Also bin Ü25.
Ich habe schon 3-4 Bewerbungsmaßnahmen gemacht in den Jahren.
Die letzte vor ca. 2 Jahren.
Der Grund warum ich 8h ablehne ist, weil bisher in jeder es so war, das man nach 3h bis max. 4h nur noch doof in der Gegend rumsitzt und wartet bis die Zeit rum geht.
Sehe da keinen förderlichen Sinn drin, wie mich sowas weiter bringen soll.
In meinen Augen ist das nur, sitzt lieber hier doof rum anstatt zu Hause.
Und Teilzeit werde ich denke nicht bekommen, da ich so ansich keinen wichtigen Grund dafür hätte in deren Augen. (Keine Kinder oder desgleichen)
Gegen die Massnahme kannst du keinen Widerspruch erheben. Du kannst höchstens den Massnahmevertrag nicht unterschreiben. Dann darf der MT dich nicht als Teilnehmer aufnehmen. Das muss der MT dem JC mitteilen.
Alles weitere kennst du ?
Falls die Maßnahme, wie ich denke wirklich 8h geht, habe ich vor die Verträge nicht zu unterschreiben.
Danach folgt wohl vom JC eine Sanktionsmitteilung.
Die Frage ist dann, ob ich gegen diese noch irgend etwas unternehmen kann oder wirklich komplett ausgeliefert bin, weil ich die EGV unterschrieben hatte.