Beiträge von Ameise

    Hallo,

    zu1. Ja, du musst auch einen Antrag stellen. Ohne Antrag läuft nichts. Du gehörst dann zur 3er-BG mit Leistungsberechtigung.

    zu 2. Ja, dann hättest du Anspruch. Für Massnahmen/Fortbildung gilt das Kriterium nicht. Du wirst für die Zeit der Fortbildung aus der *Vermittlung* herausgenommen.

    zu 3. Ja, dein Anspruch bleibt. Das JC zahlt dir das Alg2.

    Du kannst den Alg2-Antrag schon im August stellen---- für Leistungen ab 1.10.

    Darf ich fragen, welche Fortbildung das ist?

    Bei dem Schreiben handelt es sich um eine Aufforderung zur Mitwirkung.

    Dann bringt ein Widerspruch nichts.

    ich bin bei 358,59.

    Was sind das für Kosten?

    Oben lese ich, dein tatsächlicher Bedarf ist 444,34 €. Was soll das denn für ein Bedarf sein ? Wohnkosten?

    Die KDU Fachanweisung mit Stand vom 1.1.2018 lautet so:

    Da müsste noch mehr stehen.

    Bei uns ist die Anweisung ähnlich, wegen der Rechtsprechung, aber dazu noch:

    ....Ohne Vorlage des Mietvertrages sind die KDU ...kopfanteilig entspr. der Gesamtzahl der Bewohner zu zu berücksichtigen.


    Deshalb fragte ich:

    Hast du deinen Mietvertrag dem JC vorgelegt?

    Was genau steht in deinem Mietvertrag?

    Sind dort die Kosten aufgeteilt in Kaltmiete+Betriebskosten+Heizkosten?

    Das halte ich für eine sehr seltsame Aussage.

    *Nur wer eigenes Einkommen hat, kriegt einen Mietvertrag und zahlt die Anteile selber*.

    Ich habe zB viele Klienten, die ausschliesslich Alg 2 vom JC erhalten und trotzdem Mietverträge bei Wohnungsgesellschaften, Genossenschaften und auch bei Privatvermietern haben.

    Das JC zahlt regelmäßig (oft direkt) an die Vermieter. Das JC vergibt bei Neubezug die Kaution bzw Genossenschaftsanteile als Darlehen an die Vermieter.

    Wenn alle so wie diese Genossenschaft bei dir agieren würden, hätten Alg2-Bezieher überhaupt keine Wohnungen. Weil sie kein Einkommen haben und sehr oft keine Kaution zahlen können.

    Und wie ihr das nun regelt---- ich habe keine Ahnung.

    Deine Mutter rechnet wohl wie das JC? Als ob du schon Alg2 bekommen würdest?

    Das wären dann

    250,- Wohnkostenanteil

    332,- Bedarf für 23jährige im Haushalt der Eltern. Das ist 194,- Kindergeld +168 Alg2 (mit 30,- Freibetrag)

    Ansonsten musst du deine Mutter fragen, warum sie noch 100,- von dir haben will.

    Ich weiß es leider nicht.

    Nun ja.

    Zunächst hat die Fragestellerin bereits einen festen Vertrag und wird auch Gründe haben, auf 25 Std. zu gehen. Das ist hier schon lesbar.

    Ansonsten ist in Beitrag #13 schon beschrieben, was höchstwahrscheinlich nur vom JC zu erwarten ist.

    Es könnte sogar sein, dass Wohngeldanspruch besteht.

    Und ganz grundsätzlich kommt nicht alles auf jeden Leistungsbezieher zu, was in all den Links gesammelt steht.

    Hallo,

    Was kann meine Mutter da machen?

    Sie kann sich bei der Wohnungsgenossenschaft mit in den Mietvertrag aufnehmen lassen. Deinen Bruder möglichst auch.

    Und ihr könnt bei der Wo-Genossenschaft versuchen, die Anteile zu teilen.

    Dann 2/3 für deine Mutter und deinen Bruder. Das wird das Darlehen.

    1/3 für dich. Zahlst du gleich selbst

    Du musst das bitte mit der Wohnungsgenossenschaft klären.

    Hallo,

    1. Komplett bedeutet: Alle Seiten des Vertrages

    2. Die Mietbescheinigung ist ein ewiger Streitfall.

    Ich plädiere dafür, diese vom Vermieter ausfüllen und abstempeln zu lassen. Vermieter kennen das, und nicht alle Angaben gehen aus dem Mietvertrag hervor. Das JC benötigt Angaben zur (detaillierten) Prüfung der angemessenen Wohnkosten.

    Wer Wohngeld beantragt, benötigt auch eine solche Bescheinigung.

    3. Du bist Ü25. Du bist eine Person in einer 1-Personen-BG. Also deine Kontoauszüge der letzten 3 Monate will man sehen.

    4. Versichertenkarte der KV ist nötig, weil das JC sehen will, wohin ab jetzt die KV-Beiträge gezahlt werden sollen.

    5. SV-Ausweis---entfällt. Bist doch Student. Oder hast du auch einen sv-pflichtigen Job?

    6. Zum Auto: Man will sehen, wie alt, wie viel Wert...

    7. Kontokarte: Das JC wird dir das Hartz 4 bargeldlos auf das von dir angegebene Konto überweisen. Sie wollen dazu einfach die Kontokarte---sehen--. Ob das angegebene Konto auch zu dir gehört.

    8. Erklärung zur wirtschaftlichen Situation: zB: Ich wohne mit meinem Bruder in einer WG. Wir wirtschaften nicht gemeinsam. Keiner verfügt über Konten des anderen. Mein Bruder ist Student.

    Bevor das JC mit der Prüfung deines Antrages beginnt, braucht es auch die Ex-Bescheinigung deiner Hochschule.

    Hat die SB diese extra von dir verlangt?

    Hallo,

    Wie würdet ihr jetzt weiter vorgehen ?

    Ich würde in der Frist von 1 Monat nach Zugang des letzten Schreibens (ist das ein Verwaltungsakt/ VA ?) einen schriftlichen Widerspruch erheben.

    Und zwar Widerspruch gegen die Bewilligung der KdU.

    Wenn dein Mietvertrag in der WG ein Einzelmietvertrag ist, dann kann für das JC nicht die kopfteilige Berechnung der Wohnkosten gelten.

    Oder war es eine Aufforderung zur Mitwirkung?

    Von dir kann nicht verlangt werden, die Mietverträge anderer Mieter einzusehen, geschweige denn dem JC vorzulegen.

    Aber: Hast du deinen Mietvertrag dem JC vorgelegt?

    Hast du die Fachanweisung/FA zu § 22 SGB II ---für deinen Wohnort? Steht das dort genauso drin?

    obwohl mein tatsächlicher Bedarf 444,34 ohne Strom ist.

    Unabhängig von der Aufteilung der Zimmer in dieser WG--- sind denn 444,34 für eine Person in deinem Wohnort angemessen?

    Es geht wirklich nicht um Haarspalterei.

    Die Mitarbeiter der JC (und dort die Arbeitsvermittler) haben die Aufgabe, in Jobs zu bringen, d.h. zu vermitteln. Oder geeignete Massnahmen zu finden, um die Vermittlung in Arbeit chancenreicher zu machen.

    Dass das ganz häufig alles nicht gelingt, ist bekannt. Dass die Massnahmen sehr oft oder meistens auch nicht zum Ziel führen, ist ebenso bekannt. Das alles ärgert die meisten seit mehr als 12 Jahren.

    Trotzdem wird niemand gezwungen. Das trifft einfach nicht den Kern.

    Es gibt aber nun mal nicht den Anspruch, eine auskömmliche Arbeit im erlernten oder ausgeübten Beruf vermittelt zu bekommen. Man findet sie ja leider meistens auch selber nicht.

    Sondern: Die Hilfebedürftigkeit (Abhängigkeit vom JC) soll verringert, besser noch ganz vermieden werden.

    Es kursieren verschiedene Hartz-Rechner im Netz.

    Wenn du einen anderen Gesamtbedarf raus bekommen hast, liegt es an den Eingabedaten.

    Genauer:

    Welche Daten sind anders als die, die ich hier angesetzt habe?

    Dein Regelbedarf 416,- + Mehrbedarf Alleinerziehung 149,76 + 240,- Regelbedarf Kind + Warmend-Wohnkosten ca. 420,-

    Ich kenne nur deine Kaltmietkosten und habe geschätzt, wieviel es Warmend sein könnte.

    Vielleicht hast du auch noch weiteren Mehrbedarf? evtl. dezentrale WW-Bereitung?

    Wie hoch sind deine kalten Betriebskosten?

    Wie hoch sind deine Heizkosten?

    Oder meinst du den ergänzenden Alg2-Bedarf, wenn die Einkommen schon berücksichtigt sind?

    1) Mein BWZ liefvom 01/06/18 - 30/06/18. Ich habe mich am 22.02.2018 abgemeldet vomJC abgemeldet und das JC hat dann noch März 2018 gezahlt, da es nicht so flink die Auszahlung einstellen konnte. Leistungen wurden also für insgesamt 3Monate gezahlt.

    du meinst sicher vom 1.1. bis 30.6. Das ist der übliche 6-monatige BWZ. Der ändert sich aber, wenn sich bei dir was ändert.

    Hier: Du hast dich selbst am 22.2. abgemeldet.----> daraus wird: BWZ neu vom 1.1. bis 22.2. ist zu berücksichtigen.

    Was noch bis Ende März vom JC gezahlt wurde, wird zurückgefordert. Ja.

    Spätestens 6 Monate nach Ende des geänderten BWZ will das JC die EKS abschließend prüfen.

    Sorry, ich überlas den Job-Beginn April.:huh:

    Also sind die Kontoauszüge aus der Angestellten-Tätigkeit ab April natürlich nicht vorzulegen. Dein (geänderter) BWZ und der Leistungsbezug endete am 22.2. 2018

    bitte dann die komplette EKS einreichen sol

    Wenn du im Januar die v-orausschauende EKS abgegeben hast, wollen sie jetzt die a-bschliessende EKS. Dann haben sie die komplette EKS und können errechnen, wie hoch die Rückforderung insgesamt ist.

    Die setzt sich dann zusammen aus

    -*zu Unrecht erhaltene Alg2-Leistungen*(ab 22.2. bis 31.03.)

    -und Berechnung der Betriebseinnahmen/-Ausgaben für die kurze Zeit bis 22.2.


    In deinem eigenen Interesse solltest du deinen AG jetzt nach mehr als 3 Monaten mal um den Arbeitsvertrag bitten.

    Hallo,

    ich ergänze aus meiner Sicht:

    Wo hast du das mit dem *Zwingen* gelesen oder gehört, wenn du noch gar nichts über Hartz 4 weißt? hmm

    Das JC kann dich nicht zwingen. Punkt.

    Aber als Leistungsberechtigte, die du und dein Kind dann sein werdet, hast du gewisse Pflichten zu erfüllen, sofern es dir möglich und zumutbar ist. Nicht jedem ist alles möglich und auch nicht alles zumutbar. Es kommt drauf an.

    Das mit dem Vermitteln heißt beim JC : Man wird dir vielleicht Vermittlungsvorschläge/Stellenangebote geben.

    Wenn du ab September Leistungen willst, bist du schon spät dran.

    Wenn du den Antrag im September stellen willst--- für Leistungen ab wann?

    Das Einkommen beider LB (LeistungsBerechtigte: du+das Kind) wird dem Bedarf gegenübergestellt und mit Freibeträgen angerechnet.

    Vielleicht bekommt ihr dann --ergänzende-- Leistungen vom JC.

    Für das Kind auch Leistungen für *Bildung und Teilhabe*, je nachdem...

    Einkommen ist jetzt dein Lohn, das Kindergeld, der UHV.

    Bedarf für euch beide ist 416 RB+ 149,76 MB+ 240 RB + ca. 420 Wohnkosten gesamt.---> Gesamtbedarf ca. 1250,-

    Hallo,

    und da habe ich diese angegeben.

    Das ist schon mal gut.

    Niemand verlangt Geld zurück--- wo hast du das gelesen?

    In dem Schreiben steht doch nur, dass das JC nun überprüfen muss, ob es weiterhin Leistungen gibt. Sie wollen die Kontoauszüge von Juni/Juli 2017. Da wurde das BSV-Guthaben ausgezahlt.

    Ich meine, auf einen BSV (Riestervertrag) gibt es Zinsen. Und Zinsen, auch minimale, sind dem JC mitzuteilen. Auch dann, wenn die Zinsen gar nicht ausgezahlt werden, wie es bei BSV üblich ist.

    Bitte legt also innnerhalb der angegebenen Frist den Vertrag und Kontoauszüge vor.

    Nach deinen Infos: Das Guthaben aus dem BSV ist euer Schonvermögen. Ihr habt den BSV in Geld umgewandelt.

    Alles o.k.

    Hallo,

    Für mich istüberhaupt nicht klar, wie es sich verhält, wenn man innerhalb einesBWZ beides ist/war: Selbstständig und Angestellt.

    Der Bedarf nach SGB II ist doch eine feste Größe. Regelbedarf +KDU.

    Das JC hat dir sicher irgendwann im Februar/März mitgeteilt, dass du deine a-EKS abgeben sollst.

    Jetzt sind 6 Monate um und nun drängelt das JC wahrscheinlich...oder? Die Frist ist max. 6 Monate.

    Wenn das JC dir eine Frist gesetzt hat--- solltest du kurz schriftlich um Fristverlängerung bitten.

    Damit sie erkennen, dass du dran bist.

    Kommt Einkommen hinzu (egal, woher und wofür), muss das JC prüfen, ob es dir in den BWZ-Zeiträumen zuviel Alg2 oder zu wenig gezahlt hat. Dann erfolgt anhand der Berechnung eine Rückforderung (von zuviel gezahltem Alg2) oder eine Nachzahlung an dich.

    Jaja--- das darf das JC auch lange danach noch fordern. Aber eben nur für die Zeit der BWZ, wo du Leistungen vom JC erhalten hattest.

    Jaja, das JC wird fehlende Mitwirkung (die sich auf alte BWZ bezeiht, nicht auf sich beruhen lassen. Lange ziehen sie noch an diesem Faden.

    Nein, Einnahmen und Ausgaben in Selbständigkeit nach Abmeldung vom JC hat keine Auswirkung. Dein BWZ und Leistungsbezug endete mit der offiziellen Abmeldung zum 22.02.2018.

    Du hast aber noch Leistungen für Rest-02 und Monat 03 erhalten. Das verlangen sie auf jeden Fall zurück.

    Das alles kann das JC nur anhand der (alten) Einkommensnachweise ermitteln.

    Das sind:

    -Lohnabrechnungen des AG, wo du angestellt bist.

    -Auch die AG-Bescheinigung. Der AG soll das Formular ausfüllen, du musst den AG gar nichts fragen---

    Ich meine, es kann dir nur helfen, wenn damit ersichtlich wird, dass du es *raus aus Hartz 4* geschafft hast, obwohl so oft geraunt wird, das würde niemand schaffen.

    -Nachweise der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben aus der Zeit der Selbständigkeit.

    -Evtl. auch BK-Abrechnungen des Vermieters aus 2017. Oft kommen die erst in 2018. Diese Leistungen kamen auch vom JC.

    Hallo,---Wochenend und Sonnenschein---;)

    es ist korrekt, dass das Einstiegsgeld für Selbständige eine KANN-Leistung des JC ist.

    Wenn dein bereits vorgelegter Business-Plan die Tragfähigkeit *bescheinigt*, ist das schon mal sehr gut.

    Aber das sagt nichts über die tatsächliche Entwicklung aus. Es ist (nur)ein Konzept und eine Vorausschau.

    aber injedem Fall mehr als was ich derzeit an ALG2 erhalte.

    hmmm, dann wird es weder Einstiegsgeld noch Alg2 geben...

    Ein Selbständiger im Leistungsbezug soll stets eine vorausschauende --v-EKS-- zum Beginn des BWZ erstellen und abgeben.

    Und dann nach 6 Monaten BWZ eine abschliessende --a-EKS-- abgeben.

    Und dann wiederholt sich die Prozedur alle 6 Monate, bis du nicht mehr hilfebedürftig bist.

    Oft genug ist die Vorausschau und Prognose nicht so, wie das Ergebnis nach den ersten 6 Monaten.

    Es empfiehlt sich immer eine konservative und vorsichtige Vorausschau.

    Man kann grundsätzlich auch nicht davon ausgehen, dass Betriebsausgaben sämtlich anerkannt werden. Das ist dann oft ziemlich kritisch.

    Es gab hier vor kurzem ähnliche Anfragen.

    Bitte lies dir die Antworten dazu durch, es finden sich viele Details.

    Ja, stimmt. Hartz 4 ist sehr kompliziert.;(

    Auch eine Frührentnerin mit eigener Wohnung und Minijob wird vom JC zur Offenlegung der Einkommens-und Vermögenswerte gefragt.

    Wenn sie also ein winziges Einkommen, eine geringe Frührente und auch kein Geld-Vermögen oberhalb des erlaubten Freibetrages hat--- dann kann das JC keine Leistungen verwehren.

    Es geht immer nur darum, ob jemand in seiner jeweiligen Situation trotzdem Anspruch auf Hartz 4 hat.

    Der Bedarf für beide Personen muss gedeckt sein---

    Der Bedarf für 2 Personen ist hier 416 + 332 + Kosten für die ETW (Wohnkosten)

    Rente X€ + Minijob X€ = Einkommen der Mutter

    Kriegst du oder deine Mutter Kindergeld für dich? Das wäre dann auch Einkommen.

    Einkommen vermindert den Bedarf.

    Leider werden die Ausgaben deiner Mutter für die Therapie nicht berücksichtigt.

    Vielleicht besteht ja trotzdem Anspruch auf Hartz 4. Ihr könnt es recht schnell selber ausrechnen.

    Oder wir hier, wenn wir die Zahlen mit X haben...und das Alter deiner Mutter wissen (nur wegen des Freibetrages Vermögen)

    Achso.

    Ich mach dir mal ein Beispiel, damit du verstehst, was das JC *denkt*:

    Du bist U25 und ziehst bei deiner Mutter ein, also bildet ihr beide eine BG/Bedarfsgemeinschaft.

    Steht so im Gesetz. § 7 SGB II, Absatz 3, Nr. 2. ( eben alle U25).

    Um festzustellen, ob das JC überhaupt etwas zahlen muss, wird der Antragsteller/die Mutter gebeten, Einkommen und ihr Vermögen offen zu legen.

    Es könnte sein, dass die Mutter noch unterhaltspflichtig ist (bis zum Ende der ersten Ausbildung).

    Es könnte sein, dass die Mutter soviel Einkommen und/oder Vermögen hat, dass sie den Sohn unterhalten kann.

    Bevor die Mutter das nicht offen legt, wird das JC weder den Regelbedarf noch die Miete zahlen.

    Ich hatte nur wegen Miete gefragt--- da sie jetzt allein in ihrer Wohnung wohnt und diese auch selbst finanziert, wäre es doch möglich, dass sie dich mietfrei wohnen lässt.

    (ich hatte nicht gelesen, dass du erst 18 bist)--- aber für U 25 sieht es eben das Gesetz etwas anders.

    Dort beim JC dann reinen Wein einzuschenken.

    Das ist auch jetzt noch meine Meinung.

    Da ich bei der Datenaufnahme was von Erkrankung erzählt habe, bekam ich gleich den Gesundheitsfragebogen mit (war vlt etwas verfrüht).

    Ja, das war sehr verfrüht.

    Da du aber erst Ende August den 1. Termin bei der Vermittlerin hast, wirst du den G-Fragebogen einfach mal vergessen. Das kann ein Missverständnis gewesen sein. Und die Erkrankung ist nicht gravierend ( schliesslich warst du bis eben noch Student). Und -AU- geschrieben bist du auch nicht und wirst das auch nicht, bevor du ALG1 bewilligt bekommen hast.

    Bitte dazu Beitrag #10 lesen und beachten.

    Sie wird nicht auf ein Gutachten bestehen, allein schon, weil du nach 1 Monat gleich wieder rausfällst aus deren *Kartei* und damit Statistik.

    Das tut mir leid.

    Ja, hier ist natürlich alles anonym.

    Doch dann sind die Antworten hier aufgrund deiner ersten Fragen leider nicht hilfreich oder zielführend.

    Ich kann dir leider nichts anderes empfehlen.

    Vielleicht noch dieser Hinweis:

    Auch jemand, der keinen Anspruch auf EU-Rente /EMR/Erwerbsminderungsrente hat, und wohl gar nicht *erwerbsfähig* ist, kann Sozialleistungen bekommen. Das sind dann Leistungen nach SGB XII--- vom Sozialamt---bei voller und dauerhafter Erwerbsminderung.

    Personen mit einer EM-Rente und Ergänzung vom Sozialamt.

    Personen ohne EM-Rente und voller Leistung vom Sozialamt.

    Die Feststellungen laufen auch über den ÄD und letztlich als Entscheidung über die DRV (auch, wenn man nichts an Rente von dort bekommt).

    Es ist aber ein langer und langwieriger Prozess, bis diese Erwerbsminderung festgestellt wird.

    Nun verstehe ich aber, warum du immerzu auf den ÄD abstellst. Ich nahm an, du bist etwas schwer von Begriff wegen der Begrifflichkeiten.

    Sorry.

    Da du trotzdem Geld fürs Leben benötigst:

    Es wird dir nichts anderes bleiben, als 1 Monat ALG1 und dann Alg2 vom JC zu beantragen. Dort beim JC dann reinen Wein einzuschenken.

    Dann wird der ÄD beauftragt, ein entspr. Gutachten zu erstellen. usw.usf.

    Beschleunigend für eine Entscheidung könnte dann mM höchstens deine gesamte bisherige Krankheitsgeschichte sein.

    Ich wünsch dir viel Kraft und noch mehr Glück.

    Sorry, ich versuche nochmal zusammenzufassen:

    Es wird dir kein Vermittler für 1 Monat Restanspruch ALG1 Oktober irgendwelche krassen Massnahmen oder gar einen (Vollzeit)job anbieten.

    Wer aber schon vor Oktober -AU- geschrieben ist und dann ALG1 will---- der kriegt erst gar keins.

    Grace hats doch auch schon gut erklärt.

    Wieviel ALG 1 würdest du denn für Oktober bekommen? Reicht dir die Summe?

    Sorry nochmal, ich fürchte, du verstehst nicht ganz, was bei der Arbeitsagentur für 1 Monat passiert.

    Wenn du dann im November zum JC wechselst, kannst du gern krankgeschrieben werden. Dadurch verlierst du keinen Alg2-Anspruch.

    Eine lange Krankschreibung hat nichts mit *mind. 3 Stunden erwerbstätig sein können* zu tun.

    Wer krankgeschrieben ist (die Krankheit muss man NICHT erwähnen), wird nicht vermittelt. Während der Krankschreibung wird man auch keiner Massnahme zugewiesen. Evtl. soll man sich mal bewerben...eventuell...

    Und spätestens dann muss ich es ja erwähnen.

    Frage: ---> Was musst du dann *erwähnen*?

    Frage: ---> Zu was bist du derzeit oder ab Oktober nicht fähig?

    Du hast doch jetzt Semesterferien? Kannst du dich jetzt nicht auch ein bisschen erholen ?

    Wenn du einen Psychiater gefunden hast und wenn der dich 6 Monate am Stück--AU-- schreibt, wird das Semester *Pause* schon zu Ende sein.

    Dann wirst du hoffentlich weiter studieren.

    Jetzt hast du einen ambulanten Psychologen. Hat der dir eigentlich in der Therapie empfohlen, das Studium zu unterbrechen?

    und dafür brauche ich erstmal Ruhe und Verständnis.

    Noch einmal Sorry.

    Weder die Arbeitsagentur noch das JC sind die passenden Behörden, wenn man monatelang Ruhe und Verständnis braucht und dazu noch das nötige GELD.

    Vor allem wegen Geld hast du hier gefragt. Und da gibt es keine besseren Antworten.

    Hallo,

    ich ergänze aus meiner Sicht:

    Eine Meldeadresse ist die Obdachlosenunterkunft/OLUK der Kommune.

    Dann ist das auch für sämtliche Behörden die Postadresse.

    Das zuständige Einwohnermeldeamt EMA akzeptiert die *richtige offizielle* OLUK-Adresse.

    Neuankömmlinge ohne Wohnung sollen sich beim örtlichen Wohnungsamt/Wohnungslosenhilfe melden.

    Das wird dir die Mitarbeiterin in der Notunterkunft für Frauen auch erklären oder es evtl. mit dir zusammen machen.

    Für die Anmeldung beim JC benötigst du auch den Nachweis der Krankenversicherung.

    Da du länger als 6 Monate ohne Hartz 4 warst, musst du immer einen neuen Antrag stellen. Es verzögert sich dadurch nichts.

    ---Heißt --Hauptantrag/HA--- dazu noch einige Anlagen.

    Wenn du den Antrag noch im Monat August beim JC stellst, werden dir die Leistungen ab dem Tag der Anmeldung beim EMA gewährt.

    Ich meine, es wird kein alter Aufhebungsbescheid von vor 2 Jahren verlangt.

    Geld vom JC wird sehr häufig wöchentlich per Barscheck/Postbank ausgezahlt, wenn man noch kein Konto hat. Aber es soll möglichst bargeldlos auf ein Konto überwiesen werden.

    Täglich nur, wenn Personen täglich weiterziehen...

    ABER:

    Geld gibt es erst, wenn der Antrag bewilligt ist--- hier dauert es zwischen 3-5 Wochen.

    Ein Basis-Konto kannst du eröffnen, die Sparkassen und Banken sind inzwischen verpflichtet, auch Wohnungslosen ein Konto einzurichten. Bist du unter 25, gibt es bei der Sparkasse ein gebührenfreies Jugendkonto.

    Hallo,

    ich ergänze noch aus meiner Sicht:

    Die Frau HAT einen Beruf, eine Arbeitsstelle, die sie so behalten möchte; muss sie eine EV befürchten, die das gefährdet?

    Eine EV/EinV/EGV würde das absolut nicht gefährden. EGVen werden nicht vereinbart, um den Bestand zu gefährden oder gar aufzuheben.

    Zu Vorstellungsgesprächen kann man nicht gezwungen werden. Aber in einer EGV kann vereinbart werden, dass sie ihre derzeitige Hilfebedürftigkeit möglichst verringert bzw. ganz beseitigt.

    zB durch Eigenbemühungen--- durch Bewerbungen auf Vermittlungsvorschläge vom JC--- so was übliches halt.

    kann man dort schon vorab Auskünfte und Formulare abholen, um den Verfahrensweg zu beschleunigen?

    Man kann Auskünfte versuchen, einzuholen--- evtl. welche, die du hier nicht erhältst?

    Formulare gibt es sämtlich auch im Netz.

    Beschleunigen kann man das Bewilligungsverfahren dadurch nicht.

    Sobald der Sohn ausgezogen ist, und die Kindergeldabzweigung und der Unterhalt nicht mehr ihrem Einkommen zugerechnet werden--- kann sie Alg2 beim JC für sich beantragen.

    VORHER könnte sie lediglich Leistungen ---ab dem xx Datum--- beantragen. Allerdings sind dann noch keine Fakten geschaffen, die ihr geringeres Einkommen und die unangemessen teure Wohnung belegen können.

    IdR wird innerhalb von 3-5 Wochen beschieden, wenn alle notwendigen Nachweise vorliegen.

    Die Kosten für die teure Wohnung werden zunächst vom JC übernommen. Ist die Wohnung allerdings sehr viel teurer als angemessen, wird das JC nicht 6 Monate lang diese Wohnkosten zahlen.

    Wird sie keinen Unterhalt an ihren Sohn zahlen müssen? Ist die Unterhaltsfrage im *Beschluss* zum Umzug des Sohnes auch beschlossen?

    Danke Grace

    :thumbup:

    Und noch ergänzend:

    Der Ärztliche Dienst der Bundesagentur schreibt nicht -AU-. Vom ÄD würde uU ein Gutachten über deine Leistungsfähigkeit erstellt. Ob du mind. 3 Stunden tgl. erwerbstätig sein könntest, ob du evtl. andere Einschränkungen hättest---etwa beim Heben, Sitzen, Laufen--- was dann der Vermittler bei der Jobsuche für dich berücksichtigen müsste.

    Aber eben nicht, wenn du nur für 1 Monat ALG 1 bekommen würdest.

    ---> bitte beachte den Konjunktiv!

    Und übrigens würde dich auch kein anderer Arzt 6 Monate am Stück -AU- schreiben .

    Wer eine Therapie besucht, ist in aller Regel nicht -AU-, sondern hat zu bestimmten Zeiten Therapiesitzungen.

    Deshalb kann man trotzdem der Vermittlung für mind. 3 Std. tgl grundsätzlich zur Verfügung stehen--- und hat Anspruch auf ALG1.

    Ja, mir ist das egal.

    Aber das JC wird dazu jede Menge Fragen haben, die in Formularen zur Antragstellung zu beantworten sind.

    Ein Hilfeforum zu Hartz 4 fragt manchmal nach, um dem Fragesteller auch korrekte Antworten geben zu können.

    Wird mir die Miete gezahlt, oder muss meine Mutter mir kostenlos Wohnraum gewähren? Ändert sich dadurch etwas am Betrag den ich durch das Jobcenter erhalte?

    1. Das kommt darauf an.

    2. Das kann sein.