Beiträge von IchBins

    Vielen Dank für eure Tipps und die Geduld von Grace mit mir, wegen meiner Dateien.
    Ich war eben bei der Bank. Die wollen ausschließlich einen Beschluss vom Gericht. Also gehe ich Montag zum AG. Ich hoffe ich kann das direkt mit einem Rechtspfleger dort erledigen. PKH und Anwalt kostet nur wieder unnötig Zeit und Geld, für einen eigentlich einfachen Vorgang.

    Schön, dass es diese Community gibt.

    Ok, jetzt habe ich hoffentlich alles geschwärzt. Sorry für die Umstände.

    Das Aktenzeichen vom BGH war nicht meines, sondern wohl ein Urteil aus diesem Jahr, mit welchem die Bank begründet, dass Sie das Dokument vom Jobcenter nicht anerkennen wollen.


    Ich würde nur gerne wissen, wie ich den geforderten Beschluss vom Amtsgericht bekomme und ob ich dafür einen Anwalt benötige oder ob ich da einfach vorsprechen kann.

    Hallo Corinna,
    ich habe die beiden Dokumente noch einmal bearbeitet und erneut hochgeladen.
    Aus dem Dokument, welches ich vom Jobcenter habe und bei der Bank eingereicht habe, geht hervor, dass es sich um zwei Nachzahlungen handelt und der Differenzbetrag, zur Pfändungsfreigrenze, wurden als einmalige Sonderleistung ausgewiesen.

    Liebe Grüße

    Hallo,

    ich hatte im Juni 2018 eine Nachzahlung für Mai/Juni erhalten. Insgesamt 1666,14 Euro.

    Da ich eine Pfändung auf meinem P-Konto habe, habe ich eine Bescheinigung vom Jobcenter bei der Bank eingereicht (siehe Anlage).
    Von der Bank bekomme ich nun die Rückantwort, dass diese Bescheinigung nicht anerkannt werden kann und ein Beschluss des Amtsgerichtes erforderlich wäre (siehe Anlage).

    Kann mir vielleicht jemand sagen, was ich da nun tun muss, um diesen Beschluss vom Amtsgericht zu bekommen?
    Brauche ich einen Rechtsanwalt?

    Liebe Grüße aus Berlin.


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    Grace

    Hast du im November 2017 dem Jobcenter eine AU geschickt und

    das Jobcenter vom Krankenhausaufenthalt unterrichtet?

    Nein, habe ich nicht gemacht. Im November selbst bekam ich kein Schreiben. Im Dezember lediglich den Weiterbewilligungsantrag, den ich nicht geöffnet und ausgefüllt hatte, daher gab es ab 01/2018 keine Zahlungen mehr. Die Einladungen kamen erst 2018.

    Der Sachbearbeiter war wirklich überrascht. Als ich ihm nämlich fragte, wovon die Sanktionen, über die er spricht, denn abgezogen werden, da ich ja seit Januar kein Geld mehr bekomme und meine KV mich inzwischen als freiwillig versichert führt, schaute er in den Computer und dann kam besagter Satz, dass ich seit Januar ja "komplett raus" wäre und erst mal runter müsste um einen neuen Antrag zu stellen.

    Ihr habt mir mit eurer Einschätzung sehr geholfen.
    Ich werde direkt morgen die erwähnten Schritte einleiten.
    Vielen lieben Dank erst mal.

    Die Einladungen kamen im Zeitraum 01/2018 bis 05/2018, also in der Zeit, in der keine Zahlungen mehr erfolgt sind.
    "Komplett raus" ist ein Zitat der Aussage meines Sachbearbeiters. Als ich im Mai zu besagtem Termin erschien, wies er mich auf die Sanktionen hin, die aufgrund versäumter Termine entstanden sind. Ich sagte, sowas wie, dass es dann eben so ist und fragte, wovon diese denn abgezogen werden, da ich im Moment keine Leistungen beziehe. Daraufhin schaute er in seinen Computer und meinte, dass ich seit Januar "komplett raus" bin, weil ich keinen Weiterbewilligungsantrag gestellt hätte und ich jetzt erst mal nach unten gehen müsste und einen neuen Antrag stellen soll. Erst wenn dieser bewilligt ist und ich wieder Geld bekomme, soll ich ihn kontaktieren.

    Das habe ich dann gemacht und "unten" erfahren, dass man erst nach 6 Monaten einen neuen Antrag stellen muss. Da es bei mir erst 5 waren, wurde ein Weiterbewilligungsantrag gestellt, welcher jetzt bewilligt wurde, jedoch mit den Sanktionen für die nächsten Monate. Eine Anhörung gab es nicht, eine Stellungnahme habe ich dazu auch nicht abgegeben. Es geht um 3 versäumte Termine, also 3 Minderungen für jeweils 3 Monate.

    Ein etwas ungewöhnlicher Fall, aber vielleicht bekomme ich hier ein paar Tipps?

    Im November 2017 wurde ich auf dem Heimweg von mehreren Männern zusammengeschlagen, so dass ich im Krankenhaus behandelt werden musste. In der Folge verkroch ich mich in meiner Wohnung und hatte über Monate Angst diese zu verlassen. Ich kümmerte mich um nichts mehr, öffnete meine Post nicht mehr, lange Rede - kurzer Sinn, erst im März 2018 nahm ich nach langem Zureden von Freunden ärztliche Hilfe in Form eines Psychiaters an, welcher eine akute Angststörung und Depression diagnostizierte welche mit Medikamenten und einer Therapie behandelt werden.

    Im Dezember 2017 hätte ich einen Weiterbewilligungsantrag stellen müssen, was ich nicht getan habe. Somit bekam ich ab 01/2018 keine Leistungen mehr vom Jobcenter. Allerdings bekam ich immer wieder Einladungen, welche ich nicht wahrgenommen habe und so kam es zu Sanktionen, wegen versäumten Terminen.

    Im Mai 2018 bekam ich erneut eine Einladung und war inzwischen wieder so fit, dass ich den Termin wahrnehmen konnte. Von meinem Sachbearbeiter erfuhr ich, dass ich seit 01/2018 "komplett raus" bin und erst mal einen Antrag auf Weiterbewilligung stellen muss. Erst dann soll ich mich wieder bei ihm melden. Dies habe ich am selben Tag getan.

    Nun bekomme ich eine schriftliche Bewilligung für ein Jahr ab 05/2018, allerdings werden mir die Sanktionen in den nächsten Monaten abgezogen/gemindert.

    Meine Fragen dazu:
    1) Wenn ich seit 01/2018 "komplett raus" war, weil ich keinen Weiterbewilligungsantrag gestellt habe, warum dürfen dann Sanktionen für versäumte Termine verhängt werden? Ich habe seit 01/2018 wie bereits geschildert, keine Zahlungen mehr erhalten. Wieso muss ich Termine wahrnehmen und kann sanktioniert werden, wenn ich "raus" bin? Bringt es etwas, hier ggf. jetzt noch zu widersprechen?

    2) Es wurde seit 01/2018 auch keine Krankenversicherung mehr bezahlt, so dass mich meine Krankenkasse, inzwischen als freiwillig versichert einstuft und eine Nachzahlung von 800 Euro für die Monate 01/2018 bis 05/2018 von mir fordert. Dies kann ich natürlich nicht bezahlen. Kann ich hier ggf. ein Darlehn beantragen?

    3) Meine Miete wurde seit 01/2018 auch nicht bezahlt. Meine Vermieterin, die ich gut kenne, stundet mir das seit Januar. Bezahlt werden muss es trotzdem. Kann ich hier ggf. auch ein Darlehn beantragen?

    Liebe Grüße!