Danke für die Info.
Dann macht solch eine Forderung keinen Sinn. Beruft sich das JC in dem Schreiben auf §§?
(ausser allg. Mitwirkungspflichten)
Woher weiß das JC, dass deine Eltern bisher die Miete gezahlt haben? Aus dem Mietvertrag?
Danke für die Info.
Dann macht solch eine Forderung keinen Sinn. Beruft sich das JC in dem Schreiben auf §§?
(ausser allg. Mitwirkungspflichten)
Woher weiß das JC, dass deine Eltern bisher die Miete gezahlt haben? Aus dem Mietvertrag?
Hallo,
wohnst du denn jetzt oder jetzt wieder bei deinen Eltern ?
Richtig! Danke Grace
Der TE sollte die nachgeforderten 3 Gehaltsnachweise aus dem vorherigen Job dem JC vorlegen.
So, wie das JC es bereits im Rahmen der Mitwirkungspflichten von ihm verlangt hat.
Bei mir ist es so, dass ich in der neuen Firma seit 3,5 Monate arbeite. Mich würde es interessieren, wieso für das JC diese alte Gehaltsnachweise, die sogar von meiner alten Firma waren, für die Bearbeitung relevant sein sollten.
Ganz krumm gedacht:
Du könntest zB von der alten Firma eine Riesensumme von 20.000 als Dankeschön ausgezahlt bekommen haben. Das wäre dann mehr als dein erlaubtes Schonvermögen. Du hättest jetzt keinen Anspruch auf Alg2 bzw. hättest dich absichtlich *arm* gemacht.
Wenn aber deinerseits mit dem alten AG alles einfach und korrekt gelaufen ist, dann leg die 3 alten Gehaltsnachweise vor.
Durchschnittseinkommen kann das JC nur *vorwärts* ab Antragstellung bilden und nur, wenn du jetzt monatlich schwankendes Einkommen hast. Da spielt früheres Einkommen keine Rolle.
Eine Steuerrückerstattung ist nicht aus einem Gehaltsnachweis ersichtlich.
Rechtens sollte es immer laufen. Da sind wir uns einig.
Gebe ich allerdings an, dass ich ab 15.08. einen Job mit ca. 600,- habe, wird das JC die bisherigen Leistungen höchstwahrscheinlich einstellen.
Der Arbeitsvertrag geht das JC nichts an. Der darf nicht verlangt werden.
Die Vorlage der Lohnabrechnung und des Kontoauszuges wegen Geldzufluss ist aber Pflicht . Das ist der TE erst Mitte oder Ende September möglich. Erst dann sind auch brutto/netto ersichtlich. Erst dann kann das JC die korrekten Freibeträge ermitteln und das ergänzende Alg2 als Bedarf überweisen.
Summe X als Gehalt anrechnet.
Genau das macht das JC dann schon für August und September. Sie sind gehalten, wirtschaftlich zu handeln.
dass das Jobcenter die Leistungen vorläufig einstellt
Warum soll man das riskieren?
Überbrückungsdarlehen wäre nach welcher Rechtsgrundlage zu gewähren? In welcher Höhe und wann würde es ausgezahlt?
Hallo,
Es kann so ablaufen:
Du teilst dem JC mit, dass du ab 15.08. eine Beschäftigung aufnimmst. Du musst den Arbeitsvertrag nicht im JC vorlegen.
Du brauchst nicht dazuschreiben, wieviel du verdienst und auch nicht, wann du den Lohn voraussichtlich erhältst.
Wenn du den Lohn auf deinem Konto hast, musst du den Zufluss dem JC mitteilen.
Die Lohnabrechnung musst du auch vorlegen.
Sie werden dann eine neue Berechnung machen und das neue Alg 2 ab dem 15.08. berechnen.
Sie werden dann etwas zurückforden. Die Summe wird man dir schreiben.
Der Mehrbedarf für Alleinerziehung entfällt dann, wenn dein Partner ab Oktober mit berücksichtigt wird.
Als Partner werden je 374,- für den Regelbedarf angesetzt.
Hallo,
das mit der Vorlage der Kontoauszüge/Gehaltsnachweise für 3 Monate ist nicht gesetzlich geregelt.
3 Monate ist einfach nur ziemlich üblich.
Warum sie nun 6 Monate sehen wollen, kann man nicht sagen. Es löst sich bestimmt auf.
Sie dürfen auch mehr.
Ob das jemandem was nutzt oder nicht, ist nicht relevant.
So habe ich ein Formular ausgefüllt für die Zustimmung der Bundesagentur, nachdem die Ausbildungsstätte unterschrieben hat.
Wann hast du der Bundesagentur das Formular geschickt?
Du kannst morgen:
Die Arbeitsagentur über die 0800-Hotline-Nr. anrufen, dein Problem nachfragen. Meist leiten die weiter zum zuständigen Mitarbeiter. Oft rufen die dann sogar zurück:-)
Dein Ausbildungsbetrieb kennt offenbar den
und hätte dir sonst sicher keinen Vertrag angeboten. Die Bestätigung der BA ist in diesem Fall (aus meiner Erfahrung) eine reine Formsache. Es sind noch 6 Wochen Zeit bis zum Beginn.
§ 17 Aufenthaltsgesetz - Sonstige Ausbildungszwecke
Glückwunsch, dass du bei Freunden *Couchsurfing* machen darfst.
Vielleicht findet sich zu Beginn der Ausbildung weitere Hilfe für die Unterkunft---- Kollegen werden dich fragen, wie und wo du wohnst.
Erzähl ruhig, wie das *Wohnen* für dich gerade nur möglich ist.
Viel Glück!
Bitte bei Verlinkungen keine Zitat-Funktion
Grace
JC den Geldzufluss rechtzeitig erläutern
Nicht rechtzeitig erläutern, sondern:
Den Geldzufluss (dein Lohn aus dem Ferienjob) sollen deine Eltern dem JC---mitteilen---.
Wenn du tatsächlich nur 4 Wochen arbeitest und nicht mehr als 1200,- € verdienst, ergibt sich aus dieser Mitteilung nichts.
d.h. Es erfolgt keine Anrechnung auf Alg2.
Geld kann auf das Konto der Eltern überwiesen werden
Natürlich. Was ist daran unklar?
Lohnsteuer wird nicht automatisch bei kurzfristigen Beschäftigungen fällig.
Ein Ferienjob von 4 Wochen ist eine Sonderform der kurzfristigen Beschäftigung.
Natürlich bist du als Mitglied der BG über das JC versichert, auch wenn du nicht arbeitest.
Das ist die Kranken-und Pflegeversicherung.
Arbeitest du aber in den Ferien mit einem regulären Arbeitsvertrag, werden zusätzlich andere Sozialversicherungen berücksichtigt.
Zitat+++ (Link entfernt) +++
Dort kannst du ausrechnen lassen, wie dein Ferienjob-Lohn sich darstellt, welche Abzüge du hast usw.
Das JC erklärt dir sicher nichts zur Lohnsteuer.
Morgen willst du anfangen? Hast du schon einen Vertrag mit dem AG? Dann leg los. Dann weiß dein AG, dass du ab morgen arbeitest.
Ab morgen sind 4 Wochen anrechnungsfrei, wenn dein Lohn nicht mehr als 1.200,- brutto beträgt.
Das Beispiel mit *Julius* aus deinem Link erklärt es sehr gut--- das trifft etwa auf dich zu.
Wenn am Ende der Lohn aufs Konto kommt, müssen deine Eltern den Geld-Zufluss beim JC melden. Aber es wird nichts angerechnet.
Deinen Arbeitsvertrag musst du dem JC nicht vorlegen.
Deine Eltern müssen aber sicher zustimmen, dass du diesen Job machen darfst (weil du noch nicht volljährig bist). Das verlangen die Arbeitgeber.
dass mein Mann einen Bescheid bekommen hat
Hallo,
wenn man den Bescheid für falsch hält, sollte man innerhalb 1 Monat schriftlich Widerspruch einlegen.
Meine Frage ist, ob nun trotz des geringen Nettos eine ganz normale Berechnung durchgeführt wird.
Wenn aus der Lohnabrechnung zu sehen ist, dass nur 30,- netto ausgezahlt wurden und auf sein Konto geflossen sind, dann kann das JC auch nur Einkommen in Höhe von 30,- berücksichtigen.
Dann wäre der Bescheid korrekt und richtig.
Allerdings:
Das JC ist nicht für *falsche* Lohnzahlungen* verantwortlich. Dein Mann muss sich mit seinem AG auseinandersetzen.
Einen Termin beim JC habe ich am Montag,
Viel Glück für Montag.
Hallo,
ok. Das ist deine Entscheidung.
Azubi können uU auch Leistungen vom JC erhalten, sagt der Gesetzgeber in
Ich empfehle dir, zunächst bei dem *Verein* wegen der Ausbildung einen Termin zu verlangen.
Ansonsten kannst du als 25jährige auch mit Leistungen des JC ausziehen. Das würde dann nach den Infos gehen, die du vom JC schon erhalten hast.
Zuerst ein angemessenes Mietangebot beschaffen. usw
§ 27 SGB II Leistungen für Auszubildende
Wohngeld ist eine Leistung, die das Sozialamt zahlt.
Wenn du aber ein sehr geringes oder gar kein Einkommen hast, bleibt nur Alg2.
Hallo,
du hast das mit dem begrenzten Ferienjob für Schüler schon ganz gut verstanden.
Bin ich steuerpflichtig wenn ich mehr als 450€ verdiene?
Nicht unbedingt. Aber wer mehr als 450,- im Monat verdient, hat auf jeden Fall einen sozialversicherungspflichtigen Job.
Es sind dann Kranken-und Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung als Beitrag zu berücksichtigen.
Je höher der Lohn, umso wahrscheinlicher wird dann auch ein Betrag Lohnsteuer.
Aus Bruttolohn wird dann Nettolohn.
Ja, du bzw. deine Eltern sind verpflichtet, den Lohnzugang/Zufluss von Geld dem JC mitzuteilen.
Du benötigst kein eigenes Konto, das Konto läuft beim JC sicher für die gesamte BG.
Wichtig:
Du musst wirklich noch Schüler sein. Gehst du denn nach den Ferien weiterhin zur Schule?
Im jetzigen Fall bin ich der Adressat. Mit dem Darlehen früher hab ich nichts am Hut.
Wenn es um ein Darlehen aus 2017 geht, wo du zu der BG gehört hast, dann bleibt die Frage:
Warum hast du als früheres BG-Mitglied nichts damit zu tun?
Leider sagst du nicht, um was für ein Darlehen es sich handelt .
Trotzdem hab ich zu erst das Inkasso-Unternehmen angerufen
Naja, ich schreibe zumindest e-mails. Ich rufe nicht unbedingt an. Wer schreibt, der bleibt.
Die Sachbearbeiter machen Verwaltung nach ihren Verwaltungsanweisungen.
Wie wärs, wenn du dem JC kurz und schriftlich die Situation schilderst, und dich auf das Inkassoschreiben beziehst.
Man möge dir bitte erklären (und zwar schriftlich), wieso du ein bereits vollständig zurückgezahltes Darlehen der BG (Nr. angeben) nun nochmals zurückzahlen sollst.
Ob eine Verwechslung vorläge...
DAS kann nur das JC prüfen.
Der Inkasso-Service ist nur der Geldeintreiber für das JC.
Hallo,
wer ohne Zusicherung des JC im gleichen Zuständigkeitsbereich des JC umzieht, erhält max. die bisherigen Wohnkosten. lt. § 22 SGB II.
Sind diese in der neuen Unterkunft niedriger, und sind sie angemessen für den neuen Ort, zahlt das JC diese niedrigen Wohnkosten.
Es übernimmt aber keine Umzugskosten und keine Kaution (weil der Umzug nicht erforderlich ist).
Dein Problem wird evtl. sein, dass eine WG nicht gleich akzeptiert wird und eben eine Haushaltsgemeinschaft mit dem Bruder --*vermutet*--- wird. Diese Vermutung kann widerlegt werden.
Keine der Wohnungen hat eine Wasseruhr, weil das Haus zu alt und verbaut ist.
Falls das JC die Heizkosten/WW-Kosten nun für unangemessen hält, wird man dir eine Kostensenkungsaufforderung schicken.
Kosten senken geht nicht--- aber umziehen geht.
Dann Mietangebot für das Zimmer vorlegen, Untervermiet-Erlaubnis des VERmieters vorlegen.
Dann sollte das auch klappen mit Umzugskosten und Kautionsdarlehen.
Differenzen mit dem Vermieter wegen der Wohnfläche interessieren das JC nicht.
Ich weiß nur, dass es nur um mich geht und ich kein Darlehen beantragt hatte und auch nie erhalten habe.
Das ist gut.
Dann erkläre doch bitte noch, warum du das hier fragst:
Kann der Kopf der Bedarfsgemeinschaft einfach so über den Kopf der Einzelnen ein Darlehen ohne deren Kenntnis und Einwilligung in Anspruch nehmen?
Ja, das ist möglich. Aber eben nicht für jedes Darlehen.
Wenn es nur um dich geht und du ausschliessen kannst, dass noch was offen ist, dann spielt der Kopf einer BG, in der du damals warst, doch keine Rolle.
Im Jahr 2016 wurde tatsächlich ein Darlehen beantragt, das in der vollen Summe wieder zurück gezahlt wurde.
Das kannst du sicher nachweisen. Diesen Nachweis wirst du wohl von dem Kopf der BG , zu der du damals gehört hast, bekommen, wenn der das beantragt hatte und auch komplett zurückgezahlt hat.
Eigenartig bleibt aber, dass du der Adressat bist. Kannst du das erklären?
Ich mache in Inkasso-Fällen das:
Ich schreibe dem Inkasso-Service per e-mail, dass mit dem JC der Sachverhalt erst geklärt werden muss, weil die Forderung nicht rechtens und gar nicht nachvollziehbar ist. Man möge bitte die Forderung aussetzen.
Damit verhindert man, dass weitere Mahnkosten auflaufen oder es gleich auf eine Stundung hinausläuft.
Hat schon häufig gut geklappt.
Kann der Kopf der Bedarfsgemeinschaft einfach so über den Kopf der Einzelnen ein Darlehen ohne deren Kenntnis und Einwilligung in Anspruch nehmen?
Der Vorstand der BG kann beim JC ein Darlehen beantragen.
Je nach Art des Darlehens wird dann die gesamte BG (alle Mitglieder) als Darlehensnehmer im System hinterlegt.
Welche Art Darlehen hat der Kopf deiner BG damals beantragt? Es gibt verschiedene, und nicht alle werden *kopfanteilig* verteilt.
Aus meiner Erfahrung steht auf dem Inkasso-Schreiben der Grund der Forderung, zB. Mietkaution,
Ich gehe so langsam von Willkür und Vorsatz aus.
Es ist reines Verwaltungshandeln. Die JC beauftragen Inkasso-Dienste der BA für die Einziehung offener Forderungen. Das geht direkt.
Der Kopf der BG als Darlehensnehmer und Unterschrifts-Geber weiß darüber Bescheid. Der weiß auch, wann der Aufhebungs-und Erstattungsbescheid vom JC kam und was er daraufhin gemacht hat (oder eben nicht gemacht hat).
Bitte frag den zuerst.
Hallo,
ihr seid als langjährige Partner/Lebensgefährten eine Bedarfsgemeinschaft aus 2 Personen.
Das Einkommen wird nur durch Alg2 ergänzt, wenn es weniger als der Bedarf an Hartz 4 ist.
Und wenn kein Vermögen oberhalb der Freibetragsgrenze vorhanden ist.
Solange du keine EM-Rente (voll und dauerhaft) von der RV zugesprochen bekommst, bist du erwerbsfähig.
Damit wäre von Grundsatz her das JC zuständig. *Für Erwerbsfähige*, nach SGB II.
Er müsste eine Eingliederungsvereinbarung unterzeichnen, frage mich wofür?
Wenn du kein ALG1 mehr bekommst und ihr beide so hohe Wohnkosten/Kreditraten ETW habt, dann wird auch dein LG verpflichtet, die Hilfebedürftigkeit zu verringern. Das soll dann in einer EGV/Eingliederungsvereinbarung stehen.
Wenn ihr Leistungen bekommt, würde das JC deine KV bezahlen.
Nun habe ich wieder eine Nachzahlung von 415€
Hallo,
die Abrechnung zeigt doch sicher, welche (einzelnen) Betriebskosten die hohe Nachzahlung begründen? Sollst du nur für Heizkosten 415,- nachzahlen?
Zentrale WW-Bereitung ohne wohnungsweise Abrechnung des Verbrauchs? Hat das JC das bisher noch nicht bemerkt bzw bemängelt?
Und wie erfolgt die Abrechnung der Heizkosten?
Quasi eine WG wenn man so will oder?
Eine WG? Warum müsste das Zimmer denn für einen WG-Mitbewohner einen separaten Zugang haben?
Ich will das gleich mit in den Brief zu den Nebenkosten schreiben, dass ich mit bei meinem Bruder einziehen will.
Was soll das bringen? Was soll das JC daraus machen?
Außerdem:
Du willst doch nicht ---mit bei deinem Bruder einziehen---, sondern du willst in dieser Wohnung dort ein WG-Mitbewohner mit 17 qm-Zimmer und KüBa-Benutzung werden.
Bitte erkenne den Unterschied.
weil es für ihn großen Stress ist, in einer Gruppe von Leuten zu sein.
Hallo,
genau das kann er schreiben.
Dass er psychische Probleme hat oder bekommt, wenn er sich längere Zeit in größeren Gruppen aufhalten soll.
Sein behandelnder Arzt kann ihm das vielleicht sogar per Attest bescheinigen. Kann ja durchaus krankhaft sein.
Aber wäre das in dieser Massnahme denn so?
Man kann auch schreiben, was man stattdessen lieber machen würde. Es gibt auch Massnahmen im Freien, wo man fast allein was macht, oder eben in ganz kleinen Gruppen.
Dass man dort nichts lernt--- würde ich nicht schreiben.
Immerhin hat der SB angeboten, die persönliche Situation zu erklären.
Schon mal gut!
Das mit dem Auto wird nichts, so wie du das willst.
Die Umzugskosten sind als Zuschuss zu gewähren, wenn eine angemessene Unterkunft angemietet werden kann und wenn auch der Umzug als *erforderlich aus sozialhilferechtlicher Sicht* anerkannt wird.
Da ist nichts mit Zurückzahlen.
Eine Mietkaution wird in aller Regel als Darlehen gewährt.
Du wirst keinen Kredit von einer Bank bekommen. Einen Makler wird das JC dir aus gegenwärtiger Sicht nicht bezahlen.
Wo würden große Menschenmengen sein? Im ÖPNV?
Meine Idee wäre, das *Projekt* von 2 Seiten anzugehen.
Beginne mit dem Therapeuten und frage auch deinen Freund, mit dem du dort in den Bergen warst.
Vielleicht hat er eine hilfreiche Idee?
Wir sind uns gewiss einig, dass sehr viele Massnahmen eher sinnlos sind. X-mal Bewerbungstrainings bringen tatsächlich keinen Job.
Trotzdem gilt es, möglichst schmerzfrei und ohne Sanktion da rauszukommen.
Du weißt aber nicht, ob du dort die halbe Zeit rumsitzt.
Wenn du schon mehrere Bewerbungsmassnahmen mitgemacht hast, deine Bewerbungen auch top sind, dann solltest du beim ersten Gespräch beim MT in dieser Woche doch deutlich machen, dass es dir eben nicht um 3 oder 4 oder 8 Stunden pro Tag geht. Sondern um die generelle Massnahme.
Dieser MT kann nicht wissen, wie oft du den Spaß schon mitmachen musstest. Für den bist du ein Neuer.
Dein Vermittler/Fallmanager muss das auch wissen und sollte dir eine andere bessere Massnahme raussuchen.
Wenn du mit guter Begründung den Vertrag beim MT nicht unterschreibst, liegt es in den Händen des MT, wie er das dem JC meldet.
Wenn trotzdem eine Anhörung vor Sanktion kommt (das ist Pflicht), kannst du auch nochmal erklären, warum diese x. Wiederholungs-Massnahme dich nicht in Arbeit bringt.
Ja---gegen eine verhängte Sanktion kannst du immer noch Widerspruch einlegen.
Das hat mit der unterschriebenen EGV nichts zu tun.
Nachdem der Fall bearbeitet und geprüft wurde, werden die Dokumente vernichtet
Richtig.
Zuerst aber macht ein Mitarbeiter Kopien/Scans von den vorgelegten Kontoauszügen. Mit diesen Dokumenten wird dann von einem Leistungs-SB der Antrag bearbeitet und hfftl. bewilligt . Also hat das JC Kopien der Kontoauszüge.
Eine Vorlage nur zur Einsicht ist nicht ausreichend.
Wollte fragen ob ich die schweigeflichtsentbindung unterschreiben muss
Hallo,
Nein, du musst nicht.
Steht auch dabei, dass das freiwillig ist.
habe ich irgendeine Möglichkeit Umziehen zu können?
Hallo,
Ja, die Möglichkeit gibt es. Besprich die Urlaubs-Erfahrung mit deinem Therapeuten. Frag ihn, ob er den Umzug aus seiner Sicht auch befürworten würde. Dazu könnte er ein entsprechendes Attest erstellen, vllt. kann dein behandelnder Arzt/Hausarzt auch aus ärztlicher Sicht solch eine Ortsveränderung befürworten.
Du brauchst zunächst auch ein angemessenes Mietangebot in dem Ort/LK deiner Wahl. Musst also selbst oder evtl. mit dem Freund einen Vermieter finden, der dir dort eine Wohnung anbietet.
Vielleicht ist es nicht notwendig, genau in diesen weltabgeschiedenen Ort deines Urlaubs zu ziehen. Es gibt auch in den Bergen Orte mit ÖPNV .
Frage:
Wie kommst du auf 4500,- als Aufwendungen für den Umzug?
Alle sagten was, aber geschrieben hat niemand was? Das ist übel, denn man weiß nicht, warum sie kein Geld bekommt.
Man weiß auch nicht, ob sie mit dir als BG betrachtet wird.
Passt aber nicht zum langjährigen Untermietvertrag, das siehst du ganz richtig.
Sie sollte sich schnellstmöglich einen Termin bei ihrem Vermittler/Fallmanager besorgen und die Angelegenheit regeln, mindestens einen Bescheid zu ihrem Antrag verlangen. Damit es auch mit der TZ-Stelle voran geht.
Dann erst kann man dagegen angehen. Oder man akzeptiert die Entscheidung.
Da sie nun schon fast 2 Monate keine Miete zahlen konnte und auch kein Geld für den Lebensunterhalt hat, wird das JC wissen wollen, wie sie das zahlt.
Dann sollte sie noch Erspartes haben oder einen Darlehensvertrag, und auch ein Schreiben, dass sie bis spätestens xx Datum ihre Mietkosten zahlen muss--- sonst folgt die Kündigung.
Das JC vermutet doch, dass du oder deine Eltern sie ausreichend unterstützen.
Diese Vermutung muss widerlegt werden.