Danke für die Erklärungen.
Das hätte in den Erstbeitrag gehört.
Ich gehe mal davon aus, dass das Jobcenter unseren Antrag mit der ABH abgleicht bzw. meldet. Insbesondere da der Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis noch läuft.
Datenschutz? In D ein extrem wichtiges Wort.
Deswegen rennt man in D selber zu jeder Behörde und beantragt wieder alles, um es der anderen Behörde nachzuweisen.
Du erinnerst dich noch an Reinhard Mey ? An seinen Antragsformular-Song?
Abgleichen untereinander darf mW in solchen Fällen nur die ABH mit der Meldestelle. Geschieht auch regelmäßig und automatisiert.
Ich habe die Aussage von der ABH: Das wird nachts datenpaketweise rüber geschickt. Wenn Sie sich montags beim EMA mit Wohnsitz anmelden, wissen wir bei der ABH das dienstags früh. Montags würden wir Sie leider wieder wegschicken....weil: unser Computer sagt Nö, is nich gemeldet.
Luftlinie: 800m
Das JC verlangt nun mal die Vorlage eines entspr. AT. Ist der für deine Frau noch nicht vorhanden, wird aber schon für dich und die Kinder der gestellte Alg2- Antrag bearbeitet und sicher auch bewilligt.
Deine Frau zählt zur Familie, zum Haushalt---aber (noch) ohne Leistungen.
Liegt der AT für deine Frau vor, dann arbeitet das JC *nach*, erstellt einen Änderungsbescheid auf alle Personen, alle mit Leistungsanspruch.
Ja, das Hickhack mit der Voraussetzung der Sicherstellung des Lebensunterhaltes kenne ich auch--- und auch sehr unterschiedliche Aussagen einer einzigen ABH. Sogar tagesformabhängig.
Manchmal muss der (ausländische) Antragsteller erst einen deutschsprechenden Helfer finden, der das entspr. Gesetz und die Fachanweisungen sucht bzw. kennt--- dieses den Mitarbeitern höflich vorlegt---- und schon bewegt sich die Maschine in die richtige Richtung;-)
Du bist Deutscher, du solltest dich noch erinnern----
Ja, das Geldvermögen würde zunächst für dich und die dt. Kinder zählen. Das passt auch.
Du brauchst dir gar nicht komisch vorkommen---- Hartz 4 ist eben ein System, dass Hilfebedürftigen bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen auch ohne *vorherige Einzahlung* Leistungen gewährt.
Es gibt auch überhaupt keine Verpflichtung, sein geringes eigenes Vermögen zuerst einzusetzen.
Wenn du deinen Arbeitsvertrag ab Oktober unter Dach und Fach hast, und dein Einkommen den Familienbedarf deckt, entfällt die Leistungsberechtigung wieder. Da achtet das JC schon selber drauf.
Die Mitteilung mit dem Einkommen braucht erst gemacht werden, wenn das Einkommen wirklich sicher fließt.
Kennst du die Sozialleistungen für
-Bildung und Teilhabe--- vom JC bzw. vom Landkreis/Soziales
-evtl. Mehrbedarf für kostenintensive Ernährung---vom JC
-Erstausstattung des Haushaltes---vom JC
-persönlicher Schulbedarf für Schüler nach Vorlage der Schulbescheinigung---vom JC
-Kindergeld ----von der Familienkasse der Arbeitsagentur
Fazit:
Stelle den Antrag für alle auf jeden Fall noch im August. Dazu genügt die fristwahrende Antragstellung mit den wichtigsten Formularen.
Hauptantrag HA, dazu Anlagen KDU, EK, VM
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