Mit Gehalt meinte ich natürlich die Betriebseinnahmen und den entstehenden Gewinn. Sorry für Unklarheit.
Dem JC wurde die Selbstständigkeit sofort gemeldet per Fax. EKS Anlage habe ich erhalten und habe es mit voraussichtlichen Angaben ausgefüllt. Also geschätzte Werte. Falls die geschätzten Beträge letztendlich nicht stimmen, werden sie vom ALG Bezug für den nächsten Monat automatisch abgezogen oder bekommt man eine Rechnung zur Rückerstattung mit ggf. Ratenzahlung?
Bewilligungszeitraum geht bis Mitte Oktober, weil ich ab Mitte Oktober kein Alg2 oder ähnliches in Anspruch nehmen muss. Vollzeitjob.
Hab ein Auftraggeber, wofür ich im Zeitraum August bis Oktober ab und zu arbeite. Es gibt keine festen Termine sondern nur spontane Einsätze. Deswegen habe ich die EKS mit 2 Einsätze für diesen Monat und für die anderen mit 0 Einsätzen gerechnet. Ist das in Ordnung oder wieso JC Probleme machen? Natürlich werde ich jeden Zahnungseingang, also Betriebseinnahmen dem JC meinerseits zeitnah infomieren.
Werden die Bezüge bis Oktober gekürzt oder eine Rechnung zur Rückerstattung gestellt mit Möglichkeit auf Ratenzahlung?
Vielen Dank