Beiträge von Denisee

    ganz einfach, weil es mit auf dem schreiben gefordert worden ist. deswegen habe ich die Bankdaten meines Mannes gegeben.

    das die Leistungen weiterhin auf meinem Konto kommen darf liegt daran das ich begrenzt erwerbsunfähig bin.

    wäre ich voll erwerbsunfähig wäre dies nicht möglich, rein rechtlich ginge es nicht aussage vom Sachbearbeiter.

    das ich für 6 Monate erwerbsunfähig bin wusste ich nicht, das habe ich heute am telefon mitbekommen recht merkwürdig.

    habe dieses jahr im Februar vom Jobcenter den --Ärztlichen Dienst Agentur für Arbeit-- schriftstück erhalten, ausgefüllt und abgeschickt hier drauf habe ich kein schreiben erhalten also kein ergebnis. habe alle infos heute vom Sachbearbeiter vom telefonat.

    persönlich beim Arzt vom Jobcenter war ich nicht.

    danke, wünsche dir auch alles gute

    habe heute das Jobcenter angerufen, um ein rückruf des Sachbearbeiters, das hat er auch heute spät mittag gemacht.

    es ist so: es ändert sich für uns nichts, es kommt nicht mehr geld oder weniger,

    da ich erwerbsunfähig bin, die dauer bis zu 6 Monaten und weniger als 3 Std. am Tag arbeiten kann also nicht auf dauer erwerbsunfähig, werde weiterhin vom Jobcenter Leistungen beziehen heist aber ned ALG2.

    zum anliegen meines Kontos geht auch, ich soll schriftlich schreiben zum telefonat von heute das die Leistungen weiterhin auf meinem Konto kommen soll statt zu meinem Mann.

    DANKE an alle die mit geholfen haben.

    Da ich ich jetzt leider voreilich war habe ich das Schreiben Jobcenter gestern per post ausgefüllt abgeschickt. :-((

    habe die Bankdaten meines Mannes geschrieben.

    Könnte ich noch einen zusätzlichen schreiben jetzt erstellen und es morgen abschicken? das die Leistungen weiterhin auf meinem Bankkonto kommen soll ?

    Nein es hat sich nichts geändert, weder wohnung noch kosten der Wohnung.

    bin momentan beim Psychologen in behandlung, es liegen dem Jobcenter keinerlei Atteste vom Psychologischen Arzt vor.

    warum aber will man nun die Leistungen meinem Ehemann überweisen ?

    habe ich denn das recht dem Jobcenter zu sagen das weiterhin die leistungen auf meinem Konto kommen soll ?

    Guten abend an alle,

    habe heute dieses schreiben vom Jobcenter erhalten bin Verheiratet, mein Ehemann ist ebenfalls ALG2 empfänger.


    Sehr geehrte Fr......

    Sie haben Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch SGB2 beantragt.

    Da Sie zurzeit nicht Erwäbsfähig sind, wird Herr..... der Bevollmächtige der Bedarfgemeinschaft.

    Es ist zu überprüfen, ob und inwieweit für Sie und die mit Ihnen in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen ein Anspruch auf Leistungen besteht beziehungsweise bestanden hat.

    Folgende Unterlagen beziehungsweise Angaben werden hierzu noch benötigt.

    --Bankverbindung von Herrn....

    --Anlage KdU ausgefüllt und Unterschrieben

    Was kann ich darunter verstehen? Was wird nun passieren?

    Die Anlage KdU war ein bogen zum auszufüllen zur Miete, Wieviele Zimmer, Wieviel qm, mit was wird geheizt usw.

    ich danke im voraus