Beiträge von Paul1992

    Die selbstständige Tätigkeit übe ich schon seit 4 Jahren aus, daher hatte ich bisher auch noch nie etwas eingereicht.

    Ich habe das Formular EKS bei der Abgabe mit abgegeben. Ich habe aber lediglich die ersten Punkte ausgefüllt (Name usw.), da mir der Rest einfach als Unwissender teilweise kein Begriff war. Ich meine, die Sachbearbeiterin hat dann selbst schriftlich die 540€ eingetragen, obwohl ich ihr mitgeteilt hatte, dass das Juni Gehalt dort inbegriffen ist/war. In die Tabelle habe ich nichts eingetragen.

    Guten Abend,

    wie ich bereits angenommen und berichtet habe, ist der Bescheid heute bei mir eingegangen- wie zu erwarten, wurden mir 64€ bewilligt, da das Gehalt von Juni (!) und Juli angerechnet wurde. Blöderweise habe ich dieses zusammen im Juli erst überwiesen bekommen. Normalerweise hätte ich im Juli 180€ bekommen und im Juni 360€. Nun wurden 540€ zu Grunde gelegt.

    Wie kann ich gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen und was muss in das Schreiben herein? Ich empfinde es absolut nicht als gerecht, dass mein Juni-Lohn (für das Jobcenter bin ich mit einer Honorartätigkeit ein selbstständiger Erwerbstätiger), obwohl leider erst verzögert überwiesen, mit einberechnet wird.

    Ich bedanke mich bereits im Vorfeld.

    Genau, die Dame war von der Leistungsabteilung und hat meinen Antrag entgegen genommen. Ich werde jetzt erst einmal den Bescheid abwarten, der hoffentlich schnell per Post eintreffen wird.

    Falls in dem Bescheid nur von einer Höhe von 60€ ausgegangen wird, werde ich wohl Widerruf einlegen. Wie genau sollte ich in dem Widerrufsschreiben kenntlich machen, dass Sie bitte den Zeitraum Juni/Juli durchschnittlich berechnen sollen?

    Du kannst mir gerne Informationsmaterial zukommen lassen.

    Kurze Frage zum Wohngeld. Versuche mal ein paar wichtige Infos kurz stichpunktartig zusammenzufassen:

    - über 25

    - Studium nicht beendet (5 Semester)

    - 01.08. Ausbildungsstelle (950 Brutto)

    - BAB (vermutlich) abgelehnt, da Einkommen der Eltern zu hoch (Vater, Rentner, 1800 Brutto- Mutter, Erwerbstätig, 1400 Brutto)

    - Miete 390

    Im Internet finde ich viele positive, sowie negative Einträge bzgl. Wohngeld.

    Außerdem den Absatz:

    * Darüber hinaus haben alle Studierenden eine Chance auf Wohngeld, die dem Grunde nach keinen BAföG-Anspruch (mehr) haben, weil sie z. B. ein Teilzeitstudium absolvieren, die Fachrichtung zu spät gewechselt haben, aufgrund ihres Alters von der Förderung ausgeschlossen sind oder wegen einer Verzögerung ihres Studiums ohne gesetzlich anerkannten Grund aus der Förderung herausgefallen sind (verspätete Vorlage des Leistungsnachweises, Überschreiten der Regelstudienzeit)."

    Bezieht sich dieser Absatz wirklich nur auf Studierende oder habe ich wohl eine Chance auf Wohngeld?

    Was habe ich noch für eine Chance unterstützt zu werden? Aufstockung? Zusätzlich Arbeitslosengeld II? Oder habe ich in dem Fall einfach Pech und muss zusehen, wie ich mit dem Geld klar komme?

    Ich möchte gerne noch etwas dazu verdienen, aber ein 450,- Minijob ist während der Ausbildung nicht erlaubt. Das ich eine Ausbildung mache kann dem Arbeitsamt ja schließlich auch nur entgegenkommen, zumindest wenn man in die Zukunft blickt.

    Bitte Textpassagen nur als Zitat mit Quellenverlinkung

    von anderen Webseiten einsetzten. Zitat mit

    Quellenverlinkung für TE erstellt

    Grace

    Genau, für das Jobcenter bin ich mit meiner Honorartätigkeit ein selbstständiger Erwerbstätiger. Ich habe den Anträgen eine Bescheinigung beigefügt in der ersichtlich ist welche Beträge ich für welchen Monat erhalten habe. Ganz klar zu erkennen, dass ich im Juni 360 und im Juli 180 verdient habe. Daher für mich totaler blöd, dass das Geld für beide Monate einberechnet werden soll.

    Zum Verständnis:

    Wir befinden uns im nächsten Monat. Ich habe bis zum 31.08 von meinen Arbeitgeber noch kein Gehalt überwiesen bekommen, sondern dieses wird aufgrund von Missverständnissen erst am 2. auf meinem Konto sein. Das würde bedeuten ich könnte am 31.08 noch einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen, da ich in diesem Monat kein Geld erhalten habe? Die Regelung, falls Sie so der Wahrheit entspricht, empfinde ich persönlich als Schwachsinn.

    Dennoch noch einmal danke für die Hilfe.

    Termin zur Abgabe der Anträge ist am kommenden Donnerstag. Dann werde ich mich mal überraschen lassen, wie die Sache ausgeht.

    Noch einmal einen herzlichen Dank für die Hilfe!

    Ich habe für die letzten Monate eine Honorartätigkeit für das Jugendamt ausgeführt. Eine Auszahlung des Gehalts für Juni erfolgte wegen Krankheit des zuständigen Sacharbeiters, aber erst im Juli mit dem Gehalt für Juli. Sehr ärgerlich für mich. Anfang Juli war ich noch angestellt und habe für Juli 180€ erwirtschaftet. Im Juni 360€. Also habe ich 540€ im Juli für beide Monate ausbezahlt bekommen. Heute wurde mir bei Abgabe aller Unterlagen von der Dame ausgerechnet, dass mir im Juli 60€ + Rückerstattung der Krankenkasse zustehen. Kann das so stimmen? Nur weil der zuständige Sacharbeiter für die Auszahlung krank war und ich mein Gehalt für Juni erst im Juli bekommen habe, wird das nun komplett mit angerechnet? Das kann doch echt nicht sein, da ich mir für Juni bereits Geld zum Leben leihen musste.

    Zum Beitrag eine Frage hinzugefügt.

    Grace

    Kurze Frage, die mir noch einmal einfällt:

    1. Wenn ich die KV-Zahlung nach dem Bewilligungsbescheid zurück ordere, wie kommt es dann zur nachträglichen Zahlung des Jobcenters? Melde ich das dem Jobcenter und diese veranlassen eine Rückzahlung?

    2. Da ich ab dem 01. eine Ausbildung beginne und natürlich auch eine neue Wohnung beziehe, habe ich erst einmal kein Geld, um zu leben und die Miete zu zahlen, da ich natürlich erst am Ende des Monats mein Gehalt ausbezahlt bekomme. Das Jobcenter kann mir für diesen Zeitraum nur ein Darlehn anbieten oder ich leihe mir anderweitig Geld, um die Miete zu bezahlen. Auch richtig oder?

    1. verstanden

    2. verstanden

    3. verstanden

    4. 👍🏻

    5. Kundennummer gefunden.

    6. Wann kann man mit einem Bewilligungsbescheid rechnen?

    Es bleibt bei einem Monat, ich habe mich verschrieben. Ab dem 01.08 brauche ich keine Leistungen, da ich eine Ausbildung beginne, bei der ich ziemlich gut verdiene.

    Ich werde dennoch BAB und Co. prüfen lassen.

    Ich danke schon einmal für die schnelle und wirkliche tolle Hilfe!!

    Das heißt dem Joncenter brauche ich keinen Einkommensnachweis meiner Eltern vorlegen? Außerdem ist es nicht nötig den Mietvertrag einzureichen, da ich kostenlos in der Wohnung wohne?

    Ist es ausreichend schriftlich zu erklären, dass ich kostenlos in der Wohnung meiner Eltern für zwei Monate wohne, aber mein Leben, sprich Essen usw., selbst bezahlen muss? Gibt es für die Erklärung ein Musterschreiben?

    Als Nummer besitze ich bisher nur das Aktenzeichen der Agentur für Arbeit. Mehr habe ich bisher nicht...

    Guten Tag,

    ich hoffe hier im Forum Hilfe bezüglich meines Hartz4-Antrags zu bekommen.

    Ich versuche alles kurz und sachlich zusammenzufassen:

    - über 25 Jahre

    - vor kurzem von Freundin getrennt und bei Eltern wieder eingezogen (gemeldet war ich immer bei den Eltern, es bestand kein Mietvertrag zwischen mir und meiner Ex-Freundin)

    - zwischen Eltern und mir besteht kein Mietvertrag

    - kosten für mein Essen bezahle ich selbst

    - zum 01.08 neuer Job

    - Antrag für Juli gestellt

    - zum 01.08 Auszug aus der Wohnung meiner Eltern und Einzug in eine eigene Wohnung.

    - Verdienst Eltern (~ 1800 Rente, ~1200 Arbeit)

    Was steht mir für Juli zu? Müssen meine Eltern für mich mit aufkommen? Wird das Einkommen meiner Eltern anteilig berechnet? Bekomme ich meine Lebenskosten vom Amt bezahlt (~400€) ?

    Wie gehe ich am besten vor?

    Vom Amt habe ich die Anträge: HG,EK,VM, EKS,KDU,HA zum ausfüllen mitbekommen.

    Macht es Sinn den HG Antrag auszufüllen?

    Ich brauche kein Geld für Miete, sondern möchte einfach nur für den Monat diesen 400€ Satz bekommen.

    Vielen Dank für eure Auskunft.