Beiträge von Holochaos

    Hallo

    Der Artikel GG spielt bei der SGB II Gesetzgebung keine Rolle. Wer keine Leistungen erhält

    kann umziehen, wie er mag. Da müssen wir hier auch nicht diskutieren.

    Okay, da ich keine Leistungen beziehe, kann ich ohne Weiteres umziehen.

    Das gibt mir schon mal etwas Gewissheit.

    Gott sei Dank! Meine Befürchtung, ich müsse mich beim JC rechtfertigen, ohne überhaupt Leistungen zu beziehen, hat sich nicht bewahrheitet.

    Hat sie die Kostenzusage des Jobcenters vor dem Umzug einzuholen.

    Kurze Zwischenfrage hierzu:

    Im Rahmen ihrer Mitteilungspflicht, muss sie ja dem JC unverzüglich mitteilen, dass ihr Ehemann aus genannten Gründen ausgezogen ist und sich somit die Haushaltsgemeinschaft halbiert hat.

    Würde das JC nun feststellen, dass die Wohnung zu groß (65m²) und zu teuer (300€ KM) für sie alleine ist und dementsprechend einen Zwangsumzug anordnen?

    Wie läuft das danach ab?

    Dann ist ja alles klar, denn es wird ja hier geschrieben und entspricht den Fakten.

    Übernimmt das alte Jobcenter dann die Hälfte der Umzugs- und Wohnungsbeschaffungskosten und das neue JC die Hälfte der Kaution und der monatlichen Mieten? (Hälfte, weil nur eine Person leistungsberechtigt ist)

    Oder bedarf es nicht mal einem Zwangsumzug, da sich durch die neue Situation ein annerkanter Umzugsgrund ergibt, nämlich das Zusammenziehen von Ehepartnern?


    xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

    Womit wir das Thema beenden können.

    Gruß

    Bitte um weitere Hinweise und Hilfestellungen - Danke!

    Liebe Grüße

    Wir halten uns an die Gesetzgebung, zur Klarstellung.

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    meine Ehepartnerin(29) bezieht ALG 2 Leistungen, ich (Vollzeit-Student,32) erhalte zwar Wohngeld, jedoch weder Bafög noch ALG 2.

    Nun möchte ich im Rahmen meines Rechts auf Freizügigkeit gem. Art. 11 GG in die Stadt "B" umziehen.

    Derzeit wohnen wir in "H" und ich erhalte keine ALG II Leistungen vom hiesigen Jobcenter. Ich werde zwar als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft meiner Ehefrau aufgeführt, jedoch beziehe ich keine derartigen Leistungen aufgrund meines Studienverhältnisses.

    Ich bin seit dem Sommersemester 2014 an der Universität der Stadt "B" eingeschrieben und habe das wichtige Anliegen den Abschlussvorgang meines Studiums zu beschleunigen, indem wir in die unmittelbare Nähe der Universität umziehen, damit ich meine dem Pendeln geschuldete, derzeit geringe Studienpräsenz steigern kann. Aufgrund unserer Arbeitsverhältnisse und unserer finanziellen Situation, war es uns in Vergangenheit weder möglich, mit eigenen Mitteln nach "B" umzuziehen, noch anderweitig aus unserer Hilfsbedürftigkeit zu entkommen.

    Der vernünftigste Weg - und ich bin davon fest überzeugt - ist, dass ich mein Studium unverzüglich absolviere und in Folge dessen, diese Hilfsbedürftigkeit unverzüglich beende.

    Was meine Ehefrau betrifft – sie würde auch gerne nach "B" umziehen, da es bei ihrer Arbeitsuche im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht sehr oft dazu kam, dass sie sich auf eine passende Stelle in "B" beworben hat, diese aber aufgrund der Distanz von unserem Wohnort zum Arbeitsplatz und ihrer hiermit zusammenhängenden, eingeschränkten Mobilität, abgelehnt wurde.

    Ohnehin räumt sie sich, bezüglich der Arbeitsuche in "B" größere Chancen ein, da die Anzahl der dortigen Stellenangebote, die ihren Vorstellungen entsprechen, um ein Vielfaches höher sind, als die in "H".

    Die "neue" Wohnung ist in unmittelbarer Nähe der Universität und bezüglich der KdU angemessen, nun wissen wir, dass die Sozialgesetzbücher, den Wohnungswechsel an eine gewisse Erfordernis, also dem Vorliegen eines wichtigen Grundes für den Umzugswunsch anknüpfen.

    Zugegeben für meine Ehefrau ist der Umzug nicht erforderlich in diesem Sinne. Das Problem ist nur, dass ich ja überhaupt keine Leistungen erhalte, sondern meine anteiligen Kosten ja selbst bezahlen werde - sprich: die Hälfte der Kaution, die Hälfte der Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten und die Hälfte der Miete.

    Welche Möglichkeiten habe ich nun? Klar, ich könnte mich von meiner Frau trennen und keiner könnte mich mehr hindern meine von der Verfassung geschützte Freiheit in jeder Stadt der Bundesrepublik wohnen zu dürfen, wahrzunehmen;) das will ich aber nicht.

    Schließlich bin ich ja Teil der Bedarfsgemeinschaft und kann nicht meinem Kopf nach umziehen, sondern will natürlich erreichen, dass meine Ehefrau den Umzug genehmigt bekommt.

    Was sind Eure Erfahrungen mit derartigen Konstellationen?

    Liebe Grüße

    Holochaos

    Der gesamte Thread hier, geschweige denn das von mir angerichtete Chaos, wäre erst gar nicht entstanden, ...wenn man bei den Hartz IV Rechnern, die man so im Internet finden kann, hätte eingeben können, dass man u.a. Student und somit nicht leistungsfähig leistungsberechtigt sei.

    Wenn ich in den Rechnern ankreuze, dass ich Mitglied der BG bin, gehen sämtliche Rechner davon aus, dass ich ebenso leistungsberechtigt sei, wie die Antragsstellerin.

    So weiß ich jetzt zumindest, was für ein Exot ich doch mit meiner Fallkonstellation bin :-girl

    Hallo,

    die Rechnung ist schon allein deswegen falsch, weil Du von falschen Voraussetzungen ausgehst. Du selbst hast einen Bedarf von 374 € Regelsatz + 239 € Hälfte der Warmmiete = 613 € + ggf. 90 € KV = 703 €. Diesem Bedarf stehen nur 450 € aus dem Minijob entgegen, womit Du das Mindesteinkommen bei dem Wohngeld nicht erreichst und also nicht davon ausgegangen werden kann, daß Di tatsächlich weiterhin Wohngeld gezahlt werden wird. Womit sich all Deine Berechnungen entsprechend ändern.

    Gruß!

    Okay allmählich schnalle ich es :D Sorry für die schwere Geburt. :) Ich wusste halt nicht ob das anrechenbare Netto-Gesamteinkommen, vor oder nach Abzug von "374 € Regelsatz + 239 € Hälfte der Warmmiete = 613 € + ggf. 90 € KV = 703 €" angerechnet wird.

    Und bzgl der Wohnhilfe, weiß ich nicht wie die das errechnen. Jedenfalls steht in meinem Bescheid 2640€ zu berücksichtigendes Jahres-Gesamteinkommen, welche auf die bisherigen monatlichen Spenden von ca. 220€/mtl. zurückzuführen sind. Und unter "zu berücksichtigende Miete" steht 200€. Und gemäß Wohngeldformel in §19 WoGG ergebe sich ein Wohngeldanspruch in Höhe von 175€. Fraglich bleibt, wieso die mir das überhaupt erst bewilligen, wenn mein monatliches Gesamteinkommen gerade mal bei 220€, also mehr als 150€ unter meinem Regelsatz liegt? Da liegt doch ein eklatanter Fehler vor, zumal die Wohnhilfe mir bisher auf diese Weise bereits zwei oder drei mal bewilligt wurde :S

    Danke für die lieben Worte! :) Ja, das selbe geht mir auch seit gestern durch den Kopf. Ab Montag dem 06.08. fange ich mit dem 450€ Job an und heute morgen habe ich die Zusage für den anderen Job, welcher am 27.08. anfängt, erhalten. Ich glaube, dass ich erstmal beide Stellen unterzeichne und je nach dem, wie ich klar komme oder nicht, die eine oder andere Stelle kündigen.

    Ja langsam macht es Klick, danke :)

    Du brauchst im Monat die halbe Miete und etwa knapp den Regelbedarf-------- zur Verfügung.

    Was soll deine Rechnerei?

    Ja weil ich total verwirrt war, weil du ja anfangs meintest:

    Und egal, mit welchem Job und welchem Lohn---immer habt ihr mehr als Alg2.

    Wenn du nur erreichen willst, dass deine Frau weiterhin volles Alg2 erhält und das JC auch die Kranken-und Pflegeversicherung für deine Frau bezahlt... dann ist der *Höchstbetrag* 100,- monatliches Einkommen.

    Dieser Grundfreibetrag bleibt immer.

    Aber jetzt weiß ich ja wie du das meintest :)

    Ich berichte dann am Anfang nächsten Monats, wie ich mich entschieden habe und es sich auf alles ausgewirkt haben wird.

    Vielen Dank für Eure Mühe und Aufmerksamkeit.
    Schöne Grüße!

    Such dir also umme Ecke den Traumjob für Studenten, der dir noch so viel Std. fürs Studieren lässt, wie du brauchst.

    Und zum Schluß wünsch ich dir viel Glück bei dieser Jobsuche.

    Vielen Dank euch beiden.

    Also mit anderen Worten, die Rechnung in meinem letzten Beitrag war richtig und die Bedarfsgemeinschaft verfügt mit dem 450€-Job am Ende des Monats über mehr Geld, als mit dem anderen, besser bezahlten Job. Demnach habe ich von Anfang an recht gehabt.

    Oder die Rechnung ist doch falsch und das Jobcenter wird zulassen, dass ich mit dem zusätzlichen Einkommen vom Job zunächst meinen Anteil der Unterkunftskosten und der Grundsicherung meiner Person abdecke und darüber hinaus einen Freibetrag zugesichert bekomme, bevor dann erst im allerletzten Schritt der restliche Teil des Einkommens (also der Teil, abzüglich Grundsicherung und Mietkostenanteil) bedarfsmindernd ggü der BG angerechnet wird?!?!

    Soll diese Antwort also weiterhin offen bleiben, bis meine Frau und ich unseren nächsten Änderungsbescheid vom Jobcenter erhalten?

    Ich könnte ja davon berichten, wenn es soweit ist.

    Bis dahin, vielen Dank für das ganze Hin und Her mit Euch!

    Gesagt-Getan: Auf Grundlage dieser beiden Beiträge habe ich folgende Rechnung angestellt, bitte um Prüfung:

    I. (Teilweise fiktiver) Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschft:  1225€

    Personen im Haushalt: 2 Personen

    Regelbedarf Person A: 374€

    Fiktiver Regelbedarf Person B: 374€

    Gesamt-Mietkosten für beide Personen (Kaltmiete+Nebenkosten+Heizung): 477€


    II. Tatsächlich gegebenes Gesamteinkommen der BG:

    Person A:

    374,00€ Regelbedarf

    + 238,50€ Unterkunftskosten

    Person B:

    + 175,00€ Wohngeld

    (war bisher nur möglich, aufgrund Grundsicherung durch Spenden, welche nun ausfallen und die Grundsicherung durch Erwerbseinkommen gedeckt werden muss, damit Wohngeld weiterhin gezahlt werden kann)

    Insgesamt: 787,50€ Gesamteinkommen der BG

    Saldo-Rechnung: 787,50€ - 1225,00€ = - 437,50€ Rest


    III. Gesamteinkommen der BG bei einem 450€-Job:

    Person A:

    374,00€ Regelbedarf

    + 238,50€ Unterkunftskosten

    Person B:

    + 211,00€ Wohngeld

    + 450,00€ Job, davon 170€ FB & 280€ anrechenbar [(450€-100€ FB)-20%FB]

    - 280,00€ anrechenbares Einkommen

    Insgesamt: 957,50€ Gesamteinkommen der BG

    Saldo-Rechnung: 957,50€ - 1225,00€ = - 267,50€ Rest


    IV. Gesamteinkommen der BG bei einem 923€ Brutto-Job (bzw. 731,71€ Netto):

    Person A:

    374,00€ Regelbedarf

    + 238,50€ Unterkunftskosten

    Person B:

    + 106,00€ Wohngeld

    + 731,71€ Nettoverdienst, davon 226,34€ FB & 505,37€ anrechenbar

    - 505,37€ anrechenbares Einkommen

    Insgesamt: 944,84€ Gesamteinkommen der BG

    Saldo-Rechnung: 944,84€ - 1225,00€ = - 280,16€ Rest

    Und warum versucht deine Frau nicht, einen Job zu finden?

    Was an dieser Äußerung ist keine Unterstellung, denn alles daran weicht von den tatsächlichen Umständen negativ ab. Es tut mir Leid, wenn es einer von euch als übersensibel auffasst, aber Unterstellungen sind in der Regel immer zurückzuweisen, anders habe ich es nicht gelernt. Denkt mal nach, wenn ich das so, wie Ameise das geschrieben hat unkommentiert dastehen lassen würde, hätte ich es stillschweigend akzeptiert. Unterlasst doch einfach derartiges, dann brauch ihr euch nicht zu echauffieren, wenn sich jemand daran stört.

    Hallo,

    ich habe deiner Frau nichts unterstellt. Leider konnte man in deinem Beitrag nichts davon lesen, dass auch deine Frau sucht. Nur deswegen habe ich diese Frage gestellt. Ferner hast du nur von dir-dir-dir geschrieben--- was du unternehmen könntest---lies selber nach.

    In meinem Beitrag habe ich klar und deutlich geschildert, dass meine Frau Leistungen empfängt. Jeder der über 300 Beiträge in diesem Forum hat, müsste doch wissen, dass man keine Leistungen vom JC erhält, ohne entsprechende Gegenleistungen. Warum also sollte ich davon ausgehen müssen, diese Tatsache explizit zu erörtern? Es wäre doch ziemlich arglistig von mir gewesen, wenn ich hätte annehmen müssen, dass man hier in diesem Forum Grundsätzlich davon ausginge, dass ALG2-Empfänger arbeitsunwillig seien.

    Ferner hast du nur von dir-dir-dir geschrieben--- was du unternehmen könntest---lies selber nach.

    Es geht ja auch um mich-mich-mich, weil nicht wir-wir-wir ALG 2 bekommen, was ich-ich-ich auch gar nicht beanspruche. Meine Frau-Frau-Frau erfüllt im Gegensatz zu mir-mir-mir ihren Teil, weshalb ich-ich-ich es als richtig empfinde hier von niemanden sonst, außer mir-mir-mir zu sprechen.

    Nicht witzig, oder?

    Hättest du zuerst deine tolle Frage mit der 80 Std.-Bedingung gestellt und mir endlich mal klargemacht, dass es für alle nur 24/7 gibt---- tja dann.

    Ansonsten:

    Wer für einfache Fragen erst lange Abhandlungen verfassen muss, und dann die Antworten nicht verstehen will und dann über die klaren Antworten weitere lange abschweifende Abhandlungen verfasst----braucht viel Zeit von 24/7------

    Ich dachte mir, dass vielleicht andere ähnliche Probleme haben und sich nachher hier schlau machen können, deswegen habe ich eher dazu tendiert etwas allgemeiner zu formulieren.

    Außerdem habe ich keine so klare Antwort auf meine Frage erhalten, wie du jetzt darstellst. Corinnas Antwort war gar nicht auf mein Anliegen gerichtet und du hast nur erwähnt, dass alles außer 100€ Freibetrag auf das ALG angerechnet werde, dabei stand aber die Frage im Raum, ob man nicht erst meinen Mietanteil und meinen fiktiven Regelbedarf subtrahieren müsse???

    Hallo,

    wovon ich nichts lesen kann.

    Hallo Corinna, siehe oben, Anfang dieses Beitrags. Da ist klar und deutlich eine Unterstellung, die ich nicht im Raum stehen lassen will PUNKT

    Bevor man sich aufregt, sollte man ohne Schaum vor dem Mund auch den nachfolgenden Satz lesen, der erklärt, warum das kritisiert wurde...

    Den Satz habe ich gelesen und verstanden, aufgeregt habe ich mich über die Unterstellung und darüber, dass man mich hier so behandelt, als sei ich ein Sozialschmarotzer. Ja so werde ich hier doch behandelt oder nicht? Wieso? Als ob ich nicht wüsste, dass Arbeit und Fleiß sich bedarfsmindernd auf die JC-Abhängikeit meiner Frau auswirken können. Das weiß doch jedes Kind! Oder dass viel arbeiten mehr Geld einbringt, als weniger arbeiten! Muss man mir diese offensichtlichen Tatsachen unter die Nase reiben? Oder dass man arbeiten müsse, um Geld zu verdienen! Entweder wird mir hier unterschwellig unterstellt, dass ich nichts für meine Lage leisten wolle oder ich werde für dumm gehalten. Ist das die Art wie man mit jemandem umgeht, der eine ganz normale Frage stellt? Nur weil ihr vermeintliche Antworten auf meine Fragen habt, macht das euch lange nicht über mich erhaben.

    Es wurde zu keinem Zeitpunkt mit Dir "diskutiert" Es wurden Deine Fragen beantwortet. Und das geschieht auch weiter, wenn Du in Zukunft nicht weiter wie ein Sensibelchen reagierst.

    Meine Fragen wurden alles andere als beantwortet. Ihr könnt es gerne weiterhin versuchen, mir egal, ich habe mich nicht unangemessen verhalten und gegen keine Foren-Regeln oder sonstigen Umgangsformeln verstoßen. Und wer hier ein Sensibelchen ist und nicht annähernd so objektiv war, will ich nicht beurteilen, aber fraglich bleibt trotzdem welchen inhaltlichen Mehrwert dein Beitrag geleistet hat. Also würde ich vorschlagen, nicht mit Steinen zu werfen, wenn man in einem Glashaus sitzt.

    Denn Du hast Fragen und erhoffst Antworten - nicht umgekehrt.

    Gruß!

    Es wäre überhaupt nicht schlimm, wenn ihr keine Antwort(en) auf meine Frage gehabt hättet. Schlimm finde ich, wie oben erwähnt, alles andere als die Beantwortung von Fragen. Selbst wenn man mir hier Sachen geschrieben hätte, wie: "Google doch nach der Antwort!", wäre es für mich hilfreicher gewesen, als mich hier Unterstellungen, Vorwürfen, Anmaßungen und mittlerweile insg. 20-30 Minuten Zeitverschwendung zu unterziehen.

    Naja, vielleicht kriegen wir noch gemeinsam die Kurve und können hinreichend klären, ob denn nun der erste Euro ab dem 100€ Freibetrag oder erste Euro ab dem Betrag abzüglich der Mietkostenhälfte + fiktiven Regalbedarf + 100€ Freibetrag, bedarfsmindernd wirkt und wie es sich insg. zum Wohngeld bezieht.

    Denn meine Rechnungen ergeben, dass mir am Ende des Monats mir dem 923€-Brutto-Job gerade mal 140€ mehr blieben, als wenn ich den milderen 450€
    Job annähme.

    Oder liege ich rein rechnerisch total falsch?

    Bitte nur noch inhaltliche Antworten oder keine und Thema schließen!

    Hallo,

    zunächst weise ich deine unangemessenen Unterstellungen, die du bezüglich meiner Frau gemacht hast zurück. "Unangemessen" daher, weil du sie vorurteilend so darstellst, als käme sie ihren sowohl gesetzlichen als auch vertraglichen Gegenleistungen nicht nach.

    Meine Frau gibt ihr Bestes, um ihre Gegenpflichten zu erfüllen. Sie bekommt ihren Regelbedarf und die Hälfte der Mietkosten, welche ihr unstreitig zustehen, dafür leistet auch sie ihren erforderlichen Beitrag in durchaus angemessener Weise, jedenfalls derart, dass man ihr nicht unterstellen könnte, sie "versuch(e)...nicht, einen Job zu finden".

    Ferner habe ich mit meinem Beitrag nicht darauf abgezielt Beziehungsratschläge à la: "---wir-wir-wir (statt) ---mein-mein-mein---" zu erhalten.

    Wenn wir uns also darauf einigen können, in Zukunft sowohl deplatzierte Beziehungsratschläge und unangemessene persönliche Unterstellungen zu unterlassen, können wir gerne weiter diskutieren, nämlich an unserem eigentlichem Thema: "Arbeit" und "Lohn(en)"

    Du behauptest, dass von Lohnen nicht die Rede sein könne. Leider ist das Arbeitsleben in unserer Gesellschaft von zwei Prinzipien geprägt: "Leistungsprinzip" oder "Marktwert- Nutzwertprinzip", welches dieser beiden Prinzipien einem sympathischer ist, mag dahinstehen, zugrunde liegen beiden, dass wenn man von Arbeit spricht, man auch von "Lohn" sprechen müsse.

    Lohn

    Lóhn/
    Substantiv, maskulin [der]

    1. 1. [nach Stunden berechnete] Bezahlung für geleistete Arbeit [die dem Arbeiter bzw. der Arbeiterin täglich, wöchentlich oder monatlich ausgezahlt wird] "ein fester, niedriger, tariflicher Lohn"
    2. 2. [ohne Plural] etwas, womit man für eine Leistung, Mühe o. Ä. entschädigt wird; Belohnung "ein [un]verdienter, königlicher Lohn"

    Ergo kann zumindest in diesem Fall hier die Rede von Lohn sein.

    Schließlich stellst du richtig fest, dass wenn ich Einkommen aus Erwerbstätigkeit habe, es *bedarfsmindernd* auf unsere BG angerechnet wird. Da diese Tatsache aber wohl bemerkt der Ausgangspunkt meines Beitrages war, bin ich dank deiner Antwort genau so schlau wie vorher.

    Daher habe ich mir überlegt, meine Anfrage weiter zu konkretisieren, um meine Chance zu erhöhen, tauglichere Antworten zu bekommen:

    Ich habe momentan zwei Job-Zusagen, von denen ich mich für einen entscheiden muss.

    1. Briefsortierer auf 450€-Basis, wobei die Arbeitsstelle 20 Minuten von meiner Wohnung entfernt ist.

    2. Community Manager (20h/Woche á 10,65€, also Brutto ca. 923€), wobei ich hier 3h pendeln müsste.

    Entscheidende Frage ist für mich nicht, welchen der beiden Jobs ich nehmen soll, um den Bedarf meiner Frau zu mindern, weil dann könnte ich mir selbst ausrechnen, dass ich den 2. nehmen müsste.

    Entscheidend ist für mich nur, wieviel Geld am Ende des Monats übrig bleibt. Wenn es Jacke, wie Hose ist, dann entscheide ich mich nämlich für 1. weil ich dann mehr als 80 Stunden im Monat für mein Studium mehr investieren kann. Und das wird meiner Meinung nach langfristig gesehen am meisten *bedarfsmindernd* auswirken.

    Du schreibst: "Du darfst und solltest soviel wie irgend möglich, verdienen. Es gibt keine Grenze." Aber 80 Stunden mehr oder weniger für mein Studium zu verfügen, bei gleichbleibender finanzieller Lage, stellt für mich eine Grenze dar, denn der Tag hat nur 24h und die Woche nur sieben Tage.

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Meine Ehepartnerin(28) bezieht ALG 2 Leistungen, ich (Vollzeit-Student,31) erhalte zwar Wohngeld, jedoch weder Bafög noch ALG 2. Wieviel darf ich maximal verdienen?

    Es geht mir in diesem Thema darum, dass ich aus existenziellen Gründen, dringend einige Euros verdienen muss, um weiterhin mein Studium und somit, meine zukünftige Existenz finanzieren zu können (Studiengebühren: knapp 330€ pro Semester, haufenweise Bücher, Skripte, gebrauchte Hard- und Software, Repetitorien etc. stellen notwendige Kosten dar).

    Bisher wurde ich von meiner Familie unterstützt und meine Frau und ich kamen so einigermaßen über die Runden (sind fast nie ausgegangen, keine neue Kleidung gekauft, ausschließlich zu Hause gegessen etc.) Man kann sich wirklich nicht beklagen. Zumindest bin ich über meine Frau krankenversichert, was auch sehr entlastet.

    Unsere Brutto-Warmmiete beträgt, 477€. Meine Frau erhält vom Amt die Hälfte der Miete + ihren Regelbedarf. Ich bin nicht leistungsberechtigt, erhalte aber 175€ Wohnhilfe, aber da die Unterstützung der Familie entfällt, wird bald wahrscheinlich auch das Wohngeld wegfallen dürfen, weil man ja nur dann wohngeldberechtigt sei, wenn auch die Grundsicherung gedeckt sei. Wohngeld soll ja schließlich auch kein Grundsicherungs-Ersatz sein.

    Wie gesagt, bin ich auf der Suche nach einem Studentenjob, um weiterhin zumindest meine Grundsicherung, Mietanteil und Studiumkosten decken zu können und wenn möglich ein wenig Geld für meinen Führerschein zur Seite legen zu können.

    Leider kann ich aufgrund meines Studiums nicht unbegrenzt viel arbeiten gehen (sonst wären Studenten wie ich wahrscheinlich auch ALG 2 berechtigt gewesen, weil sie dann dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung stünden).

    Auf dieser Internetseite habe ich gelesen, dass es sich aber für Studenten wie mich gar nicht lohnen würde, nebenbei jobben zu gehen: Ein Nebenjob lohnt sich nicht - Studierenplus.de Angeblich soll ich rein rechnerisch nicht mehr verdienen dürfen, als Netto: 712,50€ (Regelbedarf+1/2 Brutto-Gesamtmiete + 100€ Freibetrag)

    Das hieße ja quasi, dass es keinen finanziellen Unterschied machen würde, wenn ich 100€, 200€, 300€ oder 400€ mehr verdienen würde, stimmt das? (Natürlich würde ich somit den Staat entlasten, was ich ja auch ein hehres Ziel sein könnte, aber mir geht es hier in diesem Fall leider wirklich nur ausschließlich um meine Finanzen um mein Studium um meine Kleidung um mein Wasser und um meine Internet-Verbindung - ob das nun egoistisch, asozial oder von niederen Antrieben getrieben klingt, will ich nicht bewertet haben)


    Ich wehre mich gegen den Gedanken, es würde sich nicht lohnen zu arbeiten, weil nur ehrliche und harte Arbeit den Menschen und der Gesellschaft ein würdevolles Leben und Miteinander ermöglichen kann. Aber kann Eurer Meinung nach diese Perversion stimmen, dass es sich unter bestimmten Gesichtspunkten für mich nicht lohnen würde ZU ARBEITEN???

    Ganz konkret: Kann mir jemand vorrechnen, wieviel ich sowohl Brutto, als auch Netto (kenne mich mit Steuern nicht aus) verdienen darf, ohne dass meiner Frau Leistungen (bzw. mein Wohngeld) gekürzt werden(/wird)?

    Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit!

    Liebe Grüße

    Holochaos

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    Grace