Beiträge von Ameise

    Hallo,

    Gehalt?---- Selbständige Gewerbetreibende kriegen kein Gehalt.

    Die haben einen Betrieb und haben Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben. Die Differenz nennt sich Gewinn oder Verlust.

    Dieser *Betrieb* kann durchaus aus einer Person bestehen.

    Magst du verraten, was für kurzes Nebengewerbe das ist?

    Deine neue Selbständigkeit hast du beim Finanzamt angemeldet?

    Das JC muss auch wissen, dass du nun selbständig bist. Bitte zeitnah mitteilen.

    Das JC wird für den Zeitraum August bis Oktober zunächst eine -v-EKS verlangen.

    d.h. du sollst ein Formular ausfüllen, in dem du deine voraussichtlichen Einnahmen/Ausgaben aus der Selbständigkeit für diese 3 Monate (August bis Oktober) angibst. Du sollst das schätzen!

    Wieso endet dein BWZ denn Mitte Oktober? Weil die Selbständigkeit dann wieder endet?

    Wenn du seit 1 Jahr Alg2 bekommst, dann hast du doch 2x 6 Monate BWZ -----oder nicht?hmm

    Das JC wird natürlich Geld zurückverlangen, wenn du in diesen 3 Monaten sehr viel mehr Gewinn gemacht hast, als das JC dir an Leistungen überwiesen hat. Auch, wenn dein Auftraggeber erst später zahlt. Auch, wenn das JC deine Betriebsausgaben als nicht nötig ansieht.

    Hast du einen Auftraggeber für diese 3 Monate? 8|

    Du hast also nur eine unbestimmte Angst, weil irgendwann 1x schon jemand vom JC dich negativ anging. Oder weil du das so empfunden hast.

    Wie lange ist das denn her?

    Und wie alt bist du überhaupt?

    Du brauchst dich zur Zeit nicht bewerben und sollst auch nicht in eine Massnahme. Du hast eigentlich gar nichts zu tun---keine Schikane, keine Aufgabe, keinen Druck, ---was so mit dem JC zu tun hat.

    Tja, was soll man da noch raten?

    Du kennst den neuen FM nicht.

    Ich kenne den auch nicht und dich auch nicht.

    Warum bist du nicht längst zu deiner Hausärztin gegangen? Das wolltest du doch schon ab dem 25.7. machen.

    Man könnte hier eine endlos laufende Diskussion beginnen über *nicht im Regelsatz* enthaltende Ausgaben , die dauernd oder manchmal anfallen. Für viele oder für wenige oder zu wenig im Regelsatz oder reicht gerade so.

    Das zumindest bringt dir leider nichts.

    Ich bin der Ansicht das es sich hier um aussergewöhnliche Umstände handelt

    Wann müsstest du diese Mehrkosten denn bezahlen?

    Es steht dir doch frei, dann einen entsprechenden Antrag bei deinem Leistungsträger Jobcenter zu stellen. Du brauchst nicht einmal einen § aus dem SGB II.

    Der Gesetzgeber hat geschummelt beim Strom? Er hat doch dann auch geschummelt bei Bildung, oder? Er schreibt zumindest keinem LB vor, wieviel der für was ausgeben darf. Die einzelnen Anteile sind nur statistische Werte. Der Gesetzgeber hat deshalb sogar geschrieben:

    ...Über die Verwendung der zur Deckung des Regelbedarfs erbrachten Leistungen entscheiden die Leistungsberechtigten eigenverantwortlich; dabei haben sie das Eintreten unregelmäßig anfallender Bedarfe zu berücksichtigen.

    Ich vermute, genau das wird man dir nächstes Jahr auch in die Ablehnung zu deinem Antrag schreiben. Aber versuchs halt.

    Er will also, dass man von der Leistung monatlich etwas zurückhält----für genau solche unregelmäßig anfallende Kosten wie deine Stromkosten. Er hält den Hartz-4-Pauschalbetrag sogar für *Ansparungen* noch für ausreichend.

    Du solltest also jetzt noch bis zur Strom-Jahresabrechnung, die erst in 2019 kommt, monatlich einen geringen Betrag beiseite legen.

    Zumindest in meiner Region hat sich die Temperatur deutlich verringert (ca 10° runter, es weht sogar ein kräftiger Wind). Man kann gut lüften. In der Wochenprognose sind hier max. 28° zu erwarten und auch Gewitter mit Niederschlag.

    Wie sollte der Gesetzgeber denn *Wetter* beim Regelsatz-Anteil für Strom* berücksichtigen? Vor und zu Weihnachten dann vielleicht wegen *Backofen-Mehr-Benutzung*?

    Dein Klimagerät, falls es eins ist, funktioniert offenbar nicht richtig. Bei 2,5 Kwh müsste es schneller und um viel mehr als nur 2° runter kühlen.

    28Cent ist auch nicht gerade preiswert. Warum zahlst du denn soviel?

    Hallo,

    Es ist hier kein neuer Fall.

    Wenn ich deine anderen Beiträge zum gleichen Thema lese, steht dort, dass du schon lange auch psychische Probleme hast. Dass du schon lange versuchst, bei Psychologen Termine und eine Therapie zu bekommen. Dass bei den Psychologen immer etwas war, warum keine Therapie gemacht wurde.

    Es kann also nicht passieren, dass du wegen 1 Termin beim neuen Fallmanager solchen Schaden nimmst.

    Man hatte dir hier schon empfohlen, das alles mit deiner Hausärztin zu besprechen.

    Vielleicht gibt sie dir die verlangte WU-Bescheinigung, dann schickst du diese zum JC--- und der Termin findet vorerst nicht statt. Es droht auch keine Sanktion.

    Wenn sie dir diesen Zettel nicht gibt, dann solltest du zum Termin hingehen.

    Was stellst du dir unter Schikane denn vor?

    Die FM wird natürlich etwas von dir wissen wollen --- das ist keine Schikane.

    Vielleicht erkennt sie, dass eine amtsärztliche Untersuchung wichtiger ist.

    Kannst du keinen Beistand mitnehmen?

    Das reicht meiner Mutter noch nicht

    Das können wir nicht ändern.

    Als Student ohne Alg2 im Haushalt der Eltern musst du den Mietanteil (hier 1/3= 250,-) selbst zahlen.

    Und für deinen Lebensunterhalt (auch Strom) musst du auch selbst sorgen. Wie du das mit deiner Mutter vereinbarst, schreibt kein Gesetz vor.

    Für was will sie noch 100,- mehr?

    Ohne Alg2

    bleiben 150€ über.

    Ja. Und?

    Du hast Miete gezahlt und dein *Kostgeld* auch. Als *Taschengeld* bleiben dir 150,-.

    Hinweis: Kindergeld von der Familienkasse wird bis max. 25 Jahre geleistet.

    Frage: Zahlt das Amt deiner Mutter und Schwester für die Wohnkosten jeweils 250,-?

    Mit Kindergeld 194,- und Minijob 450,- abzgl. Miete hast du noch ca. 340,- zur Verfügung. Das ist nicht die Welt, deshalb also noch einen kleinen Job dazu ?---

    Aber das Studium nicht vergessen----------

    Als Student hast du das alles für dich. Kein Amt rechnet was an oder ab... weil du ja keinen Anspruch hast.

    Deine Mutter und deine Schwester könnten auch je 100,- (ohne jede Anrechnung) mit einem kleinen Job verdienen. Das ist das, was du dir wohl gemerkt hast.

    Trotzdem: Jeder kann seinen Lohn ganz behalten, aber ab 100,- Lohn bekommt man Freibeträge dazu und dann weniger Alg2.

    Ein WG-Zimmer für Studenten kriegst du selten unter 300,-

    Da kocht aber Mama nicht für 3---;)

    Du hast keinen Anspruch auf Alg2.

    Die Semestergebühren zahlt dir auch niemand aus dem Hause Jobcenter.

    Wegen Erasmus musst du mal bei einer anderen Plattform fragen.

    evtl. Studis online---?

    Wenn du als Student nebenbei arbeitest, kannst du soviel wie nur möglich verdienen.

    Da du keinen Alg2-Anspruch hast, wird dir auch niemand was anrechnen.

    Was du dir damals gemerkt hast, ist auch jetzt noch falsch.

    Wieso arbeitest du denn quasi umsonst? Du arbeitest für deinen Mietanteil, damit du wohnen kannst.


    Und wovon lebst du? von 150,- maximal?

    Wie alt bist du?

    Weitere Erklärungen will das Gericht nicht.

    Fragen:

    1. Was genau hast du beklagt und verlangt? Hat die Anwältin die Klageschrift geschrieben? Hat die Anwältin oder jetzt das Gericht nicht auf die Klagefrist hingewiesen ?

    Bescheid vom September---Widerspruch ohne Bescheid----Klage im März

    2. Was steht in den beiden ablehnenden W-Bescheiden? Da muss die Begründung lesbar sein, warum abgelehnt wurde.

    Zu den Zahlen, denn das Geld ist das Wichtige:

    Du hast an den Inkasso unter Vorbehalt X € gezahlt. Ist das dem Gericht bekannt?

    Du hast vom JC mind. einen Änderungsbescheid und diverse Nachzahlungen erhalten.

    Kannst du ausrechnen, ob du unter Vorbehalt an den Inkasso *zu viel* oder zu wenig* gezahlt hast?

    Hallo

    Arbeit soll es für jeden geben.

    Tschuldigung, wer hat das gesagt oder wo hast du das gelesen?

    Verfolgst du die falschen Medien oder verstehst und interpretierst du die Aussagen vielleicht nicht richtig?

    Du hast dein aktuelles Problem bereits in anderen Beiträgen geschildert. Vorrangig wichtig ist, dass du zu 11/2018 eine andere Wohnung findest. Dazu wurden dir schon Schritte empfohlen, die du selbst gehen musst. Dabei helfen dir diese Medien garantiert nicht. Aber damit musst du anfangen.

    Das Shangri-La wirst du nicht finden.

    Und die aktuell vom JC angebotene Massnahme gefällt dir nicht, obwohl du noch keine gemacht hast, obwohl du noch keine Firma von innen gesehen hast, obwohl du ...

    Übrigens: Eine Massnahme sucht man sich nicht--- das ist ausschliesslich die Aufgabe der Vermittler in den JC.

    Arbeit solltest du dir suchen, wahrscheinlich auch mit Aufstockung durch das JC.

    Höchstwahrscheinlich gibt es den AG tatsächlich nicht, der ausgerechnet auf dich und deine Ansprüche wartet. Da hast du leider ein völlig verzerrtes Bild der Arbeitswelt von heute.

    Also entscheide dich und suche zunächst intensiv eine Wohnung im Landkreis X. Die Dinge, vor denen du Angst hast, weil die Medien sie verbreiten, hast du noch gar nicht benannt. Denn Medien verbreiten zu viel, zu schnell und sehr oft falsch.

    Hast du eine Wohnung in X gefunden und den Umzug hinter dir, hast du die nächsten Schritte vor dir. Dort oder im erreichbaren Umkreis eine Arbeit zu finden.

    Dazu bist du zuerst mal selbst gefordert und dann wird auch das dann zuständige JC weiter für dich *Arbeit* oder Beschäftigungen suchen. Deine Bewerbungsunterlagen sind aktuell und griffbereit?

    Das dürfte für dich nichts Neues sein, denn du bist lang genug Kunde des JC. Das System des SGB II ist bundesweit gleich.

    Da dieses hier ein Forum ist, welches (aus welchen Gründen auch immer) sehr auf Anonymität bedacht ist, könnte ich dir zwar sagen, wie es wohnungs-und jobmäßig hier aussieht, aber das hilft dir nicht viel. Und wo du zur Zeit lebst, soll ebenso *geheim* bleiben.

    Von Rendsburg bis nach Passau und von Bautzen bis nach Trier kann hier niemand eine Arbeit und eine Wohnung für dich und deine Einschränkungen und auf den Punkt 11/2018 finden. Verstehst du das? hmm

    Familienversichert über meine Frau

    Da behaupte ich mal:

    Ahnung über Bord werfen.---Entwarnung blasen.

    Familienversicherung geht und bleibt.

    Das JC zahlt für deine Frau einen pauschalen Beitrag. Da ist auch ein Ehemann mit drin.

    Über dich? Neee.

    Wenn du einen Minijob hast und keinen versicherten Partner, darfst du selber die frw. gesetzl. KV bedienen. Sind (nur) ca. 180,- monatlich. censored Oder eben Beitragsschuldner werden.

    Dann ists so herum beim JC doch besser... meine ich.

    Nicht nur Studenten ohne Anspruch sind Exoten.

    Es gibt noch mehr Konstellationen.

    Ob das uralte und leider schon lange nicht mehr gepflegte und aktualisierte Verzeichnis hilft?

    Das ist doch eine reine Bankenfrage.

    WAS für ein Konto ist das?

    WER ist Kontoinhaber?

    WER darf WAS mit dem Konto machen?

    WO steht der Name von Solanacea ?

    Das alles sagt doch am Montag sofort die kontoführende Bank. Dann hat man darüber sofort Klarheit.

    Dann weiß man uU auch gleich, warum seit 4 Jahren und dauerhaftem Leistungsbezug noch nie der Datenabgleich im System des JC geklingelt hat.

    Die Frage ist halt nicht, ob die an das Geld gehen können.

    Die Frage ist, ob du es melden musstest--- ich denke heute mal: ja.

    Hallo,

    ich meine auch, dass diese Kosten nicht vom Amt erstattet werden. Dagegen sprechen mehrere Argumente. Leider.

    Wenn dein Klimagerät nur 2 ° runterkühlt, kannst du es auch abschalten.

    Wenn es draußen mehr als 30° hat, sollte man dort bleiben, wo es unter 30° sind.

    Das hat mit Schwerbehinderung nichts zu tun.

    Auch Gesunden und Nichtleistungsbeziehern macht die Hitze zu schaffen.

    Dein Glück, dass ich kühl und schattig sitze------ dank Technik popcorn

    Hast du schon mal den JC-Bescheid deiner Frau angeschaut? Wie sich sowas aufbaut?

    Fällt dir auf, dass Bedarf etwas anderes als Einkommen ist?

    Du erhältst doch kein Alg2. Du bist als Student vom Alg2-Bezug ausgeschlossen. Solange du deinen Studentenstatus höher als alles hängst ...

    Aber du darfst und sollst zum Unterhalt der Bedarfsgemeinschaft beitragen. Du darfst Einkommen bringen.

    Du hast jetzt noch ein kleines Einkommen. Dein Wohngeld fällt aber jetzt weg... denn ohne Einkommen gibt es kein Wohngeld.

    Und wer 450,- im Minijob verdient, bekommt nicht 175,- Wohngeld.

    Wohngeld wird jährlich berechnet.

    Ganz allgemein:

    Kommt Einkommen rein, vermindert das den Bedarf. Aber unterschiedlich, weil manche Einkommen mühelos und andere mühevoll bewertet werden.

    Du brauchst im Monat die halbe Miete und etwa knapp den Regelbedarf-------- zur Verfügung.

    Was soll deine Rechnerei?

    Sorry, wir müssen nochmal auf LOS

    -Du brauchst Alg2 nur für Juli.

    -Du hast den Antrag auf Alg2 ohne KdU nur für den Monat Juli gestellt.

    -Du hast keine Mietkosten.

    -Du brauchst ab 1.8. auch keine Leistungen mehr vom JC.

    Also ist dein BWZ für Selbständige (Bewilligungszeitraum) auch nur 1 Monat.

    (Das hatte ich nicht beachtet, weil dein erstes Problem ja das mit dem 1-Monat mietfrei Wohnen war. Ich hab nicht alles zurückgelesen)

    ...;( Tschuldigung

    Wenn nun für den BWZ von 1 Monat die Einnahmen und Ausgaben berücksichtigt werden, dann gibts keinen Durchschnitt. Es ist auch egal, ob du vorher die Honorartätigkeit schon gemacht hattest. Da hast du noch kein Alg2 beantragt.

    Es zählt nur dein Anspruch auf ergänzendes Alg2--- für 1 Monat Juli.

    Die Betriebseinnahme im Juli ist 540,-.

    Betriebsausgaben im Juli kannst du noch geltend machen, wenn du welche hattest.

    Hattest du keine oder hast sie bisher noch nicht mit der a-EKS dem JC vorgelegt, dann war der Bescheid richtig.

    Dann bringt auch ein Widerspruch nichts.

    Du kannst hier deine Beiträge auch noch editieren---bearbeiten, falls dir was einfällt.

    Unten rechts...

    Ja, ab 1.10. bist du aus dem Bezug raus--- schon klar. Das ist aber in diesem Falle gar nicht wichtig. Das geht auch alles rückwärts zu prüfen.

    Aber warum fällt euch das jetzt auf mit dem Datenabgleich? Wenn du schon so lange beim JC bist--- und der Datenabgleich 4x jährlich gemacht wird. Warum jetzt?

    Wieso von Fremden auf mein Konto?

    Ich denke, das Konto läuft auf deinen Namen, dein *Partner* kann wahrscheinlich auch was abheben oder einzahlen. Er kann es und du hast kein Geld übrig.

    Schaut nach--- Ist diese Konto ein UND-Konto oder ein ODER-Konto.

    Für das JC ist er ein Fremder, ein Dritter, jemand der nicht zu deiner BG gehört... jemand, der Geld einzahlt. Das ist Einkommen auf deinem Konto.

    Das kann genau so bewertet werden wie diese Story:

    Xist im Alg2-Bezug, hat ein Uraltsparbuch, was seit 20 Jahren von X nie mehr genutzt wurde. Hat sogar vergessen, das als *Konto* anzugeben.

    Aber ein gutmeinender Freund tapert damit jeden Monat zur Sparkasse und zahlt ordentlich was ein. Und sagt X nie etwas.

    Huch, eines Tages sind dort X.000 drauf incl. Zinsen.

    Frag nicht, warum bisher der Datenabgleich das nicht bemerkt hat der ja automatisch erfolgt--- da sucht kein Mensch.

    WEM gehört das Geld? WER hat das Konto nicht angegeben, am Anfang nicht und später auch nicht?

    WER zieht seine Hosen mit der Kneifzange an?

    Na gut, wie du meinst. Dann geht am Montag zum Termin.

    -Dein Kind bekommt etwas, wenn es Anspruch hat. Natürlich. Soll man beantragen. Richtig. :thumbup:

    Und wenn mein Kind Anspruch hat auf etwas dann kann man es auch beantragen.

    Aber DU willst doch was--- du willst doch Miete für 2 Monate und 1,5 Zimmer. Oder wer will die? Du bezahlst bis jetzt auch allein deine Miete. Und warum überhaupt braucht sie 1,5 Zimmer?

    Und die JC-Dame hat was von *Bedarfsgemeinschaft* gesagt. Deine Tochter ist 24. Die Dame hat alles richtig gesagt.

    Und weil du keine Ahnung von Gesetzen hast, fragst du hier. Richtig.

    Aber weil dir die Antworten nicht gefallen, holst du die Keule mit den Sozialschmarotzern raus. Falsch. Ganz falsche Adresse.

    Wenn es dir gut geht und du vom Amt trotzdem für 2 Monate Miete willst--- dann kann ich dir sagen, wer hier was ist.dash

    Ich und sowieso auch ganz viele andere Helfer haben die Gesetze nicht gemacht. Aber wir können oft erklären, was sie bedeuten, was man tun kann und was man nicht tun sollte. Auf was man wann Anspruch hat und auf was nicht.

    Viel Vergnügen am Montag.

    Man wundert sich, dass es immer noch Leute gibt, die so *superschlau* sind und trotzdem seit 2005 nicht wissen, wie der Hartz-4-Hase läuft. Das ist doch inzwischen Allgemeinwissen. Oder welche Bildungsquelle nutzt du?

    Hallo,

    die Trennung erklären ist ein wichtiger Zeitpunkt. Das solltest du vor allem deiner Frau mitteilen. Ihr beide müsst euch hinsetzen und *auseinandersetzen* und teilen, was zu teilen ist.

    Deine Frau wird dir wahrscheinlich auch zu Unterhalt verpflichtet sein.

    Nach der Trennungserklärung kommt das sog. Trennungsjahr und dann evtl. die Scheidung.

    Das alles hat aber mit dem Jobcenter gar nichts zu tun. Arge, das gibts längst nicht mehr.

    Was du jetzt tun kannst--- dir ein Mietangebot für eine angemessene Wohnung suchen.

    Bayern ist riesig und nicht überall darf es nur max. 350,- kosten. Sonst dürfte in München und anderen Großstädten überhaupt kein Single wohnen, der seine Wohnkosten vom JC benötigt.

    Hallo,

    Was meint ihr dazu?

    Ich meine, wieso kommst du gerade jetzt darauf? Seit wann bist du im Leistungsbezug?

    Ich meine auch:

    Schau dir mit deinem Partner dieses Konto (Einzahlungen und Auszahlungen) genau an. Ordnet zu, wer wann was eingezahlt hat und belegt das mit anderen (seinen und deinen) Kontoauszügen.

    Macht also selber für euch erstmal eine sog. Kontenprüfung.

    Es sieht dann doch später jeder trotzdem, dass von Fremden auf DEIN Konto eingezahlt wurde und du DEIN Konto nicht angegeben hast.

    Das können 2-3 ziemliche harte Vorwürfe werden.

    Wieviel Geld ist drauf?

    Bevor durch den Datenabgleich bei dir vom JC nachgefragt wird----

    Erkläre dem JC schriftlich, dass du das einfach vergessen hast und wie sich das verhält.

    Du holst die Kontoangabe nach und legst alle Kontoauszüge vor.

    Ob das JC deine Vergesslichkeit schluckt, ob sie glauben, dass es so war, wir du es darstellst--- das kann hier niemand wissen.

    Aber da könnte durchaus ein heftiges Gewitter im Anzug sein----thinking

    Hallo,

    Derzeit sind alle Ganztagsplätze belegt,...

    dennoch:

    Darf sie mich dazu zwingen meine Kinder täglich bis 16 Uhr abzugeben?

    1.Dass es jetzt keine Ganztagsplätze gibt, wird die Kita dir gern mit Stempel und Unterschrift bestätigen... das Schreiben kannst du dem JC vorlegen. Das dürfte genügen.

    2. Niemand zwingt dich.

    Erst einmal wurde bemängelt, dass diese Arbeitszeit unflexibel ist und ich so gerade einen Teilzeitlohn erreichen kann.

    Das ist nun mal so. Dafür kannst du nichts.

    Da ist aber wirklich kein Zwang zu sehen.

    Also sie zwingt dich nicht, aber du sollst nachweisen, dass es jetzt keinen GT-Platz in der Kita gibt.

    Fertig.