Beiträge von Ameise

    mein ALG2-Antrag vom Juni 2017

    Wann ist er abgelehnt worden? Wovon hast du das ganze Jahr gelebt?

    Mit dem Regelsatz kann nur Einkommen *verrechnet* werden.

    Bleibt das Geld aber in der KLV, dann ist es kein Einkommen. Dann ist es leider den Freibetrag übersteigendes und verwertbares Vermögen( weil die KLV nicht verwertungssicher gemacht wurde).

    Aber wenn Juni 2017 als Alg2-Antragstellung stimmt, dann ist doch inzwischen dein Vermögen auf dem normalen Konto ziemlich geschrumpft, oder? Bist du dann immer noch 1000,- drüber?

    Die Berechnung lag dem Bescheid nicht bei, habe ich angefordert.

    Welche Berechnung meinst du?

    Die Rechtslage steht im § 12 SGB II.

    Beispiel:

    Du bist 40, dein Vermögensfreibetrag ist 40 x 150,-

    plus 750,-

    Summe 6750,- ist der maximale Freibetrag.

    Dazu deine ungeschützte KLV mit 1000,-

    Damit hast du zuviel und bist nicht hilfebedürftig aus sozialhilferechtlicher Sicht.

    Uii, dann fehlt dir 2x Alg2.

    Alles ziemlich knapp und spät beantragt.

    Also morgen hin zum JC, die Sachlage klären. Aktuellen Kontoauszug vorlegen. Vorschuss in bar verlangen.

    Hilfsweise den Ablehnungsbescheid zum WB-Antrag verlangen (den erstellen sie erfahrungsgemäß nicht).

    Hoffentlich hat dir deine gute Bekannte jetzt nicht finanziell und belegbar geholfen!?

    Das wäre für das JC eine recht gute Vermutung des Einstandswillen.

    Die LTA-Massnahme liegt in weiter Ferne.

    edit:

    habe nochmal nachgelesen:

    Am Dienstag 26.06. war erst der Hausbesuch?

    die Sachbearbeiterin dazu zu bringen

    Die Sachbearbeiterin des Sozialamtes ist ja nur zuständig für die Leistungen nach SGB XII. Sie hat mit der DRV oder der Feststellung EM gar nichts zu tun.

    Du selbst kannst aber mit Unterstützung deines Arztes ein neues Gutachten verlangen. Von der DRV. Die DRV würde uU einen Arzt mit einem Gutachten beauftragen.

    Manche verlangen ein neues Gutachten wegen Verschlimmerung.

    Du könntest es wegen Verbesserung verlangen.

    Oft habe ich auch schon gehört: Jemand findet eine Arbeit, macht sie gut--- und ist eben nicht mehr dauerhaft erwerbsgemindert.

    Wenn es dir keine Umstände macht und nicht zu hohe Fahrtkosten macht--- nimm doch diesen Termin am Dienstag wahr.

    Wie alt bist du eigentlich?

    Bist du evtl. mal irgendwann dort als ausbildungsuchend gemeldet gewesen?

    Bitte lies dieses Urteil selbst und komplett.

    Die Schlussfolgerung, Kopien zum Verbleib beim Amt seien nicht zulässig, ist etwas sehr allgemein.

    Es muss auch kein Verdacht auf L-Missbrauch vorliegen.

    Die Datenerhebung (und damit die Zur-Akten-Nahme) muss aber verhältnismäßig sein.

    Stell dir nur mal vor, du legst die KA nur zur Einsicht und 1x vor. Was soll ein MA des JC daraus entnehmen? Wie soll später ein Leistungs-SB einen Leistungsbescheid erstellen? Aufgrund welcher Unterlagen?

    Es geht dein JC bei der Prüfung deiner Anträge und damit des Vorliegens von Hilfebedürftigkeit durchaus etwas an, wie du mit deinen Geldern umgehst. Stichwort: *Entreicherung*.

    Als wichtig werden meist die Einnahmen geprüft, trotzdem schauen sie erlaubterweise auch schon mal auf das Ausgabeverhalten.

    Übermäßiges Schwärzen weist vielleicht auf Heimlichkeiten hin. Genau das lässt erst oft den Verdacht aufkommen, jemand hätte was zu verbergen.

    JC orientieren sich auch an der Rechtsprechung, wenn die knappe Gesetzeslage evtl. zu unbestimmt ist.

    Wenn der Datenschutz aber dein Hobby ist, bleibt es dir unbenommen, dich lange und intensiv damit zu beschäftigen.

    Gern kannst du auch Schriftverkehr wegen der veralteten Version des SGB X mit dem JC beginnen, im Ergebnis stresst dich das auch und beschleunigt nichts. Ich bin sicher.

    Ich habe nämlich das Online Banking verfahren, daher Kontoauszüge in Kopie

    Und wer hat das Original?

    btw.

    Ich selbst mache auch online-banking, habe nur eine Direktbank, kann also nur online-Kontoauszüge erhalten. Die sind im pdf-Format.

    Diese kann mir niemand beglaubigen, wer sollte das tun?

    dauerhaften vollen Erwerbsminderung

    Da geht es nur sehr schwer wieder raus. Vor allem kann das nicht der Arbeitsvermittler der Arbeitsagentur. Dem kannst du deine Wünsche erzählen und auf das Gespräch mit dem Reha-Berater verweisen.

    Dein behandelnder Arzt kann das auch nicht.

    Es müsste ein aktuelles Gutachten der DRV verlangt werden.

    Seit wann kriegst du diese Leistungen vom Sozialamt?

    Allerdings:

    Wenn du gar keine Leistungen von der Arbeitsagentur erhältst (sondern nur vom Sozialamt nach SGB XII/4), ist diese Einladung mit RFB meiner Ansicht nach falsch.

    Am 30.05 bekam ich dann die Nachricht , da ich ja nun 1 Jahr mit meiner WG Partnerin zusammenlebe, bilden wir eine BG.

    Hallo,

    so dürfte das nicht in dem Schreiben des JC stehen.

    Vielmehr dürfen sie gem. § 7 (3a) SGB II vermuten, dass eine BG vorliegt.

    Diese Vermutung kann widerlegt werden, und zwar von dir. Das hast du als erstes versucht, indem du den Hausbesuch erlaubt hast. Soweit o.k.

    Nach mehrmaligen Anruf bei der netten Dame hat Sie mir nun wiederholt mitgeteilt,

    Wann war der Hausbesuch?

    Wann hast du das letzte Mal angerufen?

    Ab wann soll die Weiterbewilligung mit ergänzenden Leistungen laufen?

    Ab wann beginnt die DRV-LTA-Massnahme?

    Meine Empfehlung:

    Nicht immer telefonieren, sondern kurz und deutlich schriftlich den Sachstand erfragen.

    Ich erwarte, dass das JC nun endlich gem. Aufschlüsselung überweist.

    Wenn sie 20,- nicht als KdU berücksichtigen, ziehen sie sie nicht von dem Regelbedarf ab.

    Sie zahlen wahrscheinlich den vollen RB und nur 20,- weniger KdU.

    Mal abwarten.

    Der Mieter wird in ca. 1 Monat dort ausziehen und wenig Interesse zeigen, noch wochen- und monatelang wegen 20,- Euro mit dem JC streiten.

    Der Vermieter hat begriffen, wie Pauschalmieten künftig im Vertrag zu fixieren sind.

    Wäre ich deine Mutter, würde ich einen Termin vorschlagen. Einen, der mir wirklich gut passt.

    Und dann noch einen Ausweichtermin.

    Das ist natürlich sehr ungewöhnlich, denn in aller Regel laden die JC zu einem *Meldetermin* ein.

    Dein Vater muss nichts beim Jobcenter machen, auch nicht erscheinen. Das wäre ganz neu und unverständlich.

    Kann deine Mutter alles fertig ausfüllen? Kannst du ihr helfen?

    Die Einkommens-und Vermögenswerte gelten dann natürlich für die BG aus 2 Personen.

    Das Einkommen deines Vaters ist die Rente. Er muss dann von seiner Rente den halben Mietanteil und seinen Lebensunterhalt zahlen.

    Bleibt was übrig, wird es als Einkommen deiner Mutter angerechnet. (Unterhaltspflicht)

    Das Vermögen bzw. die Vermögensgrenzen gelten für das Ehepaar.

    Wenn deine Eltern zusammen in einem Haushalt wohnen, dann ist deine Mutter die Antragstellerin für Alg2.

    Sie erhält dann eine BG-Nr. und eine Kundennummer.

    Dein Vater als Rentenbezieher KANN gar kein Erstbeantrager sein.

    Zu dieser BG gehört dein Vater, aber der braucht keinen eigenen Antrag stellen.

    Vielleicht wohnst du noch bei deinen Eltern und bist unter 25 Jahre alt? Dann gehörst du auch zu dieser BG. Du brauchst auch keinen Antrag stellen.

    Diese Formulare haben Namen: HA (Hauptantrag), EK (Einkommen) VM(Vermögen), KDU (Kosten der Unterkunft)

    Welche habt ihr jetzt?

    Der Termin in 14 Tagen ist eine Einladung nach § 309 SGB III und § 59 SGB II als Rechtsgrundlage?

    Vater und Mutter sollen in 14 Tagen zum JC kommen?

    Zu deiner ersten Frage:

    Nein, dein Vater muss keinen Ttermin beim JC wahrnehmen.

    Tja, scheinbar nicht, denn es gab unverhofft Geld.

    Dann bitte nochmal konkret:

    Wann und von welcher Behörde habt ihr Geld bekommen, was euch evtl. nicht zusteht?

    In welcher Höhe ungefähr?

    dass ich vom Jobcenter nur bis Februar bei der Rentenkasse gemeldet wurde.

    Das ist wirklich sowas von unwichtig!

    Es gibt schon seit 2011 überhaupt keinen Cent Rentenbeitrag mehr vom Jobcenter.

    Hätten dir 7 Tage für die Rentenbeiträge von der Arbeitsagentur gefehlt?

    Will meine Ruhe vor dem Amt.

    Ja, das verstehe ich.

    Was wirst du nun also machen?

    Und ich habe in den Monaten März bis Juni von keinem Amt auch nur einen Cent bekommen.

    Um welches Geld gehts nun hier in deinem Thread?

    Um Geld für Juli vom JC?

    Hallo,

    1. Unbürokratisch gehts nicht. Vergiss das.

    Ansonsten:

    Hebe alles schriftliche auf, ordne es chronologisch, vergiss auch das, was man dir wortwörtlich irgendwann sagte. Leg das überschüssige Geld beiseite.

    Verschuldensprinzip? Was willst dudamit? Eine neue bürokratische Baustelle einrichten?

    Nein, zurückbuchen geht nicht.

    Für Juli stand uns wieder das Hartz 4 zu

    Aber das war der Sachverhalt wegen des Einkommens aus der Steuerrückzahlung.

    Da wusste das JC nicht, dass du dir selbst einen Job gesucht hast und ab April wieder Einkommen hast.

    Ich verstehe nicht, warum du beim Arbeitsamt/Agentur für Arbeit warst. Hattest du denn noch ALG1 von dort bekommen?

    Und ist dein Einkommen aus dem Job jetzt so hoch, dass du kein Alg2 mehr brauchst?

    Hallo,

    ja,alles neu, denn du hast eine neue Adresse. Du hast eine neue Wohnung mit anderen KdU.

    Und du bist nun auch eine neue BG, aus einer Person.

    Deshalb musst du für dich nun den Antrag stellen und die Anlagen dazu auch ausfüllen.

    ich kann erst ummelden, wenn ich offiziell drin wohne, also ab dem 01.07.2018

    Dann bitte am Montag zum EMA, den Mietvertrag mitnehmen, die Meldebestätigung ausstellen lassen, dann damit zum JC und den Antrag abgeben.

    Gilt dann alles ab 1.07.2018-

    habe für den Zeitraum 11/17 bis 04/18 Alg II bezogen

    Hast du schon einen Aufhebungsbescheid ab 01.05.2018 vom JC? Hast du dem JC mitgeteilt, dass du einen 2. H-Vertrag ab März hast?

    Ich glaube dir gern, dass du wegen deines Einkommens nun zum Glück kein Alg2 mehr brauchst.

    Aber du bist noch nicht außerhalb jeglicher Alg2-Beziehungen.

    Mindestens steht dir das Alg2 für die Monate März und April nicht zu. Diese Leistungen hast du in der Rückschau *zu Unrecht* erhalten. So lautet der JC-Ausdruck.

    Das JC wird eine abschliessende Berechnung machen. Das Einkommen aus der 2. Tätigkeit ist FÜR die Monate März und April.

    Es trifft doch nicht zu, dass du ohne Honorar gearbeitet hast. Du hast dein Honorar nur einfach später bekommen.

    Deine Version würde bedeuten, du beziehst ergänzendes Alg2 ( wegen 1Honorar) bis 30.04.2018. Dein 2. Honorar plus das ergänzende Alg2 möge dir komplett erhalten bleiben.

    Ich sehe vielmehr eine Überzahlung durch das JC, man wird nach der abschl. EKS im endg. Bescheid Leistungen zurückfordern.

    up date:

    Der Vermieter ist aus dem Urlaub zurück.

    Der Mieter hat eine Aufschlüsselung für das JC *vorbereitet*, auch anteilige Kosten für HH-Energie und Internetnutzung mit 20,- angegeben. (3 Personen in der Wohnung)

    Der Vermieter hat lachend den Kopf geschüttelt, über das JC geschimpft und unterschrieben. Zum Glück hat er Verständnis für die Situation des Mieters.

    Nun wird das JC genüsslich die 20,- nicht bezahlen.

    Sei es drum. Das werden Vermieter und Mieter untereinander regeln.

    Seit Dienstag liegt das Papier beim JC.

    Die Mietzahlungen sind als Mietzahlung auf dem Kontoauszug ersichtlich, aber nicht separat Miete und Nebenkosten sondern zusammen.

    Das ist auch total üblich. Sonst müsstest du ja Teilsummen überweisen.

    Es geht hier nur um die Angaben im Mietvertrag. 235 + 50
    Du kannst deinen Vermieter bitten, diese Mietbescheinigung wegen der Trennung Nebenkosten/Heizkosten auszufüllen. evtl. 25+25---???

    Vom JC und Hartz 4 brauchst du gar nichts erwähnen.

    Vielleicht brauchst du ja Wohngeld... das geht den Vermieter nichts an.

    Ich habe ab (inkl. des Monats) 03/18 eine weitere Dozententätigkeit an einem anderen Institut angenommen.

    Hallo,

    du hast auch für die Monate März und April Einkommen erzielt. Das ist natürlich in der abschl. EKS anzugeben.

    habe für den Zeitraum 11/17 bis 04/18 Alg II bezogen (basierend auf einer vorläufigen EKS).

    Du hast im BWZ 11-04 theoretisch und praktisch Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielt.

    Du fragst hier wahrscheinlich wegen des Zuflussprinzips?

    Beziehst du ein Honorar? Oder wie heißt deine Vergütung lt. Vertrag?

    Meine Miete beinhaltet auch eine Pauschale für alle Nebenkosten.

    Hallo,

    eine Pauschale für alle Nebenkosten? d.h. eine Grundmiete mit X € und dazu alle Nebenkosten mit Y €? Schlecht.

    Das JC will gern die Angaben getrennt nach Grund/Kaltmiete und kalte Betriebskosten und Heizkosten haben. Und ob dezentrale WW-bereitung in der Wohnung ist.

    Oder man hat eben eine Pauschale Summe für alles. Dann braucht er nichts aufschlüsseln.

    Bist du denn Hauptmieter und zahlst selbst an den Vermieter?

    Natürlich befinden sich jede Menge Menschen in deiner Situation. Über die Pflicht zur Vorlage einer Mietbescheinigung wird seit Jahren heftig gestritten.

    Allerdings gehört so ein Formular auch zum Antrag auf BaföG, oder auch zum Antrag auf Wohngeld.

    Es ist also nicht erforderlich, dass auf dem Formular das Jobcenter-Logo zu sehen ist. Große Vermietungsgesellschaften nehmen sowieso ihre eigenen Bescheinigungen.

    Meine Empfehlung:

    Falls du einen Vordruck mit JC-Logo hast, mach dir eine Kopie mit abgedecktem Logo und lege das dem Vermieter vor.

    Dann brauchst du nichts *verraten*.

    Ich werde nun einen neuen Bescheid bekommen.

    Dann zitiere doch bitte aus dem neuen Bescheid das Wichtige.

    Es ist schwer bis unmöglich, hier aus deinen Interpretationen herauszulesen, was Fakt, richtig oder falsch ist.

    Vielleicht ist der neue Bescheid nachvollziehbar und korrekt.

    Ansonsten kannst du dagegen Widerspruch einlegen.

    Dein BWZ ist 7 Monate.

    Die Jobbörse nimmt sich heraus, Bruttolöhne nach eigenem Gusto festzusetzen

    Du meinst das Jobcenter und dort wahrscheinlich die Mitarbeiterin der direkten Leistungsabteilung.

    Nein, die können Bruttolöhne nicht nach Gutdünken herauf-oder herabsetzen.

    Aber sie können für die Berechnung die Monate ändern, damit auch den Durchschnitt. Dagegen ist nichts einzuwenden.

    Das JC wird die monatliche Abrechnung nicht machen. Aber beantragen kann man schließlich alles.

    Versuch es!

    Ich hoffe nicht, dass deine Welt schon immer zusammenstürzt, wenn es um eine Nachzahlung von 5,40 geht.

    Das ist immer ärgerlich und viel Papier-und Zeitverbrauch, aber Welten stürzen deswegen nicht ein.

    und muss selbst 120 drauflegen.

    Nun, auch dagegen kann man was tun. Es sei denn, du willst aus bestimmten Gründen nicht in günstigere Wohnung umziehen.

    Dein monatlicher Freibetrag bei ca. 520,-brutto und 450,- netto ist 184,-

    Diesen Freibetrag wirst du also teilweise für die Mietdifferenz verwenden.

    --------------------------

    Aus meiner Erfahrung bei der Berechnung mit schwankendem Einkommen zahlen die JC den Grundfreibetrag von 100,- monatlich immer aus. Am Ende des BWZ ermitteln sie dann weitere Freibeträge (die 20%) und nur daraus ergeben sich Nachzahlungen bzw. Anrechnungen.

    Das ist bei uns also anders, als Casa das kennt.

    Nach den Fachlichen Weisungen für die § 11 ff SGB II --dürfen-- die JC diese Durchschnittslohn-Berechnung machen. Es soll Verwaltungsvereinfachung bringen.

    Die BaföG-Leistung ist unbar im Voraus zu zahlen. Das sagt der Gesetzgeber .

    Somit steht es am Monatsersten für den lfd. Monat zur Verfügung.

    Das ist bei dir der Fall.

    So ist auch bei Alg2, bei Sozialhilfe.

    Nicht aber bei Lohn, Gehalt und Rente.

    Die Zahlung für die Monate April bis Juni war mM nichts rechtswidrig.

    Per Bescheid wegen sehr spätem Beurlaubungsantrag wird aber zu Recht die zu Unrecht gewährte Leistung zurückgefordert.

    Man schreibt immer an das JC.

    Und dann an die sehr geehrten Damen und Herren. Die sollen selbst raussuchen, wer für was zuständig ist.

    Beim Telefon wird es die Hotline sein. und e-mail---?---doch nur für das JC allgemein.

    Bitte lies mal diesen Bescheid zur Nachzahlung genau.

    Bei mir liegt auch gerade sowas auf dem Tisch. Wenn ich gegen diesen Nachzahlungsbescheid Widerspruch einlege, soll ich das dem Inkasso-Service mitteilen. Dann machen die erstmal nix weiter.

    Ich habe das diese Woche gemacht. Widerspruch gegen den Bescheid über Nachzahlung---dann e-mail an den Inkasso-Service mit Verwendungszweck-Nr.

    Der Inkasso-Service ist nichts weiter als die Stelle der Arbeitsagentur, die Gelder einziehen soll.

    Woanders gibts die Stadtkasse oder Kämmerei. Die sollen das erledigen mit dem Eintreiben offener Forderungen. Die wissen aber nicht, um was es geht.

    Deshalb nur mitteilen, dass du am xxDatum Widerspruch zur Verwendungszweck-Nr. xxxyy eingelegt hast.

    Dann stellen die dort auf *Warten*

    Also am 23.4 bewilligte man mir 860,32 Leistung

    Mit den Wohnkosten zusammen?

    Nach Prüfung der bisher eingereichtn Lohnabrechnungen wird ihr Einkommen ab 1.8 angehoben.

    Witzig und krass.

    Das JC hebt dein Einkommen an.

    Widerspruch!! Aber bitte rechne denen nicht vor, wie es sein müsste.

    und der Mietvertrag nicht nötig ist.

    Hallo,

    leider falsch.

    Nebenkosten sind in der Warmmiete enthalten

    Was hast du denn für einen Mietvertrag? Pauschalmiete?

    Meinen Eröffnungsbeschluss meines Insolvenzverfahrens

    Dann leg ihn halt vor.

    Gibt es dazu ein Beschluss den Ihr vorrätig habt?

    Warum? Dass man den Mietvertrag nicht vorlegen muss?

    Ist mir nicht bekannt. Der Mietvertrag ist das wichtige Dokument, bei der Mietbescheinigung kann man sich streiten.

    Einstellungsbescheid von meinem Krankengeldbezug,

    Mit der Vorlage des letzten Kontoauszuges MIT Krankengeld und der Vorlage des ersten MIT Alg1 dürfte das nachzuweisen sein.

    GIbt es denn nicht einen Bescheid der KK über die Dauer des Bezuges/Aussteuerung?

    Und ja, sie dürfen jetzt auch die paypal-Konten nachfragen. Hat sich tatsächlich geändert.

    Beim Schwärzen sag ich nix.

    Hallo,

    bei schwankendem Einkommen wird ein Durchschnittseinkommen zugrunde gelegt und nach 6 Monaten abgerechnet mit Nachzahlung oder Anrechnung.

    Angeblich würde immer der Zuflussmonat berechnet und das wäre ein Monat früher.

    Was soll das denn? Steht das irgendwo im Widerspruchsbescheid geschrieben?

    In dem setzte man mir mein Bruttoeinkommen auf 600 Euro hoch und mein Netto auf 500.

    Wie bitte? Dagegen lege bitte Widerspruch ein, wenn du fertig bist mit Weinen.;(

    Dein Lohn brutto/netto steht in der Lohnabrechnung, den kann das JC nicht nach Laune ändern. Nur die Lohnabrechnung des AG darf zur Berechnung hergenommen werden. Und dabei zunächst der Durchschnitt über 6 Monate, wenn es schwankt.

    566, 495, 545, 516

    Davon wäre der Durchschnitt auch nur---530,50