Beiträge von Ameise

    Neue EGV wurde Ende letzten Monats unterschrieben.

    Hallo,

    diese EGV von Ende Juni ist nun die gültige. Es ist ein freiwillig geschlossener Vertrag.

    Deinem früheren Widerspruch wurde abgeholfen, weil eine unterschriebene EGV keine weitere per VA benötigt. (formale Sache)

    Vorstellungsgespräch der Maßnahme beginnt diese Woche.

    Ein erstes Gespräch findet diese Woche statt. Dort wirst du erfahren, wann die M. beginnt wie viele Std. pro Tag es sein werden.

    Viele MT bieten auch Teilzeit an (zB wenn die Kinderbetreuung nicht sichergestellt ist oder ein anderer wichtiger Grund vorliegt).

    Widersprechen würde ich dann nach dem Vorstellungsgespräch der Maßnahme, wenn diese wirklich 8h geht.

    Welchen wichtigen Grund hast du wegen der möglichen 8 Stunden?

    Gegen die Massnahme kannst du keinen Widerspruch erheben. Du kannst höchstens den Massnahmevertrag nicht unterschreiben. Dann darf der MT dich nicht als Teilnehmer aufnehmen. Das muss der MT dem JC mitteilen.

    Alles weitere kennst du ?

    Wie viele Bewerbungs-Massnahmen hast du schon gemacht? Bist du U 25?

    Nun will das Jobcenter den Antrag meiner Freundin nicht weiter...

    Hallo,

    liegt deiner Freundin ein Ablehnungsbescheid vor? Was genau steht da drin? Werdet ihr beide als BG betrachtet?

    Weiß das JC über die Einkommensverhältnisse von dir und deinen Eltern Bescheid?

    Wie lange wohnt sie schon bei euch zur Untermiete?

    Das JC erkennt wahrscheinlich nicht an, dass es *nur* eine Untermieterin ist.

    Wer hat für sie die Ausbildung und ihren Unterhalt bezahlt?

    Mel71

    Es fällt dir lesbar schwer, zwischen seinen Ansprüchen und deiner Situation zu unterscheiden. Bei JC- Berührung ist diese Trennung aber sehr wichtig.

    Die Hauptkriterien: Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit (finanziell) des Antragstellers.

    Also bitte entscheide, wie der Alg2-Antrag hinsichtlich der Wohnkosten für die ELW gestellt werden soll.

    Das JC interessiert bisher nicht, ob und wie du und andere Familienangehörige ihr Leben gestalten oder ändern werden ---denn es geht JETZT nur um deinen Sohn, der eine eigene BG ist und einen eigenen Haushalt führt. Der, soweit ersichtlich, sozialhilferechtlich bedürftig ist.

    Was vermutet denn das JC, wenn Teile der KDU von Dritten geleistet werden? Wie werden die 40,- als NK denn ermittelt? Gibt es eine BK-Abrechnung für die ELW, aus der die 40,- ersichtlich sind ? Wie hoch ist die Kaltmiete für die ELW?

    Könnten evtl. auch mehr Teile der Leistung von Dritten erbracht werden? usw.

    SOWAS interessiert dann das JC und sie vermuten und vermuten... und verlangen Nachweise...bevor sie bewilligen.

    Würde ich ALG I?

    erhalten?

    Wenn du mindestens 1 Jahr sv-pflichtig beschäftigt bist, hast du Anspruch auf ALG1. Du schreibst leider nicht, wie lange du dich in dem CC schon quälst.

    Ist das ALG1 gering, kann mit Alg2 ergänzt werden.

    Für den Fall, dass du selbst kündigst (und nicht gekündigt wirst):

    Bei ALG1-Anspruch erfolgt ein Sperrzeit von 3 Monaten, weil die Agentur f.Arbeit zunächst höchstwahrscheinlich aus der AG-Kündigung trotzdem ein pflicht-und versicherungswidriges Verhalten interpretiert.

    Bei Alg2-Bezug ebenso eine 3-Monats-Sanktion, allerdings je 30 % des maßgeblichen Regelbedarfs (374,-).

    Du kannst dich auch jetzt auf jede andere (bessere) Stelle bewerben, wahrscheinlich ist es sogar deine Pflicht?

    Von lebenslang im CC kann also keine Rede sein.

    Auch auf das Praktikum ab November kannst du dich durchaus bewerben--- es gibt sicher keine Garantie, dass du die Stelle bekommst.

    Ich hab mal was gelesen von 80 Euro,

    Warum soll das knapp sein? Kommt doch immer drauf an. Welche Heizart, wie viele Personen usw..

    Allerdings werden dauerhaft geöffnete Fenster und Nikotinsucht sicher nicht dazu führen, dass ein JC gleich mehr zahlt.

    Bei Heizkosten ist allerdings der Gebäudezustand extra zu berücksichtigen.

    Überschlagsmäßig zahlt das JC sowieso nichts.

    Die Frage ist auch, ob du umziehen sollst oder willst.

    44Euro des Kindergeldes behalte ich zur anteiligen Deckung derNebenkosten ein.

    Das verwirrt die Herrschaften garantiert.

    Dein Sohn hat sicher ein eigenes Konto. Du leitest sein Kindergeld monatlich komplett an ihn weiter.

    Wie ihr beide das mit dem Kindergeld intern zuordnet, liegt bei euch. Du zahlst seine Wohnkosten komplett aus deinem Einkommen/Vermögen. Deshalb hier gar nichts mit KDU-NK-o.s.ä. erklären.

    Für das JC ist das Kindergeld 194,- auf dem Konto des Sohnes sein einziges Einkommen.

    Diese Summe wird mit einem 30,-Freibetrag auf das Alg2 angerechnet. (Versicherungspauschale für Volljährige)

    Daraus wird:

    Regelbedarf RB für den Lebensunterhalt : 416,- (Er ist eine 1-Personen-BG in der RB-Stufe 1)

    Einkommen 194,- abzgl. 30,- ---> bereinigtes Einkommen 164,-

    Auszuzahlender Betrag : 252,-

    Von der Famkasse kommt mtl. 194,- Kindergeld.

    Zur Verfügung: 446,-

    (Was er dir davon abgibt, sind seine *Ausgaben*. Die sollten nicht in einer solchen Erklärung erscheinen.)

    seine 40 qm Einliegerwohnung mit Freisitz und Gartenanteil auf 350 Euro kalt und 150 Euro Nebenkosten

    Wenn der Vermieter sowieso nur komplett vermietet, und sein ELW-Anteil ca. 500,- wäre, würde ich auch dem Vorschlag von Casa zustimmen, dass du die Wohnkosten für ihn weiterhin leistest.

    Aber eben nicht mehr .

    Anträge und Anlagen:

    Hauptantrag HA und Anlage für Einkommen EK, und Anlage für Vermögen VM

    nicht die Anlage für Wohnkosten KDU.

    Aber eine persönliche Erklärung, dass du die Mietkosten als einzige Unterstützung zahlst.

    Such dir im Netz (auch hier auf dieser Plattform) die notwendigen Formulare für Alg2 heraus.

    Muss man beim JC einen Termin ausmachen oder kann er da einfach so hin?

    Man kann den Antrag auch per Post hinschicken.

    Meistens geht man zu den Öffnungszeiten hin und kann Anträge im Empfangsbereich abgeben. Aber jedes JC organisiert das recht eigenwillig und unterschiedlich.

    Später erhält man dann eine Einladung zum sog. Erstgespräch beim Arbeitsvermittler.

    Alles im Zusammenhang mit Geld wird in der Leistungsabteilung bearbeitet. Vermittlung+Leistung arbeiten nicht immer eng zusammen...

    Um die Prüfung und Bewilligung nicht durch fehlende und dann nachgeforderte Unterlagen in die Länge zu ziehen, sammelt bitte alles, was als Nachweis verlangt wird. Als Kopie dem Antrag beifügen.

    Es gibt dazu ausführliche Ausfüllhinweise für die Anträge.

    Das solltest du mit ihm zusammen machen. Allein wirft er gleich das Handtuch, denke ich.

    Nicht bis 25 zum Unterhalt verpflichtet. Sondern bis zum Ende der ersten Ausbildung.

    Bei Behinderung auch nicht immer, er hat doch eine Ausbildung geschafft und ist erwerbsfähig.

    Das Kindergeld, welches du an ihn weiterleitest, ist dann sein Einkommen und würde nur auf sein Alg2 angerechnet werden.

    Die Wohnkosten müssten ganz klar definiert sein und nicht ein Teil deiner Mietzahlungen.

    Eine ELW kann vom Vermieter auch separat vermietet werden. Am besten mit einem separaten Mietvertrag. Was würde sie dann kosten?

    Dann halten wir fest:

    dein Sohn ist erwerbsfähig.

    dein Sohn hat einen eigenen Haushalt in einer abgeschlossenen Wohneinheit und führt diesen auch selbständig.

    dein Sohn ist derzeit erwerbslos.

    dein Sohn kann einen Antrag auf Alg2 stellen. Das ist der Hauptantrag und einige Anlagen. Der Antrag noch im Juli beim JC vorgelegt, wirkt mit der Bewilligung auf den 5.07.2018 zurück. (bis 4.07. gab es ALG1).

    Die wichtige Entscheidung, die dein Sohn und du unabhängig voneinander treffen solltet:

    Zahlst du die Wohnkosten für die ELW weiterhin aus deinem Einkommen/Vermögen ?

    Oder

    Will dein Sohn unabhängig von dir Sozialhilfe erhalten und damit Leistungen für den Lebensunterhalt (Regelbedarf) und auch Wohnkosten (KdU) vom JC haben?

    Will er sich also abnabeln von dir--- und du bleibst einfach in der Nähe.

    Oder

    bist du weiterhin seine schützende Hand und Helferin?

    Das JC wird das sehr streng prüfen und darf auch vermuten, dass du ihn auch finanziell unterstützt. Eine solche Vermutung kann aber widerlegt werden.

    Niemand hat etwas dagegen, dass du ihn in diversen Fragen unterstützt und Behördisch für ihn übersetzt.

    Das machen viele Ehrenamtler für Hilfeempfänger auch. Vollkommen unschädlich für die Leistungsbezieher.

    Denk in Ruhe darüber nach. Nichts überstürzen.

    Bliebe Wohngeld und Mietzuschuss ALG II zu prüfen,

    Wenn, das gibt es Wohngeld ---oder--- Alg2.

    Sein Netto deckt ja mit 430,- gerade mal den Bedarf für den Lebensunterhalt.

    Wohngeld deckt nie die gesamten Mietkosten ab.

    Er hat doch jetzt mit dem Ausbildungsvertrag zum Schifffahrtskaufmann Fakten geschaffen.

    Wenn du meinst, alles geht nicht, empfehle ich dir nochmal konkret die Otto-Bennecke-Stiftung.

    Die fördern gerade auch sehr intensiv Geflüchtete im Bereich berufliche Bildung und Studienvorbereitung.

    (Nicht nur Personen ohne Abschluss im Herkunftsland).

    Was ist denn eine Teppichetage?:/

    Hallo,

    wenn dein Sohn eine Ausbildung absolviert ist, wird er trotz Schwerbehinderung ---erwerbsfähig--- sein. Das ist das wichtige Kriterium für die grundsätzliche Zuständigkeit des Jobcenters.

    Damit hat er Anspruch auf Alg2-Leistungen, wenn die anderen Voraussetzungen erfüllt sind.

    Er kann natürlich einen Antrag stellen. Warum denkst du in der *wir-Form*?

    Führt er denn allein seinen Haushalt in dieser Einliegerwohnung ? Und führst du auch deinen Haushalt mit dem anderen Sohn?

    Der Anspruch auf ALG 1 wird taggenau errechnet, im ersten Bescheid mitgeteilt. Er endet nicht stillschweigend, sondern genau an dem Tag, der im Bewilligungsbescheid festgestellt wurde. In diesem Jahr hat es keine Änderungen gegeben.

    Genau so sieht man es jetzt im Bescheid.

    Es ist also nicht 116,- Guthaben wegen Heizenergieverbrauch.

    Aus der Gutschrift muss das mit dem Bonus deutlich erkennbar sein.

    Wenn du allerdings nach Guthaben für Gas fragst, kann man keine Bonuszahlung vermuten.

    allerdings möchte ich nicht immernoch von meinen Eltern abhängig sein

    Das ist dein persönlicher Wunsch.

    Deine Eltern sind unterhaltspflichtig und auch unterhaltsfähig. Sie können und müssen dir also Unterhalt bis zum Ende der 1. Ausbildung leisten.

    Da du aber schreibst, du bist Ü25, wurde schon gefragt, ob diese Ausbildung jetzt deine ERSTE ist.

    Wie ist es denn?

    Nun möchte ich nur ein wenig Unterstützung ...

    Wie viel brauchst du denn?

    Bekommst du Ausbildungsvergütung?

    Ich sehe es so:

    Da nun zu lesen ist, dass ein Gerichtsverfahren angestrengt wurde wegen der EM-Rente, und noch nicht entschieden ist, für welchen Zeitraum dir EM-Rente zusteht, kann das JC davon noch nichts berücksichtigen.

    Das Sozialgericht entscheidet darüber.

    Aber berücksichtigt im laufenden Bezug wird jetzt das mtl. Einkommen aus der Betriebsrente und die einmalige Dividenden-Ausschüttung.

    Bei der Bedarfsberechnung wird ein Freibetrag von 30,- für Pflichtversicherungen gewährt.

    Ich möchte nochmal nachfragen:

    Hast du inzwischen schriftlich Widerspruch gegen die Ablehnung beim JC eingelegt? Ich kann das hier leider nicht herauslesen.

    Ein Widerspruch ist innerhalb 1 Monat nach Zugang eines Bescheides zulässig (hier ist es die Ablehnung) . Du hast erstmalig am 25.06. hier gefragt.

    Ich empfehle immer, sich nicht mit telefonischen Auskünften abspeisen zu lassen.

    Deine Mietvertragsklausel sagt: Vor Bezug...Erste ...und dann lfd. Renovierung... Das heißt nichts anderes als *unrenoviert übergeben.*

    ach so.

    Dann anderer Plan.

    Passt die Kündigungsfrist noch zum 31.08.2018?

    Er wird als Vollzeit-AN nichts in Sachen Umzug bekommen. Muss das selbst bezahlen.

    Wenn er in *** wohnt und seine Azubi-Vergütung den Bedarf nicht deckt, kann er dort beim zuständigen JC ergänzendes Alg2 beantragen. Die Wohnkosten sollten trotzdem den angemessenen Rahmen haben, sonst setzt er sich gleich der Kostensenkungsaufforderung aus.

    Ich denke, ihr solltet bei der Agentur oder der IQ-Fachstelle nachfragen, ob er als GFK-Flüchtling eine Ausnahmeregelung bekommt. Die stellen auch Bescheinigungen dazu aus. Ich kenne diese Verfahrensweise bei den nicht anerkannten Studienabschlüssen.

    Es wird sehr viel ausnahmsweise geregelt.

    Nach Ablehnung von BAB und Bafög (beides müsste wegen schon abgeschlossener 1. Ausbildung abgelehnt werden)

    Hallo,

    ich denke, in diesem Fall wird es wegen der 1.-Ausbildung in Syrien keine Ablehnung geben. Die Ausnahmen für Geflüchtete beim BAB kann die AfA geben.

    Oder du findest es schnell hier:

    An welches BaföG denkst du hier? Er wird doch Azubi mit Azubi-vergütung aufgrund der betrieblichen Ausbildung.

    Zugang zu Ausbildungsförderung für Geflüchtete

    Diese Azubi-Vergütung deckt nicht seinen Bedarf, deshalb hätte er mM Anspruch auf ergänzendes Alg2.

    BAB zusätzlich , weil er den Ausbildungsort nicht vom Wohnort aus erreichen kann, also umziehen muss.

    Es ist noch 1 Jahr Zeit.

    Suche nach Unterkunft in xxxxxx und Umgebung kann man beginnen, evtl. unterstützt der Ausbildungsbetrieb dabei?

    Die angemessenen KDU für xxxxxxxxxxxxxx:

    Ein Umzug ist immer erlaubt. Problematisch ist oft, ob das JC die Wohnkosten komplett zahlt. Und ob Umzugskosten und Kautionsdarlehen gewährt werden.

    edit:

    Antragstellung zur Erforderlichkeit des Umzuges ist nötig.

    Der Umzug wird erforderlich.

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    Grace

    Hallo,

    das Einkommen deines Partners (zB Minijob) wird für die gesamte BG berücksichtigt. Durch Zusatzeinkommen verringert sich die Hilfebedürftigkeit.

    Es würde sich das Einkommen für euch 3 aus Unterhalt und Elterngeld und Kindergeld um die Summe aus dem Minijob erhöhen.

    Einkommen aus Erwerbstätigkeit wird anders berücksichtigt.

    100,- Grundfreibetrag

    +20% Freibetrag für die Summe von 101 bis 450,-

    Gilt auch in unserem Fall die 100 Euro Grenze?

    Es gibt keine 100,- Grenze.