Gegen einen Bescheid, den man für falsch hält, kann man innerhalb 1 Monat nach Zugang Widerspruch erheben.
Schriftlich ist zu empfehlen. Nachweisbar ist auch zu empfehlen.
Es wurde hier das Zuflußprinzip angewendet. Einkommen wurde in dem Monat angerechnet, in dem es zufloß.
Das war der Juli.
So ist es auch richtig, wenn man jeden Monat als Arbeitnehmer Lohn bekommt ---und ausnahmsweise mal nicht regelmäßig bezahlt wird.
Da du aber ein freiberuflicher/selbständiger Erwerbstätiger bist bzw. warst, muss anders berechnet werden.
Ich hatte das schon im Beitrag #13 erklärt.
Ich hatte auch im Beitrag #11 gefragt, ob du das Formular EKS ausgefüllt und abgegeben hast.
Hast du denn zum Beginn deiner selbständigen Tätigkeit dieses Formular EKS ausgefüllt und dem JC vorgelegt? Also *vorausschauend* die Einnahmen/Ausgaben --- und zum Ende Juli müsstest du das Formular nochmal und zwar als *abschliessend* die tatsächlichen Einnahmen/Ausgaben ausfüllen.
Steht auch im Beitrag #13.
Hast du das gemacht??