Beiträge von Knipskoenig
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Moin ins Forum.
Heute Anruf xxxxx vom Jobcenter erhalten, dass für den Folgeantrag in der Vermögensaufstellung die aktuelle n(!) Belege meiner fondgebunden Rentenversicherung, bzw. Lebensversicherung (wegen Rückkaufswerten etc.) fehlen würden.
Habe als aktuelle Aufstellungen aber nur Belege aus 2017. Reicht aber angeblich nicht.
"Sollten diese Unterlagen nicht bis Ende des Jahres vorliegen, wolle man mich sanktionieren, mir das ALG II streichen."
Habe vorhin die Versicherung angerufen, und die wollen so schnell als möglich diese Unterlagen an mich schicken. Das läuft also schon mal.
Doch durch die anstehenden Feiertage kann es zu zeitlichen Verzögerungen kommen, klar.
Doch die Frage ist, dürfen die mir überhaupt das komplette ALG II streichen?
Habe folgenden Text vorbereitet, den ich heute noch per Mail ans JC schicken will, ist das so in Ordnung, kann man das so schreiben?
Mail:
Zitatbezugnehmend auf Ihren heutigen Anruf (08:51 Uhr) kann ich Ihnen sagen, dass ich die von Ihnen angemahnten aktuellen Versicherungsbelege (Rückkaufswerte etc...) der xxxxx Versicherung) heute per Telefon angefordert habe.
Da wir nun ein paar Feiertage vor uns haben, es dadurch bei der Verarbeitung und Zusendung der angeforderten Unterlagen zu Verzögerungen kommen kann, ist die von Ihnen angedrohte Sanktion (Streichung des ALG II) meines Erachtens nach überzogen, da diese komplette Streichung eine unverhältnismäßige Härte darstellen würde.
Bitte beachten Sie dies bei der Prüfung meines Antrages, meiner Unterlagen.
** Nachtrag: zählt die Unfallversicherung auch da rein??**
Schon jetzt danke für Eure Hilfe, und wenn ich in der falschen Rubrik gelandet bis, bitte entsprechend verschieben.
Danke und schönen Tag.Namen für Hilfestellung nicht relevant, gelöscht
Grace
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Moin allerseits,
hoffe, ich bin in der richtigen Rubrik.
War im August 2017 in Reha und dort wurde von den Ärzten und Therapeuten eine Teilhabe am Arbeitsleben angeraten. Aber definitiv nicht mehr im alten Bereich (Bürokaufmann in einer Spedition)
Diese Teilhabe will die Dt. Rente nicht genehmigen.
Widerspruch eingelegt und mittlerweile klage ich gegen die Ablehnungen vorm Sozialgericht.
Nun möchte der Sachbearbeiter einen Blick in den Abschlussbericht des Reha-Einrichtung UND den gesamten Schriftverkehr zwischen mir, der Dt. Rente und dem Sozialgericht haben.
Angeblich damit er schon mal prüfen kann, was er für mich nach einer möglichen Ablehnung der Teilhabe durch das Gericht für mich (60Jahre/vom JC als Selbstständiger eingestuft / seit Monaten krankgeschrieben) für mich machen kann. Er spricht hier von einem Einzelcouching (von denen es bereits 2 Stück gab) dass er dann 'anbieten' möchte.
So weit ich weiß, und wenn ich es hier richtig gelesen habe, sind ärztliche Unterlagen für das JC/die Maßarbeit tabu. Oder gibt es da für (angebliche) Selbstständige spezielle Urteile?
Habe da nichts gefunden, da sich fast alles um Arbeitnehmer und nicht um Selbstständige dreht.
Schon jetzt danke für Eure Antworten, Eure Infos.
Schönes Wochenende.
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Moinsens.
Danke für die ganzen Infos. Da muss ich mir ja reichlich was an Infos besorgen.
Werde mich auf jeden Fall wegen der Hinweise melden, gehe dann mal auf die Suche nach Infos, Vorschriften und und --
Dann werde ich mich auf jeden Fall wieder melden.
Nochmals danke.
Gruß und ein schönes Wochenende.
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Moinsens,
habe gerade die "vorläufige Bewilligung.. nach SGBII... bis zum 31.12.2018" in der Post gehabt.
Gleichzeitig auch die Vordrucke EKS & die Anlage 1 zum EKS zur endgültigen Aufrechnung für das erste Halbjahr 2018.
Geld kommt also.
Mir fällt ein Stein vom Herzen.
Auf jeden Fall 1000 Dank für Eure Hilfe.
Gruß und bis ...
N.
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Hallo Ameise,
die Unterlagen sollten bis zum 26.6.18 eingereicht werden. Eingereicht am 21.6.18, da ich die Unterlagen da fertig hatte,
Da kann was nicht stimmen, zumal ein selbständig Erwerbstätiger natürlich auch beim Finanzamt oder beim Gewerbeamt gemeldet sein muß.
Nebenher selbständig? Nöö, das geht nicht ohne die anderen Ämter.
Habe aber nie was von den anderen Ämtern gehört, geschweige denn irgendwelche Formulare oder Anträge dazu bekommen oder gar ausgefüllt.
Auch bin ich in einigen Schreiben (ab 2015) noch als Arbeitssuchender angesprochen/bezeichnet worden.
Habe dann auch Jobangebote als "erwerbsfähiger Hilfsbedürftiger" von denen erhalten.
Auch als ich das erste Mal den Antrag als "Selbstständiger" erhalten habe, und sagte, dass ich eben kein Selbstständiger bin und ob man mir Hinweise zum Ausfüllen, zur Vorgehensweise geben könne, gab es keine Informationen, dass ich mich ggf. irgendwo anmelden, meine Status ändern müsse.
Habe ab Monat 6 des Jahres meine Anträge gescannt und nachgeschaut, es war immer der Vordruck EKS dabei.
Klingt vielleicht alles etwas naiv, seltsam und unwissend, aber durch meine Nervenzusammenbruch, Depri war und bin ich teilweise nicht wirklich in der Lage, Zusammenhänge klar und deutlich zu erfassen, vergesse einiges.
Deshalb auch meine ganzen, etwas konfus wirkenden, Ausführungen.
So, ich mache jetzt erst mal Schluß, muss mich um Angelegenheiten meine Mutter (Plegeheim) kümmern.
Schau nachher noch mal hier rein, und morgen schaue ich nach, ob Geld da ist.
Und ich warte den morgigen Posteingang ab, ob da ein Schreiben 'vom Amt' drin ist.
Auf jeden Fall 1000 Danke für die Hilfe-
Gruß und bis später / morgen.
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Hallo Ameise.
Werde seit 2014 von denen als selbstständig geführt. Jetzt im JC in xxxxx, vorher in xxxxxx aTW bzw. Außenstelle xxxxxxxxxxxxx.
Bin seit 2011 arbeitslos und war vorher in einer Spedition tätig. Seit dieser Zeit keine Unterlagen mehr vom/an Finanzamt.
Dachte, dass läuft so nebenher, als Nebeneinkünfte. Falsch?
Denn bei den Agenturen bin ich auch als Privatmann geführt. Nicht als Gewerbetreibender, nicht als Selbstständiger,
Aktuelle (fehlende) Unterlagen habe zum 21.06.2018 eingereicht.
Ja, dass mit der Vermögensumwandlung ist klar, habe dies auch auf den Anlagen ans JC auch immer mitgeteilt.
Und ich verkaufe sporadisch ein paar Sachen etwas auf ebay. Und über paypal und die Kontoauszüge kann das JC natürlich sehen, dass ich was vertickert habe. Reicht denen aber anscheinend nicht.
Ach ja, vielleicht auch wichtig, das JV wollte wegen angeblich zuviel gezahltem Geld (2017) ca. 400€ zurück haben. Widerspruch eingelegt. Dann 2ter Widerspruch. Nun liegt die Sache beim Sozialgericht. Noch keine Entscheidung gefallen.
Sorry vergessen zu erwähnen. Bin durch den Wind, auch wegen der Depri.
Hoffe, die Auskünfte helfen weiter.
Gruß
Daten zum Schutz des Themenerstellers entfernt,
für die Hilfestellung nicht relevant
Grace
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Moin Leute,
kurz ein paar Hintergrundinformationen in Stichworten:
Bürokaufmann, arbeitslos, Ü60, seit Monaten krank geschrieben, Nervenzusammenbruch, Depressionen, Diabetiker, Schilddrüsenkrank. Geschieden. Alleinlebend, Sozial isoliert, wie man so schön sagt.
Hobby: Fotografie.
Und da beginnt mein Problem: ich versuche Fotos / Kalender über Agenturen zu verkaufen. Mit mäßigem Erfolg. Irgendwann hatte ich mal einen Geldeingang, eine Provision von ca. 360 Euro. Klar, dass das angerechnet wird.
Aber nach diesem Geldeingang wurde ich als selbstständig geführt, wurde einem anderen JC zugeordnet. Habe aber kein Gewerbe angemeldet, das ganze geht so nebenher (dachte ich). Alles halt mit unregelmäßigen (!) Geldeingängen zwischen 30€ und 150€. Oder halt eben 1 x die 360€.
War eine Provision für Kalender, eine einmalige Zahlung der Agentur für die letzten 6 bis 8 Monate. Eine andere Agentur zahlt erst aus, wenn die Gesamtsumme aller Provisionen die 100€-Marke erreicht hat. Da kann es dann passieren, dass der Geldeingang schon mal die Marke von 180€ überschritten wurde. Ist aber seltenst der Fall. Auch dass ich nicht sagen kann, ob und wie hoch die möglichen Provisionen sind, das es unregelmäßige Geldeingang in unterschiedlichen Höhen sind, dass kapieren die beim JC nicht.
Außerdem versuche ich ab und an meine 20-30 Jahre alte Sammlung rund um den VW-Käfer, sowie alte Ansichtskarten oder Sachen aus meinem Haushalt bei ebay zu vertickern. Meist erziele ich Preise zwischen 1€ und auch schon mal 40/50€, die sind aber eher selten.
Also eine Umwandlung von Privateigentum, was ich auch immer mitgeteilt habe. Doch nun wirft mir das JC einen (möglichen) gewerbsmäßigen Handel damit vor. Nun wollen die eine detailierte Aufstellung über die Verkäufe haben.
Nach Abgabe des letzten Antrages für das 2te Halbjahr 2018 die Nachricht erhalten, dass noch Unterlagen beim EKS fehlen würden. Nachgereicht. Dann noch mal eine Nachricht, dass weitere Unterlagen fehlen würden. Und gleichzeitig die Androhung, die Zahlung zum 01.07. d.J. einzustellen. Auch hier die fehlenden Unterlagen eingereicht.
Ich weiß nicht, was ich machen soll, wenn DIE die Zahlung wirklich einstellen. Denn die Miete steht vor der Tür, ich brauche Medikamente, und und und
Dadurch habe ich echt Existenzängste, was im Hinblick auf meine Depression, einen möglichen neuen Nervenzusammenbruch nicht gerade förderlich ist. Die positive Wirkung nach der Reha im letzten Jahr ist so gut wie verflogen. Sitze hier und weiß nicht vor und zurück. Habe auch kaum jemanden, mit dem ich über alles reden, mit dem ich mich austauschen, Rat bekommen kann.
Die große Frage ist, muss ich zum Sozialamt wenn in ein paar Tagen kein Geld kommen sollte? Woher kriege ich das Geld für die Miete, um zu leben?
Ich hoffe, ich habe meine Situation und das Drumherum einigermaßen verständlich darlegen können.
Wenn irgendwas unklar geblieben ist, fragt mich bitte.
Danke.
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Hallo an das Forum,
bin irgendwann vom JobCenter als selbstständiger Fotograf eingestuft worden. Versuche Bilder übers Internet zu verkaufen.
Mein Bankkonto ist etwas in den Miesen und nun habe ich die Möglichkeit mir aus einem Vertrag "VL-Rente (kaptalbildende Maßnahme) einen Großteil des
eingezahlten Geldes zum Ausgleich meines Kontos auszahlen zu lassen.
Kann die Auszahlung vom JC auf mein ALG II angerechnet werden?
Hoffe, Ihr könnt mir helfen, bzw. ich bin hier in der richtigen Rubrik.
Schon jetzt: danke für Eure Info.
Gruß Norbert