Beiträge von Ameise

    Du sollst die Unterlagen spätestens 2 Wochen nach dem 21.6. beim JC vorlegen. Besser noch früher, also schnellstmöglich. Spätestens sollen sie am 5.7. im JC sein.

    Deine Bewilligung ist schon auf den 31.7. verkürzt---weil sie auf Unterlagen warten.

    Schaffst du das nicht rechtzeitig, heben sie den Bescheid auf und zahlen schon ab 1.8. nicht mehr.

    Musst du denn Unterlagen/Nachweise erst noch beschaffen? Sicher liegt dir alles per Kontoauszug und als Post vom BaföG-Amt vor, oder?

    Den Widerspruch kannst du kurz und knapp halten. 1 Monat seit Zugang des Bescheides ist noch nicht um?

    Betr. Widerspruch gegen den Bescheid vom xx.

    Deine BG-Nr. dazu

    sgDuH

    Ich erhebe Widerspruch gegen den o.a. Bescheid. Das zu berücksichtigende Einkommen war eine falsche Zahlung von BaföG-Leistungen, die ich nachweislich zurückzahlen muss. Ich habe kein Einkommen erzielt.

    ....

    Unterschrift nicht vergessen.

    Anlagen sind deine Kopien

    Zu den 5 Monaten:

    Sie haben jetzt bereits im System hinterlegt, dass du ab Oktober andere Leistungen beziehst bzw. einfach als Student keinen Anspruch auf Alg2 mehr hast.

    Es wird dann wahrscheinlich auch keine Probleme mit dem Ende von Alg2 geben.

    Wir leben seit mehr als einem Jahr zusammen.

    Das eine Kriterium genügt für die Vermutung einer BG.

    Das braucht man auch nicht widerlegen. Es war auch kein Missverständnis.

    ich zahle die halbe Miete an sie.

    Dann bist du sogar ihr Untermieter. Ist auch nicht schlimm.

    Deine Freundin hat mit einem Visum zur Arbeitssuche sowieso keinen Anspruch auf Alg2. Sie muss entweder eigenes Einkommen haben oder vom Vermögen leben. Sie lebt vom Vermögen, was sie seit gestern hat. Und ihr dürft auch zusammenwohnen.

    Wenn ihr dem JC die Situation offenlegt, und ihr als Partner-BG *gelistet* würdet, bekäme sie 0,00, und du als Partner den Regelbedarf von 374,- und die halben Mietkosten.

    Deine Freundin zahlt von ihrem Vermögen ihre halbe Miete und ihren Lebensunterhalt.

    Da sie kein Einkommen ab der Antragstellung hat (nur ein Vermögen von 5000,-), kann und braucht sie dich nicht unterstützen.

    Wenn ich dich bisher richtig verstanden habe, sagt das JC doch nicht, dass deine Freundin für dich aufkommen soll. Oder habe ich was falsch verstanden?

    Das JC weiß doch gar nicht, welches Einkommen und Vermögen sie hat. Es zwingt sie auch niemand.

    Du hast bisher nur das Zusammenwohnen bestätigt.

    Ich habe davor meine Doktorarbeit gemacht,

    Was heißt das? Bis wann hast du das gemacht und bis wann hast du das Stipendium bekommen?

    Das wichtige ist hierbei, dass du auch bisher von deinem Einkommen gelebt hast. Das war bisher nicht bekannt.

    Hast du Kontoauszüge als Nachweis, wann dein Einkommen endete??

    Es stimmt, deine Freundin muss dir keinen Unterhalt zahlen und zum Glück verlangt das auch niemand. Man muss sowieso nicht verheiratet sein, kann trotzdem Partner in einer BG sein.

    Hast du überhaupt schon einen Antrag auf Alg2 abgegeben oder warst du nur persönlich beim JC?

    Wir wohnen zusammen in einem Zimmer in einer grossen WG mit sechs anderen Leuten. Wir haben in der WG eine gemeinsame Kasse, mit der Lebensmittel und sonstiges bezahlt wird. Ich wohne mit meiner Freundin in einem Zimmer, wir teilen uns allerdings nur das Bett.

    Hallo,

    da bist du leider in die erste grosse *** getappt.

    Auf die Frage, ob man verheiratet ist, gibts nur 2 Antworten. Ja oder Nein. Alles andere ist allermeistens schädlich.

    Hartz 4 ist ein kompliziertes Thema. Warum hast du nicht vorher gefragt? Wie willst du da wieder rauskommen?

    Du sagst es doch selbst, du wohnst mit deiner Freundin zusammen. Sogar in einem Zimmer. Sogar das Bett teilt ihr euch.

    Was gibt es denn an Möbeln zu trennen? Das verstehe ich nicht. Nutzt ihr den Tisch nicht gemeinsam?

    Was hat das alles mit deiner Krankheit oder der Staatsbürgerschaft deiner Freundin zu tun?

    Sorry, da kann das JC nichts anderes erkennen als eine BG=Bedarfsgemeinschaft. Eine Lebensgemeinschaft gibts überhaupt nicht. Ihr seid Partner.

    § 7 (3) SGB II erklärt es.

    Mit der WG und den anderen Mitbewohnern hat das nichts zu tun.

    Falls man überhaupt helfen kann:

    Von welchem Geld hast du bisher gelebt? bzw. was hast du bisher in die WG-Kasse reingelegt?

    Was zahlst du an Miete? Wer ist Mieter in eurem Zimmer? Was sagt der Mietvertrag für euer Zimmer?

    Seit wann teilt ihr Tisch und Bett in diesem Zimmer?

    Wie lange geht das Visum zur Arbeitssuche? 1 Jahr?

    Na siehste----geht doch. pleasantry

    Empfehlung:

    Versuche bitte, diese Selbständigkeit und die Papierberge dazu aus der Welt zu schaffen.

    Das sollte gut vorbereitet werden. Dein nächstes Projekt. Vielleicht kann man dir hier helfen.

    Vom Grundsatz her kann ein Arbeitsuchender auch als Selbständiger tätig sein. Der verdient dann aber oft leider so wenig, dass er vom JC noch ergänzende Leistungen bekommt. Der soll sich dann weitere Arbeit und Einkommen suchen.

    Wer eigenes Vermögen verkauft, hat bald keins mehr. Bitte berücksichtige auch, dass diese *-bay-Erlöse nicht endlos weiter als V-Umwandlung durchgehen.

    Auch zu berücksichtigen: Wer sich was kauft und wieder verkauft, hat dem JC gegenüber evtl. auch Nachweisprobleme.

    Was dein Foto-Hobby angeht:

    Sporadische (eben nicht regelmäßige) Einkommen in sehr geringer Höhe wie solche aus deinem Hobby bezeichnen die Finanzämter sehr oft als Liebhaberei und eben nicht als Einnahmen aus gewerblichen oder freiberuflichen Unternehmen. Allerdings aus ganz anderen Gründen.

    Das JC hingegen versucht jedwedes Einkommen möglichst anzurechnen.

    Kannst du denn jetzt wenigstens Betriebsausgaben in deiner EKS angeben ??

    Und was wirst du als Betriebseinnahmen bezeichnen?

    Hallo,

    1. die Erfolgsaussichten für den Widerspruch sind nicht gering. Es ist nachvollziehbar und zu reparieren, was da passiert ist.

    Die Zahlungen der BaföG-Leistung kannst du per Kontoauszug nachweisen. Der Grund ist dein später Beurlaubungsantrag. Das Geld war diesmal schneller.

    Was ist denn mit dem BaföG-Geld für Mai?? Auch angerechnet als Einkommen?

    Und was sagt dein Bescheid zum Bewilligungszeitraum /BWZ aus? Vom 1.5. bis 30.9.---? 5 Monate!! Grundsätzlich werden 6 Monate bewilligt. Hat man bei dir die 5 Monate bereits berücksichtigt?

    Mit Kopien des schriftlichen Nachweises der Beurlaubung und der Zahlungsaufforderung des BaföG-Amtes kannst du deinen Widerspruch untermauern.

    Du kannst ihn formlos und möglichst schriftlich innerhalb 1 Monat nach Zugang des Bescheides erheben.

    Wahrscheinlich wird das JC auch den Beleg für die Rückzahlung des BaföG sehen wollen, bevor sie den Bescheid ändern (und dann nachzahlen).

    2. Das kannst du ergänzend und vorbeugend in den Widerspruch aufnehmen. Als Hinweis sozusagen. Ob das bei der Leistungsberechnung Beachtung findet??

    Alternativ fällt mir das Formular VÄM ein (unter 4.2. kannst du dein zukünftiges sonstiges Einkommen ab xxDatum angeben). Alles aus VÄM landet garantiert im System der Leistungsberechnung.

    Eher so:

    weiterhin Regelbedarf Freundin 374,- als Partnerin

    weiterhin KdU Freundin 176,- als kopfteilige Summe

    Gesamtbedarf Freundin 550,- als Leistung des JC.

    Dein Azubi-Einkommen deckt deinen Bedarf. Du erhältst deshalb ab Ausbildungsbeginn vom JC weder Regelbedarf noch KdU-Anteil.

    Du erscheinst im Berechnungsbogen trotzdem, aber mit 0,00. Weil ihr ja noch in einem gemeinsamen Haushalt lebt.

    Aktuelle (fehlende) Unterlagen habe zum 21.06.2018 eingereicht.

    Evtl. konnte dein FM noch berücksichtigen, dass trotzdem Geld für Juli angewiesen wird. Man weiß nicht, was bisher ins Leistungssystem eingegeben wurde.

    Solltest du denn bis spätestens 21. 06. die Unterlagen einreichen?

    Nicht als Gewerbetreibender, nicht als Selbstständiger,

    Dann kann auch das JC dich nicht so führen. Seit fast 4 Jahren bedienst du das JC mit EKS? Obwohl du nur Vermögensumwandlung machst und sporadisch Einkommen erzielst?

    Da kann was nicht stimmen, zumal ein selbständig Erwerbstätiger natürlich auch beim Finanzamt oder beim Gewerbeamt gemeldet sein muß.

    Nebenher selbständig? Nöö, das geht nicht ohne die anderen Ämter.

    Ach ja, vielleicht auch wichtig,

    Nein, das ist im Zusammenhang von Fristen zur Einreichung fehlender Nachweise und Leistungszahlung für Juli jetzt absolut nicht wichtig.

    Das ist doch längst auf dem Rechtsweg...für dich und uns hierbei nicht interessant.

    Aber nach diesem Geldeingang wurde ich als selbstständig geführt,

    Hallo,

    wann war das?

    Hast du einen Nachweis vom Finanzamt, dass du dort über die *Kleinunternehmer-Regelung* geführt wirst?

    Sachen aus meinem Haushalt bei ebay zu vertickern.

    Das ist Vermögensumwandlung. Auch eigene Käfer-Ersatzteile sind Vermögen. Man darf sein Vermögen Stück für Stück verticken.

    Aus den bereits nachgereichten Unterlagen kann das JC erkennen, wie viel und wie oft du was einnimmst.

    Wann hast du die fehlenden Nachweise eingereicht? Vor dem 21.06.??

    Der Aufforderung zur Mitwirkung bist du hoffentlich fristgerecht nachgekommen. Also ist die Drohung der Leistungseinstellung obsolet.

    Warum unterstellt dir das JC *gewerbsmäßigen Handel*? Weil du dauerhaft bei *bay verkaufst?

    Die große Frage ist, muss ich zum Sozialamt

    So schnell geht das mit dem Sozialamts-Geld auch nicht.

    Das Geld vom JC für Juli sollte spätestens am Freitag 29.06. auf deinem Konto sein.

    Bis dahin: Abwarten.

    wenn wir nachweisen ( wie auch immer das geht ), dass wir nicht gemeinsam wirtschaften

    Du wohnst allein, wahrscheinlich in einer kleinen Wohnung? Könntet ihr schon wegen der Wohnungsgröße überhaupt 2 getrennte Haushalte führen?

    Ihr seid beide auf Hartz 4 angewiesen, habt beide wahrscheinlich kein Einkommen oder Vermögen, deshalb wird ein Nachweis, dass ihr nicht füreinander einsteht und getrennt wirtschaftet, nicht erfolgreich sein. Der Aufwand dafür lohnt nicht.

    Auch, wenn ihr als 2er-BG lebt (Partner) und zusammen wirtschaftet, erhaltet ihr Geld.

    Es muss aber sichergestellt sein, dass deine Freundin vom Grundsatz her erwerbsfähig ist. d.h. dass sie nach der Krankheit (mit Krankenschein vom Arzt) der Vermittlung des JC zur Verfügung steht.

    Wenn sie schwer erkrankt ist, wird sie zur Entlassung einen Arztbrief von der JVA erhalten. Damit bitte einen weiterbehandelnden Arzt suchen.

    Nach der Bewilligung als 2er-BG würdest du ebenso wie die Freundin die halben KdU und den 90-%-Regelbedarf für Partner (374,-) erhalten.

    Hallo,

    Die Freundin wird sicher auch Leistungen nach SGB II benötigen, sie muss also selbst einen neuen Antrag stellen, sofern sie jetzt erwerbsfähig ist.

    Kennst du den Unterschied zwischen erwerbsfähig und schwer erkrankt?

    Den Antrag auf Leistungen kann sie schriftlich / postalisch mit den entspr. Formularen stellen.

    Wann wird sie entlassen? Noch im Juni?

    Eine persönliche Vorstellung zu einem Termin wird später auch veranlasst werden vom JC. Dazu erhält sie dann eine Einladung.

    Nicht unbedingt seid ihr sofort eine Bedarfsgemeinschaft. Kommt auf viele Details an.

    Du musst deine Änderungen auch dem JC bekannt geben. (VÄM). Es ändert sich mindestens die Personenzahl in deinem Haushalt ( 2 statt bisher 1).

    Das kannst du dem JC auch schriftlich und per Post zustellen.

    Weisst du, wie man die Formulare aus dem Netz zieht?

    Hallo,

    eine romantische Hochzeit in allen Ehren, aber im Zusammenhang mit dem JC bzw. Hilfebedürftigkeit gem. SGB II eines Partners ist das kein gutes Modell.

    In den Fachlich Hinweisen zu §7 SGB II findet sich das nicht abgebildet, dass man die eheliche Gemeinschaft neu begründet und dann (dauernd) getrennt lebt.

    Die leistungsrelevanten Verhältnisse ändern sich für deinen Freund durch die Eheschliessung. Die muss er dem JC sowieso bekanntgeben.

    Das JC wird die Einkommens-und Vermögensverhältnisse des neuen Ehepartners (das bist du) prüfen und neu bescheiden über Hilfebedürftigkeit bzw. ergänzende Leistungen.

    Dein großherziger Verzicht auf Unterhalt wird beim Hartz 4 nicht berücksichtigt. Du wirst verpflichtet werden, Unterhalt für das Kind durchaus auch gerichtlich zu erstreiten. Dann ist es Einkommen und wirkt bedarfsmindernd.

    Mir zumindest ist gar kein Alg2-Rechner für solche Konstellationen bekannt.

    Welchen Bedarf hast du denn für euch 3 ermittelt?

    D.h. alles Nötige für DIESE Wohnung liegt euch vor. Nur die Zusicherung Einzugs-Renokosten nicht.

    Nach wie vor halte ich die telefonische Aussage (das wäre vom Vermieter zu erbringen) für falsch.

    Was steht im Mietangebot? Renoviert oder unrenoviert?

    Was steht im Mietvertrag?

    Vielleicht genügt es dem JC nicht, dass du reingeschrieben hast, dass die Wohnung unrenoviert übergeben wird.

    Deshalb: Vom Vermieter bitte noch eine Bestätigung einholen, dass der Mietvertrag auf unrenovierte Übergabe zum 1.10.2018 lautet.

    Und bitte diesen Antrag auf Renokosten unbedingt separat stellen und nachweislich zum JC geben.

    Weil nur Estrich ohne Belag in der Wohnung ist, sollte der Aussendienst sich das ebenso wie die Wände und Decken selbst vor Ort ansehen und über Renokosten entscheiden. Deshalb im Antrag gleich die Einladung mit unterbringen.

    Aus Erfahrung weiß ich aber, dass es immer sehr wenig Geld gibt, wenn es welches für die Renovierung gibt.

    Hallo,

    ein Recht auf Einzugs-Renovierungskosten ist im Gesetz nicht festgeschrieben. Allerdings kann das JC sehr wohl solche Kostenübernahmen gewähren.

    Dir liegt jetzt nur die Zusicherung Transportkosten und Kautionsübernahme vor?

    Noch nicht die Kostenübernahme der zukünftigen KdU?

    Wann zieht ihr um?

    Die telefonische Auskunft halte ich für falsch. Viele Vermieter bieten die *angemessenen Mieten* nur an, weil sie andere Kosten rausrechnen und wie hier eben Renokosten auf den Mieter umlegen. Das ist üblich und erlaubt. Vermieter sind NICHT verpflichtet, renovierte Wohnungen zu vermieten.

    Fußboden?? Was ist jetzt drin? Kein Fußboden geht schlecht.

    Keine Tapeten? Das ist allerdings keine Pflicht. Kommt natürlich trotzdem auf den Zustand der Decken/Wände an.

    Meine Empfehlung:

    Schriftlicher Antrag zur Kostenübernahme der Einzugs-Renovierung, nochmals Hinweis auf Mietvertrag mit *unrenovierte Übergabe* und auch Hinweis auf deinen Kostenübernahme-Antrag vom xx Datum.

    Dazu Einladung zur Wohnungsbesichtigung durch den JC-Außendienst.

    Hinweis: Die Renokosten werden für die Wohnung ermittelt, nicht für die Anzahl der Leistungsbezieher. Insofern ist dein Ausbildungsbeginn nicht relevant.

    JC sind ganz einfach zu sparsamer Mittelverwendung verpflichtet. Das treibt oft besondere Blüten.

    Viel Glück!

    wir sind zu hoch eingestuft bei unserem Strom+Gas anbieter.

    Also auch für Gas. Da ist also Heizung und WW dabei? Dann sind 70,- wohl nicht zuviel.

    Wenn du im Sept. ausziehst, sollten die beiden anderen überlegen, ob sie die Vorauszahlungen etwas verringern.

    Dem Finanzamt gegenüber gilt ein Ferienjob und die steuerliche Entlastung dafür für Schüler+Studenten.

    Selbstverständlich kannst du trotzdem die ganze Zeit dort arbeiten.

    Das ist immerhin ein gutes Startkapital für die Azubi-Zeit.

    Vielen Dank.

    -Es gibt demzufolge bei den VV auch welche, auf die du dich wirklich nicht bewerben brauchst.

    (zB fehlender Führerschein, zu lange Pendelzeiten, fehlende fachliche Eignung usw)

    - Wenn die Pflege deiner Angehörigen beim JC bekannt ist und der Pflegegrad entsprechend ist, muss das JC diese Pflege(zeit) berücksichtigen.

    - Was du jetzt machst, ist eine Erwerbstätigkeit?

    - Wenn du bisher keine Sanktionen hast, die noch laufen, kannst du nicht mit 100 % sanktioniert werden , wenn du dich nicht bewirbst. Das ist dann eine bloße Drohung ohne Hintergrund.

    Gibt es eine EGV, in der deine Pflichten festgehalten sind? Hast du die unterschrieben?

    Ich möchte nochmal nachfragen:

    Hast du eine Frage? Was du vielleicht noch machen kannst?

    Wie alt sind die Gutachten des Amtsarztes?

    Kennst du die Regelungen zur Zumutbarkeit? Damit du dich wirklich nur auf für dich zumutbare Angebote bewerben brauchst ?

    Ich habe das zutun , sonnst bekomme ich eine 100% Sanktion und bin dann nicht mal mehr krankenversichert.

    Wieso 100%?

    Folgende Situation ist jetzt, dass ich seit dem 11.6. - 1.9. bei Daimler arbeite,

    also vor dem Ausbildungsbeginn

    da ich nur "Ferienjobber" bin.

    Hallo, ich denke, das passt leider nicht recht zusammen.

    Was für ein Schüler bist du jetzt und wo sind jetzt seit 11.6. Ferien?

    Es stimmt allerdings, als Schüler/Ferienjobber wäre dein Lohn in der Ferienzeit für 4 Wochen anrechnungsfrei.

    Ganz unabhängig vom Finanzamt.

    Ein Drittel der Miete wäre ca. 175€, Strom 70

    Ihr zahlt zu dritt 210,- für Strom? Heizt ihr mit Strom?

    Hallo,

    zunächst herzlichen Glückwunsch zum geglückten Start in die Selbständigkeit!

    Daraufhin wurden in beiderseitigem Einvernehmen die Zahlungen komplett eingestellt.

    Wurde das aufgrund dieses einen Telefonats gemacht? Hast du daraufhin auch einen Aufhebungsbescheid ab 12 /2017 erhalten?

    Es klingt hier so, als sei im System des JC noch nicht hinterlegt und demzufolge vom jetztigen SB nicht erkennbar, dass die Leistungseinstellung schon ab 12/2017 erfolgte.

    Meine Empfehlung:

    Kurz, aber schriftlich dem JC erklären, dass der BWZ durch Leistungseinstellung nur bis 11/2017 ging.

    Möglichst den Aufhebungsbescheid als Anlage mitschicken.

    Oh, ich lese gerade den Beitrag von Casa.

    Wenn das JC tatsächlich das Einkommen auf 6 Monate verteilt hat, dann ist die EKS bis April erforderlich.

    Was sagt also dein Bewilligungsbescheid von Oktober 2017 bez. Einkommen?

    Ich verstehe den Hintergrund der Frage nicht so ganz -

    Du verstehst das schon richtig.

    Ja, das darf auch gefragt werden. Das JC vermutet, dass du dich *entreichert* hast.

    Wenn du es erklären kannst, dann solltest du es tun. Das ist deine geforderte Mitwirkung. Das JC kann nicht wissen, was die Gründe sind.

    Sonst leisten sie nicht.

    Es gibt keine Pflicht, jede Ausgabe nachzuweisen. Hier aber sind sie VOR der Gewährung von Leistungen stutzig geworden und prüfen sehr intensiv.

    Man sollte die Beiträge lesen, bevor man antwortet. Bei fehlender Mitwirkung

    kann das JC die Leistung vorläufig einstellen, bis der TE sie nachholt.

    Hallo,

    ja, ich kenne die Rechtslage zu den Mitwirkungspflichten.

    Ja, ich habe die Beiträge auch gelesen.

    Ja, die TE soll die fehlende Mitwirkung nachholen. Ich betone das gern auch hier noch einmal!

    Genau deshalb schrieben hier die User (ich auch), dass das bitte gemacht werden soll. Indem sie zum JC geht und den Sachverhalt klärt. Und das auch schriftlich macht! Weil mündlich ist oft Schall und Rauch.