Beiträge von Ameise

    Hallo,

    - Wann wird denn dein Ehemann voraussichtlich und wahrscheinlich nach D einreisen?

    - Reist er dann zu seinem Kind ein?

    - Hast du schon einen Ausbildungsvertrag für die Zeit NACH der Eheschliessung--- also doch erst in 2019--- ?

    Wie schon erklärt wurde: Ob er Alg2 erhält, kommt auf seinen ausländerrechtlichen Status an.

    zB: EU-Bürger--- oder---visapflichtige Einreise aus einem Nicht-EU-Staat.

    edit

    bekommen wir dann nicht trotzdem Wohngeld,

    Wohngeld zahlt das Jobcenter sowieso nicht.

    Auch bei den Wohnkosten (und wer die zahlt) ist sein Status wichtig für Ansprüche, sonst keine Antworten möglich.

    Es wird geprüft ob ich für die verstrichene zeit rückwirkend geld bekomme

    Für Juli dürfte es ohne Probleme Leistungen geben, wenn du es schaffst, den Antrag komplett und nachweislich vor dem 31.7. abzugeben.

    Für Juni aber mE nur, wenn dein Erstantrag/Hauptantrag schon im Juni im JC vorlag und nur noch irgendwelche Nachweise gefehlt haben.

    Ich hatte aus deinem Beitrag #1 verstanden, dass du aus tw. eigenem Verschulden seit ca. 2 Monaten am Erstantrag bastelst---(also noch nichts beim JC abgegeben hattest).

    Hast du das Mietangebot für die neue Wohnung dem JC vorgelegt?

    Oder ohne das: WANN kannst du den Mietvertrag, der am 1.8. beginnen soll, beim JC vorlegen? Dein neuer Vermieter wird wahrscheinlich die erste Miete für August und die Mietkaution zu Mietbeginn sehen wollen.

    Ob das JC das in 7 Arbeitstagen schafft? ---

    Immerhin ist es für dich gut, dass das JC die Frist 31.07. schon kennt. Aber alle Zusicherungen bez. der neuen Unterkunft zu bearbeiten---und auch Geld anzuweisen--- dauert immer.

    Antrag auf Vorschuss gestellt?

    (Bei uns werden generell keine Vorschüsse mehr gezahlt, wenn die Verzögerung nicht zu Lasten des JC geht. Und auch der Kassenautomat, wo man bis vor ein paar Monaten noch 100,-Vorschüsse ausgezahlt bekam, ist jetzt weg.

    Einzig Lemi-Gutscheine werden noch angeboten---tolle Aussicht, wenn Miete und Kaution verlangt wird.

    fristlose kündigung zum 31.07

    Wo gehst du hin mit deinen Sachen, wenn du am 1.8. weder den Mietvertrag noch die erste Miete+Kaution dafür vorweisen kannst?

    Hast du einen Plan B?

    edit:

    Weißt du, ob du ab 1.8. überhaupt noch Leistungsanspruch hast wegen Ausbildungsvertrag UND Stelle?

    Welches Einkommen hast du dann ab 1.8.? ---Wie hoch ist die neue Miete?

    Aber wenn du sagst das Einnahmen außerhalb von Arbeitsverhältnissen nicht berücksichtigt werden ist Bargeld auch kein Problem?

    Hallo,

    eine Einnahme in Geldeswert ist doch nun mal grad kein Bargeld. ;)

    Sondern zB deine Gutscheine. Oder eine Kühlschrankfüllung Lebensmittel. Oder eine Tankfüllung Sprit. Oder ein Goldbarren.

    Das alles ist kein Bargeld. Das alles sind Einnahmen in Geldeswert. Solche Einnahmen werden nicht (mehr) als Einkommen angerechnet.

    Die Regelung ist neu seit 2016.

    Bargeld ist Geld und das ist sichtbar, wenn es aufs Konto fliesst.

    In dem Link von Corinna brauchst du ganz am Anfang (fassung vom 18.08.2016) nur die blaue RZ 11.1. anklicken. Dort steht das Wichtige.

    Können den Sanktionen (10-30% pro Monat) für sowas anfallen?

    Hallo,

    nein, Sanktionen gibt es für Pflichtverletzungen.

    Eher geht es hier um deine tw. versäumten Mitwirkungspflichten. Die hast du nicht vollständig erfüllt. Also krieche zu Kreuze, entschuldige dich für deine Vergesslichkeit. Teile auch nochmal den (unschädlichen) Kapitalertrag von 99,- mit.

    Manche Menschen erinnern sich tatsächlich erst an ihr Vermögen, wenn Dividende klingeln.

    Altes Sparbücher werden auch sehr oft als Vermögen vergessen.

    Wenn ich einen Bausparvertrag vor Ablauf Kündige, gilt das dann als Einkommen?

    Nein, du wandelst dein *Bausparvermögen* um in Geld. Nur die Summe, die deinen Vermögensfreibetrag dann übersteigt, ist Einkommen.

    Hat man die Auflösung nicht sowieso schon von dir verlangt?

    ich sitz jetzt schon seit ewigkeiten (teils eigenes verschulden) an dem.erstantrag.

    Hallo,

    d.h. der Antrag und alle Nachweise/Anlagen muss schleunigst zum JC.

    Und Leistungen gibt es nur ab 1.7.

    Wenn alles vorliegt, wird es evtl. trotzdem mind. 3-4 Wochen dauern, bis Geld kommt. Schließlich ist auch bei den JC Urlaubszeit und also Personalmangel.

    Zwangskündigung kam rein,

    Was ist das? Fristlose Kündigung? Bitte mal die Sache erklären.

    Oder meinst du Räumungsklage, die schon Frist setzt?

    Kann aber einen ausbildungsvertrag vorweisen

    Wie? Einen Ausbildungsvertrag und eine Stelle?

    Als Azubi hast du uU keinen Anspruch auf Leistungen vom JC.

    Habe jetzt gottseidank ein stelle gefunden beginnt zum 1.8, alles gut soweit.

    Da wirst du die erste Lohnzahlung erst zum 31.08.2018 erhalten.

    Ist dein Verdienst dann höher als dein Alg2-Anspruch?

    mit etwas glück einen mietvertrag für eine neue bleibe.

    Wann kannst du den vorweisen?

    Am Dienstag zum Termin?

    Und ab wann? Ab 1.8.?

    Dies wird dem zu Vermittelnden auch so mitgeteilt und man soll dies laut BA auch in Bewerbungen,

    Wenn das so ist und wenn man es aber pauschal nicht sagen kann und wenn es auf das Unternehmen ankommt und wenn und ob ...

    aber der TE immerhin weiß, dass das *JC* fördert...

    dann ist das dem zu Vermittelnden sicher von seinem Reha-Berater im JC auch so gesagt worden.

    Vielleicht erklärt er uns noch, was man ihm mitgeteilt hat? Vielleicht glaubt er das nur nicht?

    @bass386

    Gern würde ich diese Anweisung der BA mal lesen. Die ist mir bisher unbekannt. Vielleicht kann ich noch was lernen.

    Falsches zu verbreiten liegt mir ebenso fern wie Nicht-Greifbares.

    Die Bundesagentur für Arbeit bietet es häufig an,

    Ja, richtig. Die Bundesagentur/Arbeitgeberservice bietet unter gewissen Voraussetzungen Eingliederungszuschüsse für Arbeitgeber an, wenn sie ältere und/oder schwerbehinderte LZA als AN einstellen .

    Es ist also eine Sache zwischen BA und Arbeitgeber und absolut nicht Sache eines LB, der sich bewirbt.

    Ob und inwieweit man es tatsächlich erwähnen sollte,

    Ja, und was soll der TE nun tun? Ob er das Unternehmen kennt?

    Dies wird dem zu Vermittelnden auch so mitgeteilt und man soll dies laut BA auch in Bewerbungen, spätestens aber im Vorstellungsgespräch erwähnen.

    Ja, was denn nun?

    Warum fragt der TE hier nach, wenn die BA das wünscht und das schon dem zu Vermittelnden mitgeteilt hat?

    Nun habe ich heute gesehen, dass ich gestern eine SMS bekam, wonach ich heute um 08:00 Uhr einen Termin hatte

    Wenn du dich bei der Arbeitsuchend-Meldung ausdrücklich einverstanden erklärt hast, dass du auch per Handy und SMS von der Agentur Post erhalten willst--- ist die SMS korrekt.

    Aber was sagt es denn versicherungsrechtlich aus, dass du um 8.00 Uhr einen Termin hattest??

    Fragen:

    - ist im System hinterlegt, dass du klagst?

    - Wann arbeitsuchend gemeldet?

    - Anruf am Handy war wann?

    - Hat man nicht ein Handy, damit man überall unterwegs erreichbar ist?

    Ich würde nicht mitteilen, dass ich kein Interesse an einem Termin habe.

    Ich würde den Anwalt und das Arbeitsgericht seine Arbeit machen lassen und mich gegenüber anderen gar nicht dazu äußern.

    Ob dir eine Sperrzeit wegen 1maligen Meldeversäumnis droht, falls du ab Nov/Dez ALG 1 benötigst, kann man jetzt noch nicht mit Bestimmtheit sagen.

    leider muss ich Ihren Reisekostenantrag zur Ablehnung bringen....

    Hallo,

    dein Antrag wurde abgelehnt. Ist dieses Schreiben überhaupt erkennbar ein Bescheid/VA (mit RBBelehrung)?

    Gegen einen ablehnenden Bescheid sollte man möglichst nicht emotional reagieren. Besser wäre es, mind. eine Nacht darüber zu schlafen und dann einen sachlichen Widerspruch zu formulieren.

    Das gut durchdachte Schreiben sollte als Widerspruch gegen den Bescheid vom xx bezeichnet werden.

    Mir ist noch nicht ganz klar, warum du zwar richtigerweise ---vorher--- einen Antrag gestellt hast, aber warum einen Antrag auf Rückerstattung?

    Ein LB kann und soll größeres Summen für Reisen zu pot. AG nicht selbst vorschiessen.

    War denn die Zeit zwischen Einladung, Antrag und Termin so knapp?

    Hat eigentlich der/die einladenden AG die Übernahme der Fahrtkosten schon in der Einladung ausgeschlossen?

    Das JC hätte dir uU ein Ticket bezahlt, wenn du andernfalls die Bewerbungsgespräche nicht wahrnehmen kannst.

    Hast du keinerlei Schonvermögen?

    Man verlangt also von mir, dass ich von meinem Regelsatz 174,80 € aus eigener Tasche vorstrecke

    Nein, das verlangt niemand von dir.

    Und Herr Sowieso kann gar nicht wissen, wie viel du noch auf dem Konto oder in der Tasche hast.

    Man will nur keine Fahrt-/Reisekosten für eine nicht angetretene Fahrt erstatten.

    Eine Erstattung (wenn du gefahren wärst), würde ca. 4-6 Wochen Bearbeitungszeit bis zu deinem Konto benötigen. Deswegen empfehle ich bei größeren Beträgen immer *bitte Vorkasse--- meine Damen und Herren vom JC*.

    Hast du eine geltende EGV?

    Findet sich dort der Passus zu vorheriger Beantragung von Fahrtkosten zu V-Gesprächen?

    Hättest du am Sonntag stornieren können oder hat es dich am Montag erwischt?

    Die AU mit Datum vom Montag ist erklärt.

    Dann fasse ich mal zusammen:

    -Es ist wichtig, in der Stadt bzw. im LK zu bleiben.

    -WBS-Wohnungen kommen zeitlich nicht in Frage.

    -bis 31.7. wirst du nichts anderes finden, was bezugsfertig/frei ab 1.8. ist.

    Bitte geh schnellstmöglich zur Fachstelle Wohnraumsicherung, erkläre dort deine Situation. Lege alle deine Nachweise und Unterlagen vor.

    Teile das auch zeitnah dem JC mit, dass du jetzt bei der Fachstelle gewesen bist.

    Bitte ziehe am 31.7. nicht selbst/ in Selbsthilfe aus der Wohnung aus.

    Habe vorhin eine Info über eine 63m² Wohnung für 450€ + NK

    Ich wünsch dir viel Glück!

    Nachfragen zur Technik bitte nicht im Hilfe-Thema

    Grace

    Meist sind die Kündigungsfristen 3 Monate.

    Wenn du definitiv erst Nov/Dez raus musst, ist noch Zeit. Man muss am Ball bleiben.

    In dem anderen Thread wurde sehr deutlich geschrieben, was man unternehmen sollte, wenn Wohnungslosigkeit droht.

    Schließlich hat diese Stadt massive Probleme durch den ganzen Zuzug eben dieser Menschen.

    Sind in diese XYZ-Stadt denn vor allem Alg2-Bezieher zugezogen? Vielleicht deshalb, weil irgendwelche Meldungen verbreiten, dort gäbe es bezahlbaren Wohnraum?

    Es ist vielmehr so, dass du mit einem angemessenen Mietangebot in jeder deutschen Kommune als Leistungsbezieher *landen* kannst.

    @bass386

    Die Praxis zeigt mir fast täglich, was geht und was nicht geht. Wenn ich Beiträge so schreibe, wie ich sie hier schreibe, bin ich mir sicher, dass sie richtig sind.

    Warum?: Weil ich aus der Praxis seit Jahren das positive Ergebnis habe. Es ist langwierig und nervig und verbraucht sagenhaft viel Papier, aber es geht.

    Im Beitrag #3 schreibt der TE, dass er längst nachgewiesen hat.

    Habe ich bereits gemacht und dem Amt gezeigt, wie viel ich schon angeschrieben/angerufen habe,

    Gern wiederholt: Höchstbeträge gibts nicht im KDU-Angemessenheitsthema. Es gibt *angemessen* bzw. *nicht angemessen*.

    Das Thema läuft rauf und runter seit 2005.

    Bitte hier lesen:

    dann kommen auch teurere Wohnungen in Frage, die das Jobcenter bezahlen muss.

    Vollkommen richtig.

    Und eben nicht nur bei drohender Wohnungslosigkeit wie beim TE.

    Man könnte noch fragen, aus welchem Grund der TE nur im Kreis xxx sucht.

    Und was ist fachlich falsch? hmmIch lerne gern dazu.

    weswegen ich das einfach unmöglich finde.

    Ja, das verstehe ich. Es ist aber nun mal so, dass unter Hartz 4 vieles ganz anders als im früheren Leben ist. Und eben nicht nur wegen weniger Verwaltungsarbeit. Bei wichtigen Gründen müssen sich die Herrschaften durchaus mehr Verwaltungsarbeit machen und auf unterschiedliche Konten überweisen.

    Niemand findet hier eine Ausnahme, und auch keinen wichtigen Grund, der euch 2 Konten in einer BG erlauben würde.

    Von dir kommt doch nur:

    -bisher (vor Hartz 4) ging es auch so...

    -wer garantiert denn beiden, dass...

    -du findest es einfach unmöglich.

    Das sind keine Ausnahmetatbestände. Leider nicht. Keine wichtigen Gründe zu erkennen.

    Fazit:

    Wenn du schon am Anfang nicht akzeptieren willst, dass nicht grundsätzlich jeder sein Hartz4 auf sein eigenes Konto bekommen kann--- dann wirklich *viel Erfolg mit dem Jobcenter*--- für die weitere Zusammenarbeit wegen Abhängigkeit.

    (Inzwischen klingt der Wunsch von useyourmind eher sarkastisch als ehrlich.)

    Zum Schluss meine Empfehlung:

    Wenn ihr als Lebenspartner euch nicht/oder total vertraut habt in Geldsachen, dann stellt Hartz 4 und das JC euch ab jetzt auf eine harte Probe. Oder ihr trennt euch gleich.

    Aber auch nur bis maximal zum Höchstbetrag.

    Nein.

    Auch höhere als nach Richtwert und KDU-Richtlinie genannte Wohnkosten können bei Erfordernis als angemessen anerkannt werden.

    Das wird auch ganz häufig gemacht. zB Kostensenkungsaufforderungen werden verlängert und verlängert, letzten Endes werden die höheren KDU vom Träger gezahlt.

    Richtwerte und Richtlinien geben keine Höchstbeträge vor. Und alle beziehen sich auf § 22 SGB II.

    Bitte lies § 22 SGB II. Bitte lies auch die Richtlinien und Schlüssigen Konzepte. Es gibt nicht einmal Mietobergrenzen, und wenn, wird auf Ausnahmen verwiesen.

    Es gibt immer Ausnahmen von *höchstens* ,*in der Regel* und * längstens*. Immer.

    Und genau deshalb, weil der TE keine angemessene Unterkunft findet und gerade weil es hier eine Ausnahmesituation gibt, kann eine teurere Unterkunft trotzdem ausnahmsweise als *angemessen* anerkannt werden.

    Zudem ist der Umzug erforderlich, was bei Anerkennung der Angemessenheit weitere Beihilfen nach § 22 SGB II ermöglicht.

    TankerGW

    Ich lese immer selbst, was ich schreibe. JA. Wenn du der Ansicht bist, mein Beitrag sei nicht hilfreich, dann ignoriere ihn einfach. Arbeite einfach nach anderen Wegweisern. Kein Problem.

    Ich hatte dem User useyourmind geantwortet.

    btw. Die ständige Rechtsprechung dazu würde mich sehr interessieren. Die wäre entweder geheim oder nicht zutreffend für BG ohne wichtigen 2-Konten-Grund.

    Abs. 4 des § 42 SGB II bitte nochmal lesen und verstehen. Niemand will jemanden Leistungen vorenthalten. Der Anspruch kann nicht abgetreten werden.

    Dass die Gelder einer WG nicht aufgeteilt

    Neues Thema WG?

    Bisher ging es um eine BG (die mit deiner Lebensgefährtin)

    Korrektur, denn es lag ein Missverständnis

    vor. Bitte sachlich weiter!

    Casa

    Danke dir. Ich habe dem Mieter genau erklärt, was jetzt noch möglich wäre.

    Der hat ganz andere Sorgen, als sich noch mit einem Schriftwechsel in einem unbekannten Metier zu beschäftigen. Er muß definitiv Mitte August ausziehen, hat aber für sein Studium ab Oktober noch keine Zulassung, kann also noch kein Zimmer in Neu-Irgendwo suchen.

    Er kann zwar am jetzigen Wohnort noch minijobben bis September, ...müsste aber dafür eine andere Bleibe finden. Bis dahin wahrscheinlich Couchsurfing bei Freunden wie der User hier aus Afrika... inzwischen die eigene Habe einlagern... aber wo?

    Dann wieder Umzug melden, neuen Mietvertrag verklickern usw.

    Jetzt im Vorsemester PP stehen die letzten Prüfungen bis Ende Juli an. Priorität AAA

    Also dieser Mieter hat definitiv keinen Bock, wegen 60,- noch ne Baustelle aufzumachen.

    Ich kann ihn verstehen. Und sein Vermieter signalisiert Entspannung und bloß kein Bohei wegen 20,- mtl.

    Im Ernstfall behält er eben 60,- von der Kaution ein---thinking

    (Ich glaube sogar, der lässt sich eher mal zum Essen einladen von seinen beiden Mietern)---dance

    useyourmind

    Es genügt leider nicht, einen ausdrücklichen Wunsch zu haben. Es müssen schon wichtige Gründe sein. Vielleicht gibt es die sogar?

    Im freien Leben ist vieles anders als unter Sozialleistungen nach SGB II.

    Es ist auch keinesfalls eine unzutreffende Aussage eines einzelnen (evtl. inkompetenten SB der Leistungsabteilung).

    Der Hauptantrag ist gestellt, die BG besteht aus 2 Erwachsenen (LG), die Leistungsabteilung prüft oder hat schon und will bewilligen und Leistungen anweisen---- einer hat den Antrag als Vertreter der BG sicher auch unterschrieben.

    Jetzt noch: auf welches Konto???

    Darf ich fragen, ob du positive Erfahrungen (und Erfolg beim JC) mit deinen Empfehlungen hast?

    aber da bekomme ich keine Hilfe laut denen.

    Hallo,

    leider ist das wirklich so. Das JC ist nicht zuständig für die Wohnungssuchen. Nicht zuständig ist oft deren liebstes Wort.

    Zur Kündigung:

    Meine Empfehlung ist, nicht zum 30.7. auszuziehen. Aber vorsorglich zu packen, damit man deinen Willen zum Umzug sieht.

    Die Vermieterin wird dir evtl. noch eine Frist setzen.

    Sie muß aber trotzdem erst zum Gericht und eine Räumnungsklage einreichen und dann muß erst das Gericht entscheiden, ob die Räumung rechtens wäre. Manchmal dauert das Monate.

    Du bist verpflichtet, dem JC mitzuteilen, wenn die Räumungsklage dir vorliegt. Das Gericht teilt das dem JC auch parallel mit.

    Helfen würde es, wenn du jetzt ein teureres Mietangebot finden würdest. Das JC müsste dann auch die Wohnkosten dafür übernehmen.

    (Prinzip: vor Wohnungslosigkeit bewahren)

    Trotzdem solltest du dich in deiner Stadt jetzt auch bei der *Wohnungsnothilfe* melden. Manchmal können die wirklich auch mit 'ner Wohnung helfen. Dir steht nämlich Obdachlosigkeit bevor.

    Viel Glück!

    Wer garantiert denn beiden,

    Niemand garantiert das.

    Das JC ist nicht dafür zuständig, evtl. Geld-Streit in einer BG zu verhindern oder zu schlichten.

    Das JC mischt sich auch nicht ein, wenn einer *sein Geld* für xxx ausgibt und der andere darüber erbost ist.

    Die BG kann es eigenverantwortlich nach Erhalt aufteilen.

    Aber versuch gern, der Leistungsabteilung beizubringen, wie du die Systeme verstehst.

    Viel Erfolg auch mit der Abtretungserklärung. huntsman

    § 42 SGB II - Fälligkeit - Auszahlung und Unpfändbarkeit der Leistungen

    Übrigens: Die gesetzliche Regelung findet sich hier im Absatz 3

    Im Hauptantrag HA unter Pkt1.3. ist Platz für die Angabe eines Kontos und es findet sich der Hinweis in grün, dass *in der Regel* auf 1 Konto überwiesen wird.

    Gerade deshalb fragte ich, ob es wichtige Gründe gibt, dass bei euch auch eine Ausnahme gemacht werden könnte.

    Viel Glück!

    edit:

    In § 20 SGB II steht nichts von Abtretungserklärung und nichts von 1-x Konten .

    Hallo,

    nicht möglich die Zahlung aufzusplitten'.

    Ja, das ist üblich. JC wollen ein Konto, auf welches die Zahlung für die gesamte BG geht.

    Es ist absolut kein Schwachsinn. Stell dir vor, BG mit 5-6 Personen möchten *ihr Hartz 4* jeweils auf ihr 1 Konto haben...

    BG heißt Bedarfs-Gemeinschaft.

    Warum war es dir so wichtig, jetzt das gemeinsame Konto zu splitten? Wegen Alg2? Oder gibt es wichtige Gründe, die das JC anerkennen müsste?

    Hinweis:

    So lange du dem JC nicht mitteilst, auf welches der beiden Konten das Geld soll, kommt gar keins... ich bin ganz sicher.

    Es ist auch gesetzlich geregelt.

    Update und Ende:

    Mit Änderungsbescheid vom 13.07. hat das JC auch die KDU- Leistungen bewilligt.

    Die 20,- sind lt. Bescheid --nicht-- KdU. Er bekommt also Warmmiete minus 20,- pro Monat. Und die 416,- RB.

    Die KDU werden nicht direkt vom JC überwiesen.

    Der Mieter wohnt noch knapp 4 Wochen dort, kann nicht verlängern. Die 3 x20,- zahlt er selbst.

    Beim nächsten Mietvertrag ist er schlauer und kann dem Vermieter uU einen wichtigen Hinweis geben.

    Danke für Input.