Beiträge von Ameise
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@bass386
Ich habe meinen Bescheid und den Änderungsbescheid nachdem ich meine Wohnung bezogen habe und auf beiden steht Januar 2019, nicht Juni 2018 drauf
Er hat offenbar keinen WBA gestellt, weil der BWZ für 1 Jahr gilt.
Ich habe einen Brief bekommen, in dem ich mich dazu äussern sollte, was ich auch tat.
Das war seine Mitwirkung.
Fehlende Mitwirkung könnte man wo erkennen?
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Dann solltest du persönlich schnellstmöglich im JC vorsprechen.
Die Leistungseinstellung zum 1.7.2018 ist dann nicht nachvollziehbar.
Nimm bitte alle Unterlagen/Bescheide mit.
Widerspruch ist angesagt. Den kannst du dort im JC auch zur Niederschrift geben.
Ich hoffe, es ist alles ein Irrtum und kann schnellstens aufgeklärt werden.
Gegen die Sanktion ist zwar Widerspruch auch möglich, ich sehe allerdings wenig Erfolgschancen.
Viel Glück!
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Es ist doch nicht schädlich, den Verzicht schon erklärt zu haben.
die Zeit mit Leihgaben der Verwandtschaft überbrücke.
Meinst du für die Miete? Dann wäre noch zu empfehlen, dass du die Leihgabe in einem Darlehensvertrag verankerst.
Etwa: Tante Klara leiht Hanna am xx Datum eine Summe von X Euro für die Miete der Monate Juli und August. Hanna muss die Summe zinslos spätestens am xxDatum an Tante Klara zurückzahlen.
Unterschriften und Datum.
Zur Seite legen, nur zur Sicherheit, falls das JC weitere Unterstützung von Dritten vermutet.
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Hallo,
zu 1: nein, einfach so dürfen sie Leistungen nicht einstellen. Es wurde dir die Möglichkeit einer Anhörung gegeben. Die hast du auch wahrgenommen und erklärt, warum du nicht zu den 3 Terminen warst. Der Grund war für das JC nicht so wichtig.
Man hat nun reagiert und nur 10% für einen versäumten Meldetermin als Sanktion verhängt.
zu 2: Wie es weitergeht?
Mit Fragen.
-Hast du denn gar keine Leistungen für Juli erhalten?
-Von wem wurde der Brief am 20.6. abgeschickt? Von dir mit dem WB-Antrag oder vom JC an dich?
- Wann hast du die Wohnung bezogen? Könnte Post vom JC nicht angekommen sein?
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Kann Sozialhilfe beantragt werden mit Verzicht auf die Übernahme der KdU?
Ja, selbstverständlich geht das.
Den Verzicht musst du nicht extra erklären.
Dann füllst du die Anlage KDU eben nicht aus, brauchst auch keinen Mietvertrag und keine Mietbescheinigung vorlegen.
Inder Anlage VM müsste zu sehen sein, dass du mind. noch für die Überbrückungszeit bis Ende August die Miete selbst zahlen kannst.
Dann zahlt das JC dir den Regelbedarf von mtl. 416,- .
Für die Aussage *ganz oder gar nicht*---> finde ich keine Rechtsgrundlage.
Da die Wohnkosten zu großen Teilen von den Kommunen getragen werden, freut sich jedes JC, möglichst wenig Wohnkosten zahlen zu müssen.
Aus der Mietbescheinigung gehen noch mehr Angaben hervor, als im Mietvertrag stehen. Und nicht nur Alg2-Bezieher brauchen solch ein Formular. Und es gibt auch Blanko-Formulare.
Ist aber ein kontrovers diskutiertes Thema.
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Habe ich wegen der Selbstständigkeit ( Kleingewerbe) noch etwas zu beachten?
Das sind doch steuerrechtliche Fragen. Erkundige dich bitte in deinem Finanzamt oder Gewerbeamt.
Wird dann das Einkommen meiner Tochter geschätzt und ihr Satz dementsprechend reduziert?
Nein, das Einkommen wird nicht geschätzt. Du hast doch dann Nachweise über die Honorare. Centgenaue Belege sind das.
Wenn du im Monat 100,- von der Agentur abholst, ist diese Einnahme dem JC mitzuteilen. Du erhältst doch auch eine Honorarquittung.
Da Einnahmen bis max. 100,- nicht angerechnet werden, bleibt der Satz (du meinst den Regelbedarf) und es gibt 100,- als Freibetrag dazu.
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Die Einnahme der Dividenden Ausschüttung (ca. 380,-€) von meinem Vermieter wird komplett als Einnahme angerechnet.
Ja, das ist korrekt.
Ich schrieb:
Diese Einnahmen werden bis max. 100,- p.a. bzw. max. 10,- pro Monat nicht auf Leistungen angerechnet.
Wenn dein Vermieter dir die Ausschüttung nun aber mit 380,- in einer Summe überweist, wird die Summe leider komplett angerechnet.
Das hat allerdings nichts mit der DRV zu tun.
Wenn ich das nicht ganz falsch gelesen habe
Was schreibt denn das JC überhaupt?
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Wer Rentner ist, braucht wegen Fragen zu seiner beruflichen Situation NICHT zu Jobcenter. Das JC ist für ihn nicht zuständig.
Wenn nun heute wieder eine Einladung für deinen Vater gemacht wurde, soll er eben dorthin gehen.
Wäre interessant zu erfahren, warum der SB darauf besteht.
Deine Mutter ist die Antragstellerin, weil die Rente des Vaters den Bedarf für beide nicht . Das JC soll ergänzen.
Als Antragstellerin kann sie allein den Antrag unterschreiben.
Die Daten deines Vaters werden ja auch immer mit angegeben.
(Kinder müssen übrigens auch nicht mit hin)
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seit 1.7. und ich bin als Bürokauffrau angestellt worden.
Dann bist du eindeutig nicht selbständig tätig, sondern Angestellte.
Wann hast du das JC über den Vollzeit-Vertrag informiert?
Teile deinem JC schriftlich mit, dass sich die selbständige Tätigkeit durch Vertragsänderung erledigt hat und keine EKS gemacht werden kann.
Du musst nun die Gehaltsabrechnung nachweisen.
logischerweise hab ich noch den vollen Satz genehmigt bekommen,
Was jetzt? 380,- als Ergänzung oder alles?
Nach dem Zuflussprinzip kann das JC erst im August anrechnen.
Das Jobcenter hat den Juli zur Unterstützung bewilligt,
Du meinst, der Bewilligungsbescheid für Juli berücksichtigt schon dein Gehalt?
nebenbei:
Gehälter sind für den Monat und zum Monatsende zu zahlen. Dein AG hat dir das Gehalt für Juli also zum 31.07.2018 verfügbar auszuzahlen.
und bekam seit Mitte 2017 Hartz IV. Natürlich musste ich hier eine EKS abgeben.
Das war meiner Meinung nach schon falsch.
uU war die Teilhaberschaft aber nicht deutlich und konkret vereinbart?
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Auch wenn jetzt in diesem Unternehmen fest arbeiten kann, wo ich auch einen Anteil habe, musste ich trotzdem eine EKS abgeben.
Als was arbeitest du jetzt in Vollzeit in diesem Unternehmen? Was steht in deinem Vertrag?
*Anteilseigner* ist keine Erwerbstätigkeit.
Wann begann der neue BWZ?
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Alles was über dem Freibetrag liegt, mehrere Tätigkeiten werden zusammen gerechnet, wird zu 100% auf das Sozialgeld angerechnet.
Dann ist (besonders von der Agentur) zu beachten, dass die Honorare monatlich 100,- nicht übersteigen und auch monatsweise ausgezahlt werden.
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Der Grundfreibetrag von 100,- für Erwerbseinkommen von > 100,- ?
Leider weiß ich nicht, ob ein 7jähriges Kinde erwerbstätig im Sinnes des SGB II sein kann.
Bitte warte auf die Experten.
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Hallo,
sehr schwierige Situation.
Als junger Erwachsener kannst du beim Jugendamt Unterstützung verlangen, die dir dem JC gegenüber hilft, den Auszug aus sozialen Gründen für gerechtfertigt anzuerkennen.
Was die Kostenübernahme einer Ausbildung ohne Vergütung betrifft, wird das JC nicht der passende Ansprechpartner sein.
Hast du schon mal nach Schüler-BaföG recherchiert?
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Hallo,
wer im Leistungsbezug Alg2 steht, ist verpflichtet, Einnahmen unverzüglich dem JC mitzuteilen.
Die Betriebsrente ist zu berücksichtigendes Einkommen. Das JC wird einen Änderungsbescheid erstellen.
Wenn die DRV endlich überweist, musst du auch diese Einnahme dem JC mitteilen.
Daraufhin wird das JC wieder einen Änderungsbescheid erstellen. Wahrscheinlich ist, dass das JC die in der Zeit von 09/17 bis Zeitpunkt der Auszahlung *zuviel/zu Unrecht* erbrachten Alg2-Leistungen zurückfordert.
Deine EM-Rente ist auch zu berücksichtigendes Einkommen.
Wie werden andere Einnahmen, z.B. eine Dividenden Ausschüttung vom Vermieter, ge- bzw. verrechnet?
Diese Einnahmen werden bis max. 100,- p.a. bzw. max. 10,- pro Monat nicht auf Leistungen angerechnet.
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sobald ein Honorar erzielt wird.
Genau dann ist dieses Einkommen dem JC mitzuteilen. Vorher hat das Kind kein Einkommen.
Ich habe vor ihm ein eigenes Konto einzurichten,
Das macht es für das JC absolut nicht übersichtlicher. Ganz im Gegenteil.
Für den Fall, dass dein Kind tatsächlich ein Honorar auf dein Konto gezahlt bekommt, kannst du das dem JC mitteilen.
Wieviel dann irgendwann mal dem Kind gehört, und wo das gesammelt wird, kannst du später regeln.
Die 100€ Freibetrag stehen einem Kind auch zu?
Wie kommst du auf 100,-?
Zur Anmeldung beim Finanzamt kann ich nichts sagen. Frag bitte das Finanzamt.
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aber wie viel darf ich verdienen um noch Aufstockungen zu erhalten??
Hallo,
bitte anders herum denken:
Erst, wenn du deinen Bedarf aus eigenem Einkommen decken kannst, erhältst du keine Aufstockung mehr vom JC.
Deshalb die Frage:
Was ist jetzt dein Bedarf? Wie viel bekommst du jetzt vom JC?---> Für dich, für Kind/er, für Mehrbedarf, für die Wohnkosten?
Hast du auch Einkommen ?---> Kindergeld, Unterhalt bzw. UHV?
Es gäbe uU auch Wohngeld (für Geringverdiener).
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dann habe ich ja genau den Betrag von Jobcenter zu kriegen
Nein.
zu 1.
Deine Regelleistung/Regelbedarf wird bei einer Sanktion vom *maßgebenden Regelbedarf* errechnet, und nicht von dem, was du letzten Endes noch an Geld vom JC bekommst.
Dein maßgebender Regelbedarf dürfte 416,- sein, wenn du eine 1er-BG bist.
Darauf erfolgt nun die Sanktion. Die ist 100% des maßgebenden Regelbedarfs , ist das bei dir 416.- ??
Du erhältst nun gar nichts mehr vom JC außer den Unterkunftskosten. Denn deine Wohnung soll erhalten werden.
Bitte erkläre dem Fallmanager im Termin, dass du weiterhin arbeitsuchend bist. Dass du eine *sinnvolle Maßnahme* gern machen würdest.
Du kannst auch im Termin Widerspruch gegen die Sanktion erheben.
Erkläre das bitte trotzdem auch schriftlich der Kindergeldkasse. Denn die hat dich ja jetzt auch *entfernt* als KiG-Berechtigter. Von allein zahlt die Familienkasse nach Ende der 3-Monats-Sanktion nicht weiter.
Nur das JC zahlt nach den 3 Monaten dann wieder die vollen Leistungen ohne das KIndergeld. Das dürfte dann wahrscheinlich 416 ./. 194 = 222,- --->plus 200,- Wohnkosten sein.
Zu 2.
Lebensmittelgutscheine für einen Monat?
Selbst wenn du dich nicht gut auskennst, dürfte dir klar sein, dass man mit 44,- pro Monat für Lebensmittel und alk-freie Getränke eigentlich verhungert. Oder man wird von anderen verpflegt...
Ganz genaue Summen wurden da für teuer Geld erforscht, ermittelt, errechnet, gewährt.
Bitte klick auf die Startseite----> ALG II Regelsatz - HartzIV.org ---->dort findest du auf Anhieb, was für 1 Monat für Lebensmittel gilt.
Fragen:
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Wann genau hast du diesen Sanktionbescheid erhalten?
Frage unterliegt dem Datenschutz, nicht zulässig
Gelöscht und Link bitte vollständig einstellen
Grace
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Wahrscheinlich liegt hier beim TE kein Regelfall vor, deshalb könnte davon abgewichen werden.
Gruß
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aber wenn sie mich einfach dort rausschmeissen,
Ich lese aber, du bist einfach nicht mehr hingegangen---sie haben dir mehrfach geschrieben, dass du wieder hinkommen sollst--- Sonst hättest du *damit* zu rechnen.
Sie haben dich doch nicht einfach so rausgeschmissen. Sie haben dir eine Sanktion gegeben (die vorher als Strafe/Sperre angekündigt wurde).
Dass die Familienkasse kein Kindergeld mehr zahlt, liegt daran, dass wohl ca. 4 Monate der Ausbildungssuche vorbei sind.
Du müsstest der Familienkasse schreiben, dass du weiterhin ausbildungssuchend bist. Evtl. einen neuen Antrag auf Kindergeld stellen.
Vom JC kommt kein Kindergeld. Da brauchst du nichts verlangen.
Meine Empfehlung:
Mach einen Termin mit deinem Fallmanager beim JC aus.
entweder dem Sachbearbeiter erklären man möchte weiterhin Ausbildungssuchend sein auch für die Kindergeldkasse als Nachweis
Und natürlich eine Massnahme akzeptieren und mitmachen. Vielleicht hat dein FM jetzt eine andere Massnahme für dich?
Was hast du selbst in Sachen Ausbildungssuche unternommen, seit du mit der Schule fertig bist?
Ich habe heute nun meinen Lebensmittelgutschein erhalten für den ganzen Monat 44€ ist das normal?
Das ist wohl für 1Woche
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Ups, ich dachte an SGB II.
Sorry.
Die Verpflichtung zum Meldetermin/Sperrzeit bei Meldeversäumnis gibt es auch bei ALG1 von der Agentur für Arbeit. Dann nach § 159 SGB III, Absatz 6.
Dort ist auch vor einem Sperrzeitbescheid eine Anhörung nach § 44 SGB XX nötig.
Die Regelung Erreichbarkeit/Ortsabwesenheit gilt ebenso auch bei Bezug ALG1.
-----> Erreichbarkeits-Anordnung § 1 Absatz 3 beachten.
Bitte Links nicht als Zitat
Korrektur
Grace
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Danke für die Info.
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und bitte um Gnade
Du bist Kunde des Jobcenters.
Ob eine *Arge* Gnade vor Recht ergehen lässt? Wo ist eine Arge?
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Droht mir eine Leistungskürzung?
Wenn du zu diesem Termin einfach nicht erscheinst, kommt vom Grundsatz her demnächst folgendes:
Eine neue Einladung.
Eine Anhörung zum Meldeversäumnis von heute.
Trifft der Sachverhalt des Versäumnisses zu, folgt eine Sanktion von 10% des Regelbedarfs für 3 Monate.
Macht ganz grob ca. 120,- Verlust.
Wenn du allerdings schon jetzt grade am Telefon versuchst, alles zu erzählen, wird eine unerlaubte Ortsabwesenheit und daraus die Rückforderung aller Leistungen (RB, KDU, KV/PV) die Folge sein.
Evtl. sogar ein Bußgeldverfahren.
Wäge ab.
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Meine Überlegung ist,
Ja, deine. Aber das JC kann und wird das nicht so machen.
WEIL es zum Zeitpunkt der Antragstellung eben Vermögen und nicht Einkommen war.
Ich verstehe trotzdem nicht, warum der ablehnende Bescheid erst quasi 1 Jahr später kam. Was oder wer hat da gebremst?
Deine Vermögenssituation war doch im Juni 2017 schon so, dass sie zur Ablehnung führen muss.
dass die 1000 Eur den Bedarf von EUR 200 Juni bis Oktober 2017 angerechnet werden,
Das ist doch jetzt alles Schnee von gestern und wie schon erklärt, zuviel Vermögen kann nicht angerechnet werden.
Meine Empfehlung:
Stelle zuerst die KLV *verwertungssicher*.
Stelle jetzt ab Juli einen neuen Alg2-Antrag.
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habe mich im November vorigen Jahres mal arbeitssuchend gemeldet.
Das ist die Erklärung für die erneute Einladung.
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habe mir von Freunden und Bekannten Geld geliehen
Dann empfehle ich dir noch:
Mach dazu einen Darlehensvertrag, aus dem der Grund hervorgeht und in dem auch zu lesen ist, wann du das Geld geliehen hast und bis wann das geliehene Geld zurückzuzahlen ist.
Frage:
Zahlst du dem Vermieter deinen Mietanteil selbst?
Bist du auch mit Miete im Rückstand?