Beiträge von TankerGW

    die Probleme gibt's jetzt schon, darum geht's ja hier.
    Aber das muss man ja nicht alles einfach hinnehmen.. dafür gibt es doch dieses Forum, nicht? Versteh das Verhalten von Ameise nicht. Man fragt nach Rechtlichen Grundlagen und da wird einfach wild los philosophiert aus welchen offensichtlich nicht-Rechtlichen Gründen das nicht ginge (kein PLatz auf dem Antrag etc.). Dann postet er noch Paragrafen die mein Vorhaben untermauern, will damit dagegen Argumentieren und wird dann noch persönlich(?!)

    Ich habe auch nicht nach einer 5-sekunden-Lösung gefragt, dass das Jobcenter sich sträubt war mir lange vor der Erstellung des Threads klar.

    Ich hätte gerne noch ein paar Sichtweisen gelesen.. statt 'find dich damit ab'

    Von dir kommt doch nur:

    -bisher (vor Hartz 4) ging es auch so...

    -wer garantiert denn beiden, dass...

    -du findest es einfach unmöglich.

    Das sind keine Ausnahmetatbestände. Leider nicht. Keine wichtigen Gründe zu erkennen.

    nein, nicht "vor HartzIV", "zu Anfang" bedeutet in dem Kontext, zum Anfang der BG. Ist mir schleierhaft warum du den Zusammenhang nicht herstellen konntest.

    Zitat

    Selbst, wenn ich besagte Vollmacht hätte, wäre das nicht gleichzusetzen mit dem genannten "Anspruch". Und der Anspruch, den du extra noch mal netterweise zitiert hast, kann nicht abgetreten werden. Nur weil ich BG Vorstand bin, habe ich nicht automatisch Anspruch auf Gelder aller in meiner BG wohnenden Personen.

    Bitte mal nicht nur das lesen, was du sehen willst.

    Ich bin weder bevollmächtigt, noch sonst in irgendeiner Weise dazu befugt über den Anspruch, eines meiner BG-Mitglieder zu verfügen. Die Annahme die in § 38 SGB II (1) gemacht wird, ist schlicht falsch. Und das JC kann nach § 42 SGB II (4) nicht einfach 'entscheiden' dass ich die Gesamten Leistungen weiterhin empfange. § 42 SGB II gilt für die einzelne Person, nicht für die BG. Deutlicher wird's eigentlich nicht.

    es geht hier auch nicht um "wie es in der Regel läuft", "Ausnahmebestände", Erklärungen und Entschuldigungen, sondern um Recht und Wie es möglich ist dieses durchzusetzen.

    Abs. 4 des § 42 SGB II bitte nochmal lesen und verstehen. "Der Anspruch kann nicht abgetreten werden."

    Selbst, wenn ich besagte Vollmacht hätte, wäre das nicht gleichzusetzen mit dem genannten "Anspruch". Und der Anspruch, den du extra noch mal netterweise zitiert hast, kann nicht abgetreten werden. Nur weil ich BG Vorstand bin, habe ich nicht automatisch Anspruch auf Gelder aller in meiner BG wohnenden Personen.

    Zitat

    Jetzt noch: auf welches Konto???

    Das Geld der jeweiligen Person auf das entsprechende, im Antrag angegebene, Konto.

    Antwort: geht nicht.

    warum?

    Anwtort: Computer sagt nein.

    liest du eigentlich mal selbst, oder denkst vorher drüber nach, was du in dem Thread hier bis jetzt geschrieben hast.

    In deinem Paragraf steht in keinerlei Hinsicht, dass man jemandem seinen Grundregelsatz zur Lebenserhaltung vorenthalten darf. Bzw. heißt es sogar "(4) Der Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes kann nicht abgetreten, übertragen, verpfändet oder gepfändet werden."

    Zitat

    § 38
    Vertretung der Bedarfsgemeinschaft

    (1) 1Soweit Anhaltspunkte dem nicht entgegenstehen, wird vermutet, dass die oder der erwerbsfähige Leistungsberechtigte bevollmächtigt ist, Leistungen nach diesem Buch auch für die mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen zu beantragen und entgegenzunehmen.

    Um die Verwaltungsarbeit gering zu halten, nicht mehr und nicht weniger.

    Ist das tatsächlich relevant? Hat nicht jeder das Recht auf seine Grundsicherung? Wer garantiert denn beiden, dass der eine dem andern nicht das komplette geld vorenthält, oder sonst was.

    Jedenfalls.. habe ich gerade mit der Bearbeiterin gesprochen. Sie bleibt bei ihrer Überzeugung, dass das nicht gehen würde. "Schon allein vom System her nicht" (natürlich, die beliebteste aller Ausreden). Sie meinte noch, sie hätte auch schon mit einem kollegen gesprochen und beide hätten keine Fälle in denen die Paare kein Gemeinschaftskonto haben.

    Also noch dicker kann man doch wohl nicht auftragen..

    Ob das üblich ist, war nicht die Frage. Dass das gesetzlich irgendwo gerelgt ist, bin ich mir auch sicher. Und, super Hinweis, danke :)

    Hallo~

    Ich habe soeben die neuen Bankverbindungen von meiner Lebenspartnerin und mir durchgegeben (hätten vorher ein gemeinsames Konto), bekomme gerade als Antwort, dass es wäre 'nicht möglich die Zahlung aufzusplitten'.

    Das ganze kam per E-Mail von der Vertretung meiner Sachbearbeiterin. Bekomme gerade keine Antwort mehr, wollte später aber Mal anrufen, da ich mir sicher bin, dass das Schwachsinn ist. Was könnt ihr mir dazu sagen? Ähnliche Erfahrungen?