Beiträge von uNDNu
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Ich habe es so verstanden, dass ein persönliches Erscheinen und Nachfragen nur den gleichen Bearbeitungsstand als Auskunft bewirkt wie ein Anruf. Bearbeiten die Anliegen nur dann schneller wenn man persönlich darum bittet statt telefonisch?
Der Begriff der "Sachstandsanfrage" ist mir neu und auch da wußte ich nicht, dass soetwas förderlich ist für die Bearbeitungsdauer.
Die Ablehnung war begründet mit genug Einkommen durch Schüler-Bafög, aber wie ich im Widerspruch darlegte wurden dabei meine Heizkosten außer Acht gelassen.
Meine brennende Frage ist nun ob mein Antrag auf ALG2 ab Juli mit Vorauszahlung durchgeht obwohl der alte Antrag auf ALG2 vom August zwecks Aufstockung noch in der Bearbeitung vom Widerruf ist.
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Hallo liebes Forum,
ich habe in den letzten Jahren mein Abitur auf dem Zweiten Bildungsweg nachgeholt und währenddessen Schüler-Bafög erhalten. Laut Sozialarbeiter an der Schule besteht das Recht auf Aufstockung (z.B. für Heizkosten) um ALG2 Niveau zu erreichen. Diese Aufstockung (durch ALG2 Antrag) habe ich im August beantragt. Nach Monaten, in denen ich telefonisch vertröstet wurde, erhielt ich im Februar die Aufforderung zur Nachreichung von Dokumenten. Anfang Mai erhielt ich dann ein Ablehnungsbescheid, welchen ich begründet widersprach. Nun wurde mir telefonisch mitgeteilt, dass diese Bearbeitung noch 4 Monate dauern darf und während der Bearbeitung kein Antrag auf ALG2 ab Juli, dem Ende meiner Schulzeit und Bafög-Anspruche, möglich sei. Stimmt das? fie
Ich habe dennoch formlos in einen weiteren Brief ALG2 ab Juli mit genannter Begründung beantragt und dazu Vorschusszahlung, da ohne Bafög-Zahlungen ab Juli die Miet- und Lebenskosten von mir nicht gezahlt werden können. Wird mein Antrag für den Juli bearbeitet werden obwohl mein alter Antrag noch im Widerspruch ist?