Beiträge von Ameise

    Wir schaffen das---;)

    Du hast die alten AB verkauft . Die alten AB gehörten zu deinem Vermögen. Du hast demnach Vermögensumwandlung gemacht. Du hast die AB gegen Bargeld getauscht.

    Das ist hier für das JC nicht relevant. Nichts davon ist auf einem Kontoauszug zu sehen.

    Dann:

    Du hast einen neuen AB für 600,- gekauft und diesen per Überweisung bezahlt. Du hast also lt. Kontoauszug eine Ausgabe von 600,- gehabt.

    Das ist für das JC auch nicht relevant, denn du darfst dir kaufen, was du magst. Es hätte auch ein Moped sein können oder ein neues Sofa;-)

    Du kannst also unbesorgt die verlangten Kontoauszüge vorlegen.

    Warum das JC wegen eines anderen Jobs und anderen Lohnes nun die Kontoauszüge (wie viele Monate?) sehen will, verstehe ich nicht.

    Aber alles muss ich nicht verstehen. dash

    Und da können die eine Überweisung sehen über 600 Euro.

    Stellen die da doofe Fragen?

    Wo ist das Geld her?

    Achso, das ist eine Einnahme. Also Einkommen. Eine Gutschrift auf eurem Konto. Vom Verkauf des alten Außenborders.

    Ja, da wirst du erklären müssen, woher die 600,- kommen, wenn man es auf dem Kontoauszug nicht lesen kann.

    Und wie hast du den neuen AB bezahlt? Bar oder mit Überweisung?

    Wenn deine Frau von Monat zu Monat schwankendes Einkommen hat, berechnet das JC nach einem Durchschnitt.

    Hallo,

    Und nun muss ich weil das Jobcenter

    ja, bitte, was musst du?

    Was möchtest du vom JC? Ein Darlehen/Vorschuss? Oder die Änderung der Berechnung?

    Es ist nicht verboten, von seinem Vermögen auch Anschaffungen zu machen. Du bist nicht verpflichtet, Vermögen für den Fall zurückzuhalten, dass das JC mal zu wenig überweist (obwohl das zu empfehlen ist).

    Ist das rechtens vom Jobcenter, das so lange rauszuzögern

    Da du von woanders her ziehst, beginnt dein Leistungsbezug mit Beginn des Mietvertrages, das ist der 1.8.

    Dann erst bekommst du vom neuen EMA die Meldebescheinigung mit neuer Adresse.

    Bis 31.7. ist noch dein *altes* JC zuständig, dort hast du alle Abmelde-Formalitäten zu erledigen. Und deinen Umzug zu organisieren.

    Dort hast du dich noch an die Regeln der Errreichbarkeits-Anordnung zu halten. (auch bekannt unter OAW-Regeln).

    Zum 01.08 haben wir ja schon die andere Wohnung.

    Die habt ihr erst, wenn der Mietvertrag geschlossen ist.

    @bass386

    Wenn es nicht um einen Notfall geht, wann sollte ein LB mit seiner kundigen Begleitung beim JC um eine Zustimmung zur OAW anfragen?

    Wo kann man das nachlesen,

    Wo steht das? Für den TE und das nächste Mal.


    Und dazu gern und ganz ohne Abkürzungen: Jobcenter genehmigen keine Flüge. Wirklich nicht.

    Aber:

    Jobcenter geben unter Umständen ihre Zustimmung zu einer geplanten Ortsabwesenheit. Das versteht auch der Fragesteller.

    Da haben wir uns wohl kräftig missverstanden. hmm

    Er, dein zukünftiger WG-Mitbewohner hat heute beim JC sofort die Zusage bekommen. Welche Zusage denn? Nicht für das Mietangebot für diese Wohnung?

    Du bist jetzt schon Hartz-4- Bezieher. Wieso sollst du einen Neuantrag stellen? Ziehst du denn aus einem ganz anderen Ort zu?

    Und welches Mietangebot soll nun noch bestätigt werden? Und von wem ?

    search

    6. Achte unbedingt darauf, im Juli den Antrag abzugeben. Oder hast du einen Termin zur Antragsabgabe erhalten? Du kannst mit 4-5 Wochen Bearbeitungszeit rechnen, manche JC sind schneller, manche brauchen länger. Es ist Urlaubszeit und ziemlich verbreitet immerzu Personalmangel. Bewilligungen macht ja nicht jeder, der dort arbeitet.

    7. Nein, das JC veranlasst keine Rückzahlung. Du kannst mit dem Bewilligungsbescheid des JC zu deiner KV (zur Abtl. Beiträge), dort die Rückerstattung deines Juli-Beitrags beantragen. Die sehen im Bew-Bescheid, dass das JC für Juli auch den KV-Beitrag zahlt/gezahlt hat.

    Dein Beitrag ist höher als der des JC.

    Damit wäre ein > doppelter Beitrag in deinem KV-Beitragskonto. Das soll nicht sein. Dann erstattet die KV die Summe an dich zurück.

    Es wird lange dauern. Auch bei sog. guten KV dauert es schon mal mehrere Wochen.

    8. Da du ab 1.8. kein Alg2-Leistungsberechtigter mehr bist, weil Azubi, wird man dir kein Darlehen gewähren.

    Also wirst du dir anderweitig Geld leihen, bis du regelmäßiges Azubi-Einkommen hast. Dann wirst du in Raten zurückzahlen.

    BAB und Co kannst du gern prüfen.

    Viel Glück für deine Ausbildung!

    1. Du benötigst nur den Regelbedarf 416,-. Du bist Ü25 und damit sowieso eine eigene BG.

    Du führst keinen Haushalt zusammen mit deinen Eltern. Ihr wirtschaftet getrennt. Sie zahlen nichts für dich. Du zahlst deine Lebenshaltungskosten von deinem Geld. Deine Eltern verlangen keine Wohnkosten von ihrem Sohn, der nur für 1 Monat Unterschlupf sucht. Deshalb ist es nicht nötig, das elterliche Einkommen anzugeben.

    2. Da du nichts für das Wohnen bezahlen brauchst, interessiert auch nicht der Mietvertrag deiner Eltern.

    3. Deine Eltern sollten schriftlich erklären, dass sie dich nicht finanziell unterstützen, nur 1 Monat mietfrei dort wohnen lassen.

    Du brauchst das nicht erklären, du stellst doch den Antrag mit den erforderlichen Anlagen dazu. Daraus kann das JC alles Wichtige entnehmen. Die ERklärung deiner Eltern legst du deinem Antrag bei.

    4. Meines Wissens gibt es dazu kein Musterschreiben. Es ist doch nur ein Dreizeiler. Deine Eltern unterschreiben das mit Datum.

    5. Aktenzeichen der Agentur für Arbeit?--- Du hast doch beim Jobcenter vorgesprochen, hast vom JC die ganzen Formulare erhalten.

    Steht auf dem HA (Hauptantrag) keine Kundennummer KD-Nr? Auf der ersten Seite in der rechten Spalte?

    etwa so----044D47114711?

    6. Den Beitrag, den du für Juli schon an die KV gezahlt hast, musst du von der KV zurückholen. Das JC handelt nicht für dich, denn du bist der Versicherte. Du brauchst aber erst den Bewilligungsbescheid des JC.


    Wieso jetzt 2 Monate? Ich denke, du brauchst den Regelbedarf für Juli?

    Brauchst du denn ab 1.8. auch Leistungen ( Regelbedarf und Mietkosten?)

    Und unterschreiben auch beide den Mietvertrag

    Also 2 Mieter in einem Mietvertrag für eine 2er-WG.

    Was hattest du erwartet heute beim JC? Dass du auch eine Zusage für das Mietangebot bekommst?

    Ich versteh nicht recht, was das ändern würde.

    Ihr bezieht beide schon Leistungen vom JC, es ändern sich nun die Wohnkosten. Und was noch?

    Zum 1.8. werden die geänderten KDU berücksichtigt. Dann wohl mit halbe/halbe- Aufteilung.

    Du hättest dir den Flug genehmigen lassen müssen.

    Falsch.

    Wenn schon, dann hätte der TE sich die Zustimmung zur OAW geben lassen müssen. JC genehmigen kein Flüge und keine OAW.

    Es ist insofern noch gar nicht raus, ob die Zustimmung nicht doch telefonisch erfolgte ( wegen des Notfalls und der kurzen Zeit).

    In der Regel kann man bei einem Notfall meist nicht erst 1-2 Personen auftreiben, die dann auch noch zu Öffnungszeiten des JC parat stehen und als Dolmetscher fungieren und die sogar die Feinheiten der EAO kennen.

    Aber wünschen kann man sowas.

    Ist das hier zielführend und hilfreich?

    Wenn es nicht um einen Notfall geht, wann sollte ein LB mit seiner kundigen Begleitung beim JC um eine Zustimmung zur OAW anfragen?

    Wo kann man das nachlesen, da es in der EAO nicht steht, im § 7 (4a) SGB II auch nicht.

    Ja, du kannst auch in Chemnitz nach einem Mietangebot in angemessenem Rahmen suchen.

    Wenn du definitiv erst Nov/Dez raus musst, ist noch Zeit. Man muss am Ball bleiben.

    Hast du ein solches beschaffen können, und ist alles mit dem JC soweit ok., dann wird das zuständige JC dein Leistungsträger.

    Das mit dem Mietangebot (Klasse Typ, du kannst die Wohnung haben") trifft dann auf jede Wohnung in jeder Stadt zu.

    Viel Glück

    p.s.

    du wirst hier keine Immobilienangebote von Vermietern erhalten, das ist dir schon klar?

    Dazu gibts im Netz jede Menge andere Plattformen.

    Hallo,

    Das JC vermutet, dass du mit deinen Eltern in einer HG (Haushaltsgemeinschaft) lebst.

    Deswegen Anlage HG.

    Diese Vermutung ist erlaubt, aber sie kann widerlegt werden.

    Deine Eltern können kurz schriftlich erklären, dass sie dich nicht finanziell unterstützen, dass sie dir lediglich übergangsweise für den Monat Juli kostenlos eine Unterkunft in ihrer Wohnung/Haus anbieten. Angabe der elterlichen Einkommen ist nicht nötig.

    Die Anlage HG bitte ausfüllen. Legst du sie nicht vor, verzögerst du die Bearbeitung, man fordert dich erst wieder zur Mitwirkung und zur Vorlage HG auf.

    Bei Punkt 1.1. deine Daten, evtl. die KD-Nr. oder hast du schon eine BG-Nr. bekommen? (auf dem HA, rechtes Feld?)

    Bei Punkt 3 kannst du ankreuzen: unentgeltliche Unterkunft für den Monat Juli.

    Ich würde sowohl die kurze Erklärung der Eltern als auch die Anlage HG vorlegen.

    Die Anlage KDU ist dann überflüssig .

    Du bist dann eine 1er-BG, weil Ü25 und nicht in einer HG.

    Ja, aber ich konnte nicht darauf schwören

    Das wird niemand von dir verlangen.

    Aber wegen dieser wirklich besonderen extremen Situation, noch dazu mit Sprachschwierigkeiten, kann man durchaus annehmen, dass einer der Mitarbeiter die Zustimmung erteilt hat.

    Denk drüber nach, es kann sich noch alles zum Guten wenden.

    Bis wann sollst du den Betrag bezahlen? Ist die Frist 1 Monat (vom 25.6 bis 25.7.)?

    Falls der Bescheid auch den Hinweis hat, sich mit dem Inkasso-Service der BA (meist in Recklinghausen) in Verbindung zu setzen---

    das zumindest solltest du tun. Und per e-mail mitteilen, dass du die Sache für falsch hältst und mit dem JC klären willst. Du kannst eine Ruhend-Stellung der Forderung verlangen. (Dann kommt von dort erstmal keine Mahnung, die auch noch kostet).

    Den Bescheid vom 25.06 habe ich am 27.06 bekommen,

    Wenn du den Überprüfungsantrag stellen willst, dann soll der Bescheid vom 25.06. überprüft werden. (Das Datum des Bescheides ist wichtig).

    Erkläre den Notfall, vielleicht kannst du von der Familie im Heimatland ein ärztliches Attest aus dem Krankenhaus bekommen?

    Erkläre auch die Bezahlung des Fluges durch deinen Bruder. Das ist ja nicht verboten.

    Egal, wie krass die Situation ist, das JC arbeitet nach Vorschriften und Gesetzen.

    Deshalb nochmal gefragt: Hat dir ein Mitarbeiter am 16.5. telefonisch die Zustimmung gegeben?

    Ganz eindeutig steht an vielen Stellen geschrieben, dass man ohne Zustimmung zur OrtsAbWesenheit eben gar keinen Anspruch auf Alg2 hat. Und das bedeutet, auch die Krankenversicherung und die Wohnkosten für diese Zeit will das JC zurück haben.

    Allerdings habe ich noch niemals Formulare für diese Anträge zu sehen bekommen, ich kenne nur formlose Anträge oder sogar die mündliche Vorsprache für Zustimmung zur OAW. Die wird dann einfach im System hinterlegt.

    Das JC kann max. 21 Tage im Jahr erlauben. Aber man muss VORHER vom JC die Zustimmung haben. Und der SB sagt oder schreibt, ob man sich am Tag nach der Rückkehr persönlich vorstellen muss.

    Hast du jemanden, der dir bei der Formulierung des Überprüfungsantrages hilft?hmm

    Ich hoffe, es geht deinem Vater inzwischen wieder gut oder zumindest besser?

    Nur nicht so schnell aufgeben!

    :thumbup:

    Danke.

    Die tagesgenaue Aufteilung ab 25. habe ich hier unterschlagen, um es nicht zu unübersichtlich zu machen. Aber das hat das JC im Bescheid sehr genau und korrekt berücksichtigt. Die Rückforderungssumme betrifft ganz genau diese 6Tage+1Monat.

    Also hat LB2 die halbe Miete zur Verfügung und kann diese LB1 geben.

    LB1 und LB2 haben jeweils nur den Regelbedarf (je 374,-) zur Verfügung.

    Ja, genau: Die *zuviel-Miete* liegt jetzt beim Vermieter auf dem LB1-Mieterkonto mit plus.

    Alle weiteren KDU-Anteile sind monatsgenau und korrekt an den Vermieter überwiesen...

    Dann wird man schlicht für einen Monat die Miete an das eigene Konto überweisen lassen, die eine Hälfte für den Vermieter abzweigen und die andere Hälfte ans Jobcenter zahlen. So eine freiwillige Zahlung durch das Jobcenter an den Vermieter kann wieder rückgängig gemacht werden.

    Das erscheint mir noch viel umständlicher, als es das JC unter der Maßgabe der Verwaltungsvereinfachung konstruiert.

    Oder aber man sagt dem Jobcenter mit schriftlichem Einverständnis von LB2, es soll die halbe Miete mit der Forderung gegen LB1 verrechnet werden.

    Das ist einen Versuch wert. Das werde ich den beiden LB empfehlen.

    Vielen Dank.

    Hallo,

    Du kannst du einen Überprüfungsantrag stellen. Du lässt den Bescheid vom 25.06.2018 überprüfen.

    Das ist im Grunde so etwas wie ein Widerspruch, aber die Frist ist sehr viel länger.

    In dem Antrag kannst du erklären, welche wichtigen familiären Gründe es für deine Abwesenheit gab.

    Wenn 2 Mitarbeiter informiert wurden---- hat einer auch der Ortsabwesenheit zugestimmt? Oder hast du nur Bescheid gesagt, dass du weg bist?

    Die Kontoauszüge mit den ec-card-Ausgaben solltest du auf jeden Fall vorlegen.

    Hallo,

    folgender Sachverhalt:

    Ein Single mit kleiner Wohnung erhält Alg2 und KDU. Es zieht ein Partner zu. Daraus folgen die KDU-Anteile zu je 50%. Soweit, so klar. Der RB wird auf Partner angepasst. Auch klar.

    Die Mietzahlung wird immer schon per Direktzahlung an den Vermieter geleistet, so soll es bleiben. Die Bewilligung für die 2er-BG mit dem 90%-Partner-RB erfolgt unproblematisch und korrekt.

    Es folgt eine Anhörung zu *zu Unrecht* erbrachten KDU-Anteilen. Der 1.LB beantwortet diese im Sinne, dass Direktzahlung an den Vermieter geht.

    Dann: Das JC schickt dem 1.LB einen Aufhebungs,-Erstattungs,-Zahlungsaufforderungsbescheid.

    In diesem wird zwar bestätigt, dass die KDU vom JC direkt und freiwillig an den Vermieter gehen, der LB möge sich aber mit dem Vermieter in Verbindung setzen und die halbe Miete von dem holen.... und dann an die BA-Service-Haus überweisen...dash

    Es gibt darin auch Vorwürfe, dass der 1. LB den Zuzug des Partners erst dann gemeldet habe, als seine Miete schon angewiesen war. Der konnte es aber nicht eher, weil der Partner nicht eher zuzog. Das war und ist dem JC bekannt.

    Man unterstellt dem 1.LB nun sogar noch grob fahrlässige Handlungen in Sachen § 60 SGB I. hail

    Das JC verlangt also für 1 Monat die bereits überwiesenen anteiligen KDU zurück.

    Entweder Erstattung: Der LB solle bis xx an die BA überweisen, ---- das kann er nicht.

    Der 1.LB schreibt 'ne e-mail an den Inkasso-Service und bittet um Ruhendstellung, bis er die Sache mit dem JC geklärt hat.

    Frage:

    Was hindert das JC daran, einfach im nächsten Monat um einmal die 50% KDU zu mindern? Damit bliebe das Mieterkonto ausgeglichen und jeglicher Verwaltungsmarathon bliebe allen erspart.

    Es ist sicher, dass der 1.LB die Summe nicht vom Vermieter zurück erhält und auch aus eigenem Vermögen die halben KDU nicht zahlen kann.

    Was kann man tun? Widerspruch ist vorbereitet,aber bringt der was?

    Mir erscheint es wie eine festgefahrene formale Schiene...

    Aufrechnung mit dem RB ist mE auch keine Lösung und wäre nicht rechtens, oder?

    Vielen Dank für Anregungen und Hilfe

    Gruß

    Wenn du 100,- Erwerbseinkommen (also aus einem kleinen Job) im Monat hast, dann sind diese 100,- als Grundfreibetrag jeden Monat frei. Da wird auch nichts mehr abgezogen.

    Bei einem Verdienst von 100,- bleiben dir auch 100,------ jeden Monat.

    Wenn du 1x im Jahr Kapitalerträge bekommst (zB. Zinsen oder Dividende), dann sind dafür max. 100,- pro Jahr frei.

    Beispiel:

    Laufen deine Aktien so gut, dass am 1.1.2019 vielleicht 105,- Dividende ausgeschüttet werden, dann werden 105,- angerechnet.

    Quasi sind die tollen 105,- futsch.

    Erwerbseinkommen wird bei Freibeträgen ganz anders berücksichtigt als das sog. *mühelose* Einkommen durch zB. Kapitalerträge.

    sowie wenn man dort ein Job und eine Wohnung gefunden hat.

    Wenn man schon den Job hat (also den Arbeitsvertrag) und auch schon eine Wohnung (also den Mietvertrag)---

    dürfte es für die Förderung leider zu spät sein.

    ... man sucht einen Job im Ausland in Wien ...

    Und welches Amt ist für dich zuständig? Du schreibst hier im Bereich Alg2.

    Arbeitsagentur und Jobcenter üben ihr Ermessen recht unterschiedlich.

    Nein, bisher hatten wir nur E-Mail Kontakt.

    Falls du die ganze Sache noch nicht unter *böse Erfahrung* abgeschlossen hast:

    Mit einer e-mail, die dir Ablehnung signalisiert, wirst du nicht vorankommen auf dem formalen Wege.

    Du kannst erst Widerspruch erheben und dann den Rechtsweg gehen, wenn du einen Verwaltungsakt als Bescheid hast.

    Gehe nach Haus, kaufe die Fahrkarte

    und zahlst aus deinem Regelbedarf?

    Darf ich nochmal fragen: Hast du kein Schonvermögen in Geld?

    Hast du diese Vorgehensweise schon öfter praktiziert mit erheblichen Fahrtkosten?

    Vorkasse = Rückerstattung.

    Nein. Ungleich.

    Vorkasse heißt, das JC bucht selbst und zahlt vorab (zB. bei Antragsabgabe am 6.7.) und händigt das online-Ticket aus.

    Rückerstattung heißt, du gehst in Vorleistung und hoffst, dass das JC schnell zurückerstattet.

    ---

    Egal wie, das JC hätte die per Vorkasse gezahlten 174,- von dir zurückgefordert, weil du die AU dem JC auch noch gleich mitgeteilt hast.

    Ich sehe leider keine Schneise in dieser...