Guten Tag,
ich bin 26 Jahre alt, lebe aktuell noch von Hartz IV und habe vor in meine erste eigene (schon renovierte) Wohnung zu ziehen. Da der Mietspiegel in meiner Region sehr niedrig angesetzt ist, ist es nahezu unmöglich, eine "angemessene" Wohnung zu finden. Nach langer Suche habe ich nun eine Wohnung gefunden, die 5 Euro über der angemessenen Bruttokaltmiete liegt. Mein Fallmanager hat mir schon gesagt, dass er den Umzug so nicht genehmigen wird und auch die fällige Kaution dann aus eigener Tasche gezahlt werden muss. Da ich aber keine Möbel oder Kühlschränke etc. mit in die neue Wohnung nehmen würde und die Wohnung auch schon renoviert ist, würden gar keine Umzugskosten anfallen. Mir geht es eher um die Frage, ob ich in meinem Fall ein Anspruch auf Erstausstattung geltend machen kann und ob die angemessene Bruttokaltmiete gezahlt werden muss, so dass ich die 5 Euro selber dazusteuer? Das Wohnungsangebot ist für den 1. Juli und ab dem 1. August wäre ich aufgrund einer betrieblichen Ausbildung sowieso nicht mehr beim Amt, mir ist es nur wichtig, das alles vorher abzuklären, weil 800-1000 (ich kenne die genaue Summe nicht) Euro für die Erstausstattung schon eine ordentliche Summe Geld sind, vor allem, weil ich ja im Worst Case schon die Kaution selber tragen würde. Nichtsdestotrotz habe ich schon bei der zuständigen Wohnungsgesellschaft nachgefragt, ob eine Mietanpassung möglich wäre, damit ich im Rahmen bleibe, aber ob das klappt, unabhängig davon, dass es "nur" 5 Euro sind, ist eine andere Frage. Auf dem Merkblatt zum Thema Wohnungswechsel steht nur "Bei fehlender Zusicherung für die Anmietung der Wohnung ist das Jobcenter [...] nicht verpflichtet, Leistungen für Umzugskosten, Mietkaution und Beihilfen zu erbringen!", allerdings weiß ich nicht was mit "Beihilfen" gemeint ist, da mein Fallmanager auch schon meinte, dass die Leistungsabteilung für die Erstausstattung zuständig wäre.
Ich würde mich freuen, wenn hier jemand ein bisschen Ordnung ins Wirrwarr bringen könnte