Natürlich. Was ist daran unklar?
Nichts, ich wollte nur etwas Ordnung schaffen in dem ich einerseits die geklärten Probleme mit "+" markiert aufliste, die noch offenen mit "-".
Ein Ferienjob von 4 Wochen ist eine Sonderform der kurzfristigen Beschäftigung
Dann kann ich ja jetzt beruhigt ins Wochenende gehen - Beschäftigung vom AG als Ferienjob/kurzfristige Beschäftigung angeben lassen & fertig?
Um noch etwas Verwirrung zu stiften, eine letzte Frage:
Darf ich in den 4 Wochen auch mehreren Beschäftigungen parallel nachgehen, solange ich mich im Rahmen der Jugendschutzgesetze bewege? Habe bereits einen kleinen Job, jedoch würde ich im Idealfall gerne mehr arbeiten um die 1200€ voll auszuschöpfen.