Beiträge von Ameise

    Auch bitte hier mal nachlesen:

    Haushaltsgemeinschaft - Wikipeadia.org

    ist durch den Aspekt des nicht gemeinsamen wirtschaftens auch eine Haushaltsgemeinschaft möglich?

    Mir stellt sich die Frage, ob das JC überhaupt eine HHG (Haushaltsgemeinschaft) vermutet.

    Wenn dein Vater Alg2 erhält, könnte nur ihm eine solche *Vermutung* vom JC mitgeteilt werden.

    Das JC darf vermuten, dass Verwandte in diesem Haushalt ( also du und/oder dein Großmutter) deinen Vater mit Leistungen unterstützen.

    Was liegt denn jetzt vor?

    erwebslosen Rente

    Hallo,

    du meinst wahrscheinlich Erwerbsminderungsrente, befristet, oder?

    Seit wann wird schon geprüft, ob die noch weiter gezahlt wird?

    Und seit wann bekommst du die?

    Wieviel bezahlst du denn jetzt für deine Wohnung? Und wie groß ist diese?

    Bei 300,- Kaltmiete und 70,- Nebenkosten--- kommen noch Heizkosten dazu. Je nach Zustand der Wohnung.

    Für die Gesamtmiete kommst du vielleicht auf 430 bis 450,-, das ist also Warmmiete.

    In den Nebenkosten ist Wasserverbrauch mit drin. Es wird immer jährlich abgerechnet.

    Nein, man kann nicht soviel verbrauchen, wie man will. Wenn der Wasserverbrauch extrem hoch ist, zahlt das Amt nicht alles.

    Falls du in Hartz 4 rutschst, musst du nicht gleich ausziehen, vielleicht gar nicht.

    Ist es so, dass ich mit meinem Vater auf alle Fälle in einer Bedarfsgemeinschaft wohne

    Hallo,

    du gehörst zur Bedarfsgemeinschaft, erhältst aber keine Leistungen vom JC, weil du deinen Bedarf durch eigenes Einkommen decken kannst.

    Ihr wohnt in einer gemeinsamen Wohnung. Ihr seid eine Gemeinschaft, dein Vater mit und du ohne Leistungsbezug.

    Wie muss man euer getrenntes Wirtschaften verstehen? Meinst du finanziell ?

    Was würde sich ändern, wenn ihr eine HHG würdet?

    § 9 Absatz 5 SGB II - Hilfebedürftigkeit

    591,50 ist der Gesamtbedarf. Da sind die Wohnkosten zur Hälfte dabei, falls ihr zu zweit in der Wohnung wohnt.

    Wo steht das Kindergeld? Die 194,- sind jetzt schon sein Einkommen. Das Geld kommt extra von der Familienkasse. Das JC rechnet die 194,- an.

    Also bekommt dein Sohn jetzt 138,- Regelbedarf und 259,50 als halbe Wohnkosten---vom JC.

    In Summe (194+138)+259,50= 591,50

    Richtig?

    Oder so: 332 +259,50=591,50

    Weil ihr noch zusammen wohnt und einen gemeinsamen Haushalt führt, wird dein Sohn weiterhin in den Berechnungsbögen zu den Bescheiden aufgeführt werden. Aber immer mit 0,00 Bedarf. Deshalb ist es eigentlich egal.

    Ja, er ist aus dem Bezug von Leistungen raus. Er hat nichts mehr mit dem JC zu tun.

    Er hat dann für sich ca. 590,- zur Verfügung (Mietkosten schon abgezogen) 850 ./.259,5= ca 590,-


    Es gibt keine dummen Fragen.;)

    Wenn du später den Änderungsbescheid vom JC bekommst, wirst du nur noch 259,50 als KDU/Wohnkosten erhalten. Und deinen Regelbedarf 416,-

    Evtl. noch Mehrbedarf wegen Alleinerziehung...oder ist er schon 18?

    Die andere Hälfte Wohnkosten muss dir dein Sohn geben, damit der Vermieter zufrieden ist.

    für das Jobcenter bin ich mit meiner Honorartätigkeit ein selbstständiger Erwerbstätiger.

    Aha.

    Dann kann und sollte man zu Recht einwenden, dass Selbständige üblicherweise kein monatlich gleiches bzw. regelmäßiges Einkommen haben. Ist bei dir sichtbar auch der Fall. Hat auch mit der Krankheit des JA-Menschen nix zu tun.

    Deshalb ja die vorausschauende und dann abschließende EKS.

    Du hast noch gar keinen Bescheid. Sondern zunächst eine schnelle Aussage einer SB ...War diese schnelle Dame von der Leistungs-Abteilung?

    Musst du nun auch noch eine abschliessende EKS machen?

    Viele Selbständige haben außer Betriebseinnahmen auch noch Betriebsausgaben und das JC und der LB können oft erst bei der a-EKS erkennen, was als Nachzahlung oder Rückzahlung unterm Strich steht.

    Dann sollte in deinem Fall das Durchschnittseinkommen für den Bewilligungszeitraum Juni/Juli berücksichtigt werden. 360+180=540:2=270,-

    Hinweis:

    Angestellt bist du nicht, du bist Freiberufler. Dein Einkommen ist das Honorar, das ist kein Gehalt und kein Lohn.

    Wenn du ab 1.8. einen *echten* Arbeitgeber hast und ein *echtes*monatlich gleiches Gehalt bzw. Lohn zum Monatsende bekommst, also ein *echter* Angestellter bist (und evtl. noch Alg 2 benötigst), sähe es wieder anders aus. So wie ganz oben-----------

    edit_

    Möchtest du dich intensiver damit beschäftigen? Es gibt guten Lesestoff

    Oder erst, wenn der Bescheid da ist?

    Hallo,

    Wenn du Kunde beim JC bist, kannst du entweder selbst eine amtsärztliche Untersuchung beantragen--- ODER

    ---Du besprichst das mit deinem Arbeitsvermittler/Fallmanager und verlangst von dem, dass er eine amtsärztliche Untersuchung forciert.

    Schliesslich sollst du ja auch bald wieder in einen Job kommen... und unter den Umständen wird das eher nichts.

    Bewirbst du dich denn trotzdem?

    Für den Fall, dass ein Amtsarzt den Umzug für wichtig und notwendig hält, wird auch das JC die *Erforderlichkeit des Umzuges* anerkennen.

    Dann brauchst du für dich und deine Tochter ein Mietangebot eines Vermieters, was angemessene Wohnkosten aufweist.

    Das macht das JC nicht für dich.

    Andere Frage:

    Warum kündigen dir deine Eltern eigentlich nicht?


    Beitrag vorhanden und nichts verschwunden.

    Umzug aus gesundheitlichen-/psychischen Gründen möglich?

    Hinweis bitte lesen!

    Grace

    Das JC und diese Leistungs-SB kann nichts dafür, wenn Vergütungen verspätet gezahlt werden. Auch für Krankheiten eines Mitarbeiters und fehlende Vertretung kann sie nichts.

    Sie hat ihre Vorschriften, sie muss Lohn/Gehalt in dem Monat berücksichtigen, in dem es zufließt.

    § 11 Absatz 2 SGB II - Zu berücksichtigendes Einkommen

    Dein Einkommen floß im Juli mit 540,- (jetzt brutto) zu. Für diese Summe werden die Freibeträge ermittelt und dann entspr. ergänzend noch Alg2 gezahlt.

    Ja, sehr ärgerlich. Es gibt nun quasi fast nur das Honorargeld.

    Musst du nun auch noch eine abschliessende EKS machen?

    Honorartätigkeit und Gehaltszahlung passt nicht zusammen.

    Bist du für das JC ein *selbständig Erwerbstätiger*? Weiter oben lese ich, du hast das Formular EKS bekommen...


    Wenn schon, dann beschwer dich bei dem Mitarbeiter, der die Gehaltsüberweisung verspätet gemacht hat oder das zu verantworten hat.

    Oft haben die MA gar keine Ahnung von den üblen Konsequenzen, wenn auch noch ein JC zuständig ist.

    Hallo,

    es tut mir leid mit deinem Vater und Großvater.

    Wohnst du jetzt allein?

    Ich habe bald einen Termin bei einer mir neu zugeteilten Sachbearbeiterin .

    du hast also eine Einladung vom JC erhalten, ja?

    Welcher Grund für die Einladung ist denn darin angegeben?

    Und steht dort der Hinweis mit der besonderen Bescheinigung, falls du zum Termin AU bist?

    Bist du denn jetzt zur Zeit arbeitsunfähig geschrieben mit AU-Bescheinigung/Krankenschein?

    Oder war das Willkür ?

    Ich denke nicht.

    Wenn Kunden aber sehr oft nicht zu Terminen erscheinen und Krankenscheine vorlegen, dann verlangt das JC durchaus auch solche besonderen kostenpflichtigen Bescheinigungen. Die bezahlen sie dann auch. Ob aber ein Arzt so eine Bescheinigung ausstellt, ist wieder eine ganz andere Frage.

    Aber generell wird das wohl nicht in jeder Einladung stehen.

    Eine solche Bescheinigung soll dann aussagen, dass jemand nicht nur arbeitsunfähig, sondern auch nicht in der Lage ist, mal für einen Termin zum JC zu kommen.

    Wer zB im KH liegt, kann evtl. so einen Termin nicht wahrnehmen... Da schreibt das KH eine sog. Liegebescheinigung.

    Letztes Ärztliches Gutachten per Aktenlage ist von 2016.

    Ist das ein Gutachten von einem Amtsarzt? Was darfst du danach nicht machen bei einer Arbeit?

    Mit der Hausärztin alles zu besprechen, ist eine gute Idee.

    Ich habe Angst vor Schikanen einer neuen Sachbearbeiterin

    Was meinst du mit Schikanen?

    Sie kennt dich nicht, sondern nur deine Akte und hat dich eingeladen. Das ist ganz normal. ---Welcher Grund steht in der Einladung?

    Medizinische Dokumente/Diagnosen braucht ein SB nicht lesen. Das würde das JC dann auch extra verlangen und das würde in der Einladung stehen.

    Zitat

    Und das Widerspruchsverfahren muss das auch bekommen ?

    Wegen der Ablehnung der Reha? Die Reha vom vorigen Jahr war wegen Diabetes. Jetzt hast du eine wegen Depression/Angststörungen beantragt und diese wurde abgelehnt? Dann kannst du von dieser Stelle die Psychologen-Dokumente zurück verlangen, falls du keine Kopie gemacht hattest.

    Seit wann bekommst du schon Alg2?

    Was sollst du in der jetzigen EGV überhaupt machen? Was sind deine Pflichten?

    Das war ein Bastelboot aus den 80er jahren, ein Selbstbau aus den Niederlanden.

    Wenn das JC jetzt wissen will, ob das Boot wertvoll ist, dann kannst du das doch erklären.

    Das könnte ich sogar.

    "Das Angel-Boot hat mir jemand zu Bastlerzwecken geschenkt. Es ist nicht funktionstüchtig gewesen, es hatte einen alten und leistungsarmen AB, der Voreigner wusste, dass ich Hobbyangler bin und am Wasser wohne, er hat es mir geschenkt, weil er es nicht mehr reparieren konnte, ich hab das Boot in Eigenleistung wieder fit gemacht und einen AB gekauft, siehe Kontoauszug Bootszubehör.

    Das Boot ist nicht wertvoll.

    Und der Herr von der Leistungsabteilung rief erst heute an.

    Die wollen wohl nun schnell die Neuberechnung des Einkommens deiner Frau fertig machen.

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    Was die 10.000,- betrifft, obwohl das hier vollkommen egal in Sachen Vermögensfreibetrag ist.

    Ich kenne jemanden sehr gut, der hat sich eine *Dehler-Delanta 76* aus Baujahr 1974 gekauft. Mit Trailer. Mit GPS. Mit Groß-und Focksegel, mit Kombüse und Kühlbox. Mit 2fl-Gasherd.Mit WC. Mit Sole-Diesel. Mit Heck-Badeplattform. Mit Autopilot. Mit Radio.

    Alles war dran und drin. Alles hat funktioniert. Und immer noch. Und fährt und fährt und fährt.

    Hat in 2013 dafür 9500,- bezahlt. Bis dahin hat sie in Lemmer,NL, am Isselmeer gelegen. Jetzt liegt sie in Deutschland, in xx in der **Bucht.

    Bloß mal so, ob dein Boot vielleicht wertvoll sein könnte. :D

    sehr geehrter Alex69,

    warum kommst du so häppchenweise rüber mit den Infos?

    Jetzt im Beitrag 15 verrätst du, dass das JC den Wert des Bootes wissen will. Das gehört in Beitrag #1. Dann wissen die Helfer auch, um was es geht.

    Deine Arbeitsvermittlerin hat allerdings nichts mit der Lohnabrechnung und der Berichtigung des anderen Lohnes zu tun. Die redet nicht mit der Leistungsabteilung über ein geschenktes Boot irgendeines Kunden.

    Wenn es keine Geheimnisse gibt, dann erkläre, dass du das Boot geschenkt bekommen hast. Dann brauchst du dich nicht um einen Vermögensfreibetrag kümmern. Völliger Humbug ist das, was du da denkst. pump


    Einnahmen in Geldeswert (also eine Sache wie dein Boot) sind seitdem als zu berücksichtigendes Einkommen aus dem Gesetz entfallen.

    § 11 SGB II - Zu berücksichtigendes Einkommen

    Corinna

    Ist man seit der Gesetzesänderung 8/2016 trotzdem noch verpflichtet, eine *Schenkung* einer Sache von unbekanntem Wert per VÄM dem JC mitzuteilen?

    :/

    Alles durcheinander...fie

    Der Freibetrag für Vermögen gilt für Vermögen, was man vor Antragstellung hatte. Das hat mit der falschen Lohnberechnung und dem gekauften AB überhaupt nichts zu tun.

    Du hattest dein Boot schon. Du hast es wieder fit gemacht und jetzt irgendwann einen AB für nachweislich 600,- gekauft und bezahlt. Das ist erlaubt. Du hast für das Boot Geld ausgegeben. Das ist erlaubt.

    Also leg die geforderten Kontoauszüge vor und wirf hier bitte nicht Äppel und Beern durcheinander.

    Ja, wenn du mittellos bist, was man auf den Kontoauszügen sehen kann--- dann berechnen die den falschen Lohn schneller.

    Also die Kontoauszüge, wo der neue Lohn für deine Frau aufs Konto geflossen ist. Das ist ja schon ne Weile her.

    Und der aktuelle Kontoauszug mit ca. 0,---dass du jetzt mittellos bist.

    Hartz IV normaler Regelsatz 416 plus 200 € Taschengeld Bufdi Geld!

    Zahlt denn das JC keine Wohnkosten/KDU ? Oder wohnst du kostenlos irgendwo?

    Von der BuFdi-Einsatzstelle bekommst du nur 200,- Taschengeld?

    Oder ist mit 200,- der Freibetrag gemeint---den das JC dir monatlich gewährt zusätzlich zu den 416,-?

    Meist ist das Taschengeld ja höher, und maximal gibts 390,-

    Meine Meinung:

    Wenn du durch die Kündigung nicht mehr Alg2 als jetzt benötigst, wäre eine Sanktion wohl nicht rechtens. Weil du dich nicht hilfebedürftiger machen würdest.

    Ich denke hier an § 31 Abs.2 Nr.1 SGB II.

    Da du schon die Höchstsumme Alg2 bekommst und dein Alg2 sich nicht erhöhen könnte... aber ich bin mir nicht ganz sicher.:!:

    Wenn du kündigst, weil dir der Dienst nicht gefällt, verzichtest du auf 200,- im Monat. Hast du dir das gut überlegt?

    Könntest du evtl. zuerst mit der Einsatzstelle Kindergarten sprechen, ob man dort andere Tätigkeiten für dich hat?

    Was musst du denn überhaupt dort machen? Und wie viele Wochenstunden?

    die vom jobcenter angebotene zumutbare Arbeit aufzunehmen und fortzuführen.

    Wenn du in den ersten 4 Wochen keine Stelle (Ausbildungsplatz) mit zeitnahmen Beginn findest...

    und wenn das JC dir danach Vermittlungsvorschläge (VV) für zumutbare Arbeit zuschickt...

    dann musst du dich auf diese VV auch bewerben.

    Da du dich bisher schon fleissig beworben hast, dürfte dir das bei Bedarf dann nicht schwer fallen. Geht heute schnell per e-mail mit entspr. Anhängen.

    Kein Mensch weiß, ob so eine Bewerbung zum Arbeitsvertrag führt.

    Ja, der Hinweis auf Sanktion 100% ist wichtig. Bei U25 sind die Regeln sehr verschärft.

    Du hast die EGV offenbar unterschrieben, denn die Maßnahme läuft schon.

    In der EGV steht also nichts von Eigenbemühungen?

    Du kennst die Zumutbarkeitsregeln?---§ 10 SGB II

    Auch, wenn die Ausbildungen meistens schon zum 1.8. bzw. 1.9. beginnen---- viele Bewerber beginnen nicht oder haben sich mehrfach beworben--- viele Ausbildungsbetriebe trommeln auch im August und September noch nach Azubi...

    Hallo,

    Nun steht ja in der EGV drinne, dass die Maßnahme 8 Wochen lang geht und ich die ersten 4 Wochen meinen "Freiraum" habe und mich auf die Ausbildungsstellen bewerben kann...

    Das ist nachvollziehbar.

    Nun steht in der EGV aber drin, dass ich dann die folgenden 4 Wochen jegliche zumutbare Arbeit anzunehmen habe

    Kannst du den genauen Wortlaut dieses Punktes aus der EGV hier mal zitieren?

    oder die EGV anonymisiert einstellen?

    Steht auch drin, wie viele Eigenbemühungen du in diesen 4 Wochen (oder während der EGV-Gültigkeit) unternehmen sollst? Und WIE und WANN du diese dem JC nachweisen sollst (Deine Pflichten)

    Um zumutbare Arbeit annehmen zu können, muss man sich (irgendwie) bewerben. Ist das explizit verlangt in der EGV ?

    Steht auch drin, dass das JC dir Vermittlungsvorschläge zukommen lassen wird, auf die du dich dann bewerben sollst? (Unterstützung durch das JC)

    Du hast 2 zuständige SB?

    Hast du die EGV bereits unterschrieben?

    es gibt den einen oder anderen Schriftwechsel mit dem Vermieter.

    Diesen Schriftwechsel würde ich unbedingt auch dem Gericht zukommen lassen. Schliesslich ist es grundsätzlich Sache des Vermieters, ein Mietobjekt auch beheizbar zu halten.

    Und im Streitfall gibts Experten zum Mietrecht, es gibt RA, die gegen solche Vermieter vorgehen--- alles auch ohne das JC.

    Dann könnt ihr auch nur antworten und versichern, dass sie aber genau diese Zusage gemacht haben.

    Das wäre eure Reaktion auf das Angebot vom Gericht, euch zu erklären. Macht ihr nicht einmal das, wird für das Gericht die Sache wahrscheinlich gleich beendet sein. Mit seinem TV-Spruch hat der Richter auch völlig Recht.

    Und insgesamt?

    Wenn zu einer Fragestellung dann Stück für Stück immer mehr zur Sache kommt und sich dann letztlich vieles doch anders darstellt---da ist Hilfe oder Rat schwer möglich.

    Meine Frau hat in diesem Monat weniger bekommen!

    Ja, schon kapiert. Und es fehlen euch 300,- wegen Falschberechnung.

    Und du willst eine Alg2-Neuberechnung. Das wird das JC machen. Das ist Einkommensberechnung.

    Und ich wollte deine eigentliche Frage klären, wie das mit dem AB-Verkauf/Kauf und dem Kontoauszug ist.

    Wenn du 600,- an den Verkäufer des neuen AB überweist, dann ist das eine Ausgabe.

    Warum du deine Mittellosigkeit nachweisen sollst, wenn du eine Lohn-Nachberechnung willst, versteh ich nicht.

    Das hast du auch noch nicht erklärt.

    Hallo,

    eine Prüfung gehabt , meins ist meins ihres ist ihres , soweit alles gut

    Hat das JC aufgrund der Prüfung dir geschrieben, dass soweit alles gut sei?

    Was für eine Prüfung war das? Hausbesuch?

    Du weisst, was das JC nach 1 Jahr vermutet bzw. vermuten darf?

    Hat das JC jetzt deine Mitbewohnerin direkt angeschrieben? Und von ihr die Kontoauszüge zur Einsicht verlangt?

    Wir haben jetzt zwei Wochen Zeit, auf die Ausführungen der Mitarbeiter dass sie niemals eine Zusage getätigt hätten zu reagieren.

    Dann könnt ihr auch nur antworten und versichern, dass sie aber genau diese Zusage gemacht haben. Sonst hättet ihr die Miete doch nicht einbehalten.

    Es ist jetzt wahrscheinlich ein Erörterungstermin beim Sozialgericht gewesen?

    Habt ihr damals auch etwas gegen den Vermieter unternommen? Etwas Nachweisbares?

    Was habt ihr vor 3 Jahren dem JC als Information mitgeteilt?

    Welche vorherigen Wohnungen und welche Krankheiten---- ich meine, das interessiert den Richter hier nicht. Der will Belege haben.

    Weil hier Aussage gegen Aussage steht.




    Hallo,

    ist denn das Gerichtsverfahren abgeschlossen? Gibt es einen Beschluss oder ein Urteil?

    Ein Anwalt arbeitet meistens nicht nur an einer Sache--- wie begründet er denn, dass er für euch nicht weiter macht?

    Wieviel fordert das JC zurück? Und wieso NUN?

    Habt ihr damals auch etwas gegen den Vermieter unternommen? Etwas Nachweisbares?

    der Vermieter reagierte nicht, das Jobcenter wurde informiert.

    Was habt ihr vor 3 Jahren dem JC als Information mitgeteilt?