1. Die Rentenversicherung ist die zuständige Stelle. Dort ist EM-Rente zu beantragen.
Hat man keinen Anspruch (warum auch immer), hat die RV eben abzulehnen. Aber ohne Antrag läuft nichts.
2. Versorgungsamt: Dort kann man einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen. Weiter nichts.
Hat man keinen Anspruch (warum auch immer), hat das Versorgungsamt eben abzulehnen. Aber ohne Antrag läuft auch dort nichts.
3. Wenn Mitarbeiter durch ihren Teamleiter *gedeckt* werden, wird deine Tochter keinen anderen Mitarbeiter bekommen. Ich kenne auch mehrere JC und habe dort Kontakte, aber alles, was du hier aufzählst, gehört in den Bereich Vermittlung/Fallmanagement. Nur Bescheide über Sanktionen kommen von der Leistungsabteilung. Diese 2-Teilung haben alle JC.
4. Ich weiß jede Menge auch über Depressionen. Ich bezog das auf:
Und ob es so schön ist, mit 26 beim Sozialamt zu hängen und Ruhe zu haben? Nur, weil man depressiv ist?
Nicht umsonst wird immer (nur) für 6 Monate befristet. Denn auch die Ärzte scheinen überzeugt zu sein, dass es sich nicht um eine *dauerhafte und volle Erwerbsminderung* handelt--- nämlich nur dann wird das Sozialamt für deine Tochter zuständig.
Und deshalb wird auch der Antrag von RV und V-Amt immer wieder abgelehnt. Es hat nichts mit Renten-Ansprüchen aus der RV zu tun.
Und das Versorgungsamt ist nur zuständig für Erteilung eines *Grad der Behinderung*---zB GdB 30 oder GdB 60. Hat auch wieder nichts mit dem Wunsch zum Wechsel SGB XII/Sozialamt zu tun. Viele arbeiten mit ihrem GdB---und sind nicht voll und dauerhaft erwerbsgemeindert beim Sozialamt.
Das ist doch alles Verwaltungshandeln (wir empfinden es als wahnsinnig machend--- das geht mir oft genug auch so.)
Du kannst aber keinem Arzt und keiner RV vorschreiben, was sie mal langsam erkennen sollten. So läuft das nicht.
5. Du solltest bitte keine Schreiben schreiben, dass das JC dies oder das endlich machen soll--- du sollst einen Widerspruch schreiben. Widerspruch zum Bescheid vom xx ---> sonst legt diese Dame das auch zur Seite. Sie will eure Schreiben offenbar nicht als Widerspruch erkennen.
Deine Tochter kann wegen der Stadtwerke-Falsch-Zahlung nicht ohne Geld dasitzen. Denn sie zahlt ja neu 25+8= 33,----> für Haushaltsstrom und Kochgas.... das muss sie aus dem Regelsatz zahlen, wie jeder andere Leistungsbezieher auch.
6. Wieviel wurde denn mit dem Schreiben vom 31.7. gekürzt? Und ab wann?
7. Da ihr einen Rechtsanwalt habt, bringt eigentlich alles wenig Sinn, was hier jemand im Forum schreibt. Anwälte haben Mandanten und dann arbeiten sie für diese. Man sollte den Anwalt also arbeiten lassen, wie er das für angezeigt hält.
8. Was andere in Bewertungsportalen sagen, ist das eine. Was euer Anwalt macht, ist das andere.
Amtsmissbrauch gibts nicht mehr. Frag den Anwalt.