Beiträge von Alexxx

    Natürlich. Was ist daran unklar?

    Nichts, ich wollte nur etwas Ordnung schaffen in dem ich einerseits die geklärten Probleme mit "+" markiert aufliste, die noch offenen mit "-".

    Ein Ferienjob von 4 Wochen ist eine Sonderform der kurzfristigen Beschäftigung

    Dann kann ich ja jetzt beruhigt ins Wochenende gehen - Beschäftigung vom AG als Ferienjob/kurzfristige Beschäftigung angeben lassen & fertig?

    Um noch etwas Verwirrung zu stiften, eine letzte Frage:

    Darf ich in den 4 Wochen auch mehreren Beschäftigungen parallel nachgehen, solange ich mich im Rahmen der Jugendschutzgesetze bewege? Habe bereits einen kleinen Job, jedoch würde ich im Idealfall gerne mehr arbeiten um die 1200€ voll auszuschöpfen.

    Mir sind leider immernoch einige Sachverhalte unklar.

    Ich fasse mal kurz zusammen welche für mich geklärt sind und welche nicht.

    + JC den Geldzufluss rechtzeitig erläutern

    +Geld kann auf das Konto der Eltern überwiesen werden


    -"IdR. sind Schülerjobs SV- und Steuerfrei", "...weise den Arbeitgeber auf die Möglichkeit der Anmeldung des Ferienjobs als kurzfristigen Beschäftigung hin."

    Bei meiner Suche im Internet war die eingängige Meinung, auf kurzfristige Beschäftigungen werde stets Lohnsteuer berechnet. Wie meinst du das genau?

    Jugendliche, die trotz Hartz 4 einen Ferienjob ausüben, sind in der Regel weiterhin über das Jobcenter kranken- sowie pflegeversichert. Ist ein Jugendlicher weniger als drei Monate oder 70 Tage im Jahr kurzfristig beschäftigt, so muss dieser keine Beiträge zur Sozialversicherung vom hart erarbeiteten Lohn abführen.


    Da ich nur 4 Wochen arbeite, erscheint mir dieser Teil zutreffend.

    doofy

    Zitat - Korrektur

    Grace

    Hallo, vielen Dank für deine Antwort!


    Ich habe etwas weiterrecherchiert, anscheinend ist es doch so, dass ich über das Jobcenter sozialversichert bin.

    +++ (Link entfernt) +++

    Leider konnte ich nirgendwo etwas konkretes bezüglich der Lohnsteuer finden, das lässt sich bestimmt vor Ort im JC klären. Spannend wäre noch für mich zu wissen, ob ich bereits arbeiten darf obwohl die Tätigkeit noch nicht angemeldet ist? Ich würde gerne bereits kommenden Sonntag loslegen, das Jobcenter kann ich frühstens Montag aufsuchen. Bekomme ich seitens des JC einen besonderen Vertrag den ich dem Arbeitgeber vorlege oder muss ich ausschließlich meinen Arbeitsvertrag dem Jobcenter zukommen lassen?

    Ich gehe im kommenden Jahr weiterhin zur Schule.

    Liebe Grüße, Alex

    Hallo,

    mein Name ist Alex und ich bin 16 Jahre alt und ich lebe in einer Bedarfsgemeinschaft. Ich bin derzeit etwas verwirrt, da ich demnächst einem Ferienjob nachgehen möchte. Die Sozialgesetze gestatten ja Schülern bekanntlich innerhalb der Ferien einen Zuverdienst von 1200€, jedoch nur in einem Zeitraum von 4 Wochen. Bin ich steuerpflichtig wenn ich mehr als 450€ verdiene? Muss bzw. wie melde ich dem Jobcenter meine Beschäftigung? Benötige ich ein eigenes Konto oder kann ich den Betrag auf das Konto meiner Eltern überweisen? Gibt es sonst noch etwas für mich zu beachten?

    Ich hoffe jemand kennt sich aus.

    Lieben Gruß, Alex :)