Beiträge von mena76

    Danke.

    aber gilt das auch wenn das

    in meinem Mietvertrag steht

    §7Schönheitsreperaturen

    1.Während der Dauer des Mietverhältnisses übernimmt der Mieter die Schönheitsreperaturen.

    Zu den Schönheitsreperaturen gehören insbesondere das Anstreichen bzw. Tapezieren der Wände und Decken sowie der Innentüren, das lackieren der Heizkörper und heizrohre und der Fenster und Aussentüren von Innen.

    In der regel sind Schönheitsreperaturen durchzufüren

    - in Küche, Bädern und Duschen alle 3 Jahre

    -in Wohn und -Schlafräumen,Fluren,Dielen und Toiletten alle 4 Jahre

    -in allen sonstigen Nebenräumen alle 6 Jahre

    Die Schönheitsreperaturen sind, soweit erforderlich, in fachgerechter ,,mittlerer Art und Güte" nach §243BGB zu leisten und richten sich im konkreten Fall nach dem Renovierungsbedarf, d.h. je nach Zustand früher oder später ( nicht mehr als jeweils ! Jahr.

    Hallo,

    ich bin neu hier, und hoffe beim richtigen Thema!

    Meine frage bezieht sich auf die Renovierung wenn man schon länger in einer Wohnung lebt. Ich wurde letzte woche von meinen Vermiter freundlich daraufhin gewiesen, das nun nach 3 jahren den doch mal Tapeziert und Gestrichen werden müßte, da ja letztens auch neue Fenster eingesetzt wurden, würde es sich ja nun auch anbieten.

    Ich wohne mit meien Sohn 10 Jahre allein, bin arbeitsunfähig, antrag auf Erwerbsminderungsrente läuft. Hinzu kommt das mein Sohn Zöliaki hat.

    meine frage nun: bekommt man für die renovierung einen zuschuß?, oder kann (muß) man ein Darlehn beantragen?

    Gibt es diesbezüglich erfahrungen

    vielen Dank im vorraus:)