Neue EGV wurde Ende letzten Monats unterschrieben.
Hallo,
diese EGV von Ende Juni ist nun die gültige. Es ist ein freiwillig geschlossener Vertrag.
Deinem früheren Widerspruch wurde abgeholfen, weil eine unterschriebene EGV keine weitere per VA benötigt. (formale Sache)
Vorstellungsgespräch der Maßnahme beginnt diese Woche.
Ein erstes Gespräch findet diese Woche statt. Dort wirst du erfahren, wann die M. beginnt wie viele Std. pro Tag es sein werden.
Viele MT bieten auch Teilzeit an (zB wenn die Kinderbetreuung nicht sichergestellt ist oder ein anderer wichtiger Grund vorliegt).
Widersprechen würde ich dann nach dem Vorstellungsgespräch der Maßnahme, wenn diese wirklich 8h geht.
Welchen wichtigen Grund hast du wegen der möglichen 8 Stunden?
Gegen die Massnahme kannst du keinen Widerspruch erheben. Du kannst höchstens den Massnahmevertrag nicht unterschreiben. Dann darf der MT dich nicht als Teilnehmer aufnehmen. Das muss der MT dem JC mitteilen.
Alles weitere kennst du ?
Wie viele Bewerbungs-Massnahmen hast du schon gemacht? Bist du U 25?