Beiträge von FreddieCarpool

    Hallo,

    es wird lediglich sein Anteil der Miete nicht berücksichtigt. Ihr erhaltet dann vom Jobcenter nur 2/3 der Miete und das restliche Drittel muss der Sohn zahlen. Der Sohn muss dann auch für seinen Lebensunterhalt (Lebensmittel, anteilig Strom, Internet, etc. selbst aufkommen)

    Danke für die schnelle Antwort. Für den anteiligen Lebensunterhalt des Sohnes.....wird da auch was abgezogen, oder muss ich das irgendwie nachweisen....

    Erstmal Hallo an alle hier im Forum,

    ich bin ein Neuzugang, der momentan noch ALG 1 bezieht, aber nur noch bis Oktober, und dann rutsche, ich aller Voraussicht nach, trotz intensivsten Bemühungen um einen Job in ALG 2 ab. Dazu hätte ich eine Frage:

    Wir (Das bin ich und meine Ehefrau) wohnen zusammen mit dem Sohn (22 Jahre) meiner Frau. Der Sohn geht einem Vollzeitjob nach und verdient genug um für sich selbst zu sorgen. Er möchte nur nicht überstürzt aus der elterlichen Wohnung ausziehen, sondern sich zuerst was ansparen und in Ruhe nach einer geeigneten Wohnung suchen.

    Nun meine Frage:

    Wenn ich Hartz4 beantrage für mich in Bedarfsgemeinschaft mit meiner Ehefrau, wird dann das Einkommen des Sohnes meiner Frau voll angerechnet, oder nur sein Anteil an der Miete von unserem Anspruch abgezogen?

    Ich habe bisher noch null Erfahrung mit dem JC deswegen meine vielleicht blöde Frage....