Vielen Dank für Ihre Antworte.
Ich habe alles gelesen.
Ich denke, dass die wichtigste Frage ist, ob ich "Familienangehörige" meiner Freundin bin.
unverheiratet
1 Jahr Probe beendet am 30.04 und ab 01.05 sind wir eine BG.
Wenn ich als Familienangehörige oder Lebenspartner berechnet würde, dann hätte ich Anspruch auf ALGII.
Grace 1) Ich habe kein Anspruch auf ALG I.
2) Mein Aufenthaltsstatus weiß ich noch nicht, weil ich meine Unterlagen beim Ausländerbehörde abgeben muss. Dafür habe ich ein paar Wochen Zeit aber und ich warte auf die Antwort des JC. Wenn das Jobcenter gibt mir das ALGII, dann habe ich Freizügigkeitsrecht.
Das habe ich früher gemacht. Ich habe mein Gewerbe gelöscht. Jobcenter gab mir ALGII für 6 Monate und danach habe ich beim Ausländerbehörde die angeforderte Unterlagen abgegeben.
Ameise 1) Sie haben alles geprüft und ich habe mein Selbständigkeit unfreiwillig beendet. Dafür habe ich schon ALGII bekommen. Dieses Thema nun ist unwichtig.
2) Meine Frage war, ob wir Anspruch auf ALGII haben und nicht wie wir Leben können. Natürlich warte ich auf Antworte und meistens nächste Woche werde ich eine Vollzeit Stelle haben. Mein KV und Miete für Mai-Juni muss ich aber schnell bezahlen.
Nochmals vielen Dank für eure Hilfe.