Das Problem liegt hier zwischen Sanierung und Einzugsrenovierung.
Es fehlen lt. Mietvertrag Bodenbeläge und Tapeten, zudem sollen Heizung und das Holzwerk gestrichen werden. Dies ist mittlerweile sehr problematisch geworden, denn viele Vermieter haben dies in den letzten Jahren ausgenutzt und Wohnungen damit saniert. Deshalb werden die Anträge oft mit der Begründung abgelehnt, dass es sich um keine Renovierung, sondern Sanierung handelt. Wenn ein Raum mit Bodenbelägen und Tapeten ausgestattet werden muss ist es kein Problem, aber sobald die ganze Wohnung eingerichtet werden soll, fällt es eher unter den Begriff Sanierung.
Also das Badezimmer, die Toilette und die Küche haben alle neue Fließen an den Wänden und einen neuen Fliesenboden bekommen. Sprich es geht nur um Bodenbeläge für Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer, Flur und ebenso die Raufaser für diese Räume + Küche. Dies habe ich auch so in den Antrag mit reingeschrieben. Sachen wie lackieren der Türrahmen/Türen oder Heizkörper wäre unsere Sache und wir dürften dies tun.
Jedoch die Begründung des JC lautet:
ZitatDie von Ihnen beantragten Renovierungskosten sind Vermietersache. Nach Urteil des Bundesgerichtshofs ist eine Wohnung der Mietperson entweder renoviert zu übergeben oder es ist ein angemessener Ausgleich zu gewähren, der dem Zustand der Wohnung bei Mietbeginn Rechnung trägt."