Beiträge von Ameise

    Gegen einen Bescheid, den man für falsch hält, kann man innerhalb 1 Monat nach Zugang Widerspruch erheben.

    Schriftlich ist zu empfehlen. Nachweisbar ist auch zu empfehlen.

    Es wurde hier das Zuflußprinzip angewendet. Einkommen wurde in dem Monat angerechnet, in dem es zufloß.

    Das war der Juli.

    So ist es auch richtig, wenn man jeden Monat als Arbeitnehmer Lohn bekommt ---und ausnahmsweise mal nicht regelmäßig bezahlt wird.

    Da du aber ein freiberuflicher/selbständiger Erwerbstätiger bist bzw. warst, muss anders berechnet werden.

    Ich hatte das schon im Beitrag #13 erklärt.

    Ich hatte auch im Beitrag #11 gefragt, ob du das Formular EKS ausgefüllt und abgegeben hast.

    Hast du denn zum Beginn deiner selbständigen Tätigkeit dieses Formular EKS ausgefüllt und dem JC vorgelegt? Also *vorausschauend* die Einnahmen/Ausgaben --- und zum Ende Juli müsstest du das Formular nochmal und zwar als *abschliessend* die tatsächlichen Einnahmen/Ausgaben ausfüllen.

    Steht auch im Beitrag #13.

    Hast du das gemacht??

    Ich denke, du hast nicht verstanden, was ich erklärt habe.

    Das alles, was du hier vorhast, kannst du dir sparen. Das bringt absolut nichts.

    Weil jetzt ein Gerichtsverfahren anhängig ist.

    Alles ist jetzt Sache des Gerichts, die haben das alles zu ermitteln und dann zu entscheiden. Wenn das SG noch was will, wird es sich melden. Entweder bei dir oder beim JC.

    Vor dieser Gerichts-Entscheidung bewegen sich weder das JC noch die Inkassostelle. Die warten einfach nur ab.

    Wahrscheinlich gibt es einen Erörterungstermin beim Gericht. Da sitzen der Richter, du als Kläger und das JC als Beklagte zusammen.

    Die Widerspruchsbescheide kannst du dem Gericht unter Angabe des AZ zuschicken. Das ist das einzige.

    wo ist das Problem wenn ich dafür einen untermietvertrag mache für 2 Monate

    Kein Problem.

    Allerdings wird man beim Amt nicht verstehen, warum enge Verwandte untervermieten.

    Und man wird auch fragen, ob du deine Tochter nicht selbst finanziell noch weiter unterstützten kannst--- schließlich kommst du ohne Geld vom Amt aus.

    Sehr schön, wenn ein Vater für 2 Monate seiner Tochter für einen kurzen Übergang 1,5 Zimmer zur Verfügung stellt.

    Aber muss denn wirklich dafür noch Miete gezahlt werden und noch dazu vom Amt?

    Hast du das so nötig? Bisher bezahlst du doch deine Mietkosten auch selbst.

    Ja, ich weiß, was die Dame am Montag will. Deine Tochter,24, wohnt bei dir. Ihr beide seid eine Bedarfsgemeinschaft, und eben auch nicht einfach Mieter und Untermieter.

    Dein Einkommen und dein Vermögen musst du in langen Formularen darlegen--- dann irgendwann schreibt das JC dir was...

    Meine Empfehlung:

    Lasst den Termin sausen.

    Lass deine Tochter für die kurze Zeit kostenlos bei dir wohnen.

    Habt eine nette Zeit miteinander.

    Vergesst das Amt. Das Amt ist für Hilfebedürftige zuständig.

    Rechnerisch total falsch. --- Rechenweg herzeigen.

    Inhaltlich auch falsch.

    Denn nicht du hast xx € mehr, wenn du einen Job hast, sondern die Bedarfsgemeinschaft aus 2 Personen.

    Wohngeld bekommst du trotzdem, weil du kein Alg2 bekommst.

    Dein Einkommen besteht dann aus Wohngeld+Erwerbseinkommen.

    Das Einkommen der 2er-BG besteht dann aus Wohngeld+Erwerbseinkommen und ergänzendem Alg2.

    Das Alg2 wird geringer--- das Wohngeld bleibt, der Verdienst aus dem Job bleibt.

    Euer Alg2-Bedarf mindert sich.

    Erwerbseinkommen, nichtselbständig, oberhalb 100,- wirkt sich immer bedarfsmindernd aus. Seltsamerweise hat man dann trotzdem (rechnerisch) mehr verfügbar.

    Ein Anachronismus? Nein, das Hartz-4- System.

    Meine erste Antwort steht, *so viel wie möglich*--- das bleibt so.

    Aber dein nachgeschobenes Vorzugskriterium ist deine kostbare Zeit für dein Studium.

    Dann ordne auch bitte alles danach ein --- und such dir einen Studentenjob, in der Nähe, nicht stressig, zu Zeiten, wo du nicht studierst, ohne großen Zeit-und Fahrtkostenaufwand.

    Such dir also umme Ecke den Traumjob für Studenten, der dir noch so viel Std. fürs Studieren lässt, wie du brauchst.

    Und zum Schluß wünsch ich dir viel Glück bei dieser Jobsuche.

    p.s.

    ich kenne das noch.

    und ich kenne etliche, denen es noch heut so geht.

    Aber die reiten meist auf kleineren Rössern daher.

    Seit dem 01.08.2018 wohnt sie beim Vater(ich) und wir haben einen untermietvertrag gemacht und sind damit zum Jobcenter gegangen..

    Hallo,

    Warum habt ihr denn einen Untermietvertrag gemacht?

    Warum ist deine Tochter nicht einfach zum 1.8. bei dir eingezogen?

    Die Dame sagte meine Tochter könne nichts beantragen weil sie keine 25 ist

    Quatsch.

    Wie alt ist deine Tochter? Ist sie jünger als 25? Wo hat sie vorher gewohnt? Hat sie dort schon ALG1 und ergänzendes Hartz 4 (für die Miete) bekommen?

    Soll ich raten? Du hast das 1. Kapitel der Geschichte nicht erzählt.

    Deine Tochter ist ohne Zustimmung des (alten) JC ausgezogen und zu dir gezogen.

    Richtig?

    Und was wolltet ihr denn beim JC? Ihre Mietkosten ?

    Hast du das Urteil gelesen? Ganz?

    Ich kann die 220,00 Euro ans Jobcenter überweisen oder ?

    Hä? Warum solltest du das tun?

    Jetzt hast du 220,- (zuviel) auf dem Konto. Lass das Geld bitte bis nächsten Monat dort liegen.

    Denn im nächsten Monat bekommst du 220,- weniger vom JC. Da helfen dir die 220,- , die schon jetzt auf dem Konto sind. Du darfst das aber nicht im August ausgeben.

    Wo ist dein Problem?

    Ist es die Hitze?---- lol

    Hallo,

    ich habe deiner Frau nichts unterstellt. Leider konnte man in deinem Beitrag nichts davon lesen, dass auch deine Frau sucht. Nur deswegen habe ich diese Frage gestellt. Ferner hast du nur von dir-dir-dir geschrieben--- was du unternehmen könntest---lies selber nach.

    Und nun mach, was du willst. Deine Fragen hast du dir selbst beantwortet.

    Hättest du zuerst deine tolle Frage mit der 80 Std.-Bedingung gestellt und mir endlich mal klargemacht, dass es für alle nur 24/7 gibt---- tja dann.

    Ansonsten:

    Wer für einfache Fragen erst lange Abhandlungen verfassen muss, und dann die Antworten nicht verstehen will und dann über die klaren Antworten weitere lange abschweifende Abhandlungen verfasst----braucht viel Zeit von 24/7------

    Wie gesagt, bin ich auf der Suche nach einem Studentenjob,

    Na, alles klar?

    search

    Ich denke sogar, du hast die Beispielrechnung auf der Studi-Seite nicht verstanden. *Ein Nebenjob lohnt sich nicht.*

    Aber das kann ein Irrtum sein.

    Habe fertig.

    ach, edit:

    Ich hatte nicht gesehen, dass jemand parallel schrieb.

    Hallo,

    Sorry, lies bitte nochmal, was du selbst geschrieben hast.

    Die beiden bekommen aber erst Ende September ihr Geld aufs Konto.

    Vermutlich am letzten Werktag des Septembers.

    Dazu deine Frage:

    Muss hier nicht das Zuflussprinzip Anwendung finden?

    Ja, es wird doch angewendet. Denn der Zufluss findet im September statt.

    Dein Widerspruch wird zur Ablehnung führen, denn wenn im Vertrag Monatsende steht, hat das JC nichts falsch gemacht.

    Du kannst jetzt warten, ob dein Widerspruch abgelehnt wird. Das wäre auch korrekt.

    Du kannst aber deinen Widerspruch auch jetzt zurücknehmen, wenn du einsiehst, wo dein Denkfehler ist.

    Für den Zufluss von Geld/Lohn usw. ist es egal, ob am 1., am 15., oder am 30. Sept.

    Was aber erst am 1. Oktober zufliesst, darf nicht auf September angerechnet werden.(das hilft euch leider nichts, weil es im Oktober dann 2x200,- wären.)

    Hallo,

    Diese werden zwar berücksichtigt, jedoch erhalte ich deshalb den 100 Euro Freibetrag (wie gesagt, angeblich immer anrechnungsfrei) NICHT.

    Ich erkläre es mal so:

    Ein FREIbetrag ist doch anrechnungsFREI----

    Vom Brutto 900,- werden die gesamten Freibeträge berechnet.

    Grundfreibetrag immer 100,-

    +20% Freibetrag von 800,-= 160,-

    Gesamt-FREIbetrag wegen Erwerbseinkommen aus nichtselbstständiger Arbeit = 100+160 = 260,-

    Weil du aber über 400,- Lohn/Gehalt hast, bekommst du die Fahrtkosten, die über 100,- ausmachen, noch als Freibetrag dazu.

    Bei dir wird berücksichtigt : 100+160+ Fahrtkosten mehr als 100,----oder etwa nicht?

    Hast du dem JC denn mitgeteilt, wie viel Fahrtkosten du mtl. hast?

    Wie viel von den 160,- sind Fahrtkosten?

    Ungerecht oder falsch ist nichts zu finden.

    zu Nr. 1----erledigt

    zu Nr. 2----erledigt, aber ich kann nicht sagen, was hier richtig oder falsch ist.

    zu Nr.3 ----Man verkehrt mit dem JC schriftlich postalisch. So viel Zeit hat man immer. Telefonieren ist in dem Falle sinnlos . Es gibt eine Frist zur Rückzahlung--- meist 2-3 Wochen---und falls man die nicht einhalten kann, kontaktiert man die Inkasso-Stelle.

    Das JC hat dem Inkasso-Service gleichzeitig mit dem Rückforderungsbescheid geschrieben. Aber das JC sagt nichts von Aussetzung.

    Das wäre deine Möglichkeit, denn du bist der Schuldner, nur du kannst um Aussetzung/ Ruhen/ Raten bitten. Und dem jC reicht man den Widerspruch ein.

    Das JC hat deine Widersprüche garantiert angenommen. Es gibt aber für die JC mW keine Pflicht, den Eingang dann auch noch schriftlich zu bestätigen und darauf hinzuweisen, dass es länger dauern könnte.

    Ich weiß nur, dass sie es manchmal machen und manchmal nicht.

    Deine Widersprüche SIND ja beim JC eingegangen. Niemand streitet das ab, die haben sie aber leider viel zu spät beschieden.

    Ist nun mal passiert. Erst ab März 2018 hat wohl das Gericht beim JC angeklopft, was da los ist.

    Im Grunde kannst du jetzt nur warten, was das Gericht und das JC machen.

    Orher bekommst du auch das unter Vorbehalt gezahlte Geld nicht zurück.

    hmmm

    ich denke anders... zu den Freibeträgen.

    Ein selbständiger Erwerbstätiger hat weder Brutto- noch Nettoeinkommen.

    Derjenige hat unregelmäßige Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben. Die Differenz daraus ist sein Gewinn.

    Das JC rechnet bei Selbständigen immer erst nach 6 Monaten FÜR die 6 Monate.

    Aber egal:

    Erst einmal alles nachweislich hin zum JC.

    Später kann man genaueres wissen.

    VIel Glück!

    Hallo,

    mal schön der Reihe nach----- und ohne Wut.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass es beim JC immer nur *eine böse Dame* ist, die deiner Tochter schaden will.

    Die JC-Mitarbeiter arbeiten in verschiedenen Teams. Und vieles wird ganz unterschiedlich verteilt, bewilligt , bearbeitet, usw. .

    Welche Position hat die Dame denn? Ist das die Fallmanagerin deiner Tochter?

    Wenn ein RA bisher nur auf eine DAB gekommen ist, ist das auch deutlich. Es ist wohl kein rechtswidriger Bescheid ergangen usw.

    Eine Anzeige kann jeder gegen jeden machen.

    Hier aber ist meine Meinung: Bringt nichts. Bringt nur Papierkram in Massen.

    Zu dem Status deiner Tochter:

    Nicht das JC, sondern der Med. Dienst der BA (ein Amtsarzt) hat irgendwann festgestellt, dass deine Tochter zunächst für 6 Monate nicht leistungsfähig ist, d.h. nicht in Jobs oder Massnahmen zu vermitteln ist.

    Wann enden nun diese 6 Monate? Arbeitsunfähig ist allerdings was ganz anderes. Und wieso *mehrfach* ein Gutachten? Alle 6 Monate wieder?

    Und wieso schreibst du *leider* nur 6 Monate---- du scheinst die Gesetze nicht zu kennen. Und ob es so schön ist, mit 26 beim Sozialamt zu hängen und Ruhe zu haben? Nur, weil man depressiv ist?

    Warum habt ihr gegen Bescheide, aus denen die falsche Strom/Gaszahlung ersichtlich ist, keinen Widerspruch eingelegt? Widerspruch gegen den Bescheid vom xxx. Grund: Berücksichtigung Zahlungen an den Energieanbieter.

    Das Mitwirkungsschreiben sagt in aller Regel so etwa: wenn du nicht mitwirkst, dann können wir kürzen...also wirk bitte mit und lege das+das bis zum xx vor.

    Das hat deine Tochter oder du bisher wohl nicht gemacht. Und deshalb wird jetzt tatsächlich gekürzt.

    Was sollte denn vorgelegt werden??

    Geht es nur um Kochenergie aus Gas?

    1 Person braucht 60,- Strom?--- und 40,- Gas fürs Kochen?---- und wie wird geheizt?

    Schritt für Schritt können wir hier das Chaos auflösen---- ganz ohne *Hausverbot*, wenn du magst.

    Hallo,

    deine Enkelin ist 26. Damit ist sie eine 1-Personen-BG für das JC. Ist ihr Regelbedarf 416,-?

    Falls sie ab August eine Ausbildungsvergütung bekommt (die aber evtl. gering ist), kann sie auch Leistungen weiterhin vom JC bekommen. Das ändert das Problem mit dem Kindergeld leider nicht.

    Das Kindergeld (von der Familienkasse) steht dir als Kindergeldberechtigte zu.

    Ihr lebt zusammen in einem Haushalt und wirtschaftet auch gemeinsam.

    Du leistest aus diesem Kindergeld für deine Enkelin--- das ist erlaubt und so sieht es der Gesetzgeber und auch die Rechtsprechung.

    Hallo,

    wenn der Gasversorger dir nun nach der Jahresabrechnung die 220,- Guthaben auf dein Konto gezahlt hat---

    dann bitte behalte dieses Geld.

    Das JC weiß jetzt davon und wird dir im Folgemonat (August oder September) 220,- weniger KDU auszahlen.

    Das machen sie nicht in 50,-er Teilen, sondern 1x ganz..

    Damit ist es dann +/- 0

    Kontoauszug BSV--- erledigt.

    Anlage VM nochmal ? Man muss nicht alles verstehen.

    Man sollte aber alles ausfüllen, nicht nur die Angaben zur LV---- oder steht in der Aufforderung nur was von LV?

    Dann ist auf der Anlage genügend Platz für die Versicherungsnummern--- oder hast du soooo viele LV, dass du ein Extrablatt brauchst? 8o

    Du hast jetzt doch einen anderen Kontostand auf dem Giro als beim Erstantrag--- lieber ausfüllen.

    Und du hast jetzt auch eine andere Bargeldsumme als beim Erstantrag.--- lieber ausfüllen.

    Kontoauszüge vernichten? Einen größeren Blödsinn habe ich noch nicht gehört. Dann wirst du 5,- selber zahlen müssen von deinem Gesparten.

    Wenn auf den Kontoauszügen keine *Gutschrift* bzw. *Bareinzahlung* zu sehen ist, dann sieht man kein Einkommen. Nur Einkommen ist für das JC wichtig. Und du solltest von 416,- nicht monatlich 200,- sparen.

    Sonst haben sich alle vertan, die seit Jahren gegen das zu geringe Alg2 kämpfen...

    Wegen des Freibetrags für Vermögen machst du dir auch Sorgen? Aber du kennst ihn?

    Na, du hast ja 150,- x dein Alter + 750,----- Wie alt bist du denn?

    Und wieso weißt du jetzt nicht, wieviel Geld jetzt auf dem Giro ist?

    Warum sollte jemand meinen, du hättest deine Hilfebedürftigkeit selbst herbeigeführt? Liest du hier andere Beiträge?

    Wer sein Vermögen verschenkt, es verschleudert, sich mit Absicht arm macht, dem könnte ein JC sowas unterstellen.

    An den Genossenschaftsanteil kommst du nicht ran. Die Dividende, die jedes Jahr *ausgeschüttet* werden, unterliegen dem Freibetrag für Kapitalerträge--- also keine Gefahr wegen 0,78 €, aber das JC wills halt wissen.

    Wann ist denn der BSV zuteilungsreif? Und wieviel Geld hättest du dann?

    Ja, wenn du Rückzahlungen aus der Stromabrechnung bekommst, gehört die Summe dir. Aber sie wollens halt wissen, woher das Geld kommt. Ist ja eine *Gutschrift*--- also Einkommen.

    Hartz 4 macht selten gesund--- das wüsste ich.hmm

    Alle Warnungen, die du hier liest, sind wichtig. Und du hast auch gerade deswegen im Internet gestöbert. Alles richtig.

    Und auf keinen Fall wird immer und bei jedem Antragsteller jahrelang rückwärts *ausgespäht* und keinesfalls ist es so, dass auch jedesmal bei jeder Leistungsbewilligung irgendwann der Kostenersatz gefordert wird.

    Aber es gehört zu den Möglichkeiten, die das SGB II hergibt.

    Ob du vorher Steuern gezahlt hast, interessiert hierbei absolut nicht.

    Also ordne die Hinweise bitte richtig ein und zieh nicht solche pauschalen Schlüsse. Damit schadest du dir nur selbst.

    Ich habe kein Geld mehr und keiner kann/will für mich aufkommen.

    Das habe ich bisher noch nicht gelesen, sorry.

    Dass du dich bewirbst---auch nicht.

    Meine Eltern können mich nicht unterstützen, was ich auch nicht möchte und ich möchte auch nicht von meiner Freundin verlangen...

    Wenn du also eine Überbrückung von 1-2 Monaten brauchst---dann mach also die große Welle und *lass deine Freundin ausziehen*.

    Ganz tolle Freundschaft! Noch bessere Beziehung!

    Bis du selbst die leerstehende Wohnung so richtig bürokratisch und mit dem JC klar gemacht hast, und Geld fließt, vergehen auch Wochen bis Monate.

    Wenn du 1-2 Monate keine KV-Beiträge bezahlen kannst, passiert grundsätzlich nichts weiter, als dass du kurzzeitig Beitragsschulden machst.

    Bei einer Bewerbung um einen Minijob dauert es wie lange, bis jemand hopp oder topp ruft?

    Sorry, siehst du dein Problem evtl. ein bisschen zu groß?

    Aber vom Grundsatz her ist es so:

    Wenn du niemanden hast, der dich unterhält, dann springt das JC ein. Aber es dauert--------

    Hallo,

    wie fast immer ergeben sich vor den Antworten auch wieder erst Fragen.

    1. Warum sollst du jetzt im Rahmen der Mitwirkung wieder oder nochmal die Anlage VM abgeben? Kennst du den Grund? Hat es etwas mit der Weiterbewilligung zu tun?

    2. Wahrscheinlich hast du eine Kopie deines Erstantrages?

    3. Holst du dir niemals Kontoauszüge? Warum nicht? Bist du so vertrauensselig? Hast du online-banking?

    Nein, ich kenne solche Urteile nicht. Wer ein Bankkonto hat, hat auch preiswert bis kostenlos Zugriff auf Kontoauszüge.

    4. Wo ist dein ansehnlicher Sparbetrag denn zu sehen? Eingezahlt aufs Konto? Oder übriggeblieben auf dem Konto? Über wie viele Monate hast du gespart?

    5. Warum macht der alte Bausparvertrag dir Sorgen?

    Nun meine Antworten:

    1. Wenn es kein Problem ist, dann gib einfach die vorh. LV wieder an. Wenn einmal der Verwertungsausschluss auf der LV liegt, dann bleibt das so. Da muss man nichts wieder beschaffen. Man muss auch nichts zu den nicht gezahlten Beiträgen erklären.

    2. Kontoauszüge der letzten 3 Monate gibt dir deine Genossenschaftsbank als einfachen Ausdruck. Kostet nichts.

    3. Nein, wegen Sparsamkeit wäre ein Streichung von Sozialleistungen nicht zulässig.

    4. Dass du nicht über die Zinsen aus dem BSV verfügen kannst, kannst du dem JC nachweisen. Das geht ganz vielen Bausparern so. Das liegt am System.

    5. Die 0,78 € Dividende kannst du grade biegen, in dem du diese Einnahme dem JC mitteilst. Fertig.

    6. Ja, man kann auch teilweise Unterlagen dem JC schicken. Es gibt doch extra ein Blatt, auf dem man das mitteilen kann.

    Wo sind nun deine Probleme mit dem JC?

    Seit wann bist du Leistungsbezieher?

    Gibt es vielleicht irgendeine Sonderregelung, die man mir vorenthalten hat?

    Nein, offenbar nicht.

    Du wirst beim JC etwas mehr Futter an deine Fragen gegeben haben??

    Es gibt durchaus Ausnahmen--- aber ich sehe nicht, ob die bei dir zutreffen könnten.

    (Vertrag lief auf Arbeit aus).

    Wie bitte?

    Du hast ein paar Jahre Vollzeit gearbeitet und Jetzt ist dein Erspartes aufgebraucht und jetzt hast du einen Minijob mit 400,- mtl.?

    Seit wann bist du aus dem Vertrag Vollzeit raus?

    ------------------------------------

    Möchtest du das Masterstudium im Direktstudium oder als Teilzeitstudium absolvieren?

    Beide Möglichkeiten gehen.

    Sprich doch mal mit deiner Freundin darüber.

    Die dritte Möglichkeit---- einen Job suchen.

    Du bist hochqualifiziert, hast schon ganz viel gemacht, warum schielst du nach Hartz 4?

    Bzw. wenigstens meine Krankenversicherung bezahlt bekomme?

    Wenn du wenigstens die KV bezahlt haben willst---- dazu brauchst du nur einen Minijob mit ca. 180,-

    ich möchte unserem Sohn eine Vollmacht erteilen,

    Ist dein Sohn volljährig?

    Ich kann dir schreiben, welche Vollmachten ich für *meine Leute* bei verschiedenen JC vorlege. Das funktioniert seit ca. 3,5 Jahren unproblematisch.

    Es ist eine formlose Allgemeine Vollmacht.

    Es ist 1 A4-Blatt, es ist in den JC eingescannt und immer lesbar.

    Dort steht der Name und die Adresse und die BG-Nr. der Person drin, die ich vertreten darf.

    Dort steht mein Name und meine Adresse drin.

    Dort steht drin, dass ich befugt bin, den Vollmachtgeber bei Behörden und Ämtern in seinen Angelegenheiten zu vertreten.

    Dort steht noch drin, dass die Vollmacht durch Widerruf erlischt.

    Datum und Unterschrift der Person

    Diese Vollmacht genügt seit dieser langen Zeit auch bei den KV, sogar beim Amtsgericht, bei der ABH, beim Sozialamt, bei Schulen und Kitas----

    Nur von Ärzten wird diese Vollmacht nicht anerkannt. ---völlig zu Recht.

    Ich bin kein Betreuer im rechtl. Sinne ---das wäre ganz was anderes.

    Du siehst, es gibt verschiedene Möglichkeiten.

    @jn1087

    Ich hatte dir in Beitrag #17 empfohlen, jetzt schon mal diejenigen Formulare anzuschauen, die du zur Antragstellung beim JC dann richtig und den Tatsachen gemäß ausgefüllt und unterschrieben abgeben musst.

    Es ist nicht nur diese Anlage VM

    Sicher brauchst du nicht das gesamte SGB II durchackern. Aber bestimmte Dinge sind wirklich zu beachten.

    Ganz oft vergessen Antragsteller ihr altes Sparbuch als Konto anzugeben. Ist wohl meist nichts drauf, außer paar Cent Zinsen--- aber es ist ein Konto. Dass ein Konto existiert, erfährt das JC.

    Ja, es ist richtig:

    Bei begründetem Verdacht kann und darf das JC zur Prüfung der Hilfebedürftigkeit auch weiter rückwirkend Nachweise (zB Kontoauszüge) zur Vorlage verlangen. Sogar bis zu 10 Jahre zurück.

    Man will dann meist prüfen, ob jemand sich absichtlich arm gemacht hat, sein Vermögen verschenkt oder verschleudert hat... nur, um dann Hartz 4 zu bekommen.

    Vielleicht ist es besser, wenn du dich hier nochmal meldest, wenn du mit deinem Vater alles soweit geklärt hast und die Antragstellung und alle wichtigen Infos tatsächlich bekannt sind.

    Dann kann man wahrscheinlich konkrete Hinweise geben.

    @ an_na

    Danke für die nächsten Fakten.

    1.Ihr wohnt nicht zusammen. Damit seid ihr keine BG.

    2. Die Aussage irgendeines Amtes (?) war definitiv falsch.

    3. Du kannst als Schwangere weiter studieren und deinen Minijob so lange wie möglich machen. Irgendwann hast du ja Mutterschutz.

    und neue Fragen:

    4. Deine Mutter bekommt was abgezogen?

    5. Welche Leistungen bekommt sie denn?

    6.Und was sollte bei dir *angerechnet* werden?

    7. Wohnst du denn bei deiner Mutter?

    und was soll das heißen?

    Noch wohnt er in einer kleineren Wohnung, die aber bezahlt wird.

    Will er dort ausziehen? Wollt ihr zusammen in eine andere Wohnung ziehen?

    Sorry, aber warum gibst du die Fakten immer so stückchenweise heraus und welches Amt (welches überhaupt?) hat dir was erzählt?

    Oder besser: Was hast du gefragt beim Amt?

    Was meint ihr dazu ?

    Ich meine dazu:

    Du bist niemals verpflichtet, deine offizielle Diagnose oder deine Krankheit mitzuteilen.

    Da du schon lange mit versch. Sachen krank bist und viel mit dem JC zu tun hast, weißt du ganz bestimmt auch, wie das mit den ärztlichen Berichten ist.

    Es steht auch hier schon in den Antworten, dass du das nicht sagen musst.

    Was nun gelaufen ist, lässt sich nicht mehr ändern.

    Du hattest zuerst aber etwas anderes gefragt.

    Wirst du denn nun den Termin beim JC wahrnehmen?

    Zu Bewerbungen möchte ich sagen:

    Wer Rückenschmerzen hat, der kann sich trotzdem bewerben. Das kann man telefonisch machen und man braucht nicht mal aus dem Haus.

    Wenn man einen Krankenschein hat wegen Rückenschmerzen, kann man sich auch bewerben.

    Wenn man am Telefon zu einem V-Gespräch eingeladen wird, kann man ausmachen, dass man zwar zZt. krankgeschrieben ist, aber sich gleich danach bei der Firma meldet und einen neuen Termin ausmacht. Da muss man auch nicht sagen, WAS man hat.

    Zu den Bezeichnungen der Mitarbeiter im JC:

    Wenn du deine alte und neue SB so nennst, dann nenne ich sie auch so. Damit DU das besser verstehst.

    Es sind aber Arbeitsvermittlerinnen oder Fallmanagerinnen (FM) oder persönliche Ansprechpartnerinnen (PAp) oder Reha-Beraterinnen im JC.

    SB sind in aller Regel die Leute, die die Leistungen berechnen, also Leistungs-Sachbearbeiter. Mit denen sprichst du nicht über EGV oder Bewerbungen usw.