Mein Vater geht nirgendswo hin.Der ist Renter und braucht bestimmt nicht über seine beruflische Situation beraten zu werden. Hab da heut angerufen und den das auch so klargemacht,Einladung ist zurück genommen.
Beiträge von soja
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Hallo,
mein letzter Beitrag wurde geschlossen.
Hab gestern alles geklärt und mein Vater muss nicht zum JC.
Hab gestern vergessen zu fragen wer den Hauptantrag auszufüllen hat? Mein Vater oder meine Mutter?
Weil mein Vater hat heute ein Termin gekriegt wegen der beruflischen Situation und er ist Renter.
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Hab alles geklärt.Danke
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Ich geh mit meiner Mutter Montag zum JC und stell das mal richtig.
Danke für die Hilfe.
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Das hab ich mich gestern auch gefragt ob der Sachbearbeiter nicht was falsch gemacht hat.Meine Mutter hat nach gehackt und er meinte es ist alles richtig so.
Meine Eltern wohnen alleine.
HA (Hauptantrag), EK (Einkommen) VM(Vermögen), KDU (Kosten der Unterkunft), alles vorhanden.
Meine Eltern sollen innerhalb von 14 Tagen einen Termin vereinbaren,zum persöhnlichen Erscheinen.
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Sie hat den eigentlichen Antrag auf ALG 2 mit den ganzen Anlagen noch nicht ausgefüllt .
Der Sachbearbeiter hat mehrere Formulare ausgefüllt und es meiner Mutter mitgegeben,
Einen Formular für Erstbeantrager. Da hat er den Namen meines Vaters eintragen und unten bei Bedarfgsgemeinschaft, Ehefrau mit Kundennummer.
Dann noch zwei weiter Formulare, die sehen so himmelblau/türkis aus, für eine Terminvereinbarung mit einer 14 tägigen Frist und die dazu gehörigen Rechtsgrundlage.Eins an meinen Vater addressiert und eins für meine Mutter.
Unterlagen hatte sie dabei : Rentenbescheid vom mein Vater,Ausweisse,Kontoauszüge und ihren Bescheid vom ALG 1.
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Hallo,
meine Mutter hat jetzt einen Antrag für ALG 2 gestellt, sie bezieht momentan noch ALG 1. Mein Vater ist Renter und bezieht auch keine weiteren Transferleistungen.
Bei ausfüllen des Antrags hat der Sachbearbeiter, das persöhnliche Erscheinen meines Vaters gefodert und ihm gefordert eine Termin mit den Sachbearbeiter zu vereinbaren.
Er hat hat quasi beide eingeladen.Meine Frage:
Darf er überhaupt mein Vater einladen? Wenn Ja, unter welcher Gesetzeslage?Danke für eure Hilfe.