Ich werde nun einen neuen Bescheid bekommen.
Dann zitiere doch bitte aus dem neuen Bescheid das Wichtige.
Es ist schwer bis unmöglich, hier aus deinen Interpretationen herauszulesen, was Fakt, richtig oder falsch ist.
Vielleicht ist der neue Bescheid nachvollziehbar und korrekt.
Ansonsten kannst du dagegen Widerspruch einlegen.
Dein BWZ ist 7 Monate.
Die Jobbörse nimmt sich heraus, Bruttolöhne nach eigenem Gusto festzusetzen
Du meinst das Jobcenter und dort wahrscheinlich die Mitarbeiterin der direkten Leistungsabteilung.
Nein, die können Bruttolöhne nicht nach Gutdünken herauf-oder herabsetzen.
Aber sie können für die Berechnung die Monate ändern, damit auch den Durchschnitt. Dagegen ist nichts einzuwenden.
Das JC wird die monatliche Abrechnung nicht machen. Aber beantragen kann man schließlich alles.
Versuch es!
Ich hoffe nicht, dass deine Welt schon immer zusammenstürzt, wenn es um eine Nachzahlung von 5,40 geht.
Das ist immer ärgerlich und viel Papier-und Zeitverbrauch, aber Welten stürzen deswegen nicht ein.
und muss selbst 120 drauflegen.
Nun, auch dagegen kann man was tun. Es sei denn, du willst aus bestimmten Gründen nicht in günstigere Wohnung umziehen.
Dein monatlicher Freibetrag bei ca. 520,-brutto und 450,- netto ist 184,-
Diesen Freibetrag wirst du also teilweise für die Mietdifferenz verwenden.
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Aus meiner Erfahrung bei der Berechnung mit schwankendem Einkommen zahlen die JC den Grundfreibetrag von 100,- monatlich immer aus. Am Ende des BWZ ermitteln sie dann weitere Freibeträge (die 20%) und nur daraus ergeben sich Nachzahlungen bzw. Anrechnungen.
Das ist bei uns also anders, als Casa das kennt.
Nach den Fachlichen Weisungen für die § 11 ff SGB II --dürfen-- die JC diese Durchschnittslohn-Berechnung machen. Es soll Verwaltungsvereinfachung bringen.