Hallo
Ich habe 4 Kinder
Meine Frage geht um die Kitazeiten. Die Großen haben Hortplätze. Ich möchte meine Kleinen nicht ganztags betreuen lassen, daher habe ich nur die 2 erwähnt
Lg
Hallo
Ich habe 4 Kinder
Meine Frage geht um die Kitazeiten. Die Großen haben Hortplätze. Ich möchte meine Kleinen nicht ganztags betreuen lassen, daher habe ich nur die 2 erwähnt
Lg
Hallo
bevor ich demnächst wieder zum Jobcenter muss, möchte ich mich gerne erkundigen :
Alleinerziehend
1. Kind 5
Kitaplatz bis 14 Uhr ( ab
2. Kind ist 2
ab September Kitaplatz bis 14 Uhr ( ab
Beim letzten Treffen mit meiner SB habe ich ihr gesagt, dass ich gerne wieder von 9-13 Uhr arbeiten möchte, sobald die Eingewöhnung vorbei ist. Gerne wieder in der Gastro als Servicekraft.
Erst einmal wurde bemängelt, dass diese Arbeitszeit unflexibel ist und ich so gerade einen Teilzeitlohn erreichen kann.
Sie möchte mich nun zwingen die Kinder täglich ganztags betreuen zu lassen.
Derzeit sind alle Ganztagsplätze belegt,...
dennoch:
Darf sie mich dazu zwingen meine Kinder täglich bis 16 Uhr abzugeben?
I
Vielen Dank für die Infos!
Habt mir sehr geholfen. Danke
Danke!
Laut Agentur wird es bei denen als Gutschrift geführt und dann kann ich mir das ja monatlich abholen, eben 100€.
Habe ich wegen der Selbstständigkeit ( Kleingewerbe) noch etwas zu beachten?( sollten jetzt mehrere Aufträge kommen muss ich dies ja anmelden)? Wird dann das Einkommen meiner Tochter geschätzt und ihr Satz dementsprechend reduziert?
Danke Casa.
Ja genau diese Genehmigungen haben wir beantragt bzw. das meiste macht die Agentur.
das hatte ich gefunden, könnte zutreffen?
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Alles was über dem Freibetrag liegt, mehrere Tätigkeiten werden zusammen gerechnet, wird zu 100% auf das Sozialgeld angerechnet.
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Grace
ok danke Ameise.
Er erhält eine Arbeitserlaubnis vom Arbeitsschutz, falls das eine Rolle spielt...
Danke für deine Antwort.
Ja ich denke ich werde das mit der Gewerbeanmeldung erst bei dem 2 Auftrag machen.
Was wird das JC dann machen? Mein Sohn gilt ja dann als selbstständig? Wird sein Einkommen dann geschätzt?
Es gibt KM Pauschale bzw die Fahrkosten werden erstattet. Ich mache das wirklich nicht des Geldes wegen, sondern möchte ihm das ermöglichen... er wollte das von sich aus...
Danke für die Antwort.
Bei den 100€ dachte ich an den Grundfreibetrag, dieser steht ja jedem Mitglied der BG zu?
Alles klar dann melde ich Einkommen sobald es erzielt wird.
Hallo
Ich brauche mal Hilfe, da ich wirklich keine Lust auf Stress mit dem JC habe wie ich was und wann am Besten melde.
Ich bin alleinerziehend und beziehe Alg2. Eines meiner Kinder hat einen Modelvertrag ( er ist 7) angeboten bekommen bei einer bekannten Argentur.
Im Vertrag steht, dass er als Darsteller ein Kleingewerbe anmelden muss, sobald ein Honorar erzielt wird.
Derzeit stehen noch keine Buchungen fest, die Agentur meinte auch, dass es sehr unregelmäßig ist und man nicht sagen kann, wie oft ein Kind nun gebucht wird.
Bei Buchung verdient man im Schnitt 100€. Mal mehr, mal etwas weniger.
So nun meine Frage, wann melde ich dies dem JC? Noch wird ja keinerlei Einkommen erzielt und die Frage ist auch, ob überhaupt etwas erzielt wird.
Soll ich warten bis die erste Buchung ansteht und dem JC dann Bescheid geben?
Das Honorar wird immer erst ca 2 Monate nach Auftrag ausgezahlt.
Ich habe vor ihm ein eigenes Konto einzurichten, wo dies dann drauf kommen soll, auch um es dann für das JC übersichtlicher zu machen.
Die Agentur meinte auch sobald der erste Auftrag ansteht kann ich das Gewerbe anmelden, Steuern müssen wir wohl nicht zahlen, da das Einkommen zu gering ist...
Oder soll ich dem JC jetzt schon Bescheid geben? Aber ich kann ja überhaupt nicht sagen ob es Einkommen geben wird ect.???
Die 100€ Freibetrag stehen einem Kind auch zu?
Danke vorab