Beiträge von Ameise

    Das ich in einer Hütte lebe weiß das JC

    Dann bekommst du vom JC den Hartz 4 -Satz von 416,-?

    Wenn du unbedingt deine Freiheit behalten willst, dann bezahlst du die Heizkosten eben vom Hartz-4-Satz. Fang bitte schon an zu sparen.

    Aber auch noch ohne Strom und Wasser? Na ja, jeder, wie er mag------fie

    Im Sommer in Südeuropa kann das mal ein interessantes Abenteuer sein, aber im Winter in Deutschland?

    Viel Glück!

    Bitte nochmal für den Fragesteller:

    Auszufüllen in der Anlage HG ist nur Punkt 1 und Punkt 2 .

    Weil beide in dieser Wohnung wohnen. Das ist ein Haushalt. Sie benutzen auch Staubsauger, Herd, Kühlschrank gemeinsam.

    Der Fragesteller ist trotzdem allein eine 1-P-BG. Alle BG-Mitglieder ist dann 1 Person--- und zwar der Fragesteller.

    Sein Bruder ist Student (was das JC aber nicht interessiert). Aber beide sind verwandt.

    Der Bruder leistet dem Fragesteller finanziell nichts---sonst würde in der Anlage HG unter Punkt 3 eine Summe stehen.

    Der Fragesteller braucht sich auch keine Hilfe vor Ort zu holen. Vorsicht ist auch nicht nötig.

    Der Gesetzgeber hat den § 9 (5) SGB II nun mal erlassen.

    Also darf und muss das JC dieser Vermutung in Form der Anlage HG Ausdruck geben.

    Und durch entspr. Angaben im Formular HG wird diese Vermutung widerlegt.

    für die neue Wohnung bräuchte ich einen neuen "Wisch", den gibt's aber ohne Zustimmung des JC nicht,

    Der neue *Wisch* wäre zunächst nur das Mietangebot des Vermieters. Er bietet ja offenbar eine freie günstige Wohnung an.

    Dieses Mietangebot kannst du dem JC schicken---per Post--- und eben so wie oben geschrieben, darin um Zusicherung bitten.

    Ich hatte geschrieben, geh zum JC.

    Ich meinte aber, mach es schriftlich und schicke oder bringe es hin.

    Mit Aussagen auf Nachfragen kann man gar nichts anfangen.

    Bitte mach es schriftlich.

    Wenn das JC das gleiche bleibt und wenn der Vermieter der gleiche bleibt, wandert die Kautions-Bürgschaft eben mit.

    Etwas anderes fällt mir nicht ein. Ob das Risiko hoch ist, und das JC Nachzahlungen für BK evtl. nicht übernimmt, weißt du selbst am besten.

    Viel Glück!

    Ergänzend zum Formular HG :

    Lies dir das Formular bitte durch und du wirst feststellen, dass du dort nur deine persönlichen Daten unter 1. eintragen musst.

    Weiterhin unter Punkt 2 nur den Namen deines Bruders und sein Geb-Datum.

    Das wars schon.

    Unten auf Seite 2 noch Ort und Datum und deine Unterschrift.

    Dann das Formular zum JC.

    Es ist nicht nötig, dass dein Bruder etwas dazu erklärt. Es ergibt sich alles aus dem Formular.

    Was würde passieren? Das JC entnimmt aus dem Formular HG, dass du mit Herrn XY als deinem Verwandten in dem Haushalt wohnst. Punkt. Fertig.

    Wenn du dir so sicher bist, was ein JC alles nicht verlangen darf, dann mach es doch so. Leg diese Nachweise eben nicht vor.

    Dann siehst du, was noch passiert.

    Hallo,

    1. Zwingen können sie dich nicht. Das dürfen sie auch nicht. Das wäre nicht rechtens. Das tun sie also nicht.

    2. Hast du Schonvermögen, mit dem du in Vorkasse treten könntest? Weiß das JC das ?

    3. Von einem Regelsatz 416,- maximal kann niemand einen Umzug bezahlen. Das weiß auch das JC.

    4. Wenn du mal das Schreiben hier anonymisiert einstellen würdest, in dem sie schreiben, dass sich dich zur Vorkasse zwingen?

    Dann könnten Helfer hier besser wissen, wie darauf zu reagieren sein könnte.

    Hallo,

    wenn du dem Jobcenter deine Unterkunft nicht verraten willst, wird das JC dir leider auch keine Heizkosten zahlen dürfen.

    Warum?

    Das JC kann nicht prüfen, wieviel Brennstoffkosten du benötigst.

    Und weil die Hütte gar keine richtige Unterkunft ist.

    Aber trotzdem kannst du einen Antrag stellen, denn für alles kann man Anträge stellen.

    Hallo,

    dass uns als bedarfsgemeinshaft allen 3 das Hartz 4 gestrichen wurde.

    Das kann nur ein grober Fehler des JC sein.

    Dass du kein Alg2 mehr erhältst, ist korrekt. Mit nur 510,- Schüler-Bafög kannst du aber ergänzende Leistungen vom JC erhalten.

    Machst du denn deinen Nebenjob mit 170,- monatlich weiterhin? Sind 170,- wirklich dein Lohn?

    Deine Frau und euer Kind sind weiterhin leistungsberechtigt und müssen ihren Bedarf weiterhin vom JC bekommen. Es muss auch weiterhin das Kindergeld berücksichtigt werden.

    Deine Frau bekommt dann 374,- + 1/3 KDU.

    Euer Kind (wie alt?) bekommt dann Kindergeld und den Rest Bedarf + 1/3 KDU.

    Das Kindergeld kommt doch monatlich auch weiterhin. Nur dein ALG 1 kommt das letzte Mal zu Ende August.

    Meine Empfehlung:

    Am Montag früh zum JC, dort den Bescheid mit der Leistungseinstellung vorlegen und *Widerspruch zur Niederschrift* einlegen.

    Gleichzeitig ein Überbrückungsdarlehen beantragen, bis Bafög fliesst.

    Gleichzeitig auch ergänzende Leistungen nach § 27 SGB II für dich beantragen.

    Hallo,

    meine Empfehlung ist diese:

    Lass dir zunächst vom Vermieter eine *Mietangebot* für diese neue Wohnung geben. Nur ein Angebot!

    Damit gehst du zum JC und beantragst die Zusicherung der Kostenübernahme für diese Wohnung.

    Man wird dir schreiben, dass man den Umzug für nicht erforderlich hält, dass man deswegen keine Umzugskosten und auch keine Mietkaution gewähren wird.

    Aber die Zahlung neuen KDU wird man zusichern. Diese Zusicherung will der Vermieter sehen.

    Aus meiner Erfahrung wird beim Umzug innerhalb der gleichen Wohnungsgesellschaft die Kaution nur *umgeschrieben*, d.h. eine neue Kaution wird nicht fällig.

    Hallo

    aber ich habe gelessen dass das Job Center Daten aus Finanzamt benuzt.

    So kann man das nicht sagen.

    Wenn du seit 6 Jahren noch nie eine Steuererklärung gemacht hast, bekommst du vielleicht mal ein Problem mit dem Finanzamt.

    Es ist so oder so zu empfehlen, eine Steuererklärung zu machen.

    Für den Fall, dass du später vom Finanzamt eine Steuererstattung (Rückzahlung) bekommst und auch noch Leistungen vom Jobcenter, dann wird diese Steuererstattung als Einkommen angerechnet und evtl. weniger/gar kein ALG 2 mehr gezahlt.

    Ich möchte darauf hinweisen, dass eine Mieterhöhung wegen eines weiteren Zimmers um ca. 130,- warm unweigerlich eine Kostensenkungsaufforderung nach sich zieht, wenn man nach Fertigstellung des neuen Zimmers den geänderten Mietvertrag beim JC vorlegt.

    Auch dann, wenn die neuen Kosten noch innerhalb der örtl. Angemessenheitsgrenzen liegen.

    Es gibt leider keinen Anspruch auf die *Mietobergrenze* bzw. die max. angemessene Wohnfläche.

    Vorher ein (unverbindliches) Gespräch beim SB zu führen, widerspräche allerdings dem Vorschlag nach 1 und 2.

    Natürlich hat ein Vermieter seinen Mietern lange vorher mitzuteilen, was er in und mit der Wohnung machen will. Der Vermieter hat auch den Mietern eine längere Kündigungsfrist einzuräumen, falls sie nicht damit einverstanden sind. So wird es regelmäßig bei Modernisierungs-/Sanierungsarbeiten an Gebäuden gemacht. Und meist erkennen die JC die höheren KDU auch an, weil sie den Wohnungsmarkt kennen und Umzüge auch vermeiden wollen.

    Da die jetzige Wohnung mit ca. 58 qm wirklich für heutige Verhältnisse sehr klein für 4 P ist, könnte man im JC das Angebot des Vermieters zeigen und eben einen Antrag auf Zusicherung der Kostenübernahme stellen.

    Wenn das einen Umzug verhindert, und wenn das JC die neuen Kosten anerkennt--- dann wäre alles abgesichert, der Vermieter könnte beginnen.

    Das JC würde die neuen KDU auch zahlen.

    So verschieden kann man das sehen. Und ganz verschieden reagieren die JC.

    Hallo,

    eigentlich musst du möglichst überzeugend darstellen, dass es einen Mieter und einen Untermieter gibt, kein gemeinsamer Haushalt geführt wird. Und eben keine VE besteht.

    Ein Untermieter hat in aller Regel ein eigenes Zimmer in der Wohnung, nutzt K/D/B auch mit und zahlt dem Mieter seine vereinbarte Untermiete. Das Einverständnis des Vermieters der Mietwohnung zur Untervermietung wird vorausgesetzt und vom JC als Nachweis verlangt.

    Ist das bei dir und deiner Partnerin (eher Hauptmieterin) so?

    Der Gesetzgeber erlaubt die Vermutung einer VE. Dazu muss das JC nicht immer und unbedingt ein *Probejahr* abwarten bzw. berücksichtigen.

    Punkt 3. - Da ich bei Punkt 2 nichts ankreuze, bin ich der Meinung bei Punkt 3 nichts angeben bzw. mich äußern zu müssen.

    Punkt 3 verlangt deine Erklärung, was gegen die VE spricht.

    Da du in Punkt 2 gar nichts ankreuzt, solltest du schon im eigenen Interesse erklären, was gegen eine VE spricht.

    Es gibt aber keine sog. Prüfungszeit. Der § 7(3a) SGB II nennt Kriterien, die auch in Punkt 2 der Anlage VE abgefragt werden.

    Dort steht keine klare Regelung zum Prüfungs-/Probejahr. Die 4 Kriterien sind ---oder---Aufzählungen.

    Hallo,

    wenn du trotz Eindeutigkeit der Ablehnung Widerspruch erheben willst, dann kannst du dazu schreiben:

    "Meinen Hausarzt habe ich von der Schweigepflicht entbunden."

    Das genügt.

    Dein Hausarzt muss das vor allem wissen. Informiere ihn entsprechend, dass du ihn für diesen expliziten Fall von der Schweigepflicht gegenüber dem JC entbindest. Vielleicht hat er sogar ein Formular.

    Das Wichtige steht in der Anhörung. Leider ist kein Datum zu erkennen.

    Hat deine Freundin oder du auf diese Anhörung reagiert? Hat sie eine Stellungnahme dazu geschrieben? War das der Brief, wo sie auf die Urteile aus Kiel hingewiesen hat?

    Aus dem Berechnungsbogen (auch ohne Datum) ist ersichtlich, dass das JC euch für 3 Personen Unterkunftskosten in Höhe von 425,90 gewährt hat. Das ist die anerkannte Summe. Auch die Nebenkosten und die Heizkosten (Summe ca 125,-) hat das JC anerkannt und gezahlt. Und das sind auch eure Wohnkosten. Also habt ihr nichts selbst zu den Wohnkosten zugezahlt.

    Es ist aus deinen Stück-Dateien nicht zu erkennen, dass das JC nur Anteile der Wohnkosten ( 40,-) anerkannt hat.

    Es gilt hier § 22 (3) SGB II.

    (3) Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift; ...

    Ich halte die Forderung des JC für korrekt.

    Das JC will nichts *holen*, weil es bei euch was zu holen gibt . Es will nur die Anteile zurück, die es euch monatlich zuviel gezahlt hat.

    Das JC würde doch für euch auch nachzahlen, wenn ihr statt Guthaben etwas nachzuzahlen hättet.

    Zitat

    Warum sollte Das JC die dann höhere Miete nicht mit anrechnen (zahlen)? Uns würden ja eigentlich 90 qm zustehen. Mit der ggf. vergrößerten Wohnung kämen wir auf ca. 75 qm.

    Ich möchte es dir so erklären:

    Einer Familie mit 4 Personen steht nicht eine Wohnfläche von 90 qm zu. Sondern es sollen --maximal-- 90 qm sein.

    Dabei kommt es aber vor allen Dingen auf die Wohnkosten an.

    Jetzt ist euere Wohnung kleiner und auch preiswerter. Das Maximum an Größe und Preis ist nicht erreicht. Eure jetzige Wohnung gilt also als angemessen.

    Wenn es um Umzüge in größere Wohnungen mit mehr Fläche und teureren KDU geht, muss das JC die Notwendigkeit anerkennen.

    Tut das JC das, dann zahlt es auch mehr.

    Bei euch wäre es kein Umzug, sondern der Durchbruch und 1 ZImmer mehr.

    Deswegen schrieb ich: Den Versuch ist es wert.

    Also beantragt das doch bitte.

    Hallo,

    Wie teile ich dem Amt jetzt mit, dass sich die Miete ändern wird?

    Dazu gibt es ein Formular VÄM / Veränderungsmitteilung. Dort kannst du eintragen, dass sich die KDU/Wohnkosten erhöht haben.

    Ich denke, das JC wird die höhere Miete nicht bezahlen.

    Du kannst vorher auch einen Antrag stellen. Meinst du für den Durchbruch und 1 Zimmer mehr?

    Ich denke, das JC wird die höhere Miete nicht bezahlen.

    Aber den Versuch ist es wert. Den Differenzbetrag könntet ihr sonst aus euren Freibeträgen zahlen. Die Kosten für den Durchbruch, und alles, was damit zusammenhängt, müsstest ihr auch selbst tragen.

    Der Vermieter ist schon einverstanden damit?

    Hallo,

    meiner Meinung nach macht es auch aus steurlichen Gründen Sinn, zu heiraten.

    Deine Partnerin könnte ihre Steuerklasse ändern lassen. Jetzt hat sie sicher Stkl 1. Es kommt natürlich auch auf die Einkommenshöhe an.

    Für das JC ist es schlicht egal.

    Erst heiraten, dann diese Veränderung dem JC zeitnah mitteilen. Für die BG aus 2 Partnern oder Eheleuten ist das gemeinsame Einkommen zu berücksichtigen. Ergänzend dazu gibt es Alg2, für beide.

    Viel Glück!

    Hartz 4 ist, allerdings nur vorläufig, bewilligt.

    Ist erst immer vorläufig. Ganz normal.

    - Wieso hast du die Korrektur der 11,- mit Belegen angefordert? Belege über 1x musst du bringen. Du kannst nichts *anfordern*, aber Widerspruch einlegen. Dann werden sie das korrigieren. 11,- ist ja nicht gerade weltbewegend.

    - Das Übliche halt? Was willst du denn mehr? Du kriegst alles, was ein Single als Anspruch hat.

    - Noch immer nicht die Kündigung?--- Aber Hauptsache gedroht. Aber gedroht ohne Beleg. Und schon Obdachlosigkeit gesehen.

    - Jeder *falsche* Bescheid kann innerhalb 1 Monat nach Zugang mit einem Widerspruch angegriffen werden. Aber gegen den Widerspruchsbescheid kannst du nicht nochmals Widerspruch einlegen. Aber durchaus gegen den neuen *falschen* Änderungsbescheid.

    -Du bist verpflichtet, Änderungen in deinen Verhältnissen (Finanzen, Schulden, Einkommen usw) dem JC mitzuteilen.

    Daraufhin erlässt das JC einen Änderungsbescheid. Evtl. auch einen Rückforderungsbescheid.---Deswegen immer vorläufige Bescheide.

    Insgesamt doch so, wie hier vorhergesagt, oder?

    die Abrechnungen liegen Ihnen vor.

    Achso. Das JC verlangt aber die BK-Abrechnungen von 2016, 2017 und auch 2015. Warum ?

    Was denn jetzt? Verlangt das JC die Abrechnungen---nochmal---?

    Soviel Guthaben aus Heizkosten---warum nicht.dash

    Klar hätte man es nachreichen müssen.

    Achso.

    Sorry, aber was ist denn nun Tatsache?

    Ich beschwer mich auch nicht das Sie was wieder haben wollen sondern über die Menge.

    Also leg die Abrechnungen vor. Daraus gehen die Guthaben hervor. Aus allen Bescheiden und Berechnungen geht auch hervor, wie viel € der Guthaben euch selbst zustehen.

    Wenn du dir die Rechnung von Grace anschaut, erkennst du, dass die ca. 40,- p.Monat sehr wohl dem JC zustehen. Mehr aber wollen sie auch gar nicht zurück. Denn mehr als ca. 40,- haben sie ja pro Monat gar nicht gezahlt

    Das Jobcenter zahlt nur einen Anteil von 40 €

    Alles klar?

    Muss also noch zum Amt und mich arbeitslos melden.

    Ja, genau.

    Da du offenbar Anspruch auf ALG1 hast, solltest du das möglichst zeitnah tun. Also *Arbeitslos*---persönliche Meldung am 1.9.

    Hast du jetzt Urlaub? Oder bist du freigestellt?

    Zur Ergänzung benötigst du Alg2. Das kannst du schon früher, also baldmöglichst beantragen. ZUM 1.9. Leistungen vom JC beantragen.

    Wenn das mit dem Verwerten der nicht selbst genutzten und nicht in vollständigem Eigentum befindliche Immo nicht so einfach wird, dann ist das eben so.

    Trotzdem musst du das in der Anlage VM zusammen mit dem Alg2-Antrag angeben.

    Beim ALG1-Antrag interessiert das nicht. Da willst du ALG1 als Versicherungsleistung aus der Arbeitslosenversicherung.

    Wir werden den Erbfall aber auch nicht eröffnen

    Erbfall? Ja, aber der ist doch schon eingetreten. Es ist jemand gestorben. Das ist der Erbfall.

    Was und wann und wer was erbt, ist nachrangig. Das kommt später. Das ist dann das *Erbe*.

    Also ist zunächst nur der Erbfall dem JC mitzuteilen. Das geht formlos als schriftliche Mitteilung zusammen mit den Antragsformularen.

    Du glaubst nicht ernsthaft, dass du einen Erbfall *geheim halten* kannst, damit nur wenige Erben von dem Nachlass partizipieren?

    Wenn ihr dem JC niemals die Rückerstattung des Vermieters gemeldet habt---woher sollen die denn wissen, dass ihr Guthaben hattet ?

    Das JC braucht nicht danach fragen---ihr habt die Pflicht, das zu melden.

    Also legt doch bitte die BK-Abrechnungen vor.

    Aus der ganzen Aufstocker-Rechnerei erkennt das JC dann auch, dass ihr einen Großteil aus eigenem Einkommen gezahlt habt und man wird demzufolge mit den Guthaben verrechnen auch nur die Anteile zurückfordern, die das JC geleistet hat.

    Die kennen die Rechtslage auch.

    Ja, das ist schon klar erkennbar, dass ihr weniger verbraucht habt. Deshalb ja jede Menge *Guthaben/Rückerstattung*.

    Habt ihr denn dort nicht gewohnt? Oder wie kann man 500,- Guthaben mit einem Baby erwirtschaften?

    Ich grübel hier gerade, wieso jemand 400,- ans JC nachzahlen soll für 2017 und Heizkosten, obwohl er 8 Monate auswärts gearbeitet hat und nur von Fr-So zu Hause war. Und die Heizungsregulierung versteht.

    Und dann noch meist bei seiner Freundin war.

    Hallo,

    Muss ich das beim Antrag mit angeben

    Ja, das ist eine zwingende Angabe. Solche Sachverhalte kommen ja vor. Gefragt wird danach in der Anlage VM , die zum Hauptantrag gehört.

    Nicht selbst genutzte Immobilien sollen lt. Gesetzgeber verwertet werden. Selbst genutzte auch, wenn sie *unangemessen* sind.

    Das mit dem Verwerten geht aber nur, wenn es geht.pardon

    Oft geht es nicht. Sehr schwer bis gar nicht geht es, wenn es mehrere Eigentümer gibt und/oder eine Erbengemeinschaft anderes will als der SGB II-Gesetzgeber.

    Leistungen dürfen deshalb aber nicht versagt werden.

    uU werden sie darlehensweise vergeben...

    Hast du denn schon ALG 1 bei der Arbeitsagentur beantragt? Bis bewilligt wird, gehen Wochen ins Land.

    Um alles *ordentlich* zuzuordnen, will das JC nun die Betriebskosten--Abrechnungen der letzten 3 Jahre haben. Das ist verständlich.

    Wieso hat das JC diese Abrechnungen nicht jeweils schon in dem entspr. Jahr von euch erhalten? Ihr seid doch auch als Aufstocker verpflichtet, diese Abrechnungen vorzulegen.

    Im Titel schreibst du: Amt will Nachzahlung komplett zurück

    Wahrscheinlich meinst du Guthaben/Rückerstattung aus den BK , oder?

    Sie wollen für 2016 die komplette Rückzahlung verrechnen (knapp 500€) und für 2017 das gleiche (knapp 450€

    Ihr hattet 500,- bzw. 450,- BK-Guthaben ? Ganz schön viel, sag ich erstmal. Und noch dazu mit einem kleinen Kind.

    Kam das Guthaben aus der Heizung oder den anderen BK?

    Die 125 sind Wasser (60) und Heizung (65).

    Zu den Betriebskosten gehört allerdings meistens noch viel mehr. u.a. Grundsteuer, Versicherung, Müllgebühr, Schornsteinfeger, Wartung, usw.

    also nicht nur Wasser und Heizung.

    Vielleicht suchst du zu Hause erstmal alle Unterlagen zusammen.

    Falls ein Widerspruch nötig ist, hast du dazu 1 Monat Zeit.

    Also immer mit der Ruhe--------;)

    Hallo,

    ich habe sie bereits da auf die Urteile in Kiel hingewiesen und das Sie es nicht verrechnen dürfen.

    Welche Urteile sind das? Treffen sie auf deine Situation zu? Hast du die Aktenzeichen/AZ?

    Sind sie vom Sozialgericht Kiel ? Wenn ja, dann dürften es Einzelfall-Urteile sein, die vielleicht nicht 1:1 auf euch übertragbar sind.

    Hättet ihr vielleicht eine Idee wie ein guter wiederspruch aussehen könnte?

    Dazu müsste man mehr Infos haben. Die Briefe müsste man lesen können, die Daten müsste man kennen.

    Deine Angaben sind leider zu dürftig, um das zu bewerten.

    Haben wohl gemerkt da gibts was zu holen.

    Oder sie sind der Meinung, sie hätten euch in 2015-2017 zuviel KDU gezahlt. Das nennen sie *zu Unrecht erhaltene Leistungen*.

    Von wem kam denn jetzt die aktuelle Forderung?