Beiträge von Marko.B

    Hallo,

    danke nochmals für die Antworten.

    Einen Termin beim JC habe ich am Montag, dann weiß ich hoffentlich mehr.

    Wenn es um ein Darlehen aus 2017 geht, wo du zu der BG gehört hast, dann bleibt die Frage:

    Warum hast du als früheres BG-Mitglied nichts damit zu tun?

    Leider sagst du nicht, um was für ein Darlehen es sich handelt .

    Nein du verstehst es falsch. Es gab 2017 nie ein Darlehen. Auf der Rückforderung ist die Rede vom März 2017.

    Es gab zu beginn des Jahres 2016 mal ein Darlehen, das wie erwähnt komplett zurück gezahlt wurde.

    Um was für ein Darlehen es sich handelt wurde mir am Telefon nicht genannt.

    Begründung: Sie habe keine Einsicht in die alte BG, da ich nicht mehr dazu gehöre.

    In der Mahnung steht natürlich auch nicht drin, um was für ein Darlehen es sich handelt.

    Ich gehe hier von einer Verwechslung bzw. einem Fehler aus, aber die Mitarbeiter zeigen sich sehr unkooperativ bei der Lösung dieses Problems.

    Gruß

    Ich beziehe mich mal auf die unteren Punkte, da es unnötigerweise zu Missverständnissen gekommen ist.

    Eigenartig bleibt aber, dass du der Adressat bist. Kannst du das erklären?

    Im jetzigen Fall bin ich der Adressat. Mit dem Darlehen früher hab ich nichts am Hut.

    Ich ziehe es auch in Betracht, dass es um einen Bürokratiefehler handeln könnte.

    Ich mache in Inkasso-Fällen das:

    Ich schreibe dem Inkasso-Service per e-mail, dass mit dem JC der Sachverhalt erst geklärt werden muss, weil die Forderung nicht rechtens und gar nicht nachvollziehbar ist. Man möge bitte die Forderung aussetzen.

    Damit verhindert man, dass weitere Mahnkosten auflaufen oder es gleich auf eine Stundung hinausläuft.

    Hat schon häufig gut geklappt.

    Genau das habe ich auch gemacht.

    Mein größtes Problem, um die Missverständnisse für alle Male los zu werden, sind die Sachbearbeiter, die kein Interesse an der Bewältigung meines Problems haben. Ich renne von Ort zu Ort. Die Geduld geht damit auch flöten.

    Hallo Grace,

    es ist zwar sehr unhöflich, aber ich kann dir deine Gegenfrage nur mit einer weiteren Frage beantworten.

    Welche Unterlagen wären das? Mir fallen da nur Kontoauszüge aus dem letzten Jahr ein, falls das Amt meint mir das Geld überwiesen zu haben.

    Sonst muss ich mich entschuldigen. Ich hab mich missverständlich ausgedrückt.

    Ich kann jede Unterstellung und Vorwurf in der Hinsicht widerlegen.

    Von mir aus gibt es keine Unterlagen zum Überreichen. Welche sollten das auch sein?

    Gruß

    Vielen dank für deine Antwort.

    Im Jahr 2016 wurde tatsächlich ein Darlehen beantragt, das in der vollen Summe wieder zurück gezahlt wurde.

    Im Falle eines Darlehens mal davon ausgehen, der Kopf der BG ist die Verwaltungsperson und der Unterschriftengeber, so müsste doch im Falle einer Rückforderung der Kopf der BG Adressat sein?

    In den einigen Male, in dem ich der Adressat war, da ging es auch nur um mich und nicht um die BG.

    Ich weiß nur, dass es nur um mich geht und ich kein Darlehen beantragt hatte und auch nie erhalten habe.

    Ich kann das 100% nachweisen.

    Ist in diesem Falle nicht das Amt in der Bringschuld und muss es mir nachweisen?

    Hallo erstmal,

    Gestern habe ich eine Mahnung erhalten, in der ein Darlehensbetrag zurück gefordert wird.

    Erstaunlich ist, dass ich zu vor keine formelle Rückforderung erhalten habe und die Rückforderung über den ''Bescheid der Darlehensbewilligung'' als Mahnung kam.

    Es handelt sich hier um einen Zeitraum im letzten Jahr, also März 2017.

    Ich habe nie ein Darlehen beantragt oder unterschrieben, geschweige denn erhalten. Ich bezweifel auch, dass das Jobcenter irgendeinen Beleg dafür hat.

    Trotzdem hab ich zu erst das Inkasso-Unternehmen angerufen und wurde aufgefordert dieses Problem im zugehörigen Amt aufzuklären. Das Jobcenter jedoch zeigt sich hier auch sehr unkooperativ. Am Schalter konnte ich dann doch einen Termin vereinbaren. Im Grunde tut man hier nicht viel um den Tatbestand aufzuklären. Ich gehe so langsam von Willkür und Vorsatz aus.

    Zu meiner Person kann ich sagen, dass ich seit April 2018 (Vollendung 25. Lj.) in keiner Bedarfsgemeinschaft bin und so mit auch keine Leistung mehr beanspruche.

    In dem Zeitraum war ich in einer.

    Kann der Kopf der Bedarfsgemeinschaft einfach so über den Kopf der Einzelnen ein Darlehen ohne deren Kenntnis und Einwilligung in Anspruch nehmen?

    Falls nein, welche Schritte, außer dem Rechtsanwalt könnte ich gehen, um die Sachlage zu klären?