Beiträge von Ameise

    Hallo,

    ...und bitte ergänze deinen schriftlichen Widerspruch durch die beigelegte Quittung über die Mietzahlung für Mai und Juni .

    Steht dort Pauschalmiete 260,- ?

    Oder hat dein Vater einen regulären Mietvertrag gemacht mit Grundmiete--kalte Betriebskosten---Heizkosten?

    Ist die *ober-Wohnung* eine abgeschlossene Wohnung?

    Es ist nicht relevant, ob diese Wohnung vorher vermietet war, schliesslich gibt es Leerstand auch bei gewerblichen Vermietern.

    Hallo,

    Schon in 2004 hat der Bundesgerichtshof dazu anders entschieden.

    In deinem Mietvertrag sind demzufolge unwirksame Klauseln enthalten. Gerade die Zeitabstände (3-4-6 Jahre) sind vollkommen unwirksam.

    Außerdem:

    Wenn der Vermieter selbst neue Fenster aus Modernisierungsgründen einbauen lässt, gehören innenseitige Malerarbeiten in den Fensterbereichen zu seiner Leistung. Das sind sog. Folgeleistungen.

    steht mir, mit dieser Klage, ein Darlehen zu? Hab ich Anspruch drauf?

    Nein, auf ein Darlehen vom JC hast du wegen der Klage keinen Anspruch.

    Es kann aber sein, dass das Arbeitsgericht deine Klage so entscheidet, dass der Arbeitgeber dir den Lohn nachzahlen muss. Das dauert aber lange und das Ergebnis ist ungewiss. Es fehlen hier auch etliche Informationen.

    Hast du evtl. Anspruch auf ALG 1 aus der Alo-Versicherung? Wie lange hast du denn Vollzeit gearbeitet? Die Arbeitsagentur (fr. Arbeitsamt) stellt dir auch eine sog. Negativ-Bescheinigung aus, wenn du kein ALG1 bekommst. Das JC will diese Bescheinigung sehen.

    Für den Juni und weitere Monate kannst du Alg2 erhalten, wenn du noch im Juni den Alg2-Antrag stellst.

    Muss ich nun die restlichen 7 Monate selbst einzahlen( Beitrag in die Rentenkasse)

    Hallo,

    ja, diese Möglichkeit gibt es.

    Denn vom JC wird kein RV-Beitrag gezahlt---s.Beitrag # 3--- seit 2011 schon nicht mehr.

    oder muss ich einfach die 7 Monate "abwarten" und die Versicherungszeiten werden auch durch den Bezug von ALG 2 angerechnet ?

    Nein. Werden sie nicht.

    Du kannst dir jetzt ausrechnen lassen, wie viel du durch 7 Monate frw. Zahlung des RV-Beitrags dann an mehr Rente *gewinnst*.

    Ich denke, es wird minimal mehr Rente sein. (Ich würde die Monatsbeiträge sparen und in der Rentenzeit verwenden.

    Bitte stelle dich persönlich im JC vor. Erkläre schriftlich, dass du an der Adresse noch wohnst. Post kommt schliesslich auch noch bei dir an.

    Dann wird zumindest die vorläufige Leistungseinstellung aufgehoben.

    Dann wird der KV/PV-Beitrag wieder und weiter vom JC geleistet. Dann entsteht evtl. ga keine Beitragslücke.

    Hallo,

    ja, so sehen es eigentlich alle. Alle außer dem SB im JC. X(

    Doch vom JC braucht der LB nunmal die KdU. Auch der geduldigste Vermieter will vertragsgemäß seine Miete haben, und zwar am 3.Werktag des Monats.

    Immerhin hat der LB eine kleine Kaution gleich zu Beginn gezahlt.

    Es wird nun wirklich nichts anderes übrigbleiben, als diese Erklärung nach #7 vorzubereiten und vom Vermieter unterschreiben zu lassen. Das ist dann die Bestätigung der Bestätigung und doppelmoppel. grumble

    Der LB weiß nicht, wann der Vermieter zurück sein wird.

    Gestern sagte mir ein anderes JC, es wäre doch nun gar kein Problem, in solchem Fall den RB-Anteil für Haushaltsenergie aus der Pauschalmiete rauszurechnen. Dann bleibt es dem LB überlassen, das zu schlucken oder den Rechtsweg zu gehen.

    Fies ist nur, dass das alles jetzt wohl wieder Wochen dauert.

    Der LB sagte mir, er habe am Wochenende schon 50,- seines Regelbedarfs als *goodwill-und Entschuldigung* an den Vermieter gegeben.

    Er kann sich einfach jetzt keinen Stress mit dem Vermieter oder dem JC leisten.

    Ich werde mich melden, wenn ein Ergebnis vorliegt.

    Danke.

    Wie oft wird der tatsächliche Verdienst vom Jobcenter geprüft?

    Wenn du selbständig erwerbstätig werden wirst bzw. willst, musst du dem JC halbjährlich die Einkommenserklärung vorlegen.

    Nennt sich EKS, es gibt dazu ein Formular.

    Selten ist einem Selbständigen der monatliche Verdienst schon lange im Voraus bekannt. Da gibts auch nichts netto.

    Wieso weisst du jetzt schon, dass du anfangs nicht mehr als 1200,- netto verdienen wirst?

    Diese Angaben passen nicht zur selbständigen Tätigkeit.

    Ich will mich scheiden lassen.

    Vorher kommt grundsätzlich das Trennungsjahr. Die Trennung/Zeitpunkt ist dem JC bekanntzugeben.

    Die Trennung solltest du auch deinem Mann bekanntgeben.

    Solange ihr noch weiter im gemeinsamen Haushalt wirtschaftet, wird das JC keine Änderung in der Leistungsberechnung vornehmen. Bis dahin bleibt ihr eine BG aus 2 Partnern/Eheleuten.

    Danke für die Antworten.

    Nein, eine schriftliche Zusicherung des Vermieters bez. BK-Abrechnung liegt nicht vor. Das wurde bisher weder bei dem 1.Termin zur Vorlage Mietangebot incl. Zusicherungsanträge noch beim 2.Termin mit Vorlage Mietvertrag und Mietbescheinigung von dem JC-Mitarbeiter verlangt.

    Es geht schliesslich nur um einen 3-Monatsvertrag.

    Ich kann noch versuchen, eine solche Erklärung des Vermieters zu bekommen, dass er wegen 3 Monaten Mietzeit keine BK- Abrechnung erstellen wird.

    So eine besondere Zusicherung/Erklärung ist mir bisher unbekannt, obwohl ich viele Mietverträge (auch mit Pauschalmieten) im Zusammenhang mit dem JC kenne.

    Das gemietete Zimmer ist möbliert, das steht auch im Angebot und Mietvertrag.

    Auf den Umstand und Streit wegen eines Möblierungszuschlages im Mietvertrag habe ich schon gleich in Abstimmung mit dem Mieter verzichtet. Der Mietvertrag sagt aber *möbliertes Zimmer mit x qm* aus.

    Muss der Vermieter auch nicht, weil er das mit dem Hauptmieter

    macht.

    Es gibt in der Wohnung den Eigentümer= Vermieter und die 2 einzelne Mieter mit einzelnen Mietverträgen.

    Ich frage für einen Mieter an.

    Leider verlangt das JC diese Aufschlüsselung und zahlt vorher nicht die KdU.

    Deswegen hier meine Frage.

    Liest sich, als wäre er ohne Zusicherung der Kostenübernahme vom

    Jobcenter dort eingezogen.?

    Nein, dem ist nicht so.

    Das JC hatte das Mietangebot mit der Pauschalmiete und die Mietbescheinigung vorliegen, hat auf angemessen und erforderlich erkannt. Der Mietvertrag nannte auch diese Pauschalsumme.

    Hallo,

    Ein LB hat für genau 3 Monate einen Mietvertrag. Nach diesen 3 Monaten wird er in einer anderen Stadt mit dem Studium beginnen und ganz sicher kein Alg2 mehr erhalten.

    Der Eigentümer vermietet an 2 Personen (je 1 Zimmer) und wohnt auch in dieser Wohnung und bietet immer Pauschalmiete an, die weit unter angemessen liegt. Hier geht es jetzt um 1 Zimmer und Mitbenutzung von Kü/Bad.

    Der andere Mieter bezahlt selbst.

    Das JC hatte das Mietangebot mit der Pauschalmiete und die Mietbescheinigung vorliegen, hat auf angemessen und erforderlich erkannt. Der Mietvertrag nannte auch diese Pauschalsumme.

    Nun ist schon mehr als 1 Monat um und das JC schreibt, es braucht vom Vermieter eine Aufschlüsselung in Grundmiete--BK---HK.

    Der Vermieter macht das nicht. Er meint, Pauschal muss für diese 3 Monate genügen. Das JC zahlt dem LB bisher nur den Regelbedarf.

    Der LB kann nicht in Vorleistung gehen, um den Vermieter zu beruhigen.

    Wie kriegt man das JC ans leisten?

    Vielen Dank für Hilfe.

    Ameise

    Ich weiss aber leider nicht wie ich denen das begreiflich machen kann.

    Zunächst musst du noch niemandem etwas begreiflich machen.

    Dein Bekannter weiß aber wahrscheinlich nicht viel zu diesem Hartz-4-Thema und möchte euch vor allem helfen?

    Dann ist es wichtig, dass er auch die Tücken und die Rechtslage kennt.

    Manchmal ist Hilfe eben auch ein Eigentor. Leider.

    Zunächst ist das Mietangebot wichtig. Als erster Schritt. Dann kann man weiter sehen.

    Würdet ihr dort wie in einer WG wohnen? Es geht ja nicht unbedingt nur um die Wohnfläche. So ein partnerloses Zusammenleben will gut durchdacht und organisiert sein.

    Hast du bedacht, dass dein jetziges Einkommen wegfallen würde, wenn du umziehst?

    Aus dem § 7 SGB II:

    (3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner

    1.länger als ein Jahr zusammenleben,
    2.mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
    3.Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
    4.befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.

    Ja, diese Vermutung ist gesetzlich geregelt. Allerdings seid ihr doch keine Partner, oder?
    Es wird sehr schwer, die Vermutung Nr. 3 zu widerlegen.

    Damit fällt wahrscheinlich der schöne Plan.

    Bitte die Zitat-Funktion ordnungsgemäß nutzen.

    Zitat erstellt

    Grace

    welche er sehr gerne mit uns teilen würde

    Wenn man umziehen muss, braucht man zunächst ein Mietangebot. Der Ort, in den man ziehen will, ist egal.

    Ein potentieller Vermieter kann dir ein solches Mietangebot erstellen.

    Wenn er seine Wohnung in seinem Haus mit euch teilen will, würde er an euch vermieten.

    Das Mietangebot sollte dann für diesen Ort angemessen für 2 Personen sein. Das kannst du oder er herausfinden.

    Das JC geht nicht automatisch und zwangsläufig von einer Partnerschaft aus. Aber natürlich werden sie diese Vermutung spätestens nach 1 Jahr anstellen.

    Unser Vermieter hat uns gekündigt wegen Eigenbedarf.

    Ist dieser Eigenbedarf juristisch sauber?

    Bietet der Vermieter evtl. Unterstützung an?

    Ich möchte noch ergänzen:

    Gibt es eventuell eine Möglichkeit, dass ich den Kontoasuzug noch nachreichen kann?

    Ja, nachreichen kann man immer etwas.

    Es empfiehlt sich auch, eine kurze schriftliche Erklärung beizulegen (etwa: Einzug beim Vater am xx, direkt aus dem Ausland, deshalb Mietvertrag erst ab diesem Datum). Es wird halt schon mal was überlesen im JC.

    Eine Aufschlüsselung von Unterkunftskosten wollen die JC immer haben, auch wenn das bei einer Pauschalmiete nicht geht.

    Hoffentlich heisst dein Vertrag so? Pauschalmiete 250 €...?

    Übrigens ist ein Nachweis der Mietzahlung auch eine Quittung. Nicht alles unter Verwandten muss zwangsläufig über ein Konto laufen.

    Ansonsten geht das mit der Miete+BK dein JC durchaus etwas an. Die haben schliesslich erst zu prüfen, bevor sie zahlen.

    Da die Damen vom Amt mich aber schon aufm Kiecker hat,

    Woraus schliesst du das?

    Die haben Anträge immer zur prüfen und benötigen nachvollziehbare und glaubhafte Nachweise und Angaben zu den verschiedensten Sachverhalten.

    Bringst du diese, werden sie neu bescheiden.

    Wann ist der Ablehnungsbescheid bei dir angekommen? Wie oft haben sie dich seit März zur Mitwirkung aufgefordert?

    Hallo,

    ob du einen Nachmieter bringen kannst, steht sicher in deinem jetzigen Mietvertrag.

    Falls du dort nichts dazu findest, kannst du trotzdem den Vermieter anfragen.

    Auch besteht noch die Möglichkeit, die neue Wohnung erst ab 1.10. anzumieten.

    In solchen Fällen empfiehlt sich immer der Kontakt mit den betreffenden Stellen und Personen.

    Viel Glück!

    Wie läuft das bei einer Trennung?

    Hallo,

    Das JC muss Kenntnis von der Trennung haben. Zeitnah soll das sein, denn ihr habt euch schon getrennt.

    Wenn du ausziehst, gibt es auch 2 getrennte Haushalte.

    Die jetzige 2-er-BG wird durch den Auszug aufgelöst, und, falls weiterhin Alg2 bezogen wird, gelten eben zwei 1-er-BGs.

    Wenn die Trennung läuft, musst du ihn nicht mitfinanzieren.

    Die wichtige Frage ist:

    Hast du schon ein Mietangebot für eine angemessene Wohnung für dich allein? Könntest du jetzt kurzfristig ausziehen?

    Nach meiner Kenntnis berücksichtigt das JC bei Trennungen erst nach dem Auszug eines Partners diese Einzel-BG.

    Jetzt könnte ich eine ca. 45 qm große Wohnung haben, in dem Haus wo meine Schwester wohnt.

    Frage:

    Ist das Haus, wo diese Wohnung zu haben wäre, im gleichen JC-Zuständigkeitsbereich wie deine jetzige Wohnung?

    Die Stromkosten für die Haushaltsenergie müsstest du dann aus deinem Regelbedarf zahlen.

    Die Sachbearbeiterin sagt das ich pro Person nur 1 Zimmer haben darf

    Ergänzung:

    Eine solche Aussage ist nicht richtig. Es gibt keine Regelung zur Zimmeranzahl. Es gibt in den örtlichen KdU-Richtlinien die Angaben über max. Wohnflächen.

    Und dazu entspr. Richtwerte zu den als angemessen bezeichneten Kosten.

    Ich nehme an, für 3 Personen sind auch in eurem Ort max. 75 qm als angemessene Wohnfläche angegeben.

    Mit ärztlichen Attesten und Gutachten könntest du uU für deine jüngeren Kinder bzw. die Familie eine größere Wohnfläche durchsetzen.

    Es stellt sich dabei allerdings die Frage, wie das bisher mit 3 kranken Kindern ging.

    Wie kann ich das Recht für meine große umsetzen, so dass sie ausziehen darf und ich aber meine Wohnung nicht hergeben muss?

    1. Welches Recht für deine Tochter meinst du hier?

    2. Du musst deine Wohnung nicht hergeben. Vielleicht musst du später die KdU-Differenz selbst zahlen. Das weiß jetzt noch niemand.

    ja genau, so ein Bogen kam da, um das zu erklären. Den bringen wir Anfang der Woche dahin.

    Ihr solltet also am besten schriftlich erklären, warum das passiert ist, dass das Bausparkonto nicht angegeben wurde.

    Man kann den ausgefüllten Anhörungsbogen auch einfach abgeben oder in den Hausbriefkasten werfen, denn das JC wird dafür keinen Gesprächstermin machen.

    Viel Glück!

    Der Antrag wurde für Mai abgelehnt und ab Juni Bewilligt.

    Ja, das hatte ich schon verstanden. :)

    Fehlzeiten bei der Rentenversicherung?

    Meinst du wirklich, das JC leistet für Mai oder Juni oder sonst eine Zeit deines Alg2-Bezuges Beiträge an die Rentenversicherung? Wie kommst du darauf?

    Gern nochmal:

    Wenn dein Alg2-Bedarf (Regelbedarf und KdU) für den Monat Mai höher ist als die Krankengeldzahlung von 700,-, dann hast du Anspruch auf ergänzendes Alg2 für den Monat Mai.

    Dann wäre die Ablehnung falsch. Dagegen kannst du etwas tun.

    Gern dazu ein Beipiel:

    Herr X erhielt Krankengeld bis 20.05. in Höhe von 700,-

    Herr X ist Single und hat einen mtl. Regelbedarf von 416,- + 9,57 Mehrbedarf für dez. WW + 41,60 Mehrbedarf für spez. Ernährung.

    Er hat KdU von 350,-

    Sein Gesamtbedarf ist damit 817,17 €.

    Er hätte damit Anspruch auf ergänzendes Alg2 , und zwar auf 117,17€.

    Weil das Krankengeld seinen Bedarf für den Monat Mai nicht deckt.

    Hilft dir das?hmm

    da ich nicht weiß ob es bei Bewilligungsbescheiden Widerspruchsfristen gibt

    Da kann ich gern helfen.

    Ein Bewilligungsbescheid (das ist ein Verwaltungsakt) kann mit Widerspruch innerhalb 1 Monat nach Zugang des Bescheides angegriffen werden. Auch ein Änderungsbescheid ist ein mit Widerspruch angreifbarer Verwaltungsakt.

    Sicher steht auch in deinen Bescheiden stets am Ende: Die Rechtsbehelfsbelehrung

    Oben im 1. Beitrag kannst du lesen, dass der Änderungsbescheid am 1. Juni beim EP zugegangen war. Daraus lässt sich leicht ermitteln, bis wann ein Widerspruch zeitlich möglich und juristisch zulässig wäre.

    durch einen möglicherweise zu späten Widerspruch ...

    Selbst da gibt es noch Möglichkeiten, damit eben nichts *weg ist*.

    Man kann dann nämlich noch einen Überprüfungsantrag stellen, und zwar bis maximal rückwirkend für die Bescheide ab 1.1.2017.

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    Selbstverständlich nur, wenn man davon überzeugt ist, dass der/die Bescheide nicht rechtskonform sind.