Beiträge von Studentin

    @all: Danke für eure Antworten!

    Ich war beim Jobcenter und fasse für all die schlecht-informierten in diesem Forum zusammen. Dann könnt ihr in Zukunft die richtigen Informationen weiterleiten.

    Grundsätzlich steht Studierenden ALG II zu. Ob man als Student dann die Leistungen bekommt, hat nichts mit Verfügbarkeit auf dem Arbeitsmarkt oder Sonstiges zu tun. Man sollte ü25 sein, noch zu Hause wohnen und zuerst den Antrag auf Bafög stellen. Ohne Bescheid vom Bafög-Amt wird der Antrag auf ALGII nicht bearbeitet.

    Im Eingangspost schrieb ich:

    Dieses Studium ist mein Zweitstudium (Vollzeit) und daher nicht mehr förderungsfähig nach Bafög gewesen.

    DAS ist der Knackpunkt!

    Bafög zählt auch zu den Sozialleistungen, die an erster Stelle den Studierenden zusteht. Wenn man in meinem Fall nicht mehr anspruchsberechtigt ist, weil der Gesetzgeber keine Förderung von Zweitstudien sieht, dann wird das dementsprechend im Ablehnungsbescheid stehen. Sobald einem der Antrag auf Bafög mit einer solchen Begründung abgelehnt wird, dann hat man gleichzeitig auch kein Anspruch auf ALGII. Sollte man aber grundsätzlich Anspruch auf Bafög haben, dann stehen Studenten die Leistungen nach ALG II zu. In meiner Situation ist das ein totaler Paradox. Wenn ich Bafög bekommen würde, dann würde ich nicht beim Jobcenter um ALG II betteln.

    Gruß

    Die Studentin

    Liebes Forum,

    ich befinde mich in der Endphase meines Studiums. Dieses Studium ist mein Zweitstudium (Vollzeit) und daher nicht mehr förderungsfähig nach Bafög gewesen. Ich habe keine Einnahmen, aber Ausgaben zwecks des Studiums. Momentan lebe ich noch zu Hause, bis ich das Studium zu Ende bringe. Bisher bin ich durch die Unterstützung in der Familie gut durch das Studium gekommen. Ich lebe mein Leben sehr bescheiden und spare an allen Ecken und Enden, wo ich nur kann. Es gibt aber Ausgaben, die ich nicht streichen kann. Meine Familie kann mich nicht mehr unterstützen. Ich würde die ganze Energie ins Studium aufwenden wollen, damit ich das Studium in absehbarer Zeit erfolgreich abschließen kann. Man hat mir empfohlen, ALG II zu beantragen. Meiner Meinung nach macht es wenig Sinn, ALG II zu beantragen, weil ich durch die Tatsache des Vollzeitstudiums eigentlich eine Vollzeitbeschäftigung habe. Soweit ich weiss, ist ALG II nicht dafür gedacht, damit Studenten die Lebenshaltungskosten während eines Studiums bestreiten.

    Habe ich Recht? Hat jemand Erfahrung mit ALG II und Studium?

    Ich bedanke mich auf eure Antworten!