Beiträge von Fusselrobbe

    Hallo Casa und danke schonmal für's Antworten

    Wir sind wohl im SGB II, nicht im SGB XII

    Richtig, daher ja die Frage, ob man dies dennoch zur Begründung heranziehen kann, weil es in dem §31 ja auch um die einmaligen Beihilfen geht und im SGB2 gibt es eben keine eindeutige Regelung dazu (zumindest kenne ich keine).

    (sind die verschiedenen SGBs nicht auch aufeinander anwendbar?)

    Beziehe dich auf deinen damaligen Antrag. Sofern du damals keine Waschmaschine beantragt hast, beantrage nur diese jetzt. Grund, Mitbewohner zieht aus.

    Ich hatte die WM damals pauschal mit auf die Liste im Antrag gesetzt, weil ich zum Zeitpunkt der Besichtigung noch nicht wusste, wem die WM gehört (Vermietung und Besichtigung läuft alles nur über die GGG und kann eben auch ohne Anwesenheit der Mitbewohner erfolgen, ich hatte ihn damals also nicht getroffen bzw war nicht absehbar, wie lange er noch mit in der Wohnung lebt, denn die andern Vormieter sind alle beide auch erst kurz vor meinem Einzug, ausgezogen).

    Weise nach, dass du die beantragten Möbel angeschafft hast (Quittungen).

    Das ist kein Problem, hab alles aufgehoben bzw bei Privat-Gebraucht-Sachen, den Kauf auf einem Quittungsblock bestätigen lassen.

    Kannst du nachweisen, dass der Antrag beim Jobcenter einging?

    Ich habe den Antrag persönlich eingereicht, habe mir auf der Kopie davon den Eingangsstempel mit Datum geben lassen. Sollte eigtl als Nachweis reichen. (ich gebe in diesem Amt nichts mehr ohne Kopie und Bestätigunsstempel ab. Ein Überprüfungsantrag wg. anderer Sache ist bei denen auch schonmal plötzlich, nicht in der Akte vorhanden gewesen).

    An eine Untätigkeitsklage hatte ich ebenso schon gedacht, wollte jetzt nur ungern, gleich "mit der Tür ins Haus fallen" und dachte, man kann es ja nochmal auf dem "freundlichen Weg" versuchen und diese Karte dann bei Bedarf "ausspielen" falls sich das Amt nochmal quer stellt.

    Wie denkst du Über den Punkt mit den reinen Umzugskosten? Noch machbar oder eher nicht?

    Hallo Johnboy5000

    Erstmal ist bei Berechnung für die BG (Bedarfsgemeinschaft) ausschlagebend wo du postalisch (also laut Einwohnermeldeamt - siehe Anschrift auf dem Perso) gemeldet bist. Ich vermute auf deinem Ausweis steht noch die Adresse deiner Eltern. Demnach ist für das JC nur wichtig, welches EK (Einkommen) dort von der Familie erwirtschaftet wird. Ob du regelmäßig deine Freundin besuchst, spielt dabei keine wirkliche Rolle (solange Sie in der Nähe wohnt, denn an deinem Wohnort kannst du dich ja frei bewegen.)

    Bei ALG2-Bezug ist wichtig, dass du postalisch jederzeit für's JC erreichbar bist. (Ortsabwesenheit kann man anmelden, jedoch sollte man sparsam damit umgehen, sind nur 21 Kalendertage pro Jahr - inkl Sonn- und Feiertagen)

    Ein Auszug, nur knappes halbes Jahr bevor dein ALG1 endet, macht erstens verdächtig und zweitens, bist du ja noch U25. Heißt, das JC darf dich ohnehin zurück in dein "Elternhaus" schicken solange du noch nicht 25 bist. Für einen Auszug für U25jährige. müssen schon etwas driftigere Gründe vorliegen, als nur "ich verstehe mich nicht mehr mit meiner Mutter". Solange bei deinen Eltern genug Platz vorhanden ist (du hast in deinem Alter natürlich ein Recht auf ein eigenes Zimmer, zwecks Privatssphäre)

    Ob du theroretisch Anpruch hättest, hängt nicht nur vom EK ab, sondern auch von den Wohnverhältnissen (wie viel m², wie viel Miete).

    Die Berechnung funktioniert folgendermaßen (grob beschrieben):

    zuerst wird der Gesamtbedarf der einzelnen BG-Mitglieder ermittelt (also Du, deine Mutter, Stiefvater, wie in einer Excel Tabelle, eine Spalte für jeden und eine Spalte, wo alles Gesamt steht))

    Regelbedarf + Grundmiete + Heizkosten + Nebenkosten = Gesamtbedarf.

    Es gibt - regional abhängige - Vorgaben, wie viel m² und wie hoch die Bruttokaltmiete (Kaltmiete + kalte Betr.kosten, also ohne Heiz- und Warmwasserkosten) maximal sein darf.

    Wie diese "Grenzen" in eurem Wohnort aussehen, kann man in Erfahrung bringen, teils findet man diese sogenannte "Richtlinie der Stadt XY zu den angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung" auch online bzw via google.

    Bsp.: in meiner Stadt sind für einen 3 Personen-Haushalt 405€ (Brottokaltmiete!) und 88,50€ für Heizkosten "angemessen"

    sowie ein Orientierungswert von 75m² (bei m² kommt es meist nicht genau drauf an, wenn's 5m² mehr sind, macht das nichts)

    Anhand dieser Richtlinen, kannst du sehen ob und inwieweit ihr evtl darüber liegt, oder auch nicht.
    Da Mutter und Stiefvater arbeiten gehen, kann das JC natürlich nicht zu einem Umzug zwingen, wenn ihr über der Grenze liegt, nur werden dann in der Berechnung, eben nur diese Grenzen genutzt.

    Wie hoch der Regelbedarf, für jede einzelne Person ist, müsste man mal googlen, hab ich nicht im Kopf da ich allein stehend bin, daher sind es bei mir z.B. 416€

    Nachdem also der Gesamtbedarf ermittelt wurde, folgt Abzug von Freibeträgen = zu berücksichtigendes EK

    Damit folgt Berechnung "verteilbares EK" (hier wird das zu berücksichtigende EK gleichmäßig auf alle Mitgleider der BG verteilt)

    Bsp:

    Person A hat 0,00 zu berücksichtigendes EK

    Person B hat 1400,00 zu berücksichtigendes EK

    1500,00 / 2 = 700 pro Person

    Jetzt wird der Gesamtbedarf gegen gerechnet, liegt der Bedarf darüber, wird die Differenz bewilligt, ist der Bedarf geringer, folgt eine Ablehnung.

    Ich empfehle dir, mal verschiedene Online-ALG2-Rechner zu nutzen, damit kannst du zumindest raus finden, ob da - theroetisch - noch was bei rum kommt. Es ist immer gut mehrer ALG2-Rechner zu nutzen um zu vergleichen, weil jeder wird dir mit Sicherheit ein anderes Ergebnis bringen.

    Zu deiner Frage wegen deiner KV - solange du noch U25 bist, kannst du ganz einfach wieder in die "Familienversicherung" aufgenommen werden. Dabei ist's übrigens egal, ob du daheim wohnst oder nicht, solange man mit U25 kein EK hat und Beiträge selbst zahlen kann, bist du über deine Mutter einfach mitversichert. (Einfach mal zur KV gehen und nachfragen)

    Ab Ü25 übernimmt das JC - vorausgesetzt man bekommt ALG2 - die KV-Beiträge. Mit 25 dürftest du ohnehin ausziehen und einen eigenen Hausstand gründen. Dann spielt das EK deiner Eltern eh keine rolle mehr und du bekommst allein den vollen Satz des Regelbedarfs und bist auch KV-mäßig über ALG2 abgesichert. Könntest dann sogar Erstausstattung beantragen ;)

    Also denk mal, da es so klingt als würdet ihr euch daheim gut verstehen, kannste ruhig noch bis 25 bei Mutti bleiben. Evtl hast du ja sogar bis dein ALG1 endet sogar schon wieder einen neuen Job gefunden. Hoffe konnte dir weiterhelfen, falls noch fragen sind, einfach hier schreiben ^^

    Hallo, ich habe hier einen - dezent komplizierten - Fall und weiß gerade nicht genau, wie ich jetz weiter vorgehen soll. (sry schonmal für den längeren Text)

    Es geht im wesentlichen um einen "Antrag auf einmalige Beihilfe - Erstausstattung für eine Wohnung" vom März 2016. Auf welchen ich - bis heute - keineleri Antwort vom JC erhielt (weder Ablehnung, noch Bewilligung). Diverse Umstände (s. weiter unten) haben dazu geführt, dass ich tatsächlich erst jetzt in der Lage bin, mich der Sache nochmal anzunehmen, weiß aber im Moment nicht, wie ich das am sinnvollsten anstelle bzw. begründen kann.

    Einblick zur Vorgeschichte:

    09/2016 - 02/2017 Überblick

    03/2017 Ab dem Monat bekam ich wieder BafÖG

    • Schlüsselübergabe in der ersten März-Woche.
    • 04.03.17 Umzug... viel Zeit zum einrichten hatte ich nicht, da direkt am 06.03.17 die Lehrverantaltungen in der Uni wieder los gingen.

    Am 16.03.17 Habe ich den Antrag Erstausstattung eingereicht!

    Mir ist durchaus klar, dass es sinnvoller gewesen wäre, diesen früher einzureichen, als ich noch im Leistungsbezug stand. Aufgrund der ganzen Umstände und dem Stress der vorausging (Umzug vorbereiten, organisieren, den Behörden ständig nachlaufen, Nebenjob inkl Überstd, Weisheits-Zahn-OP, etc. ...) hab ich das einfach nicht geschafft und die ganzen Umstände waren meiner Gesundheit auch nicht gerade zuträglich (das Urlaubbsemester war ja eigtl dazu gedacht, wieder auf den Damm zu kommen). Bevor jetzt also jmd schreit: "selber Schuld, warum haste dich net eher gekümmert?" Danke, ja, weiß ich selbst dass es blöd war.

    03/2017 - 08/2017 habe ich normal BafÖG bezogen und hatte noch bissl was zusätzlich durch den MiniJob

    Durch Überlastung habe ich dann aber doch das Studium abgebrochen. (Exmatrikulation im Aug)

    Studium

    09/2017 - 05/2018

    • ab Sep'17 also erneut ALG2 (konnte WBA stellen)
    • außerdem direkt, durchgehend, krank von Sep bis Jan'18 (entweder im KH oder durch Hausarzt arbeitsunfähig geschrieben)
    • Genesung dauerte, nach dem KH folgten weitere ärztliche Behandlung, ärztliches Gutachten durch JC bis hin zur Reha-Berufsberatung.

    Meine Erstausstattung war inzwischen eigtl völlig in Vergessenheit geraten, durch die ganzen Umstände.

    Bis mein Mitbewohner mir kürzlich mitteilte, dass er in absehbarer Zeit ausziehen möchte und vorhat, seine Waschmaschine mit zu nehmen!

    Ich erstmal Panik geschoben: Wo bekomm ich jetzt das Geld dafür her???

    Also hab ich erstmal ausgiebig recherchiert und mir fiel dadurch erst wieder auf, dass mein Antrag auf Erstaustattung vom letzten Jahr, ja völlig liegen geblieben ist und ich nichtmal 'ne Ablehnung bekommen hab.

    Letztes Jahr habe ich den Umzug und die nötigen Kosten/Anschaffungen (u.a. Mietwagen, Schlafsofa, Kleiderschrank, Schreibtisch, Lampen) erstmal aus eigenen Rücklagen heraus - notgedrungen - finanziert, da ich eben Panik hatte, wenn die Bearbeitung des Antrages evtl Wochen oder Monate dauert, ich aber zur Uni muss, dann wenn Geld da wäre, nichtmal die Zeit hätte, fehlende Möbel zu kaufen, geschweigedenn den Transport zu organisieren. (ich habe z.B. Kleiderschrank und Schreibtisch via ebay kleinanzeigen gekauft und die haben wir am Umzugstag mit dem Transporter abgeholt).

    Bei der Recherche waren dies, die nützlichsten links, die ich finden konnte:

    Thema Voraussetzung für die Leistung (also auch als Nicht-ALG2-Bezieher):

    § 31 SGB XII - Einmalige Bedarfe

    darin heißt es: "(2) Einer Person, die Sozialhilfe beansprucht (nachfragende Person), werden, auch wenn keine Regelsätze zu gewähren sind, für einmalige Bedarfe nach Absatz 1 Leistungen erbracht, wenn sie diese nicht aus eigenen Kräften und Mitteln vollständig decken kann. 2In diesem Falle kann das Einkommen berücksichtigt werden, das sie innerhalb eines Zeitraums von bis zu sechs Monaten nach Ablauf des Monats erwerben, in dem über die Leistung entschieden worden ist."

    Demanch müsste ich also, auch als BafÖG-Empfänger (was ich ja ab März '17 auch war) trotzdem Anspruch auf Erstaustattung haben, da ich ja in den 6 Monaten zuvor nur ALG2 (Zuschuss) bezog und damit den Bedarf nicht selbst decken konnte. Weiß jmd ob dieser Paragraph hier tatsächlich greift, ist ja SGB 12????

    Thema Antragsfrist: Erstausstattung für Wohnung

    Hier hat das Gericht ja entschieden: "[...] dass es für die Erstausstattung der Wohnung keine Antragsfrist gibt, sofern Bedürftigkeit vorliegt. Im vorliegenden Fall des BSG beantragte der Leistungsbezieher die Erstausstattung erst zwei Jahre nach Bezug der Wohnung."
    Demnach, könnte mir das JC nun auch nicht vorwerfen, dass ich mich "erst jetzt" (wieder) darum kümmere.

    Daher suche ich euren Rat, was/wie jetzt am sinnvollsten ist bzw. wie ich vorgehen könnte oder wie am besten begründen????

    Sollte ich:

    a) mich auf meinen damaligen Antrag beziehen und das JC daran erinnern, dass sie da was versäumt haben? Um Stellungnahme bitten und dem JC eine entsprechende Antwort-Frist setzen? Obwohl der Antrag ja lang genug zurückliegt, was aber dann wieder laut dem BSG-Urteil keine Rolle spielen dürfte.
    (eine Kopie mit Eingangsstempel habe ich noch im Ordner ;) ich gebe in diesem Amt nichts ab, ohne Kopie mit Stempel)

    oder b) einfach gar nicht erst auf meinen damaligen Antrag eingehen (da sie den ja zunächst abschmettern könnten, mit der Begründung, dass ich zum Zeitpunkt der Antragstellung eben nicht im Leistungsbezug stand) und stattdessen, jetzt einfach nochmal einen komplett neuen Antrag stellen? Da ich nun wieder im Leistungsbezug bin.

    c) kann ich jetzt, im gleichen Atemzug, evtl auch noch Umzugskosten geltend machen? Das hatte ich damals nämlich nicht richtig auf dem Schirm, denn Umzug und Erstaustattung läuft ja getrennt, aber der gemietete Sprinter hat auch 100€ Tagesmiete gekostet?

    Ich wäre über jeden Tipp der mir hiemit etwas weiter hilft dankbar, vllt kennt jmd ähnliche Fälle und kann mir da mit etwas Erfahrung weiter helfen. Bin einfach mega unsicher, wie ich's anstellen soll.

    Im übrigen, rechne ich - prinzipiell - erstmal damit, dass das JC versuchen wird, den Antrag bzw den Zuschuss iwie zu verweigern.

    Nach dem ganzen Prozedére was ich mit dem JC durch habe, denk ich mir jetzt aber, ich will's trotzdem versuchen, einfach weil es mein gutes Recht ist und ich könnte das Geld ohnehin gebrauchen, erstens wegen WM und ich lebe seit über 1 Jahr ohne Gardinen X/ Gardinenstangen sind dran, aber die Fenster haben so blöde Maße, dass Gardinen aus der alten Wohnung mega zu kurz sind und bisher konnte ich mir keine neuen Leisten die auch von den Maßen her, passen würden. Ich würde sie ja sogar selbst nähen, aber hab im Moment nichtmal Geld für den Stoff übrig... Das mal noch so als Beispiel.

    Hallo flix

    es ist definitv nicht unmöglich, aber machbar.
    Jedoch rate ich dir erstmal zu viel Geduld, ist in deinem Fall vermutlich noch ein anstrengender Weg um das Vorhaben durch zu setzen, aber wie gesagt, nicht unmöglich. Aber mit Ämtern ist es einfach immer ein Kampf, so ohne weiteres wirst du keine Genehmigung bekommen. Vor allem muss es WIRKLICH GUT BEGRÜNDET sein und ohne ein vernünftiges Gutachten, durch den internen ärztlichen Dienst sowieso nicht. Daher wäre das, der erste Schritt, das Gutachten!

    Eine Freundin von mir hatte einen ähnlichen Fall, sie war u.a. letztes Jahr 9 Wochen zur stationären Behandlung in einer Klinik, auch wegen Psyche. Danach noch einige Zeit Betreuung durch den Ambulanten psychischen Pflegedeinst und Weiterbehandlung bei einer Psychiaterin. Aufgrund einer körperlichen Behinderung (Hüfte), lagen ihrem Jobcenter ohnehin schon ärztliche Gutachten vor, die dann nachträglich angepasst und ergänzt wurden. Bei ihr hat es - glaube ich - an die 3 Monate gedauert (vom ersten Versuch bis hin zur Genehmigung, dass sie umziehen darf. In Ihrem Fall ging es jedoch auch um einen Umzug rund 350km weiter weg, da sie zurück in ihre Heimat wollte - womit sie auch Argumentieren konnte, dass dies ihrer Gesundheit/Genesung zuträglich ist.)

    Ein ärzltiches Gutachten ist relativ simpel und kannst du bei deinem persönlichen Arbeitsvermittler ansprechen, dieser muss es in die Wege leiten. Dafür bekommst du selbst einen Fragebogen (ein paar Seiten) wo du - am besten so konkret wie möglich - deine Gründe darlegen kannst. (ein einfaches: "Weil mein Therapeut das meint" wird eher nicht reichen). Am besten genau, aber trotzdem kurz zusammengefasst, Warum, Wieso, Weshalb? ein Umzug nötig ist und welche Änderungen eintreten müssten/was muss bei Wohnungssuche beachtet werden. (gute Therapeuten helfen dir auch dabei)
    Evtl kann es auch sein, dass das Gutachten erstmal "nur allgemein" erstellt wird, um generell zu ermitteln, in welchem Zustand du dich befindest, denn eigtl sind diese Gutachten in erster Linie dazu da, um festzustellen, ob und unwieweit ein Leistungsempfänger arbeitsfähig ist. (sind mind 6 Std tgl zumutbar, oder weniger, gibt es bestimmte Arbeiten, für die du nicht geeignet bist - nur stehen/sitzen etc.) und es wird allg nach allen möglichen (Vor-)erkrankungen gefragt (Augen, Skelett, Stoffwechsel, Herz etc.)

    Dem Fragebogen sind zusätzlich "Einwilligung zur Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht" beigefügt. Dort gibst du den/die Kontakt/e behandelnder Ärzte an und unterschreibst nur, dass du einverstanden bist, dass der ärztliche Dienst, Einsicht in deine Krankenakte haben darf. Bei psychischen Problemen wird das Gutachten meist anhand der Aktenauskunft erstellt, eine direkte Begutachtung deiner Person, persönlich, erfolgt dabei eher selten (insbesondere wenn die Krankenakten sehr aktuell sind).

    Dann, dauert es ungefähr 1 bis 1,5 Monate (ist sicher überall unterscheidlich, die Bearbeitungszeit, kenne es so vom Jobcenter hier bei mir im Ort), dein Vermittler lädt dich ein sobald das Gutachten fertig ist und bespricht dieses mit dir.
    Dein Vermittler bekommt keine Auskunft über irgendwelche Diagnosen o.ä. da diese alle der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen, also die Vermittler erfahren nur das, was für die Vermittlung in Arbeit relevant ist.

    Dann kannst du den nöchsten Schritt einleiten - Antrag auf Genehmigung UND Kostenübernahme für einen Umzug aus gesundheitlichen Gründen. Diesen Antrag kannst du formlos stellen, dafür gibt es keine Vorlagen zum ausfüllen. Auch hier kann dir dein Therapeut behilflich sein. und dann heißt es eben, warten, geduldig sein und umgehend reagieren sobald du in irgendeiner Form bescheid bekommst und zur Not - falls erstmal abgelehnt wird - in Widerspruch gehen.

    Bei einem ärztlichen Gutachten macht es im übrigen auch Sinn, nicht nur die psychischen Probleme zu beleuchten. Ich selbst musste z.B. erstmal bei meinem Augenarzt nachfragen, was ich da bei den Diagnosen reinsschreiben muss, weil ich gar nicht weiß, wie es alles im einzelnen heißt, da bei mir mehrer Sehfehler (schon von Geburt an) zusammen kommen. Also kannst du da gleich mal mit überlegen, was evtl noch, zusätzlich, relevant sein könnte und evtl - im besten Fall - sogar auch als Argument für den Umzug nutzbar ist. (z.B. wenn einer im 4. Stock im 'Haus ohne Fahrstuhl lebt und aber Probleme mit dem Bewegungsapparat hat, weshalb das Treppensteigen u.U. nicht mehr zumutbar ist).

    Zum Schluss woltl ich noch was fragen: bist bisher "nur" in einer ambulanten (Gesprächs- oder Verhaltens-) Therapie? Oder bist du noch zusätzlich bei einem PSychiater/Neurologe in Behandlung, evtl. wegen Medikamenten? Hattest du evtl früher schonmal Therpie und brauchst jetz gerade erneut Hilfe? All das sind Dinge die wichtig sind, besonders wenn Medikamente nötig sind, oder man an wiederkehrenden Episoden/KRankheiten leidet, kann man damit zusätzlich argumentieren, wenn es denn passt.

    Hoffe, das Hilft dir erstmal weiter und ganz viel Kraft und Nervenstärke für den kommenden Bürokratie-Kampf. Wenn noch fragen sind, einfach schreiben, ich weiß nicht alles, aber einiges bzw hab da in manchen Punkten auch etwas mehr Erfahrung.