Alles anzeigenIch verstehe gar nicht, warum du das Konto deines Mannes überhaupt angegeben hast.
Außerdem hast du nicht erklärt, WARUM du nun doch für zunächst 6 Monate erwerbs-un-fähig bist.
Dazu muss es doch ein amtsärztliches Gutachten/Untersuchung gegeben haben.
Das mit den 6 Monaten und weniger als 3 Std. kann weder das JC noch dein Psychologe entscheiden.
Aber das Geld vom JC bleibt in gleicher Höhe, da kannst du ganz beruhigt sein.
Auf jeden Fall gute Besserung für dich!
Alles Gute!
ganz einfach, weil es mit auf dem schreiben gefordert worden ist. deswegen habe ich die Bankdaten meines Mannes gegeben.
das die Leistungen weiterhin auf meinem Konto kommen darf liegt daran das ich begrenzt erwerbsunfähig bin.
wäre ich voll erwerbsunfähig wäre dies nicht möglich, rein rechtlich ginge es nicht aussage vom Sachbearbeiter.
das ich für 6 Monate erwerbsunfähig bin wusste ich nicht, das habe ich heute am telefon mitbekommen recht merkwürdig.
habe dieses jahr im Februar vom Jobcenter den --Ärztlichen Dienst Agentur für Arbeit-- schriftstück erhalten, ausgefüllt und abgeschickt hier drauf habe ich kein schreiben erhalten also kein ergebnis. habe alle infos heute vom Sachbearbeiter vom telefonat.
persönlich beim Arzt vom Jobcenter war ich nicht.
danke, wünsche dir auch alles gute