge zu zahlen. Trotzdem wird im Notfall kein Arzt wegen der fehlenden Karte oder wegen der Beitragsschulden eine Behandlung versagen.

    Du bist also freiwillig gesetzlich krankenversichert. Diese Freiwilligkeit ist jedoch gleichzeitig eine Pflicht. Die AOK erhält zur Zeit nur noch keine Beiträge vom JC.

    Du brauchst also ganz wichtig auch einen ersten Arzt= Hausarzt. In etlichen D-Regionen herrscht geradezu Hausarzt-Knappheit bis -Mangel. Viele nehmen keine neuen Patienten mehr an.

    Stimmt. Das Sozialamt ist tatsächlich nicht zuständig.

    Zurück zur wichtigsten Frage auf dem Weg zum Bewilligungsbescheid vom JC:

    Deine Mutter hat dir gegenüber KEINE Unterhaltspflicht. Sie ist auch nicht verpflichtet, dich in ihrem Haushalt finanziell zu unterstützen.

    Und wenn sie das tatsächlich nicht will, sollte sie das als kleine deutliche Stellungnahme schreiben und unterschreiben.

    Diese Stellungnahme zeitnah dem JC vorlegen.---Dann bearbeitet das JC weiter.

    Diese Vermutung der Unterstützung von Verwandten im Haushalt sollte dann widerlegt sein.

    Ich verstehe trotzdem nicht, in welchem Antrag du erklärt hast, dass deine Mutter dich im Ausland finanziell unterstützt hat.

    Und wenn schon----das war doch alles VOR deiner Antragstellung.

    Erst jetzt ab Juli (Tag der Einreise bzw. Wohnsitzanmeldung) willst du Leistungen vom JC.

    Und ich verstehe auch noch nicht, warum es für die kurze Zeit ein Untermietvertrag sein musste.

    popcorn

    Ähhm

    ja, das habe ich im Antrag angegeben.Zwar nicht die 3 Jahre, aber das Sie mich unterstutezt hat.

    Wo bitte wird das denn im Antrag gefragt?

    Aber dann ist es erst recht klar, dass das JC jetzt vermutet, dass sie das weiterhin tut... das kann sie auch ohne jede Unterhaltsverpflichtung machen.

    Sie kann mit Unterstützung doch auch jederzeit aufhören--- weil es eben nichts mit *Unterhalt* zu tun hat. Es geht hier absolut nicht um Unterhaltsrecht.

    Oben klang es so, dass du dir extra keine eigene Wohnung nimmst, weil es ja nur ---kurz--- ist.---

    weil ich in Kuerze evtl. in der Schweiz eine Anstellung bekommen kann.

    Nun hängts in den Sternen----Es kann also auch lange dauern...

    ...in einem Hilfe-Forum sollte man seine Fragen schon so stellen, dass Helfer auch entspr. Hilfestellung geben können und sich nicht das meiste zusammenreimen müssen---was dann nicht zutrifft.:rolleyes:

    Hallo,

    unterschiedliche Meinungen...

    ganz allgemein:

    Jedes JC darf bzw. muss vermuten, dass Verwandte im Haushalt einen Antragsteller finanziell unterstützen. Nachzulesen in § 9 (Absatz 5) SGB II

    Das JC vermutet das jetzt also schon und du als Antragsteller kannst diese Vermutung aber widerlegen.

    Je länger man zwischen Verwandten wegen solcher Dinge diskutiert, und diese Vermutung nicht deutlich und schriftlich widerlegt, umso später kommt der *Bewilligungsbescheid*.

    -----------------------------------

    1) Deine Mutter braucht ihre Unterlagen nicht herausgeben. Deine Mutter kann kurz schriftlich erklären, dass sie dir keine finanziellen Leistungen erbringt.

    Sie ist dir nicht verpflichtet.

    2) Nein, aber das JC soll das durchaus vermuten, der Gesetzgeber hat es so gewollt.

    3) Nein, dann auch nicht.

    4) Das weiß ich nicht. Vielleicht kaufen?

    5) Kannst du machen, aber bevor du keinen schriftlichen *Bewilligungsbescheid* vom JC hast, bekommst du nichts. Du wirst wohl deine Mutter um einen Vorschuss bitten müssen.

    AOK--- Du bist schon *Pflicht-*krankenversichert, kannst es nur noch nicht *beweisen*. Sobald du diesen Bewilligungsbescheid vom JC hast, kannst du damit zur AOK. 1 biometrisches Foto mitnehmen (für die spätere Chipkarte)

    Dann bist du auch krankenversichert ab Juli 2018----du bekommst von der AOK solch eine vorläufige Bestätigung der Mitgliedschaft.

    Darf ich fragen, aus welchem Grund du nun auch Wohnkosten /KDU beim JC beantragt hast?

    Ist deine Mutter denn nicht bereit, dich für eine kurze Zeit als Gast/Besucher kostenlos bei dir wohnen zu lassen??

    Dann sollte sie das auch genau SO in das kleine Schreiben zur Widerlegung der Vermutung mit aufnehmen.

    (Eigentlich ganz einfach---)

    3 Jahre Unterstützung im Ausland---- Hast du das denn im Antrag irgendwo angegeben?

    Das ist keine Vermutung nach § 9(5) SGB II (bei Verwandten im gemeinsamen Haushalt.)

    Schnell eine eigene Wohnung suchen--- ohne Geld und sonstige *Punkte*?---für eine kurze Zeit bis zum Umzug in anderen Ort??

    Das halte ich hier in diesem Fall für die schwierigere Lösung.

    Achso.

    Das JC hat dir 3 Angebote mit Flyern geschickt. Also will das JC dich nicht für eine Behinderten-Werkstatt verpflichten.

    Du kannst wählen.

    Wenn es nur Angebote sind, kann das JC dich auch nicht sanktionieren.

    Das JC hat aber bestimmt nicht einfach nur die Flyer geschickt. Da ist doch immer noch ein Schreiben des Fallmanagers /SB dabei.

    Da steht dann sicher auch, bis wann du dem JC zurückmelden sollst, was du machen willst (oder gar nichts davon)...

    Hallo,

    Als angestellter Verkäufer?

    Als selbständiger Verkäufer?

    Ja, das JC darf das fragen. Es darf noch viel weiter zurück fragen.

    Es fragt ja nicht, was du mit deinem Geld machst--- sondern woher du es hast. Es ist jetzt auf dem Konto ersichtlich. Als Bareinzahlung.

    Könnte Geld aus Schwarzarbeit sein.

    Könnte aus illegalen Geschäften sein.

    Hallo,

    Entweder es scheitert an den Bewerbungen selbst

    Weisst du denn, warum es schon an den Bewerbungen und V-Gesprächen scheitert? Wie viele Bewerbungen hast du bisher geschrieben?

    Wer analysiert das denn? Du selbst?

    Was sollte ein Jobcoach dir helfen? Und wieso passt gerade der? Weißt du das schon vorher?

    Was sollst du denn bei der Diakonie machen? Eine Massnahme oder eine reguläre Beschäftigung? Sollst du dich dort erstmal bewerben?

    3 Std. entfernt zu einem Jobcoach zu fahren, wird kein JC bezahlen. Dazu noch den Jobcoach selbst.

    Das kann doch nicht sein

    Es ist so.

    Du wirst kaum ausdrücken wollen, das alle Hartz-4-Bezieher nur nicht arbeiten wollen.

    Ein Zimmer irgendwo kannst du suchen.

    Aber wenn der Umzug nicht erforderlich ist--- zahlst du den selbst.

    Sorry, so ist es.

    Mal so ganz allgemein:

    Wenn sich Fragesteller noch mal melden würden, wenn sie etwas erreicht bzw. auch nicht erreicht haben----

    würde das den ehrenamtlichen Helfern und auch vielen Mitlesern helfen, eine Situation evtl. neu zu bewerten.

    Oft gibt es noch weitere Möglichkeiten....

    Ohne Rückmeldung aber verläuft ein Problem einfach so---- im Sande.

    Schade für alle.

    Gruß

    Höchstwahrscheinlich stimmen die tatsächlichen Einnahmen/Ausgaben nicht mit den geschätzten überein.

    Das ist auch ganz normal---

    Deshalb verlangt das JC nach Ende des BWZ die a-EKS--- also das abschliessende EKS-Formular.

    Jetzt zwischendurch brauchst du über Einnahmen aus dieser Selbständigkeit KEINE Mitteilung ans JC geben.

    Für die Monate August, September und den halben Oktober erhältst du vom JC weiterhin deine bisherigen Leistungen.

    Und am Ende, also ab November wird über die a-EKS herauskommen, ob du (inzwischen) zuviel Alg2 erhalten hast---> dann wird die Rückforderung der Differenz verlangt---

    Ratenzahlung? Nö? Nicht beim JC.

    Es kommt für den Fall der Rückforderung ein Bescheid vom JC. Dort steht, wie viel sie zurück wollen und auch, das ablaufen soll.

    Ratenzahlung kannst du dann höchstens mit dem Inkasso-Service ausmachen.

    Erst mal arbeiten----

    Viel Erfolg.