Die Unterlagen für den zweiten Bewilligungszeitraum habe ich bereits im April mit den Unterlagen zum ersten Bewilligungszeitraum eingereicht. Daraufhin wurde der erste Zeitraum abschließend berechnet und die Nachforderung in Höhe von 1.100 Euro festgesetzt. Die Unterlagen für den zweiten Zeitraum wurden einfach ignoriert. Auf meine Nachfrage, dass mir für den zweiten Zeitraum noch etwas zusteht und ob die Nachforderung nicht verrechnet werden kann mit dem, was mir für den zweiten Zeitraum noch zusteht, nannte man mir folgenden Auszug aus § 41a Absatz 5 II:
"Ergeht innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Bewilligungszeitraums keine abschließende Entscheidung nach Absatz 3, gelten die vorläufig bewilligten Leistungen als abschließend festgesetzt. Dies gilt nicht, wenn die leistungsberechtigte Person innerhalb der Frist nach Satz 1 eine abschließende Entscheidung beantragt."
Da ich nach einem Jahr keine abschließende Entscheidung beantragt hätte, wäre die Jahresfrist abgelaufen.
Einen Anwalt zur Unterstützung kann ich mir leider nicht leisten, die kostenlosen Berater sind alle so überlaufen, dass sie mir so kurzfristig nicht helfen können. Oder kennt ihr eine Stelle, die mir schnell helfen könnte? Die Frist zum Widerspruch läuft nämlich in wenigen Tagen ab...