Beiträge von Ben S.
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Hab mich jetzt mit denen auf 10 Euro geeinigt! Sensationelles Erfolgs-Erlebnis für Jobcenter-Verhältnisse...
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Keine Leistungen mehr vom Jobcenter. Momentan Hilfe zum Lebensunterhalt vom Sozialamt.
Null Vermögen, Null Einkommen. Gepfändet werden können meine Pfandflaschen.
O.K. Ich warte noch mal ab. Vielleicht melden die sich ja noch. Habe die Fragen nach Einkommen und Vermögen ja beantwortet...
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Kann ich die Höhe der Raten bei einer Raten-Rückzahlung selber bestimmen?
Es geht um 317 Euro. Der Inkasso-Service sagt, ich soll einen Vorschlag für die Höhe der Raten angeben.
Ich habe daraufhin nur gesagt, dass ich die so niedrig wie möglich haben will und dass sie mir sagen sollen, wie die gesetzlich vorgeschriebene Untergrenze für Raten ist.
Keine Antwort.
Gibt es da überhaupt konkrete Richtlinien bzw. Prozentsätze oder Ähnliches? Oder ich könnte ich jetzt einfach 1 Euro pro Monat als Dauerauftrag starten und die könnten nichts dagegen machen?
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Danke für die Erklärung zur Pfändung.
Die weiteren Fragen möchte ich nicht beantworten. Es ging mir nur um die konkreten, unmittelbaren Konsequenzen bei Zahlungs-Verweigerung.
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Bekomme z. Zt. Hilfe zum Lebensunterhalt vom Sozialamt.
Ist bedarfsdeckend. Dass ich zurück in den ALGII-Bezug will, habe ich nicht gesagt.
Was kann denn konkret gepfändet werden? Ratenzahlung klingt erträglich.
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Bin seit 01.09. diesen Jahres nicht mehr im Bezug - auf Grund eines Gutachtens einer "Ärztin" des Gesundheitsamts.
Eine Konsequenz aus der Beendigung des Bezugs-Verhältnisses war, dass ich dazu aufgefordert wordne bin, ca. 300 Euro zurückzuzahlen, den Rest-Betrag des zurückzuzahlenden Darlehens für meine Wohnung.
Dagegen und in erster Linie gegen die Versetzung in den Vorruhestand (die Ärztin behauptet, ich sei nicht arbeitsfähig) habe ich durch einen Anwalt Widerspruch einlegen lassen.
Gestern kam Post, dass der Widerspruch abgelehnt ist.
Das nur als Hintergrund. Meine Frage ist nur: Was passiert konkret, wenn ich das Geld jetzt nicht bis zur angegebenen Frist überweise?
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Ich glaube, es hat sich schon alles "von selbst" geklärt. Das entscheidende Detail (das ich nicht erwähnt hatte - nach welchem aber auch nicht gefragt wurde) war wohl, dass die Abschlagsbeträge nicht an mich, sondern direkt an die Stadtwerke gezahlt worden waren.
Somit ist von dem Überschuss kein einziger Cent auf meinem Konto gelandet. Und dass die Stadtwerke mir jetzt in der Jahresabrechnung geschrieben hatten, dass ich meine Bankverbindung angeben soll für die Rücküberweisung des Guthabens war offensichtlich auch ein Fehler der Stadtwerke. Als ich selbiges gestern tat, kam die Antwort, dass das Jobcenter erst grünes Licht geben bzw. prüfen müsse.
Von daher ist das Sozialamt wohl fälschlicher Weise davon ausgegangen, ich hätte die Abschlagsbeträge allesamt direkt selber erhalten...
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Änderung der Fakten-Lage:
Jetzt will das Jobcenter doch die Jahresabrechnung überprüfen , nachdem ich (dummer Weise?) nachgefragt habe, ob es die haben will, weil ich trotz der Info hier im Forum skeptisch geblieben war,
Im Schreiben steht "Sie beziehen derzeit Leistungen des SGB II" - was definitiv nicht stimmt, da ich ja seit 01.09. Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB X!!) bekomme...
Das Sozialamt muss doch mit dem Jobcenter kommuniziert haben - sonst wäre doch das (angehängte) Schreiben vom Sozialamt nicht erklärbar.
In dem dort genannten Zeitraum wurde ich ja, wie gesagt, noch gar nicht vom Sozialamt finanziert. Also müssen die ja für die "rückwirkende" Verrechnung meiner Verbrauchskosten mit dem Jobcenter kommuniziert haben. Jedenfalls dürfen sie mir nicht für Oktober kürzen, wenn noch gar nicht feststeht, wie viel das Jobcenter zurückhaben will...
Ich checke gar nichts mehr... doofy
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Dem Sozialamt - das ja seit 01.09.2018 für mich zuständig ist - habe ich die Stadtwerke-Rechnung ja schon eingereicht (und die übernehmen auch den neuen Abschlagsbetrag von 66 Euro).
Es geht ja jetzt darum, ob das Jobcenter - welches nur bis 31.08.2018 für mich zuständig war - noch etwas zurückhaben will?
Dkumente bitte über Dateianhänge des Forum
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Grace
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Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII bekomme ich von der Stadt: 416 Euro + Miete (inkl. Betriebskosten) + Krankenkassenbeitrag + Gas + Strom.
Bzgl. Deiner Aussage
Wenn du nicht mehr im ALG II Bezug bist, kann das Jobcenter dir die Rückzahlung nicht anrechnen. Hierbei wäre auch zwischen Strom (wird aus dem Regelsatz gezahlt) und Gas zu unterscheiden.
muss ich nachfragen:
Inwiefern muss man unterscheiden bzw. was bedeuet das jetzt konkret? Kann ich mir das Geld auszahlen lassen und es ausgeben oder muss ich befürchten, dass das Jobcenter sich noch meldet?
Anmerkung:
Die derzeitigen Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt sind möglicherweise nur ganz vorläufig (also speziell was den Wert von 416 Euro betrifft), da der neue Abschlagsbetrag und die Höhe des Krankenkassenbeitrags und auch eine nachträglich erfolgte Miet-Erhöhung bei der Bewilligung der Hilfe zum Lebensunterhalt der Stadt noch nicht bekannt waren...
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Grace
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Das Jobcenter hat im Zeitraum (01.10.2017 - 23.08.2018) der Jahresabrechnung monatlich 111 Euro Abschlag für Strom und Gas vorausgezahlt.
Da ich jetzt die Jahresrechnung erhalten habe und mein durchschnittlicher monatlicher Verbrauch deutlich niedriger ist als den 111 Euro entsprechend, wollen die Stadtwerke mir jetzt 425 Euro zurückzahlen.
Seit 01.09.2018 bin ich aber gar nicht mehr Kunde des Jobcenters, sondern bekomme Hilfe zum Lebensunterhalt von der Stadt.
Seltsamer Weise hat das Jobcenter mich nicht darauf hingewiesen bzw. schon eine Erinnerung/Mahnung geschickt, dass es die überschüssigen Vorrauszahlungen zurückhaben will.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die 425 Euro nun mir gehören. Gleichzeitig verstehe ich nicht, warum das Jobcenter sich nicht meldet!?