Beiträge von Mikele

    Danke für das Rechenbeispiel.

    Meine überschlagener Gewinn war Einnahmen-Ausgaben Netto (ohne Umsatzsteuer).

    Krankenversicherung hat das Jobcenter übernommen. Die Beträge sind auch nirgendwo im Schriftverkehr aufgetaucht.

    Ich habe inzwischen einmal alles mit deren offiziellen Formular durchgerechnet.

    Da die vereinnahmte Umsatzsteuer scheinbar als Einnahme gewertet wird, liegt mein Gewinn sogar noch höher.

    Eigentlich absurd die als Gewinn zu werten, da ich die vereinnahmte Umsatzsteuer wieder an das Finanzamt abführen muss.

    Da ich jährlich die Umsatzsteuer abführe, kann ich es scheinbar auch nicht als Ausgabe ausweisen?

    Aber so wie ich es jetzt verstanden habe, liege ich sowieso drüber und werde die vom Jobcenter bezahlten Beträge zurückzahlen. Stellt sich nur noch die Frage ob mit oder ohne Krankenversicherung?

    Stimmt, ich hatte mich verlesen bezüglich der Freibeträge.

    Also konkret sieht es so aus:

    Berechneter Gesamtbedarf vom Jobcenter:

    837,07 Euro

    Gewinn 6 Monate vorerst überschlagen (ich nehme an, dass die mir nicht alle Ausgaben genehmigen werden, also gegebenenfalls etwas höher):

    9284,23 Euro

    Gewinn nach Abzug von einem Freibetrag von 20 %:

    7427,38 Euro

    Gewinn pro Monat:

    1237,89 Euro

    Bzgl. der Freibeträge steht noch in meinem Leistungsbescheid:

    Auf das monatliche Bruttoeinkommen aus Erwerbstätigkeit über 1.000 bis 1.200 Euro ein weiterer Freibetrag in Höhe von 10 %.

    Diese Spanne irritiert mich. Heißt das, dass mein Freibetrag 30% beträgt oder nicht?

    Aber eigentlich spielt das auch keine große Rolle, da ich auch mit 30% über dem Gesamtbedarf liege.

    Oder habe ich einen Denkfehler?

    Noch eine weitere Frage: Berücksichtigen die immer den gesamten Leistungszeitraum und nehmen den monatlichen Durchschnitt?

    Es waren nämlich auch zwei Monate mit geringem Gewinn dabei.

    Danke und Grüße!

    Vielen Dank für eure schnellen Antworte.

    Betriebsausgaben habe ich bereits gegengerechnet, sowie den Freibetrag (in meinem Fall 10%) vom letzlichen Gewinn abgezogen. Das was nun als Gewinn übrig bleibt liegt über meinem vom Jobcenter berechneten Bedarf. D.h. da ich hier sowieso alles zurückzahlen muss (was ja auch ok ist), könnte ich dem Jobcenter vorschlagen dass wir den Papierkram abkürzen?

    Grüße

    Mikele

    Hallo Zusammen,

    ich habe ein halbes Jahr Hartz IV für Selbstständige bezogen und muss jetzt die abschließende Erklärung abgeben.

    Während dieser Zeit habe ich, weil sich die Auftragslage deutlich verbessert hat, mehr verdient als das Jobcenter an Gesamtbedarf für mich ermittelt hat (und ausgezahlt hat). Bedeutet das, dass ich alle Zahlungen des Jobcenters rückerstatten muss? Oder gibt es hier einen Anteil den man behalten darf?

    Falls man nichts behalten darf, hätte ich dem Jobcenter vorgeschlagen, dass ich einfach alle Beträge rückerstatte und wir uns den Papierkrieg sparen. Oder übersehe ich hier etwas wichtiges?

    Vielen Dank vorab für eure Hinweise!

    Grüße

    Mikele