Beiträge von elide

    Hallo,

    ich brauche nur noch einen sehr großen Briefumschlag und dann geht der Stapel morgen früh zur Post! Ich glaube dieser nette Absatz mit den 6 Monaten rettet mir hier den Allerwertesten. Hoffentlich!

    Wie dieser Freibetrag entsteht weiß ich nicht. Ich denke mal das ist der ganze normale Freibetrag vom Einkommen. Also diese 100 Euro plus 10 bzw 20 % vom Bruttoeinkommen. Das kommt allerdings auch nicht ganz hin. Auch das "Abzüglich Absetzung vom Gesamteinkommen: 77,92 Euro" kann ich nicht nachvollziehen. Diese Positionen gab es im darauf folgenden BWZ überhaupt nicht.

    Da ich heute einiges auf dem Tisch habe, versuche ich die vEKS und aEKS mal kurz zu erklären.

    vEKS (laut Bescheid)

    Brutto/Netto-Einkommen: 786,87 Euro

    Abzüglich Freibetrag: 237,37 Euro

    Gesamteinkommen: 549,50 Euro

    Abzüglich Absetzung vom Gesamteinkommen: 77,92 Euro

    zu berücksichtigendes Gesamteinkommen: 471,58

    In der eingereichten vEKS kam ich in der Zeile Gewinn (A abzüglich B) auf 3578 Euro. Rechne ich hier die nicht berücksichtigten Posten raus sind es 4628 Euro. Also pro Monat 771 Euro, was sich ja mit dem dann tatsächlich vom JC zur Berechnung genutzten Brutto/Netto-Einkommen in etwa deckt.

    Miete: 620 Euro inkl. Nebenkosten und Heizkosten. Warmwasserversorgung dezentral.

    aEKS

    Gewinn (A abzüglich B): 6030,08 Euro

    Die Ausgaben, die vermutlich wieder nicht berücksichtigt werden, weil die Klage noch läuft, müssten hier auch wieder abgezogen werden. Macht also einen berücksichtigten Gewinn von 7121,16 Euro. Macht also ein monatliches Einkommen von ca. 1186 Euro. Minus Freibetrag (280 bis 300 Euro) = ca. 900 Euro (minus personenbezogen Ausgaben (C-Teil im EKS-Bogen) ca. 190 Euro pro Monat).

    Übrigens! Ich habe gestern Abend noch ein tolles Schreiben in meinen Unterlagen entdeckt, was sagt:

    "Die abschließenden Angaben für einen abgelaufenen Bewilligungszeitraum sind möglichst nach 2 Monaten, spätestens jedoch 6 Monate nach Ablauf des abzurechnenden Bewilligungszeitraums einzureichen, auch wenn kein Weiterbewilligungsantrag gestellt wird."

    Diese Frist schaffe ich ja nun auf jeden Fall. :)

    So, ich komme nun auf einen monatlichen Gewinn von etwa 1000 Euro (woher wusste das Hyperionnn nur? ;-)) Damit hätte ich laut dem Hartz4-Rechner Anspruch auf fast 300 Euro pro Monat - also die Hälfte von dem was ich bekommen habe. Das würde natürlich bedeuten, dass ich EIGENTLICH von den 3600 Euro auch nur die Hälfte zurückzahlen müsste.

    Der Widerspruch geht also samt einem sehr dicken Stapel Papier spätestens Mittwoch ans Jobcenter per Einschreiben. Drückt mir die Daumen, dass man meinen Willen zur Mitwirkung sieht und mir in vielen Monaten einen korrigierten und deutlich angenehmeren Rückforderungsbescheid zukommen lässt. :)

    Danke für eure Hilfe, eure Ratschläge und vor allem eure zumindest teilweise aufbauenden Worte. Der erste große Schock ist dadurch erst mal vom Tisch und ich werde mich nun mehr als bemühen, dass das auch so bleibt. In ein paar Monaten vermelde ich dann über Erfolg oder Mißerfolg.

    Bis dahin mit den besten Grüßen
    elide :)

    Ich wohne allein, ja. Günstig, nein. Da es aber ein Erstantrag war wurde die volle Miete zum Glück berücksichtigt. Und ja, ich habe in etwa 600 Euro monatlich vom Jobcenter erhalten und meine gemachten Angaben wurden bis auf das Arbeitszimmer auch komplett berücksichtigt. Dabei kam laut Bescheid ein Brutto/Netto-Einkommen von ca. 790 Euro heraus - minus Freibetrag 550 Euro.

    Ich rechne gerade alles noch mal nach. Nicht, dass ich doch ganz falsch liege und am Ende mehr statt weniger bezahlen müsste. Dann würde ich mir den Widerspruch dann doch sparen. ;)

    Hallo ihr Lieben,

    es freut mich, dass ihr alle so eifrig dabei seid mir mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Ich gehe mal auf jeden einzelnen ein. :)

    Corinna (und auch Hyperionnn), in der Tat. Das habe ich vermasselt und da stehe ich auch voll und ganz dazu. Auf den sicher gut gemeinten Rat der Unternehmensberaterin hätte ich mich nicht einlassen dürfen und einfach die ohnehin schon längst ausgefüllte aEKS einfach abschicken sollen. Die Quittung die mir dafür jetzt vorliegt, habe ich vollkommen zurecht erhalten.

    Hyperionnn - ich bin über jeden Rat und jede Hilfestellung dankbar. Also schieß los. :) Und Ameise hat recht. Es geht nicht um 1000 Euro Gewinn, sondern darum, dass ich laut meiner für mich erstellten aEKS auf eine Rückzahlungssumme von etwa 2600 Euro statt 3600 Euro komme. Beides habe ich natürlich nicht einfach so hier rumliegen, aber ich wusste auch, dass dieser Betrag in Raten zurückgezahlt werden kann. Ich verstehe auch das Vorgehen des Jobcenters vollends. Ich hätte tatsächlich deutlich mehr erwirtschaften können als zunächst angegeben. Ich würde es an deren Stelle ja exakt genauso machen. Ich bin nur so unglaublich enttäuscht von mir selbst, dass ich mich auf so einen Schwachsinn eingelassen habe. Ich setze ja noch nicht mal irgendwelche eigentlich privaten Dinge als Geschäftsausgabe ab aus Angst vor den Behörden.

    Ameise, danke, danke, danke für die ausführliche Darstellung. Ich werde bis Mitte nächster Woche zu der ausgefüllten aEKS alle Belegen kopieren und mit dem Widerspruch zusammen direkt ans Jobcenter schicken (per Einschreiben). Sollte ich vorher anrufen und die Situation irgendwie schildern oder kann ich mir das sparen?

    Ich werde mich auch gleich danach mit dem Inkasso-Service in Verbindung setzen und sie bitten die Sache erst mal ruhen zu lassen aufgrund meines Widerspruchs.

    Dann bin ich mal vorsichtig frohen Mutes, dass das Jobcenter meine verspätete aEKS mit offenen Armen empfängt und ich dadurch die Rückzahlung etwas schmälern kann.

    Bei der U-Beraterin geht es mir tatsächlich selbst darum Sie davon abzuhalten, dass Sie andere auch noch in diese Situation bringt (was sie vermutlich schon getan hat). Inwiefern Sie da was machen kann oder ob Sie mir von selbst in irgendeiner Form einsichtig entgegenkommt weiß ich nicht. Wir komme nsehr gut miteinader aus - fats schon freundschaftlich und ich komme auch jetzt noch regelmäßig in das Unternehmen um mich mit Ihrer Kollegin auszutauschen (ähnliche Branche).

    Was heißt , dass der Bescheid "aktenkundig" ist? Heißt das, dass auch durch Nachreichen der aEKS dieser Bescheid nicht korrigierbar ist?

    Natürlich könnte ich behaupten, dass ich diese Aufforderung zur Mitwirkung nicht erhalten haben. Aber auch das hat vermutlich wenig Aussicht auf Erfolg. Auch, wenn Sie laut ihren Akten erkennen sollten, dass ich eigentlich jemand bin, der Fristen mehr als genau nimmt.

    Meine eigene Einschätzung der Rückforderungen resultiert nur aus der für mich erstellten aEKS. Diese liegt dem Jobcenter ja nicht vor. Jedoch liegen Ihnen aus anderen Gründen Kontoauszüge und Belege von Dezember 17 bis März 18 vor, welche Sie hätten berücksichtigen können und welche ebenfalls die Rückforderungssumme geschmälert hätten.

    Die Klage beim Sozialgericht hatte ich eingereicht, weil mein Arbeitszimmer nicht berücksichtig wurde. Also eine andere Baustelle.

    Danke an euch beide!

    Ameise, die Aufforderung habe ich ja erhalten. Ich bin nur dem blöden Tipp von meiner Beraterin gefolgt und habe die Frist einfach verstreichen lassen und auf eine ERNEUTE Aufforderung zur Mitwirkung gewartet. Ich bin mir also durch aus darüber bewusst, dass ich an der Situation absolut selbst Schuld bin, weil ich mich auf die Aussage dieser Unternehmnsberaterin verlassen habe.

    Der Hinweis zur Inkasso-Stelle ist dabei. Der hat mich aber natürlich erst mal wenig beruhigt. 3600 Euro bleiben ja 3600 Euro - egal in welchen Kleckerbeiträgen ich ihn abstottere.

    Ich werde dennoch erst mal Widerspruch einlegen (ein Grund fällt mir schon ein) um etwas Zeit für mich und mein gestressten Nerven zu schinden. ;)

    Hyperionn, die abschließende EKS ist quasi ausgefüllt. Das ist ja das irre. Die habe ich schon im Rahmen meiner monatlichen Buchhaltung abgearbeitet - ich sage ja: eigentlich bin ich mehr als überkorrekt. Dann wurde ich wunderbar falsch beraten und habe sie in der Ablage liegen lassen. Dass ich etwas nachzahlen muss, war mir natürlich bewusst (sonst wäre der "Tipp" der Unternehmensberatung wohl auch nicht so verlockend gewesen). Aber es wären soweit ich das richtig berechnet habe etwa 1000 Euro weniger.

    Ich werde gleich Montag diese Unternehmensberaterin anrufen und mit ihr darüber reden. Vielleicht ist sie ja einsichtig und kann beim Amt irgendwas drehen - schließlich wurde sie ja vom Jobcenter beauftragt. Wenn sie sich quer stellt, werde ich wie gesagt erst mal Widerspruch einlegen.

    Das Amt über diese Falschberatung zu informieren würde vermutlich auch nichts bringen oder? Es war ja letztendlich doch meine freie Entscheidung, ob ich diesem "Rat" folge oder nicht.

    Ich bin übrigens seit Juli nicht mehr im Leistungsbezug, da ich einen Nebenjob in Aussicht habe und mir die subtile Schikane seit dem ich beim Sozialgericht Klage eingereicht hatte mächtig an die Substanz ging.

    Beste Grüße
    elide

    Hallo und besten Dank für deine Antwort.

    Sie fordern alle erhalten Zahlungen zurück mit folgender Begründung (die ja auch Sinn macht):

    "Es wird festgestellt, dass im Zeitraum XY ein Leistungsanspruch nicht bestand, da trotz angemessener Fristsetzung die geforderten Unterlagen zur abschließenden Einkommensermittlung aus selbstständiger Tätigkeit nicht vorgelegt wurden."

    Beste Grüße

    Hallo liebe HartzIV.org-Gemeinde,

    ich hoffe ich bin im richtigen Forenbereich mit meiner Anfrage. Ich bin noch ganz aufgelöst, aber versuche mal meine Situation zu schildern.

    Ich habe für die Zeit vom 1.Oktober 17 bis zum 31.März 18 Leistungen vom Jobcenter erhalten - aufstockend zu meiner Selbstständigkeit. In diesem Rahmen wurde mir auch eine Unternehmensberatung bei einem vom Jobcenter beauftragten Unternehmen angeboten, welche ich natürlich dankend angenommen habe. Dort meinte man es jedoch wohl etwas zu gut mit seinen Schützlingen. Zum Ende dieser Maßnahme wurde mir von der Beraterin dieses Unternehmens gesagt ich solle die abschließende EKS erst abgeben, wenn ich die erste oder gar zweite Erinnerung erhalten habe. Da mir alle sehr kompetent erschienen habe ich mich von diesem "Tipp" natürlich entzücken lassen. Ziel war es, dass die Jahresfrist überschritten wird und ich somit nichts zurückzahlen muss - das wurde mir von dem Beratungsunternehmen so erklärt!

    Ich ließ also die Frist, die mir das Jobcenter zur Abgabe der abschließendes EKS gesetzt hat verstreichen und zunehmend geriet die ganze Sache auch in Vergessenheit. Jetzt, ca. 2 Monate nach der Frist habe ich einen Bescheid darüber bekommen, dass man nun davon ausgeht, dass mir keinerlei Leistungen zustanden und ich diese bitte voll umfänglich zurückzahlen soll - 3600 Euro in Summe. Innerhalb von 14 Tagen! Dass ich diese Summe nicht habe, muss ich euch vermutlich nicht erklären. ;)

    Es kam zwischen Fristende und diesem Bescheid keine einzige Erinnerung bzw. Ermahnung, dass ich doch bitte dringend meine Unterlagen einreichen soll, da es sonst eben diese Konsequenzen hat (ja, ich weiß, dass das eigentlich in jedem Schreiben vom Jobcenter steht).

    Meine Frage ist nun:

    Wie kulant kann man das Jobcenter einschätzen, wenn man Ihnen erklärt, dass dieses Vorgehen das Resultat einfach Falschberatung (ja fast schon Verführung zum Betrug) durch ein von ihnen beauftragtes Beratungsunternehmen zustande gekommen ist?

    Ist es rechtens, dass mir ohne jegliche Erinnerung/Ermahnung/erneute Aufforderung zur Mitwirkung direkt dieser endgültige Bescheid zugeschickt wird?

    Ich bin wirklich sehr verzweifelt und habe selbst keine Ahnung wie ich so dumm seit konnte. Ich bin sonst ein überkorrekter Mensch im Umgang mit Ämtern, da mir durchaus bewusst ist, dass sie am deutlich längeren Hebel sitzen. Und jetzt sowas...Ich habe mich voll und ganz auf die langjährige Erfahrung meiner Beraterin verlassen. Aber wie heißt es so schon? Wir sind verlassen, wenn wir uns auf andere verlassen.

    Ich hoffe irgendwer kann mir hier Mut machen, dass es doch noch ein kleinen Hoffnungsschimmer geben könnte.

    Beste Grüße
    elide