Es ist kompliziert, ich ahnte es ja schon :-P
Umschulen geht wohl nicht, da ..
- da er (aus privaten/familiären Gründen) nicht warten kann langwierige Verhandlungen nötig sind, die Zeit hat er nicht.- die Ausbildung wohl nicht als Umschulung anerkannt ist.
- die Ausbildung, die er beginnen will, ja im selben Bereich liegt, wie sein Bachelor:
-- Bachelor: in "International Logistik Management" (Teppich-Etage)
-- Arbeit aktuell: Lagerhelfer (mit Bandscheibenproblemen und Mindestlohn)
-- zugesagte Ausbildung: Schifffahrtskaufmann (Teppich-Etage) und nur eine speziellere, dafür praxisorientierte Variante seines Studiums
- er den Ausbildungsvertrag schon unterschrieben hat.
Formal ist eine zweite Ausbildung nicht nötig, aber bekommt keine Arbeit, die zu seiner Berufsausbildung passt - jedenfalls nicht ohne lange Praktika, und da hatte das Jobcenter nicht mitgespielt (er sollte für Praktika Einstellungszusagen vorweisen ... grrrr)
Bzgl. Wohngeld gab es vom zuständigen Sachbearbeiter der Wohngeldstelle in der Stadt, in die er ziehen wird die Aussage, dass er mit 430 Euro netto Ausbildungsgehalt kein Wohngeld bekommen würde, da der Anteil, den er von der Miete selbst übernehmen könne, zu gering sei... Wohngeld würde ja notfalls reichen, wenn er es denn bekommen würde.
An einer Ausbildung hier in Deutschland kommt er nicht vorbei, wenn er mal wegkommen will vom Mindestlohn und Bandscheiben-Problemen.
Da der Fall so viele Ausnahmen und Fragen aufwirft, er auf der anderen Seite jetzt aus der jetzigen Situation schnell raus muss/will und er letztlich bei Durchstehen der Ausbildung sehr gute Chancen hat, wird er es einfach machen und dann sehen, was passiert