Beiträge von Ameise

    Jetzt wurde durch einen Datenabgleich herausgefunden, dass meine Tochter Zinsen in Höhe von 41 Euro für 2016 bekommen hat

    Die eigentliche Frage ist doch: Was will das JC von deiner Tochter? Was schreibt das JC der Tochter überhaupt?

    Habe heute gelesen, es gibt Urteile,

    Bitte nicht auf Einzelfall-Urteile versteifen.

    Und was hat heute die Bausparkasse gesagt?

    Richtig.

    Du müsstest wissen, wie hoch dein monatlicher Bedarf gem. SGB II ist. Das hast du uns hier nicht verrraten.

    Konsequenz:

    Ist dein Bedarf höher als 700,- , dann wäre der Bescheid falsch. Dann wäre Widerspruch angezeigt.

    Dann müsste anteilig für die Resttage im Mai noch ergänzendes Alg2 gezahlt werden. Auf keinen Fall aber volles Alg2 für den ganzen Monat.

    Also der standardmäßige Freibetrag ohne sonstige Werbungskosten.

    Gern wiederhole ich: Wenn du mehr als 400,- monatlich als Erwerbseinkommen hast, kannst du deine tatsächlichen Fahrtkosten einkommensmindernd absetzen. Das steht in der Anlage EK auch in *grün* unter Punkt 3.1.

    Deine tatsächlichen Fahrtkilometer kannst du also nicht mit der Anlage EK vor Beginn deiner Arbeitsaufnahme nachweisen. Schliesslich bist du doch noch gar nicht so viel gefahren. Das Geld kommt sogar erstmals am 15.7.

    Den Nachweis für die X Fahrten mit X km im Juni kannst du am Monatsende bringen.

    Es ist natürlich jetzt für den Monat Juni zu spät, da du den Änderungsbescheid für Juni schon hast. Insofern war die Aussage korrekt.

    Hallo,

    sicher hast du noch keinen Änderungsbescheid mit der Berücksichtigung deines Erwerbseinkommens, oder ?

    Fahrtkosten sind grundsätzlich im 100,- Freibetrag enthalten.

    Ist dein Einkommen allerdings höher als 400,- monatlich, kannst du die tatsächlichen Fahrtkosten zusätzlich geltend machen. Du solltest den Bescheid abwarten. Damit etwas zu lesen ist.

    Mit dem anderen Formular dürfte die --VÄM--- gemeint sein.

    Du trägst deine Fahrtkosten schon zu Beginn deiner Tätigkeit ein, obwohl du jetzt nicht weisst, ob du täglich die Fahrtstrecke selbst fährst und nicht weisst, ob du den Lohn auch ausgezahlt bekommst.

    WANN wird der Lohn lt. Vertrag gezahlt?

    Ab wann willst du denn ergänzendes Alg2 beziehen?

    Ab WSemesterbeginn?

    Erfüllst du alle Voraussetzungen zum Leistungsbezug?

    Du kannst einen schriftlichen Darlehensvertrag mit deinen Eltern machen.

    Darin kann erklärt werden, zu welchem Zweck sie dir die Summe leihen.

    Rückzahlungsmodalitäten sollten auch in dem Vertrag stehen, damit es nicht wie ein Geschenk aussieht.

    Dem JC bei der Antragstellung diesen Vertrag vorlegen.

    Evtl. den KfW-Kreditvertrag und der Einzugsermächtigung auf Nachfrage vorlegen.

    Dann ist es zwar eine Einnahme in Geld, aber es wird nicht als Einkommen berücksichtigt und angerechnet.

    Dem JC gegenüber sind Angaben und Nachweise glaubhaft und nachvollziehbar zu machen.

    Anderer Vorschlag:

    Jetzt Kontakt mit der KfW aufnehmen, den Sachverhalt schildern und versuchen, die Rückzahlung (1 Restsumme??) nicht über Lastschrift/SEPA, sondern durch Überweisung zu begleichen.

    Fragen kostet nichts und Versuch macht kluch.

    Das Geld dafür würden mir meine Eltern leihen.

    Hallo,

    warum erst leihen?

    Deine Eltern können doch die Summe für den alten KfW-Kredit direkt an die KfW unter Angabe des Verwendungszwecks zurückzahlen. Das Geld muss nicht über 3 Konten laufen.

    Das ist möglich und das ist erlaubt. Das ist auch nicht umständlich.

    Hallo,

    du kannst eine solche amtsärztliche Untersuchung (Erforderlichkeit eines Umzuges) auch selbst beantragen. Deine Atteste könnten dann zur Unterstützung hilfreich sein.

    Wenn du es erlaubst, kann ein Amtsarzt auch deinen Hausarzt/Therapeuten kontaktieren, um sich ein besseres Bild zu machen.

    Du kannst einen solchen Antrag persönlich, besser aber schriftlich beim JC stellen.

    Ich verstehe gar nicht, warum du das Konto deines Mannes überhaupt angegeben hast.

    Außerdem hast du nicht erklärt, WARUM du nun doch für zunächst 6 Monate erwerbs-un-fähig bist.

    Dazu muss es doch ein amtsärztliches Gutachten/Untersuchung gegeben haben.

    Das mit den 6 Monaten und weniger als 3 Std. kann weder das JC noch dein Psychologe entscheiden.

    Aber das Geld vom JC bleibt in gleicher Höhe, da kannst du ganz beruhigt sein.

    Auf jeden Fall gute Besserung für dich!

    Alles Gute!

    Ich habe es so verstanden, dass ein persönliches Erscheinen und Nachfragen nur den gleichen Bearbeitungsstand als Auskunft bewirkt wie ein Anruf

    Absolut nicht.

    Eine Sachstandsanfrage empfiehlt sich immer dann, wenn eine Behörde aus unbekannten Gründen einen Antrag etliche Monate nicht bescheidet.

    Man kann dann schriftlich anfragen, ob evtl. noch immer Nachweise fehlen oder aus welchem Grund der Antrag vom xxDatum noch immer nicht beschieden ist.

    Man kann sogar darauf hinweisen, dass man erwägt, eine Untätigkeitsklage beim SG einzureichen.

    Antrag auf ALG2 ab Juli, dem Ende meiner Schulzeit und Bafög-Anspruche,

    Brauchst du ab Juli weiterhin (dann ganz *normales*) Alg2, oder meinst du die Heizkosten-(Nachzahlung) aus dem vorigen Antrag?

    Meine brennende Frage ist nun ob mein Antrag auf ALG2 ab Juli mit Vorauszahlung durchgeht

    Ob der Bescheid dazu positiv wird, wissen wir nicht.

    habe heute dieses schreiben vom Jobcenter erhalten

    Da ist als Seite 2 bzw. 3 sicher ein Antwortbogen dabei und auch eine Liste der entspr. §§.

    In diesen Antwortbogen kannst du eintragen, dass du erwerbsfähig bist.

    Auch, dass sich nichts an den Verhältnissen geändert hat.

    Dass die Leistungen weiterhin auf dein Konto überwiesen werden sollen.

    habe ich denn das recht dem Jobcenter zu sagen das weiterhin die leistungen auf meinem Konto kommen soll ?

    Selbstverständlich.

    --Anlage KdU ausgefüllt und Unterschrieben

    Hat sich daran etwas geändert seit dem letzten Weiterbewilligungs-Antrag?

    dass ich seit Januar "komplett raus" bin, weil ich keinen Weiterbewilligungsantrag gestellt hätte

    Wer nicht im Leistungsbezug ist (Grund egal) und trotzdem Einladungen zu Meldeterminen erhält, kann für die Meldeversäumnisse nicht sanktioniert werden.

    Der Vermittler, der dich seit 01/2018 mehrfach 3 x) eingeladen hat, hat entweder im System nicht sehen können, dass du gar keine Leistungen bekommst... oder hat einfach gepennt. Soll beides vorkommen.

    Allerdings muss auf jeden Fall vor dem Sanktionsbescheid eine Anhörung stattfinden.

    Da wäre ganz einfach zu erklären:

    Habe keine Leistungen beantragt, habe auch keine erhalten. Sanktion nach § 32 SGB II ist rechtswidrig.

    Wenn der Bewilligungsbescheid ab 1.5.2018 jetzt schon die Sanktionen (3 x10%) enthält, solltest du schriftlich Widerspruch einlegen.

    Du hast du 1 Monat Zeit ab Zugang dieses Bescheides.

    Meine Meinung:

    Ich empfehle auf jeden Fall, dem JC ein solch angebotenes formloses Schreiben zu schicken und die Situation erklären.

    Aber eine Mieterhöhung von je 170,- lässt sich wahrscheinlich nicht darstellen.

    Eine Aufforderung zur Kostensenkung ist auch nicht angezeigt.

    Vor allem, weil es keinen wichtigen Grund gibt. Es gibt nur eure Idee, komfortabler zu wohnen.

    Versuchen könnt ihr das.

    Ansonsten eben einen 3. MB suchen. Sollte in HH nicht schwer sein.

    Beim Jobcenter hieß es, wir müssten dazu ein formloses Schreiben einreichen.

    Also machen. Wichtige Daten eintragen.

    Die Bearbeitung beim JC wird nicht Wochen dauern.

    Hallo,

    zu 1) Was steht genau in dem Schreiben * komplett raus*?

    zu 2) Das ist so. Du kannst mit der KV eine Ratenzahlung vereinbaren.

    zu 3) wohl nicht vom JC. Aber du kannst versuchen, mit der Vermieterin eine Ratenzahlung zu vereinbaren.

    Somit bekam ich ab 01/2018 keine Leistungen mehr vom Jobcenter. Allerdings bekam ich immer wieder Einladungen, welche ich nicht wahrgenommen habe und so kam es zu Sanktionen, wegen versäumten Terminen.

    In welchem Zeitraum kamen denn die Einladungen?

    Bevor eine Sanktion (Meldeversäumnis nach § 32 SGB II) beschieden wird, muss eine Anhörung nach § 44 SGB X erfolgen. Hattest du die Möglichkeit einer Anhörung/Stellungnahme?

    Nun ergab es sich innerhalb der letzten Wochen so, dass ich [a] eine neue "Heimat" gefunden habe, in der ich mich wohl fühle und wo es mir psychisch gut geht und [b]

    Du wohnst schon dort?

    Du hast bereits einen Ausbildungsvertrag?

    Wie immer bei Umzugswunsch im SGB-II-Bezug beginnt der Weg damit, ein angemessenes Mietangebot beim JC vorzulegen und die Zusicherung (hier für die Erforderlichkeit des Umzuges) zu beantragen.

    Dieser Umzug ist sozialhilferechtlich nicht erforderlich.

    Das JC wird nicht leisten.

    Hallo,

    -Wie wohnst du jetzt? Ganz ohne Möbel?

    -Hast du ein schriftliches Mietangebot für diese Wohnung und hast du einen Antrag auf Zusicherung der Kostenübernahme beim JC schriftlich gestellt?

    -Warum würdest du keine Möbel mitnehmen?

    -Weiß dein FM, dass du ab 1.8. eine betriebl. Ausbildung beginnst?

    Hallo, keine Erfahrungen mit dieser Kanzlei.

    Nach § 6 (2) BerHG kannst du auch noch einen Beratungshilfeschein beantragen, nachdem der Rechtsbeistand schon tätig war.

    Aber Fristen beachten.

    PKH ist etwas anderes.

    Zitat entfernt fehlerhaft

    Grace

    Niergendwo steht etwas spezifisches für EU-Bürger.

    Doch, es gibt eine ganze Menge Spezifisches für EU-Bürger. Sogar im § 7 SGB II gibt es das.

    Grace hat dir auch noch sehr gutes Lesematerial gegeben. Da findest du auch für eure Situation etwas.

    weil er sagte, dass da wir unverheiratet und EU-Bürger sind, habe ich kein Anspruch auf Leistungen.

    So allgemein stimmt das auf keinen Fall. Aber es gibt Besonderheiten für EU-Bürger zu beachten. Sogar EU und EU ist noch unterschiedlich.

    weil ich meine Selbständigkeit aufgegeben habe

    Gibt es dafür einen besonderen Grund? Und wie lange warst du in D selbständig (von wann bis wann)?

    Habt ihr euch mal ausgerechnet, ob ihr mit dem Lohn deiner Freundin (1000,- netto?) und einem Minijob für dich auch ohne Geld vom Jobcenter leben könnt?

    Also bitte nochmal von vorn:

    Ich will keine Brücke bauen, mit der man ab-oder einstürzt. Ich gebe auch keine falschen Angaben.

    Wer dort JA ankreuzt (also gesundheitlich in der Lage ist, mind. 3 Std. täglich tätig zu sein), hat grundsätzlich Anspruch. Andere Voraussetzungen müssen auch noch erfüllt sein.

    Wer dort NEIN ankreuzt, ist selber schuld. Der braucht als Studentin solch einen Antrag gar nicht erst stellen.

    Die Bereitschaft kann man mit dem Kreuz bei JA zeigen.

    Eine ganz andere Frage ist, ob eine solche Stelle (evtl. auch mit mehr Std.) überhaupt gefunden wird. Dafür gibts nichts anzukreuzen.

    Warten wir doch bitte ab, wie intensiv die Studentin ihr Studium betreibt. Der Tag hat 24 Stunden.

    Es kann gut sein, dass sie mit *Vollzeitbeschäftigung* viiiiel mehr als 8 Std. meint--- dann gibts eben kein Alg2.

    Gegenfrage, was soll eine Maßnahme nützen die völlig abweichend handeln tut? Wenn das JC Leute von Hartz 4 kriegen wollen dann bitte richtig und nicht der Statistik wegen irgend wo rein stopfen.

    Gegenfrage, warum hast du mehr als 5 Jahre gebraucht, um herauszufinden, dass du jetzt am liebsten Verkäuferin werden willst?

    Klingt nicht wirklich berauschend.

    Noch eine Frage: Warum willst du 1 Jahr dranhängen? Wenn die Ausbildung zur Verkäuferin 2 Jahre dauert, passt es doch.

    warum also komme ich nur in solch unnötigen Maßnahmen?

    Das kann dir hier niemand beantworten, und auch, weil es nicht stimmt, dass nur du in solche unnötigen Maßnahmen kommst. Dort sind doch immer etliche andere, oder nicht? Die finden das wohl auch nicht prickelnd.

    Wenn du neu in der Stadt bist, dann such am besten erstmal die PCs.

    Später, wenn du die Bewerbungen fertig hast, und losgeschickt hast--- suchst du Freunde.

    Denk nicht an früher--- denk an deine Zukunft.

    Alles Gute!

    aber ich möchte wissen, was im Gesetzt steht für BG zwischen EU-Bürger,

    Da steht nichts anderes als für 1 Person EU-Bürger.

    Wenn du schon bis April Alg2 bekommen hast, ändert sich ab Mai nur, dass ihr nun als 2-Personen-BG berechnet werdet.

    Das Einkommen deiner Freundin wird ab 1. Mai für euch beide gerechnet.

    Wenn das weniger als Regelbedarf+Wohnkosten ist, dann kommt noch etwas vom Jobcenter dazu.

    Nur ab dem Tag, in dem den Antrag abgegeben habe.

    Wenn du den Antrag am letzten Dienstag (29.05.) abgegeben hast, zählt der Monat Mai auch mit. Das steht auch im Gesetz.

    Danke, Casa und Grace, ist korrekt.

    Ich wollte ihr eine Brücke bauen.

    Bevor ein Ausschluss/Ablehnung erfolgt, würde man beim JC einen Antrag stellen. Im Hauptantrag wird dazu unter 1.4 gefragt:

    Ich bin – meiner Einschätzung nach – gesundheitlich in der Lage, eine Tätigkeit von mindestens drei Stunden täglich auszuüben.
    Ja / Nein
    ► Wenn Sie Nein angekreuzt haben, besteht für Sie möglicherweise kein Anspruch...

    Die Studentin schreibt selbst, sie ist vollzeitbeschäftigt mit ihrem Studium, hätte also möglicherweise keinen Alg2-Anspruch.

    Verweis auf SGB XII klammere ich mal aus.

    Entscheidend ist also, was sie im Antrag HA ankreuzt.

    Hallo,

    du bist jetzt 24. Seit wann beziehst du Alg2?

    Ist das die erste Maßnahme für dich? Wie lange dauert diese Maßnahme insgesamt?

    Darf ich noch fragen, was du für einen Schulabschluss hast und ob du schon eine Ausbildung gemacht/begonnen/abgebrochen hast?

    Ich will dieses Jahr noch in eine Ausbildung

    In welche Ausbildung willst du? Die meisten beginnen im August.

    Warst du schon im BIZ (Berufsinformations-Zentrum) oder bei der Handwerkskammer oder bei der IHK ?

    wo 5 Tage wirklich NUR Bewerbungen geschrieben wird

    Mir ist keine einzige Maßnahme bekannt, in der man die ganze Woche nur Bewerbungen schreibt.

    Was soll das denn nützen? In aller Regel stellt man sich seine Bewerbungsunterlagen einmal zusammen ( mit 24 hat man nicht viel mehr als Lebenslauf, Zeugnisse und das Motivationsschreiben).

    Dann sucht man Stellenanbieter. Man braucht dann nur das Anschreiben für den Anbieter anpassen. Und schickt die Bewerbung los.

    PCs gibt es im JC, in der AfA, in den Stadtbibliotheken, bei Freunden. usw.