Beiträge von Ameise

    Hallo,

    wenn du pauschal 350,- angibst, dann erfolgt die Berechnung so:

    100,- Grundfreibetrag

    +20% von 250,- = 50,-

    Gesamtfreibetrag 150,-, das hättest du zusätzlich zum Regelbedarf.

    Du bist nicht verpflichtet, den Arbeitsvertrag beim JC vorzulegen.

    Gut, dass du keine Fahrtkosten brauchst. Die würdest du leider vom Freibetrag bezahlen müssen .

    Viel Glück!

    Man hat mir empfohlen, ALG II zu beantragen.

    Hallo, wer hat dir das empfohlen?

    Wie alt bist du?

    Wie lange dauert diese Endphase noch, kannst du das absehen? Womit schließt du dann ab?

    weil ich durch die Tatsache des Vollzeitstudiums eigentlich eine Vollzeitbeschäftigung habe.

    Das heißt in der Sprache des SGB II/ Hartz 4 nichts anderes, als dass du der Vermittlung in Arbeit nicht zur Verfügung stehen kannst. Aus diesem Grund hättest du keinen Anspruch, denn Alg2 steht neben anderen Voraussetzungen nur den Personen zu, die erwerbsfähig und bereit für die Vermittlung in Arbeit sind.

    Diese Formulierung *zur Verfügung stehen* ist hier der Knackpunkt.

    Hallo, ich versuchs auch gern nochmal.

    nachzahlen müssen wir von Oktober bis Dezember an die kindergeldkasse.

    Wenn einem Kindergeldberechtigten Kindergeld aus irgendwelchen Gründen nicht mehr zusteht, dann verlangt die Familienkasse das Geld zurück.

    Man soll es also ZURÜCKzahlen, und nicht nachzahlen.

    aber es wurde bis April immer als Einkommen von ihr mitberechnet,

    Welche 5 Monate meinst du jetzt?

    Diese 5 Monate ob sie es zurückkriegt.

    Okt-Dez war dir schon klar--- das sind 3 Monate.

    Januar bis April---das sind 4 Monate.

    Was du jetzt machen kannst, habe ich dir gestern geschrieben.

    Wenn du offene Fragen nicht beantworten kannst oder möchtest, wäre ich dann jetzt fertig mit dem Thema.

    Deshalb nun der Job bei dem ich monatlich etwa 250€ verdiene.

    Überlege dir gut, ob du dir das zutraust. Wenn ja, dann muss das JC folgendes wissen:

    Du wirst monatlich ein Einkommen von 250,- haben. Selten etwas mehr. Evtl. mal weniger.

    Aber du wirst nie in einem Monat 450,- verdienen.

    Das genügt als Info für das JC. Damit dürfen sie nicht von 450,- Verdienst ausgehen.

    Man nennt es *geringfügige Beschäftigung*. Es ist kein 450,--Job. Es ist höchstens ein Minijob.

    Dann ermittelt das JC ein Durchschnittseinkommen aus den 250,- für 6 Monate. Das ist dann 250,-

    Jeden Monat legst du die Lohnabrechnung vor und den Kontoauszug wegen Zufluß des Lohnes.

    Das JC kann entweder monatlich 250,- als Einkommen berücksichtigen

    ODER

    es berücksichtigt zunächst nur den Grundfreibetrag von monatlich 100,- und zahlt nach 6 Monaten den Rest ( die 20%).

    Damit hast du monatlich auf jeden Fall 100,- mehr zur Verfügung, fällst also nicht unter den Regelbedarf.

    Ein Anruf bei der Hotline des Jobcenters ergab

    Man sollte solche wichtigen Sachen nicht von der Hotline beantworten lassen, wenn man sich nicht auskennt.

    Sie sagen dir nur die sparsamste Variante (sparsam für das JC)

    Mit Abtretungserklärung für die Kaution ist vielleicht der Darlehensvertrag gemeint??

    Frage:

    Wenn du täglich für 1,5 Std. zu dem Job musst, hast du dafür Fahrtkosten?:/

    was ich bei fehlenden Rechnungen machen soll..

    Da sollst du gar nichts machen. Rechnungen werden nicht verlangt. Nicht von Hausrat.

    Wer seinen Hausstand samt irgendwelchen Hobbyteilen in den letzten 20-30 Jahren erworben hat, braucht dafür keine Rechnungen vorweisen.

    Wenn du nicht lesen kannst, ob deine Musiksachen zum Hausrat gehören, dann ist da nix schwammig formuliert.

    Der Gesetzgeber bzw. die BA kann doch nicht für jedes Lieblingsteil extra ein Feld ins Formular setzen.

    Angemessener Hausrat--- ist nicht zu berücksichtigen.

    Ist doch deutlich genug.dash

    Was du zum Freibetrag schreibst, ist Geld. Das darfst du max. auf dem Konto haben und bist trotzdem leistungsberechtigt.

    Damit sind keine Sachwerte wie deine Musiksachen gemeint.

    deswegen wahrscheinlich auch die Absicherung zum verwertbaren Vermögen der Behörde "alles was man zu Geld machen kann"...

    Nein. Falsch.

    Es gibt Absatz 1, 2 und 3.

    Bist du sicher,dass das Hausrat ist?

    Ich bin ganz sicher. Das ist dein angemessener Hausrat. Also dein privates angemessenes Vermögen.

    Ich dachte zu verwertbaren Vermögen gehören alle Gegenstände,die man durch Verkauf zu Geld machen kann?

    Oh, dann müsstest du jeden Gegenstand in deinem Haushalt verkaufen. Wahrscheinlich lässt sich alles irgendwie zu Geld machen.

    Soweit geht das SGB II nicht.

    Da hast du Blödsinn gedacht.;)

    Verwerten soll man nur *nicht angemessenes Vermögen*.

    Was in Absatz 3 steht, ist aber angemessen (aber du darfst es trotzdem verkaufen und das Geld behalten = Vermögensumwandlung)

    § 12 SGB II - Zu berücksichtigendes Vermögen

    Verwirrung komplett?:huh:

    und habe teilweise keine Rechnungen mehr

    Du willst dem JC einen fiktiven Gebrauchswert von Anzeigen/Angeboten vorlegen? Ich meine, das wird nicht akzeptiert. Du willst doch nichts verkaufen oder kaufen, sondern besitzt dieses XY Musik-Equipment.

    Gehören diese Teile zu deinem Privatvermögen oder ist es Betriebsvermögen (falls du selbständiger Musiker bist) ?

    Falls es privates Vermögen ist, gehört das zum angemessenen Hausstand. Da müssen einzelne Teile und deren Wert nicht angegeben werden.

    Oder handelt es sich um eine seltene und besonders wertvolle alte Fender?

    Entschuldigung, aber du wiederholst dich.

    Und *Nachzahlen* scheint hier ein falscher Begriff zu sein. Ihr müsst wohl eher Kindergeld an die Familienkasse zurückzahlen, weil es euch aus irgendwelchen Gründen nicht zustand.

    Das Jobcenter hat es schon vor 2 Jahren immer als Einkommen berücksichtigt , das Kindergeld.

    Und wie war das? Stand es euch da auch nicht zu? Wie alt ist denn das Kind jetzt?

    Es ist gesetzlich so geregelt, dass Kindergeld Einkommen ist und sich das Alg2 dann entspr. verringert.

    Euer Problem ist dann:

    Ihr sollt für 7 Monate Kindergeld zurückzahlen. Sind das 7 x 194,-?

    Hast du schon mit der Familienkasse Kontakt aufgenommen?

    Heute habe ich lediglich eine änderungsbescheinigung bekommen mit der Begründung das meine Tochter ab mai kein Kindergeld bekommt

    Das war am Freitag. Gegen diesen Änderungsbescheid kannst du Widerspruch einlegen.

    Du hast dazu 1 Monat Zeit ab Zugang des Bescheides, also bitte keine Panik.

    Weißt du, wie man den schreibt?

    Wenn das JC den Änderungsbescheid falsch berechnet hat, werden sie ihn ändern und eine neue Berechnung anstellen.

    Und dann hört er beim Termin nur, dass die Dame davon nichts wisse und sie es aber ebenso auch nicht sehen will.

    Das ist keine Aussage für immer und ewig. Und was ist jetzt aktuell der Stand?

    Im Antrag hatte er zu div. Dingen einen Erklärungstext abgegeben. u.a. Vorschläge für Arbeitsstellen und Aussichten für eventuelle Weiterbildungen die im Job helfen würden.

    Was ist denn ein Erklärungstext?

    Kannst du das bitte etwas genauer erklären, was unter *Vorschläge für Arbeitsstellen* zu verstehen ist? Warum bewirbt er sich nicht direkt dort bei diesen Arbeitsstellen?

    Gibt es Gründe, die eine Weiterbildung in seinem Beruf unerlässlich machen?

    Wann würde bei dem Träger, der die Zusage machte, die Weiterbildung denn beginnen?

    Und wie lange ist dein Mann aus seinem Beruf raus?

    Er meinte zu mir, dass er das Gefühl hatte, dass Sie gar nicht zusammen an einer Joblösung suchen möchte.

    Tja, so unrecht hat er da wohl nicht.

    Zuerst ist dein Mann dran. Bewerben-bewerben-bewerben.

    und für den Rest meines Lebens jegliche Ansprüche damit verloren hätte.

    Das dürfte nur in deiner Erinnerung so sein.

    Du kannst jetzt einen Antrag auf Alg2 stellen. Am besten meldest du dich im JC, erklärst deine Situation.

    Dann wird man dir die entspr. Formulare aushändigen.

    Um einen Beistand für dich zu finden, müsste man hier lesen können, aus welcher Stadt du überhaupt kommst.

    Wenn du jetzt aktuell von Obdachlosigkeit bedroht bist, hat deine Stadt bzw. das Landratsamt ein Wohnungsamt, dort gibt es eine Stelle für Wohnungsnothilfe.

    Bitte wende dich zuerst dorthin.

    Viel Glück

    morgen erst einmal Rechtsberatung vom Sozialrechtsanwalt

    Das sehe ich bis jetzt noch nicht als wichtig.

    Auch Rechtsberatung kostet. Einen Schein für BerH wird dir das Amtsgericht nicht geben. Es liegt nichts vor, außer dass du mitwirken sollst.

    Hast du einen RA, der dich *einfach so* berät, dann umso besser.

    Vielleicht hast du den Grundgedanken noch nicht erfasst?

    Niemand hat etwas gegen deine NBH-Aktivitäten, aber das JC will über Einnahmen informiert werden. Ganz allgemein und schon immer ist das so.

    Dass sie nun auch seit mehreren Jahren über die paypal-Konten Erklärungen wollen, ist so, als hättest du ein noch weiteres Giro. Oder ein vergessenes Sparbuch. Auch dazu wollen sie Auskunft.

    zu paypal findest du hier auf Seite 2 oben was:

    Anlage Vermögen

    Eine ganz andere Frage ist dann, als was und wie Einnahmen berücksichtigt werden.

    vereinfacht: wird angerechnet oder wird nicht angerechnet.

    Noch eine ganz andere Frage:

    Fragt dich das JC jetzt explizit nach dem paypal-Konto? Und nur danach?

    und drängt nun darauf, dass ich die Wohnung kündige.

    Ob du noch nachliest?

    Deine Mitbewohnerin kann ruhig drängen.

    Ebenso kannst du jetzt nach einem neuen Mitbewohnenden Ausschau halten. Das dürfte einfacher und preiswerter sein, als selbst eine andere Wohnung zu suchen usw.

    Wenn du beim JC nur gefragt hast und nur eine mündliche Vorbehalts-Antwort erhalten hast, kann man damit nicht gar so viel anfangen.

    Was man dir sagte, klingt hier so, als wäre diese 2Zi-Whg auch für 1 Person noch im angemessenen Bereich?

    Dann brauchst du doch so gut wie gar nichts machen außer einer MV-Änderung.

    Ich muss nun ein paar Tage warten bis etwas geregelt wurde und kann dann alles weitere veranlassen :))

    Rätselhaft! Spannend! golly

    Dessen ungeachtet wird die fehlende Mitteilung an das JC von der Existenz des PP Accounts sicher Folgen haben. Welche weiß ich nicht.

    Bitte lies die entspr. §§ zu den Mitwirkungspflichten.

    Zitat

    Dort § 60, 65,66,67

    Also komme bestmöglich deinen Mitwirkungspflichten nach. Gar nicht reagieren, könnte zur Leistungseinstellung führen.

    Kann man aus den Umsatzlisten erkennen, dass du kein Einkommen erzielt hast und dass es evtl. sogar deine Vermögensumwandlung war, wird man dir keinen Strick draus drehen.

    Ich kapier das mit dem *bar* aber noch nicht so ganz.

    Wenn du für Leute ohne Internet was kaufst oder verkaufst, geben die dir Bargeld bzw. gibst du denen das dann nach dem Verkauf eines Artikels?

    Könnte das nach den Umsatzlisten der letzten 1,5 Jahre nach gewerbsmäßigen Handel ausschauen? Also recht häufiger Umsatz? hmm

    dann noch die Möbel in den Mietvertrag aufnehme,

    Lass doch bitte diesen Gedanken mal ins Universum verschwinden!

    Das JC hat der verbleibenden Restfamilie nach dem Auszug deiner Schwester verdeutlicht, dass die Wohnung nun zu teuer für 3 Personen ist. Auf die Straße soll niemand, aber das Geld soll weiter vom JC kommen. Dazu muss der Nachweis erbracht werden, dass es eben bei euch ums Eck oder in der Kommune keine solch preiswerte Wohnung gibt bzw. nicht an deine Familie vermietet wird. Weiß jemand bei euch, wie man das macht?

    aber in einigen Rand-Stadtteile eventuell schon.

    Also bitte. Dort nach Angeboten schauen, im Netz suchen, bei Gesellschaften fragen. Das Suchen und Fragen heißt nicht, dass jemand die Wohnung kriegt bzw. dass jemand dort hinziehen muss. Immer hat der Vermieter das letzte Wort.

    Wenn der Bruder das eigentliche Problem ist, kann man für den durchaus auch versuchen, ein entspr. ärztl. Attest beizubringen.

    Auch für ältere Bürger kann man solche Argumente bringen, weil nicht jeder so einfach sein soziales Umfeld usw. verlassen kann.

    weil ich die Miete verringere und zusätzlich noch Möbel kaufe.

    Wenn das FA das nicht akzeptiert, passiert dir was? Und wann? Es lässt die Summe Möbel als nicht absetzbar stehen. Wann schlägt sich das auf dein Budget nieder? Im nächsten Steuerbescheid, der nicht vor Mitte bis Ende nächsten Jahres zu erwarten ist.

    Hast du schon mal darüber nachgedacht, über viel benutzte Internet-Plattformen nach *guten Gebrauchten* (Möbeln) zu schauen?

    Nachbarn hier und Leute, denen es ähnlich armselig geht, haben sich recht gut und sehr preiswert ummöbliert. Das macht aber auch Mühe! Und man braucht etwas Glück!

    Welche Probleme hättest du denn mit dem Finanzamt? Meinst du das Absetzen von Sonderausgaben (etwa Möbel für eine erworbene ETW) ?

    Leider nochmal falsch: Die Familie muss nicht ausziehen, weil die Wohnung für 3 jetzt zu groß ist.

    Das JC zahlt nur nicht mehr für 4.

    Kann die Familie nachweisen, dass sie keine solche billige Wohnung bekommt, zahlt das JC auch weiterhin. Wahrscheinlich aber (so klingts hier) hat sich deine Familie darum nicht gekümmert, seitdem deine Schwester im Januar ausgezogen ist.

    Das könnt ihr aber jetzt noch tun, den Nachweis erbringen, dass sie keine angemessene Unterkunft für diese Summe finden. Aber das macht Mühe!

    Eine WG mit Eltern und Ü25-Bruder. Niemals!

    Ja, tolle Idee. Erst die Wohnung kaufen, damit die Eltern und der Bruder drin bleiben kann, dann doch feststellen, dass man befristet jobbt und eigentlich für viel mehr vermieten könnte.

    Natürlich ginge das! Aber nicht an Hartz-4-Bezieher, denen das JC die Miete zahlen soll.

    Danke für die Erklärungen. Nur leider scheinst du einen Denkansatz zu pflegen, der nicht zur Rechts-und Gesetzeslage SGB II passt. Ob du Forumsteilnehmer nun für spießig hältst oder nicht, spielt gar keine Rolle.

    Dass du deiner Familie helfen willst, ist verständlich und ehrenhaft. Das geht aber nicht so, wie du das konzipierst. Und warum fällt dir das gerade jetzt erst auf, dass dort vieles längst heruntergekommen ist?

    Absetzen kannst du steuerlich schon, aber wohl nicht auf diese Weise.

    Denn du beschreibst hier deinen Plan: Ich lasse vom Steuerzahler Hartz 4 für 3 leisten und setze bei meiner Steuer ab.

    Wenn ein Haushaltsmitglied auszieht, könnte die Wohnung nicht mehr angemessen billig sein für das JC. Stimmt!

    Wenn das so ist, kam ganz bestimmt eine sogenannte Aufforderung zur Kostensenkung, denn deine Schwester hat sich wahrscheinlich beim JC abgemeldet?

    Mein Steuertip: Als naher Verwandter und neuer Vermieter darfst du die bisherige Miete senken. Das Netz gibt vielfältige Hinweise, ganz legal und steuerunschädlich. Das wäre deine Idee Nr. 1.

    Nr. 2 funktioniert nicht. Durch eine nicht mögliche Umwandlung einer HG in eine WG verringert sich die Miete, die du erzielen willst, gar nicht.

    Möblierter Mietvertrag?

    1.Ich sehe absolut keine Chance, die 100,- durch das JC zu kompensieren. Das ist nicht vermittelbar.

    2. Die jetzt um 100,- zu hohe Miete nochmals um 5,- erhöhen? Das ist dem JC nicht vermittelbar.

    3. Auch falsch.

    Mein Möbelvorschlag:

    Die Miete über den neuen Verwandten-Mietvertrag soweit senken, so dass sie wieder angemessen wird für 3.

    Von der Steuererstattung im nächsten Jahr deiner Familie die gewünschten Möbel kaufen.

    Insgesamt kann ich nicht verstehen, warum du um 100,- mtl. solch einen Aufwand treibst. Wer eine ETW erwirbt, sollte sich nicht an 100,- lahm legen.

    und habe einen Arbeitsvertrag, dass Ende diesen Jahres ausläuft

    Hast du dich mit dem Wohnungskauf evtl. schon jetzt übernommen?

    edit: Die ganze Möblierungsidee ist doch eine JC-Zahlung durch die Hintertür. Also durch Steuerzahler-Gelder. Oder wo lässt das JC drucken?

    Ich versuchs noch mal anders:

    Wenn du deine Ex-Bescheinigung bei der Antragstellung auf Alg2 vorlegst, und wenn du die anderen Voraussetzungen für SGB-II-Leistungen erfüllst, dann kannst du Alg2 erhalten.

    Die wichtige Voraussetzung ist bei deiner Frage eben, dass du der Vermittlung in den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, obwohl du mit der B-Arbeit zu tun hast.


    Nach Konversation bearbeitet, interne Klärung.

    Grace

    foltyn

    Jetzt wird in den Formularen für die Weiterbewilligung auch nach paypal gefragt.

    Da du zur Mitwirkung aufgefordert wurdest, wie wäre es, wenn du kurz schriftlich oder dort im JC zur Niederschrift erklärst, wie das war.

    Diese Barzahlung an die Freunde nach dem Verkauf hast du aber vorher von deinem Konto abgehoben, oder?

    Ich mach manchmal etwas über paypal, weil ein Internetverkäufer nur paypal akzeptiert, aber wie Kontoauszüge von paypal zu beschaffen sind, weiß ich nicht.

    Wenn du seit ca 2 Jahren immer nur die KA des letzten Monats für einen WB-Antrag vorlegen musstest, hat sich jetzt wohl was geändert in deinem JC.

    Edit: wie siejt denn eine Rechtsfolgenbelehrung aus?

    Eine Rechtsfolgenbelehrung sagt dir, was passiert, wenn du bestimmte vereinbarte Pflichten nicht erfüllst.

    z.B. welche Sanktionen wann eintreten oder wann Leistungen ganz bzw. tw. eingestellt/versagt werden.

    Diese Pflichten (und Rechte) sollen zuerst in einer EinV /EGV/ gemeinsam vereinbart und schriftlich fixiert werden als freiwillige Vereinbarung.

    Aus den Vorhaltungen beim Erstgespräch kann noch keine Sanktion kommen.

    Die Tendenz geht allgemein dahin, neue Antragsteller gleich *in die Bewerbungsspur* zu schicken, d.h. gar nicht erst einrichten in H4.

    Darf ich fragen, warum dein Mann sich so auf Weiterbildung orientiert hat?

    Und warum wird eure Miete direkt an den Vermieter gezahlt? Wollt ihr das so?

    Habt ihr euch bei der Wohngeldstelle des örtl. Wohnungsamtes mal ausrechnen lassen, wieviel und ob ihr Wohngeld+KiZu erhalten würdet?

    Habt ihr als Erst-Antragsteller ein Merkheft *Alg2 /Sozialgeld* erhalten?

    Aber du bist schon rechtmäßiger Eigentümer dieser Wohnung?

    und die Wohnung meiner Eltern gekauft.

    Wie und wann ? den Mietvertrag vom Vormieter übernommen und noch nichts geändert.

    Auch vorher galten Eltern und Bruder als HG. Welche Leistungen erhält dein Bruder bisher vom JC?

    Wenn sich die Wohnkosten durch den Eigentümerwechsel nicht ändern, versteht man die angedrohte Senkung der KDU nicht.

    Deine Wunschsituation ist absurd: Eltern und Bruder wohnen wie vorher, haben nur einen anderen Vermieter. Oder was ändert sich an der Möblierung?

    Erkläre bitte, womit das JC die angedrohte Kürzung um 100,- begründet. Nur dagegen könnte man evtl. etwas tun.

    Bruder für 100 Euro als Hausmeister einstellen

    Ein Hausmeister für eine ETW? nono

    Jetzt kam der Brief, da sie sich nicht mehr in der Stadt befindet wo sie den Antrag gestellt hat , das dieser abgelehnt wurde.

    Der Brief kam vom JC der alten Stadt? Hat sie sich denn dort abgemeldet, als sie zu dir zog?

    In welchen Zeiträumen spielte sich das alles ab?

    Sie müsste sich jetzt in dem JC anmelden, das für deinen Wohnort zuständig ist. Und sie muss sich zuerst selber ein Mietangebot für die Stadt beschaffen, für sich und ihren Sohn. Ihr Sohn lebt jetzt bei ihrem Vater/seinem Großvater?

    Kann ihr Vater bei der Wohnungssuche helfen?

    Kannst du einen befristeten Untermietvertrag mit ihr machen?

    Mir geht es um unkomplizierte Schnelligkeit..

    Nach meinen bisherigen Erfahrungen wird das dein frommer Wunsch bleiben.

    Allerdings gehen wohl mehrere JC nun dazu über, auch die Durchwahlnummern der MA rauszugeben, mein zuständiges will das auch einführen.

    auf Email keine Reaktion vom Betreuer (2 Anträge auf Ausgaben für mein Unternehmen)

    Du bist anscheinend ein selbstständiger Aufstocker. Da sollst du doch sicherlich alle 6 Monate diese EKS -Formulare abgeben.

    Wie lange wartest du auf die e-mail-Antwort schon und was erhoffst du dir davon?

    spontaner Besuch der Person in Leistungsabteilung nicht gern gesehen

    Ja, das kann ich bestätigen. Da kommt man nicht hin.

    Das ist aber nicht der Fallmanager.

    Hallo,

    Nachzahlung an die kindergeldkasse

    Das Kindergeld stand dir als Berechtigtem ab Januar nicht mehr zu?

    Es stand dir auch für Oktober-Dezember nicht zu? Hattet ihr zu der Zeit auch schon Alg2-Leistungen?

    Das JC hat es ab wann als Einkommen berücksichtigt?

    Das JC hat erst ab Mai wieder ohne KiG-Einkommen (also mit vollen Anspruch) berechnet?

    Ist es richtig, dass du für 3 Monate (okt-Dez) das erhaltene Kindergeld an die Familienkasse zurückzahlen sollst?