Hallo
welche ich als auch als "alleinstehende" Person haben DARF!!!
Leider dein uraltes Missverständnis. Du darfst auch viel höhere Mietkosten haben, die Frage ist nur, ob das JC diese dann auch für dich zahlt.
Außerdem hat es wirklich nichts mit *haben dürfen* zu tun. Das JC zahlt dir angemessene Wohnkosten. Das ist durchaus nicht immer das Maximale, was für einen Ort noch als *höchstens angemessen* gilt .
Das Missverständnis scheint sehr weit verbreitet zu sein. Sogar hier im Forum....
Allerdings warst du seit 2012 bzw. 2013 gar keine alleinstehende Person, denn dein Bekannter gehörte seit 2013 zu deiner BG, oder nicht?
Mir alleine steht die Höhe der KdU zu und nicht uns beiden.
Wahrscheinlich, weil du die alleinige Mieterin bist? Und weil dein Bekannter mit bei dir wohnt? Dann dürfte diese Entscheidung des SG verständlich sein. Ums Einsparen ging es nicht. Das JC hat sicher jedem 50% der Wohnkosten gezahlt. Dem SG gings auch nicht ums Sparen. Das Gericht musste das Recht durchsetzen.
Aber dein Gedankengang ist durchaus verständlich.
Und ihr beide habt dann jeweils den Partner-Regelsatz (90% für den Lebensunterhalt) erhalten? Und du die ganze Miete?
Er hat Anspruch auf Wohnraum (Kdu)
Hat er denn seit 2012 wirklich nichts gefunden? Wohnraum ist knapp und nicht wirklich günstig, aber in 6 Jahren findet er gar nichts in der Nähe deiner Wohnung?
Wo hat er denn überall gesucht? Jetzt seit 2017 wollt ihr trotzdem zusammen bleiben?
Muss ich ihm dann ZUERST eine sog. Mietbescheinigung ausstellen oder kann ich (falls der Vermieter mit unserer Konstellation einverstanden ist) auch DIREKT einen Untermietvertrag ausstellen
ohne das Amt vorher zu fragen?
Die Mietbescheinigung soll der Vermieter der Wohnung ausstellen. Also nicht du, du wärst ja dann nur die Hauptmieterin.
Wenn ein Vermieter nichts gegen Untervermietung hat, dann kannst du einen Untermietvertrag mit deinem Bekannten machen.
Ohne das JC zu fragen.
Hinweis:
Das JC wird euch trotzdem als 2er-BG einordnen. Ihr lebt doch seit mind. 6 Jahren zusammen. Er kann nicht plötzlich zum offiziellen Untermieter werden. Das nimmt das JC euch nicht ab.
Du hast dann Einkommen und er vielleicht nicht? Weißt du, was das JC dann berechnet?-----> this
1. Anderer Vorschlag:
Du suchst zuerst nur für dich allein eine bezahlbare Wohnung.
Dein alter Bekannter MUSS dann zwangsläufig (irgendwann) aus der bisherigen Wohnung ausziehen, weil zu groß und zu teuer für 1 Person.
Ihr trennt euch also!
Er sucht dann für 1 Person eine angemessene Wohnung in der Nähe. Solange er nichts findet, muss das JC die Miete zahlen. Er muss seine erfolglose Suche aber nachweisen. Er erhält dort den vollen Regelsatz für Singles, die KDU und auch die Erstausstattung. Denn du nimmst alles mit, was dir gehört (egal, ob er es genutzt hat). Das steht ihm dann wirklich zu. Er hat diesen Anspruch!
Ob es Ärger mit dem Vermieter gibt, weiß man jetzt noch nicht. Der will offensichtlich nur Miete einstreichen--- kennt man zur Genüge.
Aber : Du bist raus, hast für dich eine Wohnung nicht in Hartz-4-Niveau und bist eben immer noch eine gute alte Bekannte. Wie oft ihr euch besucht, hat keinen zu interessieren. Interessiert dann auch keinen.
---So würde ich dieses Problem nach erstem Überlegen angehen.---