Hallo!
Wer ALG II Antrag stellt, sollte solche Einschränkungen vor Abschluss
der EGV angeben. Das JC schaltet dann den ärztlichen Dienst ein:
ich habe es von Anfang an angegeben. vom aerztlichem Dienst hat mir keiner was gesagt.
Was mach ich jetzt? an wen muss ich mich wenden? im Text steht "Ihre Vermittlungs- oder Beratungsfachkraft übernimmt dies. Auch Jobcenter können den Ärztlichen Dienst beauftragen." ist das meine Sachbearbeiterin?
Die Dame die meinte ich soll der Stelle nicht sagen das ich verletzt bin. Wenn ich jetzt die Hotline anrufe lacht die mich doch aus...