Hallo.
Vielen vielen lieben Dank für eure Antworten. Ja es ist mir jetzt bewusst, dass das nicht so schlau war, das zu sagen...
Zu euren weiteren Fragen:
Wir leben seit mehr als einem Jahr zusammen.
Wir haben kein gemeinsames Konto und auch keine gemeinsamen Anschaffungen irgendeiner Art.
Ich habe davor meine Doktorarbeit gemacht, mit einem Stipendium, weshalb ich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 habe. Habe circa 1350 im Monat verdient. Wie haben auch kein gemeinsames Kind. Im Mietvertrag stehen wie beide als Mieter. Sie zahlt das Geld an den Vermieter, ich zahle die halbe Miete an sie. Ihr Arbeitsvisum geht noch ein halbes Jahr.
Ich glaube, dass ich zwei Möglichkeiten habe: Entweder ich sage, dass es ein Missverständnis war, dass ich mit meiner Freundin zusammen leben, oder ich wähle die Altnerative, die Grace vorgeschlagen hat: Dass meine Freundin nicht für mich aufkommen will (was auch quasi nicht möglich ist, da sie kein Geld verdient, und einfach nur einmal 5000 Euro auf dem Konto hat). Gibt es dann trotzdem Kürzungen beim ALG II? Sprich: ich sage dem JC, dass ich mit meiner Freundin zusammenlebe, seit mehr als einem Jahr, und sie schreibt, dass sie nicht bereit ist, für mich aufzukommen.
Vielen Dank für eure Mühen.
und viele Grüße
Hans